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Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 171 Betreff: Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.02.2017, § 1053 (M 80) I. Es dient zur Kenntnis, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 06.10.2016 durchgeführt worden ist. II. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark - wird, wie im vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom 12.04.2019 dargestellt, geändert. III. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB. IV. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. V. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 692 -Nördliche Erweiterung des Günthersburgparks - wird an den neuen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 858 angepasst. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu II.: Der räumliche Geltungsbereich wird gegenüber dem Aufstellungsänderungsbeschluss vom 23.02.2017, § 1053, am Westrand um circa 2 m in westliche Richtung auf städtische Flächen erweitert. Damit bietet sich für die Stadt Frankfurt die Möglichkeit, auf der Fläche im nordwestlichen Geltungsbereich öffentliche Grünfläche festzusetzen und diese Fläche für den nördlichen Rand des Günthersburgparks zu sichern. Mit der Erweiterung soll ein Flächentausch vorbereitet werden, den die Stadt Frankfurt am Main derzeit mit dem Grundstückseigentümer vorbereitet. Die Flächen der Erweiterung werden dabei von der Stadt gegen Flächen des Grundstückseigentümers am nordwestlichen Rand des Geltungsbereichs eingetauscht. Zu III.: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen und Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Zu IV.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden. Zu V.: Mit der Änderung des Aufstellungsbeschlusses wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 858 in begrenztem Umfang um Flächen erweitert, die bisher im Geltungsbereich des Bebau-ungsplanverfahrens Nr. 692 - Nördliche Erweiterung des Günthersburgparks - liegen. Daher ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 692 um diese Flächen zu reduzieren. Anlage 1_BPlan (ca. 8,6 MB) Anlage 2_Textteil (ca. 101 KB) Anlage 3_Begr (ca. 1 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 23.01.2020, OA 522 Antrag vom 09.01.2020, OF 772/3 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 80 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 23.10.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 28.11.2019, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION; LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Ablehnung) FRANKFURTER (= Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 171 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2019, TO II, TOP 26 Beschluss: a) Die Vorlage M 171 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO II, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 171 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 171 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 522 2020 1. Die Vorlage M 171 wird unter Hinweis auf OA 522 abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 772/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU, SPD und FDP (= Zustimmung) zu 2. GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 522 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 171 = Ablehnung, OA 522 = Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 522 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5190, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 61 00
Zurückweisung M 171
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2020, OF 772/3 Betreff: Zurückweisung M 171 Der Ortsbeirat möge beschließen, die M-Vorlage M 171 (B-Plan 858) wird zurückgewiesen. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 171 gleichfalls zurückzuweisen. Begründung: Die Vorlage wird vor allem wegen mangelnder sozialstruktureller Mischung des Quartiers abgelehnt. Auf der Parkseite sind Wohntürme mit gehobenen Wohnstandard geplant. Abgeschirmt wird dieser Bereich durch einen langen Riegel, der für geförderten Wohnungsbau entlang der stark befahrene Dortelweiler Straße liegt. Nach der Auffassung des Ortsbeirates ist eine stärkere Mischung von gefördertem und freiem Wohnungsbau in verschiedenen Häusern wünschenswert. Die Struktur der Bebauung passt nicht zu der aufgelockerten Bauweise in der unmittelbaren Nachbarschaft. Bei einer Überarbeitung und Neuvorlage soll der Durchgang von der Dortelweiler Straße zum Park so breit sein, dass er für einen Fuß- und Radweg bequem ist. Die vorgeschlagenen Umweltaspekte des Bebauungsplans, werden bis auf die Höhe der Bebauung und der vorgesehenen Dichte positiv bewertet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 171 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 522 2020 1. Die Vorlage M 171 wird unter Hinweis auf OA 522 abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 772/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU, SPD und FDP (= Zustimmung) zu 2. GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung)
Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am Günthersburgpark Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 171
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.01.2020, OA 522 entstanden aus Vorlage: OF 772/3 vom 09.01.2020 Betreff: Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am Günthersburgpark Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 171 Die Vorlage M 171 (Bebauungsplan Nr. 858) wird abgelehnt. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 171 gleichfalls abzulehnen. Begründung: Die Vorlage wird vor allem wegen mangelnder sozialstruktureller Mischung des Quartiers abgelehnt. Auf der Parkseite sind Wohntürme mit gehobenem Wohnstandard geplant. Abgeschirmt wird dieser Bereich durch einen langen Riegel, der für geförderten Wohnungsbau entlang der stark befahrenen Dortelweiler Straße liegt. Nach der Auffassung des Ortsbeirates ist eine stärkere Mischung von gefördertem und freiem Wohnungsbau in verschiedenen Häusern wünschenswert. Die Struktur der Bebauung passt nicht zu der aufgelockerten Bauweise in der unmittelbaren Nachbarschaft. Bei einer Überarbeitung und Neuvorlage soll der Durchgang von der Dortelweiler Straße zum Park so breit sein, dass er für einen Fuß- und Radweg bequem ist. Die vorgeschlagenen Umweltaspekte des Bebauungsplans werden bis auf die Höhe der Bebauung und der vorgesehenen Dichte positiv bewertet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 171 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 29.01.2020 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 522 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 171 = Ablehnung, OA 522 = Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 522 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5190, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 61 00
Beratung im Ortsbeirat: 4
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