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Bebauungsplan Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 22.12.2017, M 263 Betreff: Bebauungsplan Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet Nördlich Lurgiallee in Frankfurt am Main - Niederursel ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 24.05.2017 zum Aufstellungsbeschluss. I.2. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Entwicklung auf dem in weiten Teilen leerstehenden Gelände aktiv gestaltet werden. Ziel ist die Schaffung eines kleinteilig strukturierten urbanen, gemischt genutzten und durchgrünten Wohnquartiers mit tertiären Gewerbenutzungen und Standorten für eine Grundschule und eine weiterführende Schule. I.3 Falls erforderlich wird der Magistrat beauftragt, die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans nach § 8 (3) Baugesetzbuch beim Regionalverband FrankfurtRheinMain zu beantragen. II. Der Magistrat wird beauftragt, für das erweiterte Gebiet des Bebauungsplans zwischen Olof-Palme-Straße, Marie-Curie-Straße und Urselbach einen "Rahmenplan Mertonviertel" zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I.: Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet liegt im Osten des Frankfurter Stadtteils Niederursel und hat eine Größe von circa 8,5 ha. Im Osten des Plangebietes verläuft die Olof-Palme-Straße und die Stadtbahnlinie U2, auf Höhe des Plangebiets befindet sich die Haltestelle "Riedwiese / Mertonviertel". Östlich der Stadtbahnlinie liegt das Naturschutzgebiet "Riedwiese". Im Süden verläuft die Lurgiallee mit Bürogebäuden und der Merton ́s Passage, die zum Teil eine Versorgungsfunktion für das Gebiet erfüllt. Im Westen grenzen direkt an das Plangebiet weitere Bürogebäude an. Im Norden schließt ein schmaler, langgezogener Grünzug an, der eine Wegeverbindung zwischen der Olof-Palme-Straße und der Marie-Curie-Straße schafft. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee umfasst vorwiegend das Flurstück 653/1, Flur 5, Gemarkung Niederursel/H. Um die Anschlüsse an den Straßenraum zu gewährleisten und eventuell notwendige Anpassungen mit abzudecken, umfasst der Geltungsbereich zusätzlich im Süden die Lurgiallee bis zur Straßenmitte und im Osten die komplette Olof-Palme-Straße bis zu den Gleisanlagen. Bestand, städtebauliche Situation Das von der Lurgiallee erschlossene Plangebiet wird geprägt vom 1987 entstandenen vier bis fünfgeschossigen Lurgihaus mit ca. 87.000 m2 Bürofläche, das von der ehemaligen Lurgi GmbH als Hauptsitz genutzt wurde. Von einem viereckigen Zentralbau zweigen sieben stark gegliederte Nebengebäude ab. Aktuell steht der Komplex bis auf das westliche Nebengebäude leer. Nördlich des Lurgihauses schließt sich eine dreigliedrige eingeschossige Lagerhalle an. Im Nordosten des Plangebiets befinden sich drei zweigeschossige Reihenhäuser, die von der Olof-Palme-Straße aus erschlossen werden. Der südliche Bereich ist geprägt von Stellplatzanlagen. Am südöstlichen Rand befindet sich eine zweigeschossige Parkpalettenanlage, im Südosten ein großer Parkplatz. Weitere zugeordnete Stellplätze für das Gelände befinden sich auf dem südöstlich gelegenen Deponiehügel. Das Gelände ist bis auf den Bereich mit den Reihenhäusern eingezäunt. Der einzige Zugang besteht von der Lurgiallee aus. Eine Durchwegung des Plangebiets ist durch die Massivität des Baukörpers nicht gegeben, es führen lediglich Wege um das Lurgihaus herum. Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain stellt für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans die Fläche als "Gemischte Baufläche, Bestand" dar. Östlich angrenzend an den geplanten Geltungsbereich sind eine "regional bedeutsame Schienennahverkehrsstrecke oder örtliche Schienenhauptverkehrsstrecke, Bestand" und ein "Haltepunkt im U-/Stadt- oder Straßenbahnverkehr, Bestand" dargestellt. In der Beikarte 1 zum RegFNP ist am südlichen Rand des geplanten Geltungsbereichs die "Lage einer Fläche, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind" vermerkt. Im Zuge der Konkretisierung der Planung ist zu prüfen, ob das vorgesehene gemischt genutzte Gebiet mit Wohnungen und ergänzenden Gewerbenutzungen aus dem RegFNP entwickelt werden kann. Gegebenenfalls ist eine Änderung des RegFNP im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB beim Regionalverband FrankfurtRheinMain zu beantragen. Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 537 - Heddernheim - Nord, rechtsverbindlich seit dem 09.12.1986. Als Art der Nutzung ist Kerngebiet (MK) festgesetzt. Als Maß der baulichen Nutzung sind eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,5 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,5 sowie eine maximale Anzahl von 8 Vollgeschossen festgesetzt. Mit dem aufzustellenden Bebauungsplan soll der Bebauungsplan Nr. 537 überplant und das bisherige Planungsrecht ersetzt werden. Anlass, Erfordernis und Ziele Ausgehend von dem weitgehenden Leerstand des Gebäudekomplexes, bestehen für das Plangebiet starke Umnutzungsbestrebungen. Eine Wiederaufnahme der Büronutzung in bedeutsamem Umfang ist angesichts des bereits lange andauernden Leerstands und der schwierigen Gebäudekonfiguration mit seiner nicht in unabhängige, kleinere Einheiten aufteilbaren Grundrissstruktur als unrealistisch einzuschätzen. In den Fokus rücken daher der Abriss des Gebäudes und die Etablierung neuer Nutzungen auf dem Gelände. Im Grundsatz verfolgt der Magistrat das Ziel, das Plangebiet von einem reinen Bürostandort zu einem gemischt genutzten Gebiet mit Wohnungen, ergänzenden tertiären Gewerbenutzungen und begleitenden Infrastruktur- und Bildungseinrichtungen zu entwickeln. Ergänzungen fehlender Infrastrukturen sollen auch der Belebung der umgebenden bestehenden Büro- und Wohnnutzung zugutekommen. Das Plangebiet soll in der Nutzungs- und Gebäudetypologie kleinteiliger strukturiert und zur Umgebung hin geöffnet werden. Dazu sollen im Plangebiet neue Wege- und Grünverbindungen geschaffen und mit der Umgebung stärker vernetzt werden. Ziel ist es, den gesamten Entwicklungsprozess aktiv zu steuern, um mögliche Fehlentwicklungen zu verhindern. Das geltende Planungsrecht gibt in dieser Hinsicht zu viel Spielraum und bietet keine ausreichenden Steuerungsmöglichkeiten für eine Nutzungsmischung, kleinteilige Strukturen, Durchwegung und Durchgrünung des Plangebietes, so dass mit dem aufzustellenden Bebauungsplan für das Plangebiet neues Planungsrecht geschaffen werden soll. Planerische Grundkonzeption Um die gewünschte Durchmischung des Plangebiets zu gewährleisten, soll das jetzige flächendeckende Kerngebiet zugunsten kleinerer Baugebiete mit Wohnungen und diese ergänzenden Nutzungen überplant werden. Zusätzlich sollen Standorte für eine Grundschule und eine weiterführende Schule planungsrechtlich gesichert werden. Die neuen Baugebiete sollen durch neue Straßen- und Wegeverbindungen und Freiräume in kleinere Einheiten gegliedert und miteinander verbunden werden. Es sollen zur Vernetzung mit den umliegenden Freiräumen grüne Wegeverbindung durch das Plangebiet angelegt werden. Das Plangebiet soll sich anstelle der bisherigen abschottenden Anmutung zu den angrenzenden Bereichen öffnen und neue Zugänge schaffen. Dies gilt besonders für den Bereich um die Stadtbahnhaltestelle, an der ein Entree in das Plangebiet entstehen sollte. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sollen maximal 85.000 qm Bruttogrundfläche (inklusive möglicher Staffelgeschosse) mit einem Anteil von mindestens 70 % für Wohnen ermöglicht werden. Für die Gebiete, in denen auch gewohnt werden soll, wird eine GRZ von 0,4 angestrebt. Die maximale Anzahl von 5 Vollgeschossen soll außer an städtebaulich besonders herausgehobenen Stellen nicht überschritten werden. Über städtebauliche Verträge soll gewährleistet werden, dass mindestens 30 % der neu entstehenden Bruttogeschossfläche im geförderten Wohnungsbau entstehen. Die aus den neuen Wohnungen im Plangebiet entstehenden Bedarfe an sozialer Infrastruktur und Bildungseinrichtungen sollen komplett innerhalb des Plangebiets untergebracht werden. Zusätzlich soll dem dringenden Bedarf nach einer weiterführenden Schule im Frankfurter Norden Rechnung getragen werden. Daher sollen für die Unterbringung einer Grundschule und einer weiterführenden Schule im Plangebiet Gemeinbedarfsflächen mit einer Grundstücksfläche von 20.000 qm bereitgestellt werden. Zur Sicherung der Nahversorgung soll geprüft werden, welche Versorgungseinrichtungen im Plangebiet notwendig und sinnvoll sind, um das bestehende Angebot durch die umliegenden Discounter und die Merton ́s Passage zu ergänzen. Um eine hohe städtebauliche Qualität für das Plangebiet zu gewährleisten, soll auf Basis der beschriebenen Rahmenbedingungen ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt werden. Zu II.: Das Plangebiet befindet sich im Zentrum des Mertonviertels und ist daher auch städtebaulich stark vernetzt mit der Umgebung zu bewerten und zu planen. Daher soll parallel zum Bebauungsplan Nr. 922 ein "Rahmenplan Mertonviertel" erstellt werden, der den gesamten Bereich zwischen Marie-Curie-Straße, Olof-Palme-Straße und Urselbach umfasst. In diesem Rahmenplan sollen mittel- bis langfristige Ziele für das Mertonviertel dargestellt werden, die auch das Plangebiet betreffen und in den Bebauungsplan einfließen sollen. Thematische Schwerpunkte sollen dabei u.a. die Nutzungsstrukturen, Zukunftsperspektiven, Freiraumgestaltungen, Wegeverbindungen, Infrastrukturversorgungen sein. Der Rahmenplan soll mit Beteiligung der EigentümerInnen, NutzerInnen und BewohnerInnen erstellt werden. Im Zuge der Bearbeitung des Rahmenplans soll geklärt werden, ob die Notwendigkeit besteht, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 922 zu erweitern oder ggf. weitere Bebauungspläne aufzustellen. Anlage 1_Lageplan (ca. 1 MB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 03.01.2018 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.01.2018, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 263 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 18. Sitzung des OBR 8 am 25.01.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Die Vorlage M 263 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.01.2018, TO II, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 263 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2018, TO II, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage M 263 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage M 263 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 LINKE., FDP, BFF, REP, FREIE WÄHLER gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) bei einer Enthaltung LINKE. Beschlussausfertigung(en): § 2289, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2018
Vorkaufssatzung Nr. 7 - Nördlich Lurgiallee - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 06.12.2019, M 208 Betreff: Vorkaufssatzung Nr. 7 - Nördlich Lurgiallee - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB I. Der vorgelegte Entwurf der Vorkaufssatzung Nr. 7 - Nördlich Lurgiallee - wird nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB als Satzung beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung ist entsprechend § 16 (2) BauGB durchzuführen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Der Magistrat ist mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (§ 2289 vom 01.02.2018) beauftragt für das Gebiet nördlich der Lurgiallee den Bebauungsplan Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee, im Stadtteil Niederursel aufzustellen sowie den Rahmenplan Mertonviertel zu entwickeln. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 922 soll die Entwicklung auf dem in weiten Teilen leerstehenden Gelände aktiv gestaltet werden. Ziel ist die Schaffung eines kleinteilig strukturierten urbanen, gemischt genutzten und durchgrünten Wohnquartiers mit tertiären Gewerbenutzungen sowie Standorten für eine Grundschule und eine weiterführende Schule. Das Plangebiet befindet sich im Zentrum des Mertonviertels und ist somit als städtebaulich mit der Umgebung stark vernetzt zu bewerten. Daher soll parallel zum Bebauungsplan Nr. 922 der Rahmenplan Mertonviertel erstellt werden, der den gesamten Bereich zwischen Marie-Curie-Straße, Olof-Palme-Straße und Urselbach umfasst und die mittel- bis langfristigen Ziele und Entwicklungschancen für das Mertonviertel darstellt. Die Ergebnisse, die das Plangebiet betreffen, sollen in den Bebauungsplan Nr. 922 einfließen. Aufgrund der zentralen Lage nimmt das Plangebiet eine Schlüsselrolle für die zukünftige Entwicklung des Mertonviertels ein. Das Areal weist nun jedoch schon länger andauernde Leerstände auf, weil sich innerhalb des heutigen Gebäudebestands seit geraumer Zeit keine neuen Mieter für eine gewerbliche Nutzung finden lassen. Zudem verlaufen Verhandlungen mit den Eigentümern über die Nutzung des Grundstücks nicht zielführend, da sich deren Nutzungsvorstellungen nicht mit dem aktuellen bzw. zukünftig angestrebten Planungsrecht vereinbaren lassen. Insgesamt ist bei den Eigentümern eine zögerliche und abwartende Haltung, gepaart mit vagen Verkaufsabsichten anzunehmen. Durch die andauernden Leerstände und die fehlenden Entwicklungsabsichten im Plangebiet wird die wichtige Initialzündung für die Weiterentwicklung des Mertonviertels blockiert. Mit den geplanten städtebaulichen Maßnahmen soll eine sinnvolle städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich und eine aktive Entwicklung des Grundstücks im Sinne der formulierten städtebaulichen Ziele des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee sichergestellt werden. Insgesamt soll das Gebiet von einem reinen Bürostandort zu einem gemischt genutzten Gebiet mit Wohnungen, ergänzenden tertiären Gewerbenutzungen und begleitenden Infrastruktur- und Bildungseinrichtungen entwickelt werden. Das Plangebiet soll in der Nutzungs- und Gebäudetypologie kleinteiliger strukturiert und zur Umgebung hin geöffnet werden. Dazu sollen im Plangebiet neue Wege- und Grünverbindungen geschaffen und mit der Umgebung stärker vernetzt werden. Ziel ist es, den gesamten Entwicklungsprozess aktiv zu steuern, um mögliche Fehlentwicklungen zu verhindern und eine adäquate städtebauliche Entwicklung für das Gebiet zu gewährleisten. Außerdem soll die Flächenbereitstellung für die beiden dringend benötigten Schulen erleichtern werden. Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt, im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee städtebauliche Maßnahmen durchzuführen. Ziel ist die Schaffung eines kleinteilig strukturierten, urbanen, gemischt genutzten und durchgrünten Wohnquartiers mit tertiären Gewerbenutzungen sowie Standorten für Bildungseinrichtungen. Zur Sicherung dieser Entwicklung soll für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB erlassen werden. Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt im Geltungsbereich der Vorkaufssatzung Nr. 7 - Nördlich Lurgiallee die zuvor beschriebenen städtebaulichen Maßnahmen durchzuführen und kann auf dieser Grundlage an diesen Grundstücken ein besonderes Vorkaufsrecht geltend machen. Die wegfallenden Gewerbeflächen sind gemäß Zielsetzungen des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms und des ISTEK in anderen Plangebieten zu kompensieren. Die durch die Vorkaufssatzung ggf. entstehenden Kosten werden aus den laufenden Haushaltsmitteln des Amtes für Bau und Immobilien finanziert, soweit hierfür ausreichende Mittel vorhanden sind. Derzeit steht für alle Erwerbsvorgänge in der Stadt Frankfurt am Main ein Betrag in Höhe von jährlich rund 25,2 Mio. € zur Verfügung. Anlage 1_Vorkaufssatzung (ca. 582 KB) Anlage 2_Karte_Geltungsbereich (ca. 1 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 23.01.2020, OA 525 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.01.2020, OA 525 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 11.12.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER; AfD und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 208 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 40 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 525 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; AfD und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 208 = Annahme, OA 525 = Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Der Vorlage M 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 525 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL; AfD und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5200, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 61 0
Das Lurgi-Gelände für einen Neubau der Europäischen Schule nutzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2020, OF 513/8 Betreff: Das Lurgi-Gelände für einen Neubau der Europäischen Schule nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Bei der Vorstellung der Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der EFS in der OBR-Sitzung vom Dezember wurde Stadtrat Schneider auch auf das schon vor längerer Zeit für die Schule angedachte Lurgi-Gelände angesprochen. Das Grundstück wurde aber von einem Investor für € 100 Mio. gekauft und dies wird als zu teuer für die Stadt eingestuft. Vor dem Hintergrund der M 208 - Vorkaufssatzung Nr. 7 Nördlich Lurgiallee -, mit der Erwerbsmöglichkeit durch die Stadt und dem Verweis in der Magistratsvorlage auf den Bebauungsplan Nr. 922, in dem auch eine weiterführende Schule möglich ist, soll dieses Gelände unbedingt wieder für einen Standort der Europäischen Schule ins Auge gefasst werden. Es stellt sich außerdem die Frage, ob z.Z. alle zur Verfügung stehenden Mittel von Seiten des Baudezernats ausgeschöpft werden. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat zu veranlassen, dass entsprechend der M 208 das Lurgi-Gelände erworben wird und aufgrund des Bebauungsplans Nr. 922 unter anderem als Standort für die Europäische Schule ausgewiesen wird. Begründung: Das Grundstück Lurgiallee 5 wird in der M 263 vom 22.12.2017 unter Punkt Zu I. mit einer Größe von ca. 8,5 ha angegeben. Mit dieser Grundstückgröße kann der Flächenbedarf der Europäischen Schule mit rund 47.000 qm in jedem Fall erfüllt werden. Bei der Versteigerung des Grundstücks wurde ein Preis von 102 Mio. Euro angegeben. Bei der Vorstellung der Machbarkeitsstudie von Herrn Stadtrat Schneider in der Ortsbeiratssitzung am 04.12.2019 wurde von ihm der Wert von 100 Mio. Euro genannt. Bei der oben genannten Grundstücksgröße ergibt sich ein Quadratmeterpreis von rund 1.200 Euro. Somit beträgt der anteilige Kaufpreis rund 56 Mio. Euro. Ferner ist zu berücksichtigen, dass bei dem genannten Quadratmeterpreis sicherlich nur eine hochpreisige Wohnbebauung möglich. Die Change auf ein zusammenhängende Fläche für den besonderen Bedarf für einen neuen Standort der Europäischen Schule sollte in jedem Fall genutzt werden. Der Betrag für den Grundstückserwerb verringert sich auch noch durch das dann wieder frei gewordene Grundstück und die bestehenden Gebäude am jetzigen Standort der Europäischen Schule. Ein weiterer Vorteil des Standortes Lurigiallee 5 liegt darin, dass der umfangreiche Bring- und Holverkehr durch die Nahe U-Bahnstation Riedwiese gemindert werden kann. Der übrige Bring- und Holverkehr (Individualverkehr) lässt sich leichter über die vierspurige Marie-Curie-Straße und dem nahen Autobahnanschluss abwickeln. Zumal mit der nahen Autobahn A661 eine direkte Verbindung zum Hauptstandort der EZB gegeben ist. Bei einem Gespräch mit einem Schulleiter der Europäischen Schule wurde von diesem ausgeführt, dass ein größerer Teil der Schüler/innen im Bereich Riedberg wohnhaft ist. Somit kann durch den neuen wohnortnahen Standort die Schule auch zu Fuß oder mit dem Rad erreicht werden. Der für die Eltern aufwendige und für die Anwohner belastende Hol- und Bringverkehr im Bereich der Nordweststadt (insbesondere auf dem Praunheimer Weg) würde sich deutlich vermindern. Gleichzeitig könnte der Individualverkehr im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung "östlich der A5" leichter abgewickelt und die Verlängerung der RTW in die Nordweststadt wäre leichter möglich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 525 2020 Die Vorlage OF 513/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz der Begründung entfällt und der Tenor folgende Fassung erhält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob entsprechend des Vortrags des Magistrats vom 06.12.2019, M 208, das Lurgi-Gelände erworben und aufgrund des Bebauungsplans Nr. 922 unter anderem als Standort für die Europäische Schule ausgewiesen werden kann. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Das Lurgi-Gelände für einen Neubau der Europäischen Schule (ESF) nutzen Vortrag des Magistrats vom 06.12.2019, M 208
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.01.2020, OA 525 entstanden aus Vorlage: OF 513/8 vom 07.01.2020 Betreff: Das Lurgi-Gelände für einen Neubau der Europäischen Schule (ESF) nutzen Vortrag des Magistrats vom 06.12.2019, M 208 Vorgang: M 263/17 Bei der Vorstellung der Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der ESF in der Ortsbeiratssitzung vom Dezember wurde Stadtrat Schneider auch auf das schon vor längerer Zeit für die Schule angedachte Lurgi-Gelände angesprochen. Das Grundstück wurde aber von einem Investor für 100 Millionen Euro gekauft und dies wird als zu teuer für die Stadt eingestuft. Vor dem Hintergrund der Vorlage M 208 - Vorkaufssatzung Nr. 7 - Nördlich Lurgiallee -, mit der Erwerbsmöglichkeit durch die Stadt und dem Verweis in der Magistratsvorlage auf den Bebauungsplan Nr. 922, in dem auch eine weiterführende Schule möglich ist, soll dieses Gelände unbedingt wieder für einen Standort der Europäischen Schule ins Auge gefasst werden. Es stellt sich außerdem die Frage, ob zurzeit alle zur Verfügung stehenden Mittel vonseiten des Baudezernats ausgeschöpft werden. Dieses vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob entsprechend des Vortrags des Magistrats vom 06.12.2019, M 208, das Lurgi-Gelände erworben und aufgrund des Bebauungsplans Nr. 922 unter anderem als Standort für die Europäische Schule ausgewiesen werden kann . Begründung: Das Grundstück Lurgiallee 5 wird im Vortrag des Magistrats vom 22.12.2017, M 263, unter Punkt Zu I. mit einer Größe von ca. 8,5 Hektar angegeben. Mit dieser Grundstückgröße kann der Flächenbedarf der Europäischen Schule mit rund 47.000 Quadratmetern in jedem Fall erfüllt werden. Bei der Versteigerung des Grundstücks wurde ein Preis von 102 Millionen Euro angegeben. Bei der Vorstellung der Machbarkeitsstudie von Herrn Stadtrat Schneider in der Ortsbeiratssitzung am 04.12.2019 wurde von ihm der Wert von 100 Millionen Euro genannt. Bei der oben genannten Grundstücksgröße ergibt sich ein Quadratmeterpreis von rund 1.200 Euro. Somit beträgt der anteilige Kaufpreis rund 56 Millionen Euro. Ferner ist zu berücksichtigen, dass bei dem genannten Quadratmeterpreis sicherlich nur eine hochpreisige Wohnbebauung möglich ist. Die Chance auf eine zusammenhängende Fläche für den besonderen Bedarf für einen neuen Standort der Europäischen Schule sollte in jedem Fall genutzt werden. Der Betrag für den Grundstückserwerb verringert sich auch noch durch das dann wieder frei gewordene Grundstück und die bestehenden Gebäude am jetzigen Standort der Europäischen Schule. Ein weiterer Vorteil des Standortes Lurgiallee 5 liegt darin, dass der umfangreiche Bring- und Holverkehr durch die nahe U-Bahn-Station "Riedwiese" gemindert werden kann. Der übrige Bring- und Holverkehr (Individualverkehr) lässt sich leichter über die vierspurige Marie-Curie-Straße und dem nahen Autobahnanschluss abwickeln, zumal mit der nahen Autobahn A 661 eine direkte Verbindung zum Hauptstandort der EZB gegeben ist. Bei einem Gespräch mit einem Schulleiter der Europäischen Schule wurde von diesem ausgeführt, dass ein größerer Teil der Schülerinnen und Schüler im Bereich Riedberg wohnhaft ist. Somit kann durch den neuen wohnortnahen Standort die Schule auch zu Fuß oder mit dem Rad erreicht werden. Der für die Eltern aufwendige und für die Anwohner belastende Hol- und Bringverkehr im Bereich der Nordweststadt (insbesondere auf dem Praunheimer Weg) würde sich deutlich vermindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.12.2019, M 208 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.12.2017, M 263 Vortrag des Magistrats vom 06.12.2019, M 208 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1011 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 29.01.2020 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 40 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 525 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; AfD und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 208 = Annahme, OA 525 = Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Der Vorlage M 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 525 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL; AfD und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 73 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 5200, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020
Das Lurgi-Gelände für einen Neubau der Europäischen Schule (ESF) nutzen
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1011 Betreff: Das Lurgi-Gelände für einen Neubau der Europäischen Schule (ESF) nutzen Für das Areal der Liegenschaft Lurgiallee 5 wurde vom Magistrat mit dem Magistratsvortrag M 208 vom 06.12.2019 die Vorkaufssatzung Nr. 7 auf den Weg gebracht. Die Satzung wurde am 30.01.2020 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und wird mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt rechtswirksam. Die Veröffentlichung ist bislang noch nicht erfolgt. Nach Veröffentlichung stünde der Stadt Frankfurt am Main ein Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB zu. Das Grundstück wurde zuletzt Ende 2017 im Rahmen einer Zwangsversteigerung übereignet. Im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens erfolgt die Übereignung nicht auf Grundlage eines schuldrechtlichen Vertrages, sondern aufgrund eines hoheitlichen Verwaltungsakts in Form der Zuschlagserteilung. In diesem Fall wäre das gesetzliche Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. BauGB ohnehin ausgeschlossen gewesen. Im Rahmen der Zwangsversteigerung 2017 wurde der Verkehrswert auf 102 Mio. Euro festgesetzt. Dies entspricht dem gerundeten Betrag von 100 Mio. Euro, den Herr Stadtrat Schneider in der Ortsbeiratssitzung am 04.12.2019 genannt hat. Aktuellere Wertermittlungen sind dem Magistrat nicht bekannt. Der in der Anregung vorgeschlagene Erwerb der Fläche käme daher erst in Betracht, nachdem die Vorkaufsrechtssatzung Nr. 7 veröffentlicht wurde und der Eigentümer das Grundstück veräußert hat. Über einen solchen Verkauf liegen dem Magistrat keine Informationen vor. Für die Europäische Schule werden derzeit vom Magistrat verschiedene neue Standorte geprüft. Sollte sich durch eine Veräußerung des Areals die Möglichkeit eines Erwerbs der Fläche Lurgiallee 5 ergeben, würde auch diese selbstverständlich in die Prüfung einbezogen und die vom Ortsbeirat genannten positiven Faktoren für eine Verlagerung an diesen Standort näher betrachtet. Zur Standortsuche für die Europäische Schule berichtet der Magistrat regelmäßig zu den Anträgen NR 1160/2015 und NR 1282/2015 sowie der Anfrage A 842/2015, zuletzt mit Zwischenbericht B 167 vom 13.05.2019. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 05.12.2019 die Frage Nr. 2261 umfassend von Stadtrat Schneider beantwortet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.01.2020, OA 525
Beratung im Ortsbeirat: 4
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