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Reflexion

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Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen auch für Gymnasialschüler

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2021, OF 57/15 Betreff: Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen auch für Gymnasialschüler Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Angebot der "Jugendhilfe in der Schule" an Frankfurter Haupt-, Real-, Gesamt- und Förderschulen wird auf Gymnasien und Gymnasialschüler erweitert. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Einrichtung der "Jugendhilfe in der Schule" sehr. Die "Jugendhilfe in der Schule" ist mit ihren Angeboten an vielen Frankfurter Haupt-, Real-, Gesamt- und Förderschulen vertreten und wird vom Stadtschulamt Frankfurt am Main finanziert. Die Inhalte der "Jugendhilfe in der Schule" werden nach dem Bedarf der jeweiligen Schule abgestimmt und gewichtet. Die Jugendhilfemitarbeiter dienen als Vertrauens- und Bezugspersonen beispielsweis bei Schwierigkeiten in der Schule, Konflikten mit Mitschülern und Problemen in der Familie und anderen persönlichen Fragen und Nöten. Die Beratung ist freiwillig und vertraulich. Dieses Angebot sollte auf Gymnasien und Gymnasialschüler erweitert werden. Auch Gymnasialkinder können Probleme vorbeschriebender Art haben und es ist nicht nachvollziehbar, dass die Hilfe nicht auf diese Schüler ausgeweitet werden kann. Dies führt beispielsweis in Gesamtschulen, in denen ein Gymnasialzweig vorhanden ist, dazu, dass die Mitarbeiter der Jugendhilfe trotz eines Bedarfs Jugendliche wegschicken müssen, während Jugendlichen des Haupt- und Realschulzweiges die Hilfe bekommen. Nicht nur in Zeiten von Corona ist dies ein unhaltbarer Zustand, der schnellstens beseitigt werden muss. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 14 Die Vorlage OF 57/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung OA 52 2021 Die Vorlage OF 57/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um die folgenden Sätze ergänzt wird: "Als Pilotprojekt soll die Otto-Hahn-Schule dienen. Hierfür wären zwei zusätzliche Stellen notwendig." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebaut?

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2023, OF 244/15 Betreff: Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebaut? Vorgang: OA 52/21 OBR 15; OA 186/22 OBR 15; OM 3394/23 OBR 15; EA 75/23 OBR 15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 15 lehnt den B 182 ab und fordert den Magistrat auf, zügig seinen Anregungen EA 75 vom 28.4.2023, OM 3394 vom 20.1.2023, OA 186 vom 29.4.2022 sowie der OA 52 vom 03.09.2021 Folge zu leisten. Begründung: Eine Erweiterung des Angebots der Jugendhilfe (der Schulsozialarbeit ist, wie den angegebenen Anträgen entnommen werden kann, absolut nötig. Deswegen sollte der Magistrat zügig handeln. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 182 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 03.09.2021, OA 52 Anregung vom 29.04.2022, OA 186 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2023, OM 3394 Etatanregung vom 28.04.2023, EA 75 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4132 2023 1. Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 244/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "lehnt den B 182 ab und" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4