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Reflexion

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Stadtumbau Hessen, Griesheim-Mitte hier: Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 17.01.2020, M 12 Betreff: Stadtumbau Hessen, Griesheim-Mitte hier: Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2014, § 4144 (M 218) I. Das Stadtumbaugebiet Griesheim-Mitte wird räumlich gemäß § 171 b BauGB auf den im ISEK festgelegten Bereich (ISEK Anhang 1.01) festgesetzt. II. Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept "Stadtumbau Hessen, Griesheim-Mitte" stellt gemäß § 171 a BauGB die Ziele und Maßnahmen im Stadtumbaugebiet Griesheim-Mitte dar. Es zeigt die Eigenschaften, Potentiale und Probleme des Ist-Zustands in Griesheim-Mitte auf und beschreibt, mit welchen Projekten und Maßnahmen nachhaltige städtebauliche Strukturen aufgebaut werden sollen. Dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK Stadtumbau Hessen, Griesheim-Mitte) wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. III. Die erforderlichen Mittel zur weiterführenden Planung sowie für die Maßnahmen Stadtumbaumanagement und Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von 3.788 T€ stehen unter der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.007313 Programm "Stadtumbau Hessen - Griesheim-Mitte", zur Verfügung und werden bewilligt und freigegeben. IV. Es dient zur Kenntnis, dass a) das ISEK ein 8-Punkte Programm (Umsetzungsstrategie) enthält, für dessen Umsetzung der Gesamtinvestitionsbedarf auf ca. 40.000 T€ geschätzt wird, davon entfallen ca. 90 % auf den investiven Bereich und ca. 10 % auf den Ergebnishaushalt. Die Einnahmen aus Fördermitteln sind entsprechend zuzuordnen. b) in der Produktgruppe 13.01, auf dem Projekt 5.007313 Programm "Stadtumbau Hessen - Griesheim-Mitte" Ausgabeansätze in Höhe von 14.333 T€ und Einnahmeansätze aus Fördermitteln in Höhe von 4.200 T€ geplant wurden. Die evtl. darüber hinaus notwendigen Mittel in Höhe werden in zukünftigen Haushaltsplanungen angemeldet. c) bisher 182 T€ (117 T€ konsumtiv und 65 T€ investiv) verausgabt wurden und 0 T€ an Fördermitteln vereinnahmt wurden (Stand: 31.12.2018). d) die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Griesheim-Mitte im Oktober 2016 in das Bund-Länder-Förderprogramm "Stadtumbau Hessen" aufgenommen wurde. e) mit den verwaltungsinternen Planungsvorarbeiten und der Ausschreibung mit Blick auf Ende des Förderzeitraums schon parallel zur Antragsstellung begonnen wurde. f) auf eine separate städt. Richtlinie verzichtet wird, da alle Zuwendungen aus dem Förderprogramm an private Dritte der geltenden Landesrichtlinie zur nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) entsprechen (s. Anlage). V. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf Grundlage dieses Beschlusses für die jeweiligen investiven Einzelmaßnahmen eine baureife Planung zu erstellen und den Stadtverordneten die Beschlussvorlagen zur Bau- und Finanzierung vorzulegen. Für Investitionskostenzuschüsse an Dritte sind den Stadtverordneten entsprechende Finanzierungsvorlagen vorzulegen. b) innerhalb des Förderzeitraums (bis vrs. 2026) alle förderfähigen Ausgaben beim Fördergeber geltend zu machen. Begründung: A. Zielsetzung Das Gebiet Griesheim-Mitte wurde 2016 in das Bund-Länder-Programm Stadtumbau Hessen aufgenommen. Die Aufnahme in das Programm eröffnet die Möglichkeit mit Hilfe von Fördermitteln von Land und Bund das benachteiligte, von Funktionsverlusten betroffene Gebiet positiv weiter zu entwickeln. Hierbei sollen vorhandene Defizite durch gezielte und aufeinander abgestimmte Maßnahmen abgebaut und die Chancen und Möglichkeiten des Gebietes durch konkrete Projekte gestärkt werden, um so einen positiven Wandel für das Gebiet zu erreichen. Voraussetzung für die anteilige Förderung der Projekte durch Land und Bund ist die Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für ein räumlich zweckmäßig festgelegtes Gebiet. Das ISEK für Griesheim-Mitte verfolgt das Ziel, das Gebiet im Sinne einer ganzheitlichen sowie nachhaltigen Aufwertung und Entwicklung unter Akzeptanz und Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Akteure und Initiativen vor Ort zu verbessern und zu stabilisieren. Auf der Grundlage des ISEKs werden die benötigten Fördermittel für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen bis zum Ende des formellen Förderzeitraumes beim Land Hessen beantragt. B. Alternativen - Keine - C. Lösung Im Jahr 2018 wurde das Büro Freischlad + Holz mit der Erstellung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes ISEK und der begleitenden Bürgerbeteiligung beauftragt. Die Bewohnerschaft, die verschiedenen Ämter und Fachbereiche sowie die Akteure der unterschiedlichen Handlungsfelder wurden in der gesamten Erarbeitung des ISEK beteiligt. Das ISEK stellt die gemeinsam erarbeitete Analyse der Ausgangslage, der Bedarfe, Problemlagen und Potenziale im festgelegten Fördergebiet dar. Auf der Basis wurden unter der Beteiligung aller Mitwirkenden Projektideen und Maßnahmen entwickelt, die jeweils dem folgend genannten 8. Punkte- Programm (Umsetzungsstrategie) zugeordnet sind: 1. Stärkung des Wohnstandortes 2. Stärkung des Gewerbestandortes 3. Entwicklung des S-Bahnhofes zum Quartiersmittelpunkt 4. Entwicklung der Waldschulstraße zur Quartiersachse 5. Verbesserung der Verkehrssituation/ Aufwertung des öffentlichen Straßenraums 6. Aufwertung des Wohn- und Arbeitsumfeldes 7. Stärkung der Nachbarschaft 8. Ausbau eines Entwicklungsnetzwerkes Die einzelnen Projekte und Maßnahmen der jeweiligen Programmpunkte sind im ISEK unter dem Kapitel 9 "Projekte" einzusehen. Alle benannten Projekte und Maßnahmen befinden sich in dem förmlichen Fördergebiet. Der räumliche Umfang des förmlichen Fördergebiets ist dem ISEK (ISEK Anhang 1.01) zu entnehmen. Bei Bedarf kann das ISEK im weiteren Verlauf des Erneuerungsverfahrens fortgeschrieben werden. Das ISEK soll darüber hinaus auch nach 2030 als Wegweiser für die zukünftige Entwicklung und Verbesserung von Griesheim-Mitte dienen. D. Kosten Im Antrag zur Programmaufnahme im Jahr 2016 wurden auf Grundlage einer Vorabschätzung Gesamtkosten für den zehnjährigen Förderzeitraum in Höhe von ca. 14 Mio. € dargestellt. Im Rahmen der Erarbeitung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes ISEK wurde anhand der konkreten Maßnahmen und Projekten der finanzielle Umfang der Gesamtmaßnahme neu berechnet und auf ca. 40 Mio. € geschätzt. Bei einer durchschnittlichen Förderquote von ca. 60% sind hierin voraussichtlich je ein Anteil von Städtebaufördermitteln des Bundes und des Landes in Höhe von insgesamt ca. 24 Mio. € enthalten. Der Förderzeitraum durch Bund und Land ist von 2016 bis 2026 (zehn Förderjahre) festgelegt. Der Finanzierungsbedarfszeitraum erstreckt sich von 2018 bis voraussichtlich Ende 2030. Die Zeit-, Maßnahmen-, und Finanzierungsübersicht (ISEK Kapitel 11) stellt den gesamten finanziellen Umfang aller Maßnahmen und Projekte bis 2030 auf Basis von Kostenannahmen dar. In der Übersicht ist für die geplanten Maßnahmen neben der Umsetzungspriorität und dem voraussichtlichen Durchführungszeitraum jeweils eine Annahme der Gesamtkosten der einzelnen Maßnahme, als auch die förderfähigen Kosten gemäß der Richtlinie des Landes Hessen zur nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) aufgeführt. Die detaillierte Zusammensetzung der Kostenannahme der einzelnen Maßnahme befindet sich in dem jeweiligen Projektblatt unter dem Kapitel 9 "Projekte". Die Maßnahmen des 8-Punkte Programms (Umsetzungsstrategie) erzeugen insgesamt förderfähige Kosten von ca.: 1. Stärkung des Wohnstandortes 3.894.300,- € 2. Stärkung des Gewerbestandortes 5.270.000,- € 3. Entwicklung des S-Bahnhofes zum Quartiersmittelpunkt 2.485.000,- € 4. Entwicklung der Waldschulstraße zur Quartiersachse 1.347.200,- € 5. Verbesserung der Verkehrssituation/ Aufwertung des öffentlichen Straßenraums 15.643.300,- € 6. Aufwertung des Wohn- und Arbeitsumfeldes 6.794.900,- € 7. Stärkung der Nachbarschaft 807.500,- € 8. Ausbau eines Entwicklungsnetzwerkes 3.788.000,- € Gesamt ca. 40.030.200,- € Das Maßnahmenpaket des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes ISEK schlägt nahezu 70 Maßnahmen und Projekte vor, die, gestützt auf den Ergebnissen der Bestandsanalyse, eine optimale Entwicklung des Gebietes darstellen. In einer Vielzahl der Projekte sind externe Akteure, andere Fachämter und private Eigentümer involviert, die die tatsächliche Umsetzung und das Gelingen dieser Projekte bestimmen oder maßgeblich beeinflussen werden. Auch der zeitlich begrenzte Förderzeitraum und die vorhandenen Arbeitskapazitäten werden Einfluss auf die Umsetzungszahl der Projekte und Maßnahmen nehmen. Es ist nicht davon auszugehen, dass alle Maßnahmen während der Förderperiode umgesetzt werden können. Die derzeit in der Haushaltsplanung angemeldeten 14. Mio. Euro werden über den verbleibenden Förderzeitraum bewirtschaftet, alle darüber hinaus entstehenden Kosten werden in zukünftigen Haushaltsplanungen angemeldet, bzw. je nach Kostenhöhe dem entsprechendem Gremium zur Entscheidung vorgelegt. Anlage 1_1_ISEK_Plaene (ca. 16,5 MB) Anlage 1_ISEK (ca. 7,9 MB) Anlage 2_RiLiSE (ca. 1,7 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 18.02.2020, OA 532 Antrag vom 02.02.2020, OF 1241/6 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 22.01.2020 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2020, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Enthaltung) FDP und BFF (= Annahme) 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung OA 532 2020 1. Der Vorlage M 12 wird unter Hinweis auf OA 532 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1241/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor bei Ziffer 1. der zweite Satz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.02.2020, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 532 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 532); AfD (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 12 und OA 532 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2020, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 532 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 532); AfD (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5400, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2020 Aktenzeichen: 61 0

Griesheim: Stadtumbau Griesheim-Mitte

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2020, OF 1241/6 Betreff: Griesheim: Stadtumbau Griesheim-Mitte Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge die M 12 unter folgender Maßgabe beschließen: 1. Zusätzlich zu den in der M12 dargestellten Maßnahmen des ISEK wird ein Maßnahmenkatalog zur Neueinrichtung bzw. Intensivierung der Familienhilfe- und Jugendhilfemaßnahmen im Planungsgebiet erstellt. In diesem Zusammenhang muss auch geprüft werden, ob die bisherigen Maßnahmen der Jugend- und Familienhilfe ihren angestrebten Zweck noch so erfüllen, wie sie einmal angedacht waren oder ob die Mittel nicht an der einen oder anderen Stelle sinnvoller eingesetzt werden können. 2. Die in der M 12 dargestellten Projekte werden zeitlich deutlicher priorisiert. Die Projekte 7.1 - 7.2 (Schule) in Verb. mit 1.4 (Fiatgelände) und 7.6 (Ergänzung soziale Infrastruktur), 7.3 Erweiterung Raumangebot Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben ebenso wie der behindertengerechte Umbau der Unterführung Alte Falterstraße / Waldschulstraße allerhöchste Priotität. 3. Dem Ortsbeirat wird jährlich ein Bericht über den Fortschritt der Projekte erstattet. Begründung: Mit der M 12 und dem zu Grunde liegenden Katalog von Maßnahmen werden viele lange geforderte Maßnahmen verwirklicht werden können. Dies allein genügt aber nicht, um z.B. die problematische Situation vieler Familien, insbesondere der Kinder und Jugendlichen und die daraus resultierenden pädagogischen Schwierigkeiten in KITAs und Schulen in Griesheim Mitte anzugehen. Deshalb sollte parallel zu den städtebaulichen Anstrengungen der Gemeinde auch hier angesetzt werden. Eine zeitliche Priorisierung über die reine Einordnung in Kategorien hinaus scheint sinnvoll, damit die dringendsten Maßnahmen auch zuerst verwirklicht werden. Der Ortsbeirat ist zudem daran interessiert, regelmäßig einen Bericht über die erzielten Fortschritte zu erhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2020, M 12 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung OA 532 2020 1. Der Vorlage M 12 wird unter Hinweis auf OA 532 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1241/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor bei Ziffer 1. der zweite Satz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Griesheim: Stadtumbau Griesheim-Mitte Vortrag des Magistrats vom 17.01.2020, M 12

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.02.2020, OA 532 entstanden aus Vorlage: OF 1241/6 vom 02.02.2020 Betreff: Griesheim: Stadtumbau Griesheim-Mitte Vortrag des Magistrats vom 17.01.2020, M 12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 12 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die folgenden Ergänzungen darin Eingang finden: 1. Zusätzlich zu den in der Vorlage M 12 dargestellten Maßnahmen des ISEK wird ein Maßnahmenkatalog zur Neueinrichtung bzw. Intensivierung der Familienhilfe- und Jugendhilfemaßnahmen im Planungsgebiet erstellt. 2. Die in der Vorlage M 12 dargestellten Projekte werden zeitlich deutlicher priorisiert. Die Projekte 7.1 und 7.2 zum Thema Schule in Verbindung mit 1.4 (Entwicklung des FIAT-Geländes), 7.6 (Ergänzung der sozialen Infrastruktur) und 7.3 (Erweiterung des Raumangebots für Kinder, Jugendliche und Erwachsene) haben ebenso wie der behindertengerechte Umbau der Unterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße allerhöchste Priorität. 3. Dem Ortsbeirat wird jährlich ein Bericht über den Fortschritt der Projekte erstattet. Begründung: Mit der Vorlage M 12 und dem zugrunde liegenden Katalog von Maßnahmen werden viele lange geforderte Maßnahmen verwirklicht werden können. Dies allein genügt aber nicht, um z. B. die problematische Situation vieler Familien, insbesondere der Kinder und Jugendlichen, und die daraus resultierenden pädagogischen Schwierigkeiten in Kitas und Schulen in Griesheim-Mitte anzugehen, deshalb sollte parallel zu den städtebaulichen Anstrengungen der Gemeinde auch hier angesetzt werden. Eine zeitliche Priorisierung über die reine Einordnung in Kategorien hinaus scheint sinnvoll, damit die dringendsten Maßnahmen auch zuerst verwirklicht werden. Der Ortsbeirat ist zudem daran interessiert, regelmäßig einen Bericht über die erzielten Fortschritte zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2020, M 12 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.05.2020, B 242 Antrag vom 26.06.2020, OF 1326/6 Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6345 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 19.02.2020 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.02.2020, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 532 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 532); AfD (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 12 und OA 532 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2020, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 532 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 532); AfD (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5400, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2020 Aktenzeichen: 61 0

Informationspflicht ernst nehmen

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2020, OF 1326/6 Betreff: Informationspflicht ernst nehmen Vorgang: OA 532/20 OBR 6; B 242/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, einmal jährlich über den Fortschritt beim Stadtumbau Griesheim Mitte zu berichten. Begründung: In der B 242 Griesheim: Stadtumbau Griesheim Mitte erklärt der Magistrat auf die vom Ortsbeirat 6 formulierte Forderung, dem Ortsbeirat jährlich einen Bericht über den Fortschritt der Projekte zu erstatten, dass durch die Teilnahme der Ortsvorsteherin in der Lokalen Partnerschaft der Informationsfluss ausreichend gewährleistet sei. Die Tatsache, dass die Ortsvorsteherin das Gremium in der Lokalen Partnerschaft repräsentiert bedeutet nicht, dass der Magistrat das Gremium nicht vollumfänglich über alles informieren muss. Der Magistrat macht es sich hier zu leicht, indem er versucht, die umfassende Informationspflicht auf die ehrenamtliche Ortsvorsteherin abzuschieben. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.02.2020, OA 532 Bericht des Magistrats vom 29.05.2020, B 242 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6345 2020 Die Vorlage OF 1326/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "beim Stadtumbau Griesheim-Mitte" durch den Wortlaut "bei den Projekten "Stadtumbau Griesheim-Mitte", "Soziale Stadt Nied" und "Soziale Stadt Sossenheim" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4