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Reflexion

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Grunderneuerung Deutschherrnufer

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 727 Betreff: Grunderneuerung Deutschherrnufer Bei der angesprochenen Lichtsignalanlage handelt es sich um eine, hier dreigeteilte, Fußgängerschutzanlage, die, dem üblichen Standard entsprechend, nur auf Anforderung ein Fußgänger-Grün schaltet. Im Gegensatz dazu sind alle übrigen Lichtsignalanlagen an den Brückenköpfen Kreuzungsanlagen, bei denen zu Fuß gehende mit den parallel dazu fließenden Kfz-Strömen Grün erhalten bzw. diesen zugeschaltet werden. Eine feste Grünzeitsteuerung hält der Magistrat nicht für zielführend, da an der angesprochenen Anlage nicht in jedem Signalumlauf zu Fuß gehende oder Radfahrende die Straße überqueren möchten. Im Rahmen der Fertigstellung des Radwegs auf dem Hochkai und der damit verbundenen Grunderneuerung der angesprochenen Lichtsignalanlage bzw. deren Steuerung wird jedoch versucht werden, durch eine Verkürzung der Wartezeiten eine Erhöhung der Akzeptanz der Signalsteuerung zu erreichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.01.2014, OA 462 Antrag vom 23.06.2014, OF 871/5 Anregung vom 18.07.2014, OA 540 Antrag vom 29.08.2017, OF 559/5 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2148

Grunderneuerung Deutschherrnufer (II)

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2014, OF 871/5 Betreff: Grunderneuerung Deutschherrnufer (II) Vorgang: ST 727/14 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat nochmals aufzufordern, im Zuge der Grunderneuerung des Deutschherrnufers die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Deutschherrnufer/Flößerbrücke zeitgemäß umzugestalten. Begründung: Nach der Grundsanierung des Deutschherrnufers wird eine durchgehende Radwegverbindung auf dem Hochkai bestehen, die dann an einer Bedarfsampel endet. Radfahrer müssen dann absteigen, um den Druckknopf am Ampelmast zu betätigen. Dadurch würden die hohen Investitionen für diese wichtige Verbindung auf dem Hochkai unnötig entwertet. Das Minimum ist die Errichtung einer Kontaktschleife o.ä., die das Grünsignal für Radfahrer automatisch anfordert. Da der Kfz-Verkehr ohnehin am nördlichen Brückenkopf warten muss, ist nicht ersichtlich, warum nicht zumindest die nördliche Fußgängerampel am südlichen Brückenkopf ebenso regelmäßig das Grünsignal erhalten kann, wie die Fußgängerampel am nördlichen Brückenkopf. Die Einlassung des Magistrats, wonach die feste Grünzeitsteuerung am südlichen Brückenkopf nicht zielführend sei, weil nicht bei jedem Grünumlauf Querungen durch Fußgänger oder Radfahrer festzustellen seien, ist jedenfalls insoweit abwegig, als ja auch am nördlichen Brückenkopf nicht regelmäßig Querungen festzustellen sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 727 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 18.07.2014, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung OA 540 2014 Die Vorlage OF 871/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Lichtsignalanlage Flößerbrücke (Fortsetzung)

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2017, OF 559/5 Betreff: Lichtsignalanlage Flößerbrücke (Fortsetzung) Vorgang: OA 462/14 OBR 5; ST 727/14; OA 540/14 OBR 5; ST 284/15 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Lichtsignalanlage am südlichen Brückenkopf der Flößerbrücke wie auf der Nordseite so einzustellen, dass der Radverkehr in angemessener Zeit die Siemensstraße queren kann. Das kann durch regelmäßige Umlaufzeiten geschehen oder durch Kontaktschleifen, bei denen beim Befahren nach kurzer Zeit die Ampel auf "grün" schaltet. Begründung: Im Antrag OA 540 aus dem Jahr 2014 hat der Ortsbeirat vorgeschlagen entweder - wie allgemein an Ampelanlagen üblich - eine regelmäßige Umlaufschaltung oder eine Kontaktschleife zu installieren. In der ST 727/2014 argumentierte der Magistrat gegen regelmäßige Umlaufzeiten, weil dort nicht bei jedem Umlauf Radverkehr oder Fußverkehr stattfindet. Das überzeugt nicht, weil am nördlichen Brückenkopf ebenfalls feste Umlaufzeiten bestehen und der Autoverkehr dort ohnehin angehalten wird, auch wenn dort keine Fußgänger queren. Offenbar ist der Magistrat inzwischen zu der Überzeugung gekommen, dass die Millionen Euro teure Radwegverbindung auf dem Hochkai nicht an einer läppischen Drückampel enden kann und hat in seiner ST 284/2015 eine "bedarfsgerechte Steuerung" angekündigt. Darauf wartet der OBR aber bisher vergebens. Text der ST 284/2015 "Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die Signalanlage bedarfsgerecht gesteuert wird. Die Lichtsignalanlage wird zeitgleich mit dem Zweirichtungsradweg am Deutschherrnufer in Betrieb genommen." Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.01.2014, OA 462 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 727 Anregung vom 18.07.2014, OA 540 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 284 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2148 2017 Die Vorlage OF 559/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4