Reflexion
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Verkehrszählungen in der Olof-Palme-Straße im Herbst 2011
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 14.06.2012, V 418 entstanden aus Vorlage: OF 201/8 vom 31.05.2012 Betreff: Verkehrszählungen in der Olof-Palme-Straße im Herbst 2011 Der Magistrat wird gebeten, folgende Zahlen bekannt zu geben: Aus dem Bericht des Magistrats vom 05.03.2012, B 109, geht hervor, dass der Magistrat Verkehrszählungen an zwei Bahnübergängen im Mertonviertel hat vornehmen lassen. 1. Aus welchem Anlass wurden die Zählungen in Auftrag gegeben? 2. Was sollte herausgefunden werden? 3. Wo genau und in welche Verkehrsrichtungen wurde wann zu welchen Stunden gezählt? 4. Welche Ergebnisse haben die Zählungen gehabt? 5. Gibt es eine frühere Zählung in gleicher Angelegenheit? Wenn Ja, von welchem Datum sind sie? Können auch diese Zahlen genannt beziehungsweise gegenübergestellt werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1512 Anregung vom 07.07.2016, OA 43 Anregung vom 01.09.2016, OA 54 Aktenzeichen: 61 10
Verkehrszählungen in der Olof-Palme-Str. im Herbst 2011
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1512 Betreff: Verkehrszählungen in der Olof-Palme-Str. im Herbst 2011 zu Pkt. 1: Die Zählungen wurden auf Veranlassung der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) und des Stadtplanungsamtes durchgeführt. zu Pkt. 2: Im Rahmen der Erneuerung / Umgestaltung der beiden Bahnübergänge sollten die Zählungen Erkenntnisse über die Menge, Zusammensetzung und Fahrtrichtung der die Gleise querenden Kraftfahrzeuge liefern zu Pkt. 3: Es wurden alle Fahrbeziehungen (Abbiegströme) an den Knotenpunkten - Olof-Palme-Str./ Kaltmühle - Olof-Palme-Str./ An der Sandelmühle / Hessestr./ Kupferhammer gezählt Die Zählungen fanden zeitgleich am Mittwoch, den 28.09.2011 statt, einem durchschnittlichen, mittleren Werktag außerhalb der Schulferien. Gezählt wurde an diesem Tag von 6 - 9, 12 -14 und 15:30 -18:30 Uhr. zu Pkt. 4: Die Ergebnisse sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. zu Pkt. 5: Nein, es gibt keine Zählungen in der gleicher Angelegenheit und mit gleichem Erhebungsumfang. Es gibt aber Zählungen der Verkehrsmengen auf beiden Richtungsfahrbahnen der Olof-Palme-Str., im Abschnitt zwischen den Straßen "An den Mühlwegen" und dem Bahnübergang Sandelmühle. Diese Zählungen wurden mit der - Stellungnahme des Magistrats an den Ortsbeirat 8 vom 02.01.2003, ST 20 und - dem Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 02.10.2006, B 428 veröffentlicht. Die darin genannten Zahlen, sind in der folgenden Tabelle nochmals zusammengestellt. Jahr der Zählung Richtung Süd stadteinwärts Kfz in 24 Std. Richtung Nord stadtauswärts Kfz in 24 Std. Gesamt Kfz in 24 Std. 2002 3.490 3.610 7.100 2004 3.530 3.840 7.370 2006 3.780 3.750 7.530 2011 4.150 3.930 8.080 Anlage 1 (ca. 41 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.06.2012, V 418 Anregung vom 07.07.2016, OA 43 Anregung vom 01.09.2016, OA 54
„Schutzstreifen“ für den Radverkehr/Überholverbot auf der Olof-Palme-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2012, OM 1667 entstanden aus Vorlage: OF 248/8 vom 18.10.2012 Betreff: "Schutzstreifen" für den Radverkehr/Überholverbot auf der Olof-Palme-Straße Vorgang: ST 914/12 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Olof-Palme-Staße entweder für den Radverkehr die Errichtung von sogenannten "Schutzstreifen" möglich ist oder ob alternativ von der Einmündung Lurgiallee bis Hessestraße das Überholverbot mittels einer durchgezogenen weißen Linie in der Mitte verdeutlicht werden kann. Begründung: Die momentane Verkehrsführung berücksichtigt keine Radfahrer, was schon vermehrt zu gefährlichen Situationen für alle Verkehrsteilnehmer geführt hat. Außerdem kommt es zu gefährlichen Überholmanövern. Die Anlegung von Radfahrstreifen (mit durchgezogener Linie) ist aus Platzgründen nicht möglich, gegen eine Verlegung des Radverkehrs auf die andere Schienenseite spricht das angrenzende Naturschutzgebiet. Schutzstreifen erscheinen als geeignete Maßnahme, dem Radverkehr einen sicheren Platz zu schaffen, ohne dabei den Kfz-Verkehrsfluss und die Leistungsfähigkeit der Straße zu beeinträchtigen. Nach Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 914, bewirkt die Einrichtung von Schutzstreifen eine Erhöhung der Sicherheit für Radfahrer durch größeren Abstand beim Überholen und durch besseres Einhalten der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Beispielbild Schutzstreifen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 914 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 122 Anregung vom 07.07.2016, OA 43 Anregung vom 01.09.2016, OA 54 Aktenzeichen: 32 1
"Schutzstreifen" für den Radverkehr / Überholverbot auf der Olof-Palme-Straße
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 122 Betreff: "Schutzstreifen" für den Radverkehr / Überholverbot auf der Olof-Palme-Straße Die im Bestandsquerschnitt zur Verfügung stehende Straßenbreite zwischen 6,0 und 6,5 Meter ist nicht ausreichend, um Schutzstreifen zu markieren. Die dafür erforderliche Mindestbreite wäre 7,0 Meter (2 x 1,25 Meter Schutzstreifen und 4,5 Meter Restfahrbahn). Die bestehende Tempo-30-Regelung in der Olof-Palme-Straße wurde u.a. auch zur Sicherung des Radverkehrs eingeführt. Die ehemals vorhandene unterbrochene Mittelmarkierung zwischen Lurgiallee und Hessestraße wurde in diesem Zusammenhang entfernt (siehe hierzu auch Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung B 824 vom 23.11.2007). Eine durchgezogene Mittelmarkierung wäre im Hinblick auf die Durchsetzung der vorhandenen Geschwindigkeitsreduzierung eher kontraproduktiv. Ein Überholverbot von Kraftfahrern gegenüber Radfahrern lässt sich auf einer Straßenlänge von ca. 560 Meter kaum durchsetzen. Im Hinblick auf die reduzierte Geschwindigkeit und die gute Sicht hält der Magistrat ein derartiges Überholverbot auch nicht erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2012, OM 1667 Anregung vom 07.07.2016, OA 43 Anregung vom 01.09.2016, OA 54
Geschwindigkeitskontrolle auf der Olof-Palme-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2014, OM 3542 entstanden aus Vorlage: OF 517/8 vom 23.09.2014 Betreff: Geschwindigkeitskontrolle auf der Olof-Palme-Straße Die Olof-Palme-Straße wird als direkte Verbindung zwischen der A 661 und der Dillenburger Straße stark frequentiert. Da sie zwischen dem Discounter und der Lurgiallee schnurgerade verläuft, wird das dort vorgeschriebene Tempolimit von 30 km/h ständig missachtet. Der vor dem Discounter (Höhe Fußgängerüberweg) stadteinwärts turnusmäßig angebrachte mobile Geschwindigkeitsmesser führt dazu, dass kurzfristig abgebremst, dann jedoch wieder deutlich schneller weitergefahren wird, und er hat keine Auswirkung auf die stadtauswärts führende Spur. Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Bereich zwischen der Bushaltestelle "Sandelmühle" und der Lurgiallee sowohl stadtein- wie stadtauswärts die Frequenz der Geschwindigkeitskontrollen erhöht wird, um nachhaltig zu erreichen, dass die vorgeschriebene Geschwindigkeit eingehalten wird. Da auch viele Radfahrer auf der Olof-Palme-Straße unterwegs sind, dient diese Maßnahme auch deren Sicherheit. Über das Ergebnis der Messungen ist nach einem Zeitraum von einem halben Jahr zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST 441 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1622 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 509 Anregung vom 07.07.2016, OA 43 Anregung vom 01.09.2016, OA 54 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 12.03.2015, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 4
Bebauungsplan 889 - Sandelmühle
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2016, OF 17/8 Betreff: Bebauungsplan 889 - Sandelmühle Der Ortsbeirat 8 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, folgende Änderungen an dem Bebauungsplan 889 zu beschließen: 1. Für das Bebauungsgebiet 889 wird eine zweite Zufahrt von der Olof-Plame-Straße über die Straße Kaltmühle eingeplant. 2. Die Baufahrzeuge und die Zulieferung der Baumaterialien erfolgt ausschließlich über die zweite Zufahrt. 3. Die Bauerstellung der Kindertagesstätte wird vorrangig betrieben. 4. Entlang der U-Bahnstrecke nach Bad Homburg (stadtauswärts rechts - beginnend von der Straße An der Sandelmühle) wird eine Fahrradtrasse (2 m breit) eingeplant. 5. Ersatzweise zu 4. wird eingeplant, dass der Fahrradweg an der zweiten Zufahrt stadtauswärts beginnt und mit einem Übergang über den Urselbach der Fahrradverkehr durch das Neubaugebiet zur Straße An der Sandelmühle geführt. Begründung: Zu Punkt 1: Der Kreuzungsbereich Hessestaße / Olof-Plame-Straße / Kupferhammer mit dem Bahnübergang Sandelmühle ist jetzt schon überlastet. Der ST 1512 vom 14.09.2012 ist zu entnehmen, dass der Kreuzungsbereich von über 8.000 Fahrzeugen täglich befahren wird. Unter anderem fehlen Abbiegespuren, die bei der Planung des Neubaugebietes entlang der Hessestraße bzw. Olof-Palme-Straße nicht eingeplant wurden. Demnächst stehen auch noch die Bauarbeiten für den Neubau der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim in der Hessestraße (in unmittelbarer Nähe des Kreuzungsbereiches) an. Nach Fertigstellung der Feuerwehrwache wird je nach Einsatzort bzw. bei entsprechender Überlastung der Hessestraße die Kreuzung durch Feuerwehrfahrzeuge belastet. Ferner entsteht auch noch zusätzlicher Verkehr durch die Wehrleute bei der Fahrt zur Wache und der Fahrt nach Hause. Zu Punkt 2: Die überlastete Kreuzung darf mit Bauverkehr (Baufahrzeuge, Anlieferung von Baumaterial und Abfuhr von Aushub) nicht noch zusätzlich belastet werden. Zu Punkt 3: Die in Heddernheim dringend benötigten Betreuungsplätze in Kindertagesstätte sollten so schnell als möglich zur Verfügung gestellt werden. Der Stadtteil Heddernheim ist unterversorgt und es muss vermieden werden, dass die Betreuungsplätze erst nach Fertigstellung der Wohnbebauung zur Verfügung gestellt werden. Zu Punkt 4 und 5: Die Olof-Plame-Straße ist laut ST 122 vom 28.01.2013 zu schmal für die Einrichtung von Fahrrahrspuren in beide Richtungen. Bei der Planung des Mertonviertels wurde eine leistungsfähige Fahrradverbindung Richtung Riedberg und den weiteren Stadtteilen im Frankfurter Norden sowie in den Taunus vergessen. Diese Verbindungsstrecke kann durch eine auf Stelzen (wegen dem Status Naturschutzgebietes östlich der U-Bahnstrecke nach Bad Homburg) gebaut werden und hat damit dem Vorteil, dass die Radfahrer unbeeinflusst vom übrigen Straßenverkehr sehr naturnah fahren können. In jedem Fall muss die Fahrradtrasse so geführt werden, dass die Radfahrer nicht ausschließlich über den überlasteten Kreuzungsbereich fahren müssen. Deshalb sollte die Trasse direkt von der Straße An der Sandelmühle beginnen und östlich entlang der U-Bahnstrecke geführt werden. Ersatzweise sollte der Radverkehr durch das Neubaugebiet geführt werden und mit einer Brücke über den Urselbach an die dann nach dem Urselbach beginnende Trasse angeschlossen werden. Der oben genannte Kreuzungsbereich und damit auch die Olof-Palme-Straße wird gemäß der ST 1512 vom 14.09.2012 von über 8.000 Fahrzeugen täglich befahren. Darüber hinaus häufigen sich laut ST 509 2016 vom 18.03.2016 die Geschwindigkeitsüberschreitungen (2015 über 11 Prozent). Deshalb werden auch im Jahr 2016 entsprechende Kontrollen durchgeführt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 17/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 8 am 01.09.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 54 2016 Die Vorlage OF 17/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 3. die Worte "wird vorrangig betrieben" durch die Worte "erfolgt zeitgleich mit der Wohnbebauung" ersetzt werden. Abstimmung: SPD, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.
Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 11.07.2016, M 141 Betreff: Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.05.2012, § 1600 (M 49) I. Es dient zur Kenntnis, dass: - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 16.02.2012 und - die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 15.03.2012 bis 20.04.2012 durchgeführt worden sind. II. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird, wie im vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom 14.03.2016 dargestellt, geändert. III. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB. IV. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. V. Es dient zur Kenntnis, dass über die Absicherung eines städtebaulichen Vertrages hinsichtlich der Wohnbebauung ein Anteil von 30% der Bruttogeschossfläche als geförderter Wohnungsbau vorgesehen ist. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE . Zu II.: Der räumliche Geltungsbereich wird reduziert auf die Flächen südlich des Urselbaches. Prüfungen haben ergeben, dass durch die ursprünglich geplante zweite Zufahrt von Norden keine strukturelle Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes An der Sandelmühle/Kupferhammer/Hessestraße/Olof-Palme-Straße erzielt werden kann. Gleichzeitig wäre der Aufwand (Neubau eines Brückenbauwerkes, komplette Signalisierung des Knotenpunktes, Wegfall von wertvollem Vogelgehölz, Umwidmung von Teilen des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" zu einer Verkehrsfläche) unverhältnismäßig. Zu III.: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen und Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Zu IV.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden. Anlage 1_BPlan (ca. 2 MB) Anlage 2_Begr_BPlan (ca. 8,4 MB) Anlage 3_Textt_BPlan (ca. 51 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.11.2016, NR 157 Anregung vom 01.09.2016, OA 54 Antrag vom 01.09.2016, OF 48/8 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2012, M 49 Anregung an den Magistrat vom 09.03.2017, OM 1330 Vortrag des Magistrats vom 15.01.2021, M 14 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 13.07.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 01.09.2016, TO I, TOP 30 Beschluss: 1. Die Vorlage M 141 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 48/8 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung GRÜNE, LINKE., BFF und FREIE WÄHLER zu 2. SPD, CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung BFF 3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.09.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 141 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 54 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 06.09.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 141 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 54 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.09.2016, TO II, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 141 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 54 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 4. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.09.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 141 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 54 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 4. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 04.10.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 141 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 54 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.10.2016, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 141 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 54 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 5. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 07.11.2016, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 141 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 54 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 08.11.2016, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage M 141 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage OA 54 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2016, TO I, TOP 23 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 141 wird im Rahmen der Vorlage NR 157 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 54 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung), FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 54) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Votum im Plenum) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 141 und NR 157 = Ablehnung, OA 54 = Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 141 wird im Rahmen der Vorlage NR 157 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Die Vorlage OA 54 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Tafel-Stein, Pawlik, Stock, Yilmaz und Mund dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE. und FDP (= Ablehnung) sowie BFF und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 54) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 3. zu a) CDU. SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 711, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 Aktenzeichen: 61 00
Bebauungsplan Nr. 889 - Sandelmühle - Vortrag des Magistrats vom 11.07.2016, M 141
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.09.2016, OA 54 entstanden aus Vorlage: OF 17/8 vom 20.06.2016 Betreff: Bebauungsplan Nr. 889 - Sandelmühle - Vortrag des Magistrats vom 11.07.2016, M 141 Vorgang: V 418/12 OBR 8; ST 1512/12; OM 1667/12 OBR 8; ST 122/13; OM 3542/14 OBR 8; ST 509/16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. für das Bebauungsplangebiet Nr. 889 eine zweite Zufahrt von der Olof-Palme-Straße über die Straße Kaltmühle einzuplanen; 2. die Zufahrt für Baufahrzeuge und die Zulieferung der Baumaterialien ausschließlich über die zweite Zufahrt zuzulassen; 3. die Bauerstellung der Kindertagesstätte zeitgleich mit der Wohnbebauung durchzuführen; 4. entlang der U-Bahn-Strecke nach Bad Homburg (stadtauswärts rechts - beginnend von der Straße An der Sandelmühle) eine Fahrradtrasse (zwei Meter breit) einzuplanen; 5. ersatzweise zu 4. einzuplanen, dass der Fahrradweg an der zweiten Zufahrt stadtauswärts beginnt und mit einem Übergang über den Urselbach der Fahrradverkehr durch das Neubaugebiet zur Straße An der Sandelmühle geführt wird. Begründung: Zu Punkt 1: Der Kreuzungsbereich Hessestraße/Olof-Palme-Straße/Kupferhammer mit dem Bahnübergang Sandelmühle ist jetzt schon überlastet. Der Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1512, ist zu entnehmen, dass der Kreuzungsbereich von über 8.000 Fahrzeugen täglich befahren wird. Unter anderem fehlen Abbiegespuren, die bei der Planung des Neubaugebietes entlang der Hessestraße bzw. Olof-Palme-Straße nicht eingeplant wurden. Demnächst stehen auch noch die Bauarbeiten für den Neubau der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim in der Hessestraße (in unmittelbarer Nähe des Kreuzungsbereiches) an. Nach Fertigstellung der Feuerwache wird je nach Einsatzort bzw. bei entsprechender Überlastung der Hessestraße die Kreuzung durch Feuerwehrfahrzeuge belastet. Ferner entsteht auch noch zusätzlicher Verkehr durch die Wehrleute bei der Fahrt zur Wache und nach Hause. Zu Punkt 2: Die überlastete Kreuzung darf mit Bauverkehr (Baufahrzeuge, Anlieferung von Baumaterial und Abfuhr von Aushub) nicht noch zusätzlich belastet werden. Zu Punkt 3: Die in Heddernheim dringend benötigten Betreuungsplätze in Kindertagesstätten sollten so schnell als möglich zur Verfügung gestellt werden. Der Stadtteil Heddernheim ist unterversorgt und es muss vermieden werden, dass die Betreuungsplätze erst nach Fertigstellung der Wohnbebauung zur Verfügung gestellt werden. Zu Punkt 4 und 5: Die Olof-Palme-Straße ist laut Stellungnahme vom 28.01.2013, ST 122, zu schmal für die Einrichtung von Fahrradspuren in beide Richtungen. Bei der Planung des Mertonviertels wurde eine leistungsfähige Fahrradverbindung Richtung Riedberg und den weiteren Stadtteilen im Frankfurter Norden sowie in den Taunus vergessen. Diese Verbindungsstrecke kann auf Stelzen (wegen des Status Naturschutzgebiet östlich der U-Bahn-Strecke nach Bad Homburg) gebaut werden und hat damit dem Vorteil, dass die Radfahrer unbeeinflusst vom übrigen Straßenverkehr sehr naturnah fahren können. In jedem Fall muss die Fahrradtrasse so geführt werden, dass die Radfahrer nicht ausschließlich über den überlasteten Kreuzungsbereich fahren müssen. Deshalb sollte die Trasse direkt an der Straße An der Sandelmühle beginnen und östlich entlang der U-Bahn-Strecke geführt werden. Ersatzweise sollte der Radverkehr durch das Neubaugebiet geführt werden und mit einer Brücke über den Urselbach an die dann nach dem Urselbach beginnende Trasse angeschlossen werden. Der oben genannte Kreuzungsbereich und damit auch die Olof-Palme-Straße wird gemäß der Vorlage ST 1512 vom 14.09.2012 von über 8.000 Fahrzeugen täglich befahren. Darüber hinaus häufen sich laut Stellungnahme vom 18.03.2016, ST 509, die Geschwindigkeitsüberschreitungen (2015 über 11 Prozent). Deshalb werden auch im Jahr 2016 entsprechende Kontrollen durchgeführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.07.2016, M 141 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.06.2012, V 418 Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1512 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2012, OM 1667 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 122 Anregung an den Magistrat vom 09.10.2014, OM 3542 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 509 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 538 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2365 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 07.09.2016 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.09.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 141 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 54 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 06.09.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 141 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 54 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.09.2016, TO II, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 141 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 54 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 4. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.09.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 141 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 54 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 4. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 04.10.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 141 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 54 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.10.2016, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 141 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 54 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 5. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 07.11.2016, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 141 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 54 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 08.11.2016, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage M 141 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage OA 54 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2016, TO I, TOP 23 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 141 wird im Rahmen der Vorlage NR 157 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 54 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung), FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 54) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Votum im Plenum) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 141 und NR 157 = Ablehnung, OA 54 = Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 141 wird im Rahmen der Vorlage NR 157 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Die Vorlage OA 54 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Tafel-Stein, Pawlik, Stock, Yilmaz und Mund dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE. und FDP (= Ablehnung) sowie BFF und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 54) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 3. zu a) CDU. SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 711, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 Aktenzeichen: 61 00
Bebauungsplan Nr. 889 - Sandelmühle
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 538 Betreff: Bebauungsplan Nr. 889 - Sandelmühle Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 01.09.2016, OA 54
Beratung im Ortsbeirat: 4
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