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Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 339 Betreff: Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.07.2021, § 409 - OA 9/21 OBR 11 - Der Anregung wird entnommen, dass es sich nicht um Lärmanzeigetafeln handeln soll, (eine ist von der Landespolizei im Stadtgebiet Frankfurt am Main im Einsatz), sondern um Systeme, die der Sanktionierung dienen. Dieser Anregung kann nicht entsprochen werden, da derartige Systeme hierfür zugelassen sein müssen und für deren Einsatz es auch eine Rechtsgrundlage gibt. Beides ist jedoch nicht gegeben. Analog ist der Prüfbericht der Landeshauptstadt Hannover zum Einsatz der sogenannten "Lärmblitzer" beigefügt. Vor diesem Hintergrund ist auch die Überlegung entbehrlich, ob derartige Systeme von der Landespolizei angeschafft werden sollten - welche sich der Lärmproblematik bereits mittels der Sondereinheit KART besonders widmet - oder seitens des Magistrats beschafft werden sollten. Anlage (ca. 536 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 03.05.2021, OA 9 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 06.10.2021 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 339 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE. und FDP gegen SPD (= Kenntnis) 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 916, 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 29.11.2021 Aktenzeichen: 32 0
Beratung im Ortsbeirat: 4
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