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Radfahrunfälle mit Schwerverletzten auf der Darmstädter Landstraße
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 22.11.2019, V 1481 entstanden aus Vorlage: OF 1471/5 vom 03.11.2019 Betreff: Radfahrunfälle mit Schwerverletzten auf der Darmstädter Landstraße Ausweislich des Unfallatlasses (https://unfallatlas.statistikportal.de/) ist es im Bereich der Darmstädter Landstraße in Höhe der Liegenschaften 111 bis 119 im Jahr 2018 zu zwei Fahrradunfällen mit Schwerverletzten gekommen. Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Erkenntnisse über das Unfallgeschehen vorliegen und welche Maßnahmen gegebenenfalls zur Erhöhung der Sicherheit getroffen wurden. Begründung: Die Angaben im Unfallatlas legen nahe, dass zwei Radfahrende aufgrund von Unfällen auf dem Radweg im Krankenhaus gelandet sind. Die Radwege der Darmstädter Landstraße wurden bisher als sicher gepriesen. Das dürfte daran liegen, dass die Wege wegen ihrer dürftigen Qualität gemieden werden. Zwei schwerverletzte Radfahrer in einem Jahr auf einem solch kurzen Abschnitt deuten auf ein Problem hin. Der Ortsbeirat möchte sich ein Bild über mögliche Gefahrenstellen in seinem Bezirk machen. Unfall 1 Darmstädter Landstraße Quelle: https://unfallatlas.statistikportal.de/ Unfall 2 Darmstädter Landstraße Quelle: https://unfallatlas.statistikportal.de/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 601 Anregung vom 19.06.2020, OA 575 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen hier: Berichtsjahr 2017
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138 Betreff: Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen hier: Berichtsjahr 2017 Vorgang: A 276/73 FDP, A 602/74 FDP, l. B 124/19 Im Jahre 2017 diskutierte, bewertete und beschloss die Unfallkommission der Stadt Frankfurt am Main geeignete und angemessene Maßnahmen zur Beseitigung der Verkehrsunfälle an insgesamt 24 Unfallhäufungsstellen (UHS), die vom Polizeipräsidium Frankfurt am Main gemeldet wurden. An 5 Unfallhäufungsstellen wurden bauliche, verkehrsrechtliche und verkehrstechnische Maßnahmen durchgeführt. Nach einer Eingewöhnungszeit und einem fest bemessenen Beobachtungszeitraum wurden Wirksamkeitsprüfungen durchgeführt. Dieser Beobachtungszeitraum ist abhängig von der Schwere der Unfallhäufungsstelle. So ist unter anderem für Unfallhäufungsstellen mit Sachschaden ein Zeitraum von 12 Monaten und für Unfallhäufungsstellen mit Personenschaden ein Zeitraum von 36 Monaten anzusetzen. Dieser Zeitraum ist zwingend einzuhalten, um eine optimale Vergleichbarkeit der Vorher-/Nachher-Situation zu gewährleisten. Für die restlichen 19 Unfallhäufungsstellen waren abschließende Wirksamkeitsprüfungen bisher nicht möglich. Gründe hierfür waren unter anderem, dass · weitere Untersuchungen bzw. erarbeitete Vorschläge zur Beseitigung des Unfallgeschehens nötig sind, sowie eine Neubewertung erforderlich ist. (4 UHS) · keine Maßnahmen beschlossen worden sind, da der Bereich zeitnah umgebaut wurde und die UHS neu beobachtet werden muss. (1 UHS) · der Beobachtungszeitraum für die Neubetrachtung und Wirksamkeitsanalyse nach Umsetzung von Maßnahmen noch nicht abgelaufen ist (3-Jahreskarte) (14 UHS). Dafür konnten an drei weiteren Unfallhäufungsstellen Wirksamkeitsanalysen durchgeführt werden, die ursprünglich aus dem Jahr 2015 datieren. (s. u: Alle UHS mit Wirksamkeitsanalyse) Das Ergebnis der Arbeit der Unfallkommission im Berichtsjahr 2017 wird aus nachstehender Gesamtaufstellung ersichtlich. Sie zeigt die Entwicklung der Verkehrsunfälle an acht Unfallhäufungsstellen, an denen die Unfallkommission Maßnahmen beschlossen, umgesetzt und eine Wirksamkeitsprüfung vorgenommen hat. (drei UHS aus 2015, fünf UHS aus 2017) Unfallhäufungsstellen Unfälle Tote Schwer- verletzte Leicht- verletzte Verletzte Personen Unfallkosten (€) vorher 67 0 6 37 43 941.000 nachher 19 0 0 10 10 190.000 Zu-/Abnahme -72% 0 -100% -73% -77% -751.000 Tabelle 1: Auswertung der 8 Unfallhäufungsstellen mit Wirksamkeitsüberprüfung Resümee: · Die Zahl der Verkehrsunfälle an den ausgewerteten Unfallhäufungsstellen sank um fast drei Viertel (72%). · Besonders deutlich ist der sehr hohe Rückgang bei der Anzahl der schwerverletzten Personen auf null. · Die Anzahl der verletzten Personen reduzierte sich sehr stark (-77%). · Die Unfallkosten verringerten sich um mehr als 750.000 €. Die Unfallkosten werden mit Hilfe der Software "Elektronische Unfalltypensteckkarte" (EUSKA) standardisiert ermittelt. Es handelt sich hierbei um diejenigen Kosten, die durch Personen- und Sachschäden bei einem Verkehrsunfall entstehen. Sie beinhalten Reproduktionskosten, Ressourcenkosten, humanitäre Kosten, Staukosten oder andere Kostenpositionen. Gegebenenfalls abweichende Untersuchungsergebnisse im Vorher-Nachher-Vergleich gegenüber Berichten der Unfallkommission aus früheren Jahren sind auf unterschiedliche Untersuchungszeiträume und den jährlich neuberechneten Kostenfaktoren zurückzuführen. Verkehrsunfälle mit getöteten Personen im Jahr 2019 Die Zahl der durch Verkehrsunfälle getöteten Personen ist von 12 im Jahr 2018 auf 14 im Jahr 2019 gestiegen. Alle Unfälle mit tödlich Verunglückten wurden in der Unfallkommission behandelt: 1) Rosa-Luxemburg-Straße, 20.02.2019 Es handelt sich um einen Alleinunfall mit tödlich verletztem Fahrer (73 Jahre) eines Kfz. Das Fahrzeug kam aus bisher ungeklärter Ursache von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem Baum. 2) Mainzer Landstraße/ Kriegkstraße, 22.02.2019 Das verunglückte Kind fiel aus dem fahrenden Auto ohne eingeschalteter Kindersicherung (nicht angeschnallt, kein Mitfahrer auf der Hinterbank). 3) Borsigallee/ Edisonstraße, 25.02.2019 Eine Stadtbahn erfasste einen linksabbiegenden Pkw. Der Pkw-Fahrer verstarb. 4) Ludwig-Landmann-Straße / Haltestelle Hausener Weg, 07.06.2019 Kind (10 Jahre) querte die Gleise und wurde von der U-Bahn erfasst. 5) Airportring Tor 21, 10.06.2019 Ein PKW ordnete sich fälschlicherweise als Linksabbieger ein und wechselte ohne Ankündigung und Beachtung des Verkehrs auf den Geradeaus-Streifen. Ein Krad-Fahrer konnte nicht ausweichen und fuhr auf. Der Krad-Fahrer verstarb. 6) U-Bahn-Station Niedereschbach, 27.06.2019 Eine alkoholisierte Person fiel ins Gleisbett und wurde von der U-Bahn überrollt. 7) Gerbermühlstraße, 11.07.2019 Ein Pedelec-Fahrer querte die Gerbermühlstraße bei roter Ampel, rutschte mit dem Vorderrad weg und schlug mit dem Kopf auf. 8) Europaallee 90, 26.07.2019 Ein rechtsabbiegender LKW erfasste einen Radfahrer, der die Europaallee geradeaus weiter befahren wollte (Baustelle). Die Baustellenzufahrt wird seitdem mit einem Posten gesichert. 9) Dürerstraße/ Städelstraße, 16.08.2019 Ein Fahrzeug von DPD fuhr in der Einbahnstraße verbotenerweise rückwärts ein und erfasste einen Fußgänger, der die Dürerstraße überquerte. 10) Guerickestraße im Gewerbegebiet Rödelheim, 09.09.2019 Ein Pkw kollidierte beim Linksabbiegen mit einem Bus. Der Pkw-Fahrer verstarb. 11) Allerheiligenstraße in Höhe Kolpinghaus, 24.09.2019 Ein Fußgänger querte bei Rotlicht und wurde dabei von einem Pkw erfasst. Der Fußgänger verstarb. 12) Taunusanlage/ Junghofstraße, 26.09.2019 Ein Pkw erfasste bei Rotlicht und erhöhter Geschwindigkeit einen Radfahrer an der Ampel. Der Radfahrer verstarb. 13) Fechenheim, Wilhelmsbader Weg, 20.11.2019 Ein Pkw überholte mit erhöhter Geschwindigkeit, der Beifahrer wurde aus dem Fahrzeug geschleudert und verstarb. 14) Eckenheimer Landstraße/ Marbachweg, 03.12.2019 Ein Radfahrer wurde beim Abbiegen erfasst. Die Unfallkommission leitet Überplanung der Ampelschaltung und bauliche Maßnahmen ein. Gesamtstädtisches Unfallgeschehen im Jahre 2017 Im Vergleich zu den von der Unfallkommission behandelten Verkehrsunfällen (bzw. Unfallhäufungsstellen) ist das gesamtstädtische Unfallgeschehen des vergangenen Jahres aus dem "Verkehrsbericht 2019" des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main zu entnehmen, der im Frühjahr 2020 veröffentlicht wird. Jahres-Statistik Unfallhäufungsstellen nach Uko-Beschluss 2015 1 UHS 15-1-13 Vilbeler Landstraße/Borsigallee Beteiligung Radfahrende nein Unfalltyp 2 (Abbiege-Unfall) Unfallart 4 (Zusammenstoß mit entgegenkommenden Fahrzeug und 5 (Zusammenstoß mit Fahrzeug, dass einbiegt oder kreuzt) vorher nachher Trend Maßnahmen-wirkung Zeitraum Beginn 01.01.2014 01.11.2018 Zeitraum Ende 31.12.2014 31.10.2019 Jahreskarte (JK) 1-JK 1-JK Anzahl Verkehrsunfälle 6 0 -6 -100% Tote 0 0 Schwerverletzte 0 0 Leichtverletzte 5 0 -5 Unfallkosten (€/Jahr) 68.000 € 0 € -68.000 € Maßnahmen: Änderung der Ampelsteuerung: Eigene Signale für Linksabbieger 2 UHS 15-3-6 Miquelallee/ Eschersheimer Landstraße Beteiligung Radfahrende nein Unfalltyp 2 (Abbiege-Unfall) Unfallart 2 (Zusammenstoß mit Fahrzeug, das vorausfährt oder wartet) und 3 (Zusammenstoß mit Fahrzeug, das seitlich in gleicher Richtung fährt) und 5 (Zusammenstoß mit Fahrzeug, dass einbiegt oder kreuzt) vorher nachher Trend Maßnahmen-wirkung Zeitraum Beginn 01.08.2012 01.09.2016 Zeitraum Ende 31.07.2015 31.08.2019 Jahreskarte (JK) 3-JK 3-JK Anzahl Verkehrsunfälle 9 6 -3 -33% Tote 0 0 Schwerverletzte 0 0 Leichtverletzte 3 3 0 Unfallkosten (€/Jahr) 78.000 € 57.000 € -21.000 € Maßnahmen: Anpassung der Beschilderung (Busspur). 3 UHS 15-2-7 Rothschildallee/ Günthersburgallee Beteiligung Radfahrende JA Unfalltyp 2 (Abbiege-Unfall) und 3 (Einbiegen/Kreuzen-Unfall) Unfallart 3 (Zusammenstoß mit Fahrzeug, das seitlich in gleicher Richtung fährt) und 5 (Zusammenstoß mit Fahrzeug, das einbiegt oder kreuzt) vorher nachher Trend Maßnahmen-wirkung Zeitraum Beginn 21.07.2012 01.11.2015 Zeitraum Ende 20.07.2015 31.10.2018 Jahreskarte (JK) 3-JK 3-JK Anzahl Verkehrsunfälle 4 3 -1 -25% Tote 0 0 Schwerverletzte 0 0 Leichtverletzte 4 1 -3 Unfallkosten (€/Jahr) 166.000 € 28.000 € -138.000 € Maßnahmen: Änderung der Beschilderung, Versetzung von Glascontainer, Entfernung von privater Hinweis-beschilderung Jahres-Statistik Unfallhäufungsstellen nach Uko-Beschluss 2017 4 UHS 17-2-2 Untermainbrücke/ Schweizer Straße Beteiligung Radfahrende nein Unfalltyp 2 (Abbiege-Unfall) Unfallart 4 (Zusammenstoß mit entgegenkommenden Fahrzeug und 5 (Zusammenstoß mit Fahrzeug, dass einbiegt oder kreuzt) und 6 (Zusammenstoß zwischen Fahrzeug und Fußgänger) vorher nachher Trend Maßnahmen-wirkung Zeitraum Beginn 01.01.2016 01.11.2018 Zeitraum Ende 31.12.2016 31.10.2019 Jahreskarte (JK) 1-JK 1-JK Anzahl Verkehrsunfälle 8 1 -7 -88% Tote 0 0 Schwerverletzte 0 0 Leichtverletzte 6 0 -6 Unfallkosten (€/Jahr) 111.000 € 7.000 € -104.000 € Maßnahmen: Anpassung der Ampelsteuerung: getrennter Linksabbieger von der Brücke kommend 5 UHS 15-2-7 Sigmund-Freud-Straße/ Gießener Straße Beteiligung Radfahrende nein Unfalltyp 3 (Einbiegen/Kreuzen-Unfall) Unfallart 5 (Zusammenstoß mit Fahrzeug, dass einbiegt oder kreuzt) vorher nachher Trend Maßnahmen-wirkung Zeitraum Beginn 01.01.2016 01.11.2018 Zeitraum Ende 31.12.2016 31.10.2019 Jahreskarte (JK) 1-JK 1-JK Anzahl Verkehrsunfälle 4 0 -4 -100% Tote 0 0 Schwerverletzte 1 0 -1 Leichtverletzte 0 0 Unfallkosten (€/Jahr) 62.000 € 0 € -62.000 € Maßnahmen: Umbau der Kreuzung, Versetzung der Haltelinien 6 UHS 17-2-8 Löwengasse/ Inheidener Straße Beteiligung Radfahrende nein Unfalltyp 3 (Einbiegen/Kreuzen-Unfall) Unfallart 5 (Zusammenstoß mit Fahrzeug, dass einbiegt oder kreuzt) vorher nachher Trend Maßnahmen-wirkung Zeitraum Beginn 01.01.2016 01.11.2018 Zeitraum Ende 31.12.2016 31.10.2019 Jahreskarte (JK) 1-JK 1-JK Anzahl Verkehrsunfälle 6 2 -4 -67% Tote 0 0 Schwerverletzte 1 0 -1 Leichtverletzte 1 1 0 Unfallkosten (€/Jahr) 79.000 € 21.000 € -58.000 € Maßnahmen: Neue Beschilderung, Verkehrsspiegel neu 7 UHS 17-3-3 Emmerich-Josef-Straße/ Emmerichstraße Beteiligung Radfahrende nein Unfalltyp 3 (Einbiegen/Kreuzen-Unfall) Unfallart 5 (Zusammenstoß mit Fahrzeug, dass einbiegt oder kreuzt) vorher nachher Trend Maßnahmen-wirkung Zeitraum Beginn 01.06.2016 01.03.2018 Zeitraum Ende 31.05.2017 28.02.2019 Jahreskarte (JK) 1-JK 1-JK Anzahl Verkehrsunfälle 14 0 -14 -100% Tote 0 0 Schwerverletzte 4 0 Leichtverletzte 6 0 -6 Unfallkosten (€/Jahr) 152.000 € 0 € -152.000 € Maßnahmen: Vorfahrtsänderung, neue Beschilderung 8 UHS 17-4-4 Airportring/ Okrifteler Straße Beteiligung Radfahrende nein Unfalltyp 3 (Einbiegen/Kreuzen-Unfall) hauptsächlich Unfallart 5 (Zusammenstoß mit Fahrzeug, dass einbiegt oder kreuzt) hauptsächlich vorher nachher Trend Maßnahmen-wirkung Zeitraum Beginn 01.01.2013 01.11.2016 Zeitraum Ende 31.12.2015 31.10.2019 Jahreskarte (JK) 3-JK 3-JK Anzahl Verkehrsunfälle 16 7 -9 -56% Tote 0 0 Schwerverletzte 0 0 Leichtverletzte 12 5 -7 Unfallkosten (€/Jahr) 225.000 € 77.000 € -148.000 € Maßnahmen: Neue Ampel Erläuterung zur Jahresstatistik der Unfallhäufungsstellen: Der Unfalltyp (bestimmt durch eine Nummer von 1 bis 7) beschreibt die Entstehung eines Verkehrsunfalls (beispielsweise Abbiege-Unfall). Die Unfallart (bestimmt durch eine Nummer von 1 bis 10) kennzeichnet die Art des Zusammenstoßes (beispielsweise Zusammenstoß mit einem Fahrzeug, das abbiegt). Ein Unfallhergang zu jedem einzelnen Unfall ist immer individuell und nur im Unfallbericht der Polizei vermerkt. Es wird nicht unterschieden, ob bei Unfällen explizit nur Radfahrende verletzt werden. Der Jahresbericht der Unfallkommission beschäftigt sich hauptsächlich mit der Entwicklung von Unfallhäufungsstellen. Detaillierte Informationen zu Verkehrsbeteiligungen und Unfallursachen von Verkehrsunfällen finden sich im jährlichen Verkehrsbericht der Polizei. (vgl. Verkehrsbericht 2018 Statistischer Teil der Direktion Verkehrssicherheit des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main, Punkt 2.7.2 Fahrräder, S. 26f.) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 19.06.2020, OA 575 Antrag vom 03.06.2020, OF 1657/5 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.04.2019, B 124 Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 99 Bericht des Magistrats vom 16.09.2022, B 364 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 15, 16 Versandpaket: 25.03.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 12.05.2020, TO I, TOP 76 Beschluss: Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage B 138 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 74 Beschluss: Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2020, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 4 am 26.05.2020, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 26.05.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO II, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 76 Beschluss: Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 575 2020 1. Die Vorlage B 138 dient unter Hinweis auf OA 575 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1657/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO II, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 575 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 138 = Zurückweisung, OA 575 = Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 575 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6047, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 32 1
Radfahrunfälle mit Schwerverletzen auf der Darmstädter Landstraße
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 601 Betreff: Radfahrunfälle mit Schwerverletzen auf der Darmstädter Landstraße Auch wenn die beiden Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung eine räumliche und zeitliche Nähe haben, sind sie dennoch völlig unterschiedlich zu bewerten. Auch mit einem fehlerhaften Radwegenetz in diesem Bereich sind die Unfälle nicht in Verbindung zu bringen. Die vorgelegene Statistik ist stets mit Vorsicht zu behandeln, da sich keine Rückschlüsse auf Unfallart oder Unfalltyp oder Unfallhergang oder andere besondere Umstände treffen lassen. Zu den beiden Verkehrsunfällen im Besonderen: 1.) Verkehrsunfall vom 23.08.2018: Ein Pkw wendete auf der Fahrbahn über die durchgezogene Linie. Der entgegenkommende Radfahrende, der auf der Fahrbahn fuhr (und nicht auf dem benutzungspflichtigen Radweg) wurde vom Pkw-Fahrer übersehen und es kam zum Zusammenstoß. 2.) Verkehrsunfall vom 24.10.2018: Der Radfahrende befuhr den Radweg auf der Darmstädter Landstraße, als er sich erschreckte, stark bremste und zu Fall kam (Alleinunfall). Für beide Verkehrsunfälle wurden keine weiteren Maßnahmen durch die Unfallkommission der Stadt Frankfurt am Main eingeleitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.11.2019, V 1481 Antrag vom 03.06.2020, OF 1657/5 Anregung vom 19.06.2020, OA 575
Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2020, OF 1657/5 Betreff: Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Vorgang: ST 601/20 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat aufzufordern, die Arbeitsweise der Unfallkommission zu verbessern. Insbesondere sind die Unfälle mit verletzten und getöteten Fußgängern und Radfahrern detaillierter zu betrachten. Das Konzept der Unfallhäufungsstellen ist zu überprüfen. Es sind ferner Anstrengungen zu unternehmen, mehr Informationen von Alleinunfällen zu gewinnen. Begründung: Die Arbeitsweise der Unfallkommission ist nicht zeitgemäß. Erkennbar ist sie darauf ausgerichtet, den motorisierten Verkehr zu optimieren. Der Sachverstand über Regeln für und Verhaltensweisen von Fußgängern und Radfahrern erscheint nicht ausreichend, um angemessene Maßnahmen für diese besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmer einzuleiten. In diesem Zusammenhang verweist der Ortsbeirat auf die Stellungnahme des Magistrat ST 601/2020, in der über Radfahrunfälle in der Darmstädter Landstraße berichtet wird. Ein Zusammenhang zwischen zwei Unfällen führt der Magistrat nicht auf ein fehlerhaftes Radwegenetz zurück. Da liegt die Vermutung nahe, dass aus der Unfallkommission niemand jemals dort mit dem Rad lang gefahren ist. Genau dieser entsetzliche Radweg ist das Problem. Es ist doch kein Zufall, dass auf diesem Konstrukt Radfahrer verunglücken. Leider erhalten die zuständigen Stellen regelmäßig keine Informationen über Alleinunfälle. Dadurch entgehen dem Magistrat wichtige Hinweise über den teils unsäglichen Zustand der Radwege. Auch der zweite Radunfall auf der Fahrbahn steht selbstverständlich in direktem Zusammenhang mit dem Radwegkonstrukt, weil nämlich der Radverkehr aus dem Blick des Kraftfahrzeugverkehrs gerät. Insoweit erscheint das Konzept der Unfallhäufungsstellen ungeeignet. Es verengt den Blick zu sehr auf Verkehrsunfälle, die bei vergleichsweise hohen Geschwindigkeiten an unübersichtlichen Stellen durch Kraftfahrzeuge verursacht werden. Das Konzept der Unfallhäufungsstellen ist auch statistisch fragwürdig, weil es Erfolge der Unfallkommission suggeriert, wo keine sind oder nicht in dem Maße zu finden sind. Die Unfallhäufung ist ja statistisch ein Ausreißer nach oben. Es liegt in der Natur der Sache, dass nach einer Unfallhäufung eine Unfallverringerung zu verzeichnen ist, auch ganz ohne Eingriffe. Die Unfallkommission fokussiert sich zu sehr auf solche Scheinerfolge. Die Führung des Radverkehrs ist leider städtebaulich eine Restgröße. Die Folge sind verwirrende und intuitiv schwer erfassbare Verkehrsführungen. Hier muss die Unfallkommission dringend in der gebotenen Tiefe die Unfallverläufe betrachten. Der Ortsbeirat verweist hier auf den tödlichen Unfall in der Gerbermühlstraße, der auf Seite 3 unter Nr. 7 aufgeführt wird. Die Unfallkommission hat beim Stichwort rote Ampel die Arbeit eingestellt. Es gibt dort aber keine Ampel für Radfahrende. Es entsteht der Eindruck, dass die Unfallkommission die Stelle nicht vor Ort in Augenschein genommen hat, sondern nach Aktenlage entschieden hat. Bundesweit geht die Zahl der Verkehrsunfälle zurück. Dieser erfreuliche Trend geht in Frankfurt an den schwächsten Verkehrsteilnehmern vorbei. Daran hat auch die Arbeit der Unfallkommission nichts geändert. Die Arbeitsweise dieser Kommission muss daher dringend nachgeschärft werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 601 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 575 2020 1. Die Vorlage B 138 dient unter Hinweis auf OA 575 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1657/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.06.2020, OA 575 entstanden aus Vorlage: OF 1657/5 vom 03.06.2020 Betreff: Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138 Vorgang: V 1481/19 OBR 5; ST 601/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Arbeitsweise der Unfallkommission zu verbessern. Insbesondere sind die Unfälle mit verletzten und getöteten Fußgängern und Radfahrern detaillierter zu betrachten. Das Konzept der Unfallhäufungsstellen ist zu überprüfen. Es sind ferner Anstrengungen zu unternehmen, mehr Informationen von Alleinunfällen zu gewinnen. Begründung: Die Arbeitsweise der Unfallkommission ist nicht zeitgemäß. Erkennbar ist sie darauf ausgerichtet, den motorisierten Verkehr zu optimieren. Der Sachverstand über Regeln für und Verhaltensweisen von Fußgängern und Radfahrern erscheint nicht ausreichend, um angemessene Maßnahmen für diese besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmer einzuleiten. In diesem Zusammenhang verweist der Ortsbeirat auf die Stellungnahme des Magistrats ST 601, in der über Radfahrunfälle in der Darmstädter Landstraße berichtet wird. Ein Zusammenhang zwischen zwei Unfällen führt der Magistrat nicht auf ein fehlerhaftes Radwegenetz zurück. Da liegt die Vermutung nahe, dass aus der Unfallkommission niemand jemals dort mit dem Rad entlanggefahren ist. Genau dieser entsetzliche Radweg ist das Problem. Es ist doch kein Zufall, dass auf diesem Konstrukt Radfahrer verunglücken. Leider erhalten die zuständigen Stellen regelmäßig keine Informationen über Alleinunfälle. Dadurch entgehen dem Magistrat wichtige Hinweise über den teils unsäglichen Zustand der Radwege. Auch der zweite Radunfall auf der Fahrbahn steht selbstverständlich in direktem Zusammenhang mit dem Radwegkonstrukt, weil nämlich der Radverkehr aus dem Blick des Kraftfahrzeugverkehrs gerät. Insoweit erscheint das Konzept der Unfallhäufungsstellen ungeeignet. Es verengt den Blick zu sehr auf Verkehrsunfälle, die bei vergleichsweise hohen Geschwindigkeiten an unübersichtlichen Stellen durch Kraftfahrzeuge verursacht werden. Das Konzept der Unfallhäufungsstellen ist auch statistisch fragwürdig, weil es Erfolge der Unfallkommission suggeriert, wo keine sind oder nicht in dem Maße zu finden sind. Die Unfallhäufung ist ja statistisch ein Ausreißer nach oben. Es liegt in der Natur der Sache, dass nach einer Unfallhäufung eine Unfallverringerung zu verzeichnen ist, auch ganz ohne Eingriffe. Die Unfallkommission fokussiert sich zu sehr auf solche Scheinerfolge. Die Führung des Radverkehrs ist leider städtebaulich eine Restgröße. Die Folge sind verwirrende und intuitiv schwer erfassbare Verkehrsführungen. Hier muss die Unfallkommission dringend in der gebotenen Tiefe die Unfallverläufe betrachten. Der Ortsbeirat verweist hier auf den tödlichen Unfall in der Gerbermühlstraße, der auf Seite 3 unter Nr. 7 aufgeführt wird. Die Unfallkommission hat beim Stichwort rote Ampel die Arbeit eingestellt. Es gibt dort aber keine Ampel für Radfahrende. Es entsteht der Eindruck, dass die Unfallkommission die Stelle nicht vor Ort in Augenschein genommen hat, sondern nach Aktenlage entschieden hat. Bundesweit geht die Zahl der Verkehrsunfälle zurück. Dieser erfreuliche Trend geht in Frankfurt an den schwächsten Verkehrsteilnehmern vorbei. Daran hat auch die Arbeit der Unfallkommission nichts geändert. Die Arbeitsweise dieser Kommission muss daher dringend nachgeschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.11.2019, V 1481 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 601 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1801 Antrag vom 20.04.2021, OF 1/5 Anregung vom 07.05.2021, OA 12 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 24.06.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 575 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 138 = Zurückweisung, OA 575 = Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 575 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6047, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 32 1
Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 99
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.05.2021, OA 12 entstanden aus Vorlage: OF 1/5 vom 20.04.2021 Betreff: Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 99 Vorgang: OA 575/20 1. Der Ortsbeirat weist die Vorlage B 99/21 zurück. 2. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: a) Die Vorlage B 99/21 wird zurückgewiesen. b) Der Magistrat wird aufgefordert, die Arbeitsweise der Unfallkommission grundlegend zu überprüfen und zu verbessern. Ziel ist die systematische Reduzierung der Unfälle mit Toten und Schwerverletzten. Selbstverständlich sind die von anderen Körperschaften vorgegebenen Regelwerke für Unfallkommissionen zu beachten. Es sind weitergehende Anstrengungen zu unternehmen, um die Unfallzahlen zu reduzieren. Wenn dem Magistrat die Unfallkommission für diese Aufgabe als ungeeignet erscheint, ist eine eigenständige Kommission mit diesen Aufgaben zu betrauen. Begründung: Der Ortsbeirat hat in seiner Anregung OA 575/20 den Bericht der Unfallkommission für das Jahr 2017 als unbefriedigend kritisiert. Leider votierte die Stadtverordnetenversammlung die Ortsbeiratsanregung nur für das vereinfachte Verfahren. Der Magistrat hat die Anregung anscheinend ohne weitere Maßgabe an die Unfallkommission zur Beantwortung weitergeleitet. Diese hat pflichtschuldigst auf die bundesweit gültigen Regelungen verwiesen. Der mangelnde Gestaltungswillen des Gesetzgebers ist dem Ortsbeirat bekannt. Ziel der Anregung war ebenso wie diese erneute Anregung, den Magistrat zu bewegen, die Unfallkommission in die Lage zu versetzen, in angemessener Weise auf die hohen Unfallzahlen zu reagieren. Der nun vorliegende Bericht der Unfallkommission für das Jahr 2018 weist weiterhin die schon in der Ortsbeiratsanregung OA 575/20 kritisierten Mängel auf. Der Ortsbeirat bittet nochmals, diese Hinweise bei der Verbesserung der Arbeit der Unfallkommission zu berücksichtigen. In den Bericht wurde diesmal eine Liste der in den letzten fünf Jahren getöteten Radfahrer aufgenommen. Solche Papierbeschriftungen führen leider nicht weiter. Die Liste wurde offenbar einfach aus den alten Berichten der Unfallkommission zusammengetragen, ohne neuere Entwicklungen zu berücksichtigen oder gar tiefergehende Analysen anzustellen. Zeitungsberichten war zu entnehmen, dass beim Unfall Nr. 7 der beteiligte Lkw-Fahrer sich wegen des Unfalls verantworten musste. Die Unfallursache "Fahrfehler Rad" erscheint somit zweifelhaft. Unter Nr. 6 wird weiterhin kein Maßnahmebedarf und als Unfallursache "Alleinunfall" angegeben, obwohl bekannt ist, dass auf diesem unsäglichen Bordsteinradweg immer wieder Radfahrende verunglücken. Unter der Nr. 11 erscheint die Unfallursache "Fahrfehler Rad" in ihrer Absolutheit zweifelhaft. Die Unfallkommission kann wohl kaum genau feststellen, ob eventuell die erhöhte Geschwindigkeit des Kraftfahrers zum Unfall beigetragen hat. Die Aufgabe der Unfallkommission ist nicht die rechtliche Bewertung der Fälle. Wo sie etwas nicht weiß, soll sie kein Wissen vortäuschen. Der Ortsbeirat will nicht beckmesserisch am Bericht der Unfallkommission herumkritteln. Es geht darum, dass die vielen Todesfälle nicht als etwas Schicksalhaftes betrachtet werden, indem die Unfallursachen einseitig und apodiktisch festgestellt werden. Die Unfallkommission muss dringend umfassende Analysen betreiben und Maßnahmen ausarbeiten, die helfen, zumindest die schwersten Unfälle zu verhüten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 99 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.06.2020, OA 575 Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 337 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 122 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 12 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. Buchstabe a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Buchstabe b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: IBF (B 99 = Kenntnis, OA 12 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (B 99 = Kenntnis, OA 12 = Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 12 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION, IBF und Gartenpartei gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. Buchstabe a) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und IBF gegen CDU und AfD (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Buchstabe b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und IBF gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 401, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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