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Reflexion

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Den Verkehr, nördlich der Unterführung ErnstHeinkelStraße, westlich über die Orber Straße und Schlitzer Straße führen. Die Orber Straße und Schlitzer Straße erneuern. Fußgänger- und Radfahreranbindung zur geplanten SBahnStation am Kleeacker

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.12.2016, OA 101 entstanden aus Vorlage: OF 90/11 vom 18.11.2016 Betreff: Den Verkehr, nördlich der Unterführung Ernst-Heinkel-Straße, westlich über die Orber Straße und Schlitzer Straße führen. Die Orber Straße und Schlitzer Straße erneuern. Fußgänger- und Radfahreranbindung zur geplanten S-Bahn-Station am Kleeacker Vorgang: OA 268/12 OBR 11; ST 1428/13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zur Entlastung der Wächtersbacher Straße auf die Verlängerung der Hugo-Junkers-Straße in Fechenheim-Nord, nördlich der Unterführung, zu verzichten und den Verkehr über die Orber Straße und Schlitzer Straße zu führen; 2. die Orber Straße und Schlitzer Straße in ihrem kompletten Verlauf zu erneuern und diese für Lastkraftwagen als ausgebaute, vorfahrtsberechtigte Straße rund um die Uhr zum Autobahnanschluss A 66 zu führen; 3. eine Fußgänger- und Radfahreranbindung zur geplanten S-Bahn-Station am Kleeacker zu erstellen. Begründung: a) Kein Fahrverbot für Lastkraftwagen. Die neue Unterführung, welche als Anbindung der Hanauer Landstraße zur Autobahn 66 geplant ist, kann nicht an 24 Stunden am Tag für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer genutzt werden. Die neu geplante Straße wird für Lastkraftwagen von 22 Uhr bis 6 Uhr nicht nutzbar sein, da in diesem Bereich ein striktes Fahrverbot für Lastkraftwagen besteht. Dieses Fahrverbot ist wichtig für das Wohngebiet der Wächtersbacher Straße, da dies ein "Reines Wohngebiet" ist. In diesem Wohngebiet befinden sich Grund-/Haupt- und Realschule, Kindergarten, Hort und ein Altersheim. Diese Einrichtungen unterliegen einem besonderen zusätzlichen Lärmschutz, welcher über den eines "reinen Wohngebietes" hinausgeht. b) Zusätzlicher Lärm bedeutet Auflagen und finanzielle Nachteile für Gewerbetreibende. Das Industriegebiet wird durch den Bau schweren Schaden erlangen, weil zwar aus baurechtlicher Sicht für das Gewerbe Bestandsschutz besteht, sich allerdings das Emissionsschutzrecht am dynamischen "Stand der Technik" orientiert und nachträgliche Anordnungen, zum Nachteil der Gewerbetreibenden, zulässt und verlangt. Dies wird dazu führen, dass Investitionen und Auflagen in weniger emittente Maschinen sowie aktiven beziehungsweise passiven Lärmschutz, bei den Unternehmen hohe Kosten verursachen werden. Dies würde kontraproduktiv zu dem durch mannigfaltige EU-, Bundes- und Stadtförderungen begleiteten Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach" laufen. Die für das Gebiet wichtige Großmetzgerei Wilhelm Brandenburg GmbH & Co. OHG hat einen 24-Stunden-Betrieb mit 950 Beschäftigten in Fechenheim-Nord und sehr starken Groß-Lastkraftwagen-Verkehr. Die Firma hat sich in dieser Angelegenheit schon an die Stadt Frankfurt am Main sowie den Regierungspräsidenten gewandt und einen Einspruch gegen die Planungen im Planfeststellungsbeschluss der Nordmainischen S-Bahn eingelegt. Von Seiten des Regierungspräsidiums wurde mitgeteilt, es sei berechnet worden, dass ein Abbiegen eines Sattelschleppers am Tunnelausgang nach links technisch möglich sei. "Es sei nicht einfach, aber möglich!", so ein Planer des Stadtplanungsamtes. Das ist keine zukunftsorientierte Planung für ein Gewerbegebiet, wenn den Bedürfnissen der Anlieger nicht nachgekommen wird. c) Sanierungsstau Orber Straße und Schlitzer Straße. Die Orber Straße und Schlitzer Straße verfügen zum Teil noch über Kopfsteinpflaster. In diesem Bereich besteht Sanierungsstau bezüglich des Straßenzustands. Es ist im Interesse der dort ansässigen Betriebe, die Straßen aufzuwerten und die Liegenschaften besser zu erschließen. d) Die neue Hugo-Junkers-Straße hat einen sehr geringen Nutzwert, weil Parkplätze und Zufahrten zu Grundstücken nicht vorhanden sind. Die neue Hugo-Junkers-Straße, nördlich der Unterführung, hat weder einen Anschluss an irgendwelche Grundstücke/Liegenschaften entlang der Straße, noch sind dort Parkplätze vorgesehen. Daher hat diese neu geplante Straße nur einen geminderten Nutzen. Es wäre sinnvoll diese zehn Millionen Euro für eine schon lange nötige Sanierung der Straßen im Gewerbegebiet zu verwenden. e) Zusätzliche und erhebliche Beeinträchtigung durch Lärm für Fechenheim-Nord. Im Jahr 2003 wurde begonnen, ein verpflichtendes Lärmschutzkonzept für den Stadtteil zu entwickeln, allerdings nie beendet. Dieses wurde im Jahr 2008 und 2010 wiederholt ohne Erfolg eingefordert. Diese Lärmschutzplanung sollte im Jahr 2012 endlich fertig sein und im Ortsbeirat vorgestellt werden. Bis heute ist dies nicht geschehen. Das Gebiet Fechenheim-Nord ist durch vielfältige Lärmquellen bereits heue schon in Mitleidenschaft gezogen. Mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels hat der Stadtteil konstanten Lärmeintrag aus nördlicher und östlicher Richtung. Viele Liegenschaften haben einen Anspruch auf Schadensersatz sowie auf den Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftungsanlagen. Klagen gegen weitere Lärmbelastungen haben sehr große Erfolgschancen. f) Bürgerproteste - Schutzzone zwischen Industriegebiet und "Reinem Wohngebiet". Zwischen dem Industriegebiet und dem reinen Wohngebiet müsste eigentlich eine Schutzzone liegen. Diese Schutzzone ist nur die Wächtersbacher Straße. Diese Schutzzone ist unangemessen und entspricht bei Weitem nicht den heutigen Vorschriften. Bereits jetzt kommt es zu nicht unerheblichen Lärmbelastungen durch die Firmen im Gebiet, wie zum Beispiel Harley Davidson und der Großanlage Klassikstadt, in der auch an Wochenenden und Feiertagen regelmäßig Veranstaltungen stattfinden, die weit in den Stadtteil hinein zu hören sind. Es gibt bereits starke Konflikte zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Industriegebiet. Nach einer diesjährigen sehr gut besuchten Bürgeranhörung zu diesem Thema hat man sich, um Lösungsmöglichkeiten des Miteinanders zu finden, vorerst auf einen runden Tisch geeinigt. g) Gewerbetreibende wünschen bessere Verkehrsführung ohne Staus und Beschränkungen. Bei den Zu- und Abfahrten aus dem Gebiet klagen Gewerbetreibende über die langen Standzeiten im Stau. Da das Industriegebiet notleidend ist, hat Frankfurt am Main ein Entwicklungskonzept für dieses Industriegebiet entwickelt. Durch die alternative Streckenführung lassen sich viele Gewerbebetriebe schneller erreichen. Dies bringt auch wesentliche Einsparungen im Bauvorhaben mit sich. Kosten für zwei große Kreuzungsbereiche mit großen Ampelanlagen würden komplett entfallen. Es ist ein flüssiger Ablauf des Verkehrs zu erwarten. Mit der aktuellen Planung und dem abbiegenden Schwerlastverkehr in die Orber Straße ist zu befürchten, dass nicht gewünschte Rückstauungen in den Bereich der Hanauer Landstraße erfolgen werden. h) Wächtersbacher Straße bereits heute Stau geplagt und überlastet. Die Wächtersbacher Straße ist bereits heute völlig überlastet. Der Verkehr staut sich dort morgens, mittags und abends westwärts bis hinter die Zufahrt zum Kaufland-Gelände. Einen zusätzlichen Zufluss von Fahrzeugen von der Hanauer Landstraße kommend auf diese Straße kann nicht zielführend sein, um dort die jetzige katastrophale Situation zu verbessern. In der Verwaltungsklage Kaufland/Stadt Frankfurt schreibt die Stadt Frankfurt selbst: "Für das beantragte Vorhaben (Kaufland Supermarkt) sei zudem die gesicherte Erschließung nicht nachgewiesen, da es sich um eine Einrichtung mit weit über das Plangebiet hinausreichendem Versorgungsanspruch handele. Der Nachweis, dass die Kapazität des vorhandenen Straßennetzes für den vorhabenbezogenen Erschließungsbedarf ausreiche, sei nicht erbracht worden. Ein derartiger Nachweis sei jedoch notwendig, da das Vorhaben das vorgesehene Maß an Erschließungsverkehr überschreite." VGH Hessen, Urteil vom 13.01.2011 - Az.: 3 A 1987/09 Nun soll, trotz des vermeintlich zu großen und völlig ausgelasteten Verkehrs auf der Wächtersbacher Straße, von der Hanauer Landstraße zusätzlicher Verkehr dorthin geleitet werden. i) Gutachten "Speer + Partner" veraltet und wesentliche Punkte wurden nicht geprüft. Bei dem Gutachten von Speer + Partner aus dem Jahre 2007 zur Vorplanung des Bauvorhabens lagen nicht alle Information vor und einige wichtige und wesentliche Punkte wurden nicht mit geprüft. Siehe dazu auch die Vorlage OA 268. Zusätzlich haben sich in den letzten zehn Jahren in Fechenheim viele Änderungen ergeben. Diesen wurde bisher nicht Rechnung getragen (Verkehrsbeziehungen, Zuzug von Unternehmen, Klassikstadt, Kaufland, zahlreiche neue Wohnhäuser und Gewerbebetriebe und eine große neue Schule). j) Vernichtung von Grünflächen im Stadtteil. Für die geplante Straße muss eine Rodung der Flächen des Gebietes Kleeacker durchgeführt werden. Damit entspricht das Bauvorhaben auch nicht mehr den Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 849. In Kapitel 12.2 des Bebauungsplan B 849 werden Belastungen und Defizite des Naturhaushalts festgestellt. Verschiedene Maßnahmen werden in Punkt 8.1 zur Behebung beziehungsweise Minimierung der landschaftsplanerisch-ökologischen Entwicklungsziele definiert. Die notwendige Erhöhung des Grünvolumens, durch zusätzliche Baumpflanzung und Grünbedachungen, wäre nicht in so großen Teilen notwendig, wenn der Grünzug Kleeacker bestehen bleiben kann. Jetzt müssen auch diese Flächen ausgeglichen werden. Das Stadtklima muss in diesem Bereich verbessert werden. Davon würde das Industriegebiet sehr profitieren. Eine Baumpflanzungsverpflichtung sowie Grünbedachung durch die im Industriegebiet ansässigen Firmen und die öffentliche Hand könnten weitgehend entfallen. In dieser Machbarkeitsstudie des Stadtplanungsamtes für Fechenheim-Nord "Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes in Frankfurt a.M." steht: "Definition: Ein nachhaltiges Gewerbegebiet ist zukunftsfähig und berücksichtigt dabei ökologische, ökonomische und soziale Kriterien, die durch koordinierte Zusammenarbeit mit allen Akteuren realisiert werden." Es ist unumgänglich, eine neue sinnvolle Planung, die sämtliche Gegebenheiten berücksichtigt, vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.10.2012, OA 268 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1428 Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 161 Anregung vom 22.06.2020, OA 585 Antrag vom 30.05.2023, OF 470/11 Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 677 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 14.12.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.01.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 101 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.02.2017, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 101 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.02.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 101 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 101 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1101, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 Aktenzeichen: 32 1

Den Verkehr, nördlich der Unterführung Ernst-Heinkel-Straße, westlich über die Orber Straße und Schlitzer Straße führen, Die Orber Straße und Schlitzer Straße erneuern. Fußgänger- und Radfahreranbindung zur geplanten S-Bahn-Station am Kleeacker

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 161 Betreff: Den Verkehr, nördlich der Unterführung Ernst-Heinkel-Straße, westlich über die Orber Straße und Schlitzer Straße führen, Die Orber Straße und Schlitzer Straße erneuern. Fußgänger- und Radfahreranbindung zur geplanten S-Bahn-Station am Kleeacker Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.02.2017, § 1101 - OA 101/16 OBR 11 - Zu 1.: Konzeptionell dient die verlängerte Ernst-Heinkel-Straße in erster Linie als Ersatz für die Cassellastraße, deren schienengleicher Bahnübergang im Zuge des Streckenausbaus für die nordmainische S-Bahn entfallen wird. Die Bahnunterführung dient damit sowohl der Anbindung der Gewerbeflächen als auch der Wohngebiete von Fechenheim-Nord an das übergeordnete Straßennetz und die Siedlungsbereiche südlich der Bahnanlagen. Darüber hinaus dient die verlängerte Ernst-Heinkel-Straße der (nachgeordneten) Verbindung von Hanauer Landstraße und dem Straßenzug Am Erlenbruch - Borsigallee. Der Magistrat beabsichtigt, die verlängerte Ernst-Heinkel-Straße jenseits der Unterführung an die Orber Straße anzuschließen und den Verkehr weiter über die Schlitzer Straße zu führen. Zu 2.: Der Magistrat beabsichtigt, die grundhafte Erneuerung der Orber Straße und der Schlitzer Straße in sein Arbeitsprogramm ab 2018 aufzunehmen. Um eine zeitgemäße Berücksichtigung der Nutzungsansprüche im Zusammenhang mit dem Projekt "Nachhaltige Gewerbegebiete" zu gewährleisten, sind auch die Querschnittsaufteilungen zu betrachten. So wird für den geplanten Radschnellweg Frankfurt - Maintal - Hanau auch eine Führung im Zuge der Orber Straße erwogen. Zu 3.: Die Anbindung der neuen S-Bahnhaltestelle Fechenheim ist über die verlängerte Ernst-Heinkel-Straße gegeben. Im Rahmen der unter 2. genannten Maßnahmen kann auch eine Fuß- und Radverkehrsverbindung durch die Kleingartenanlage "Kleeacker" geprüft werden. Der Magistrat weist darauf hin, dass auch für einen anforderungsgerechten Ausbau einer gemeinsamen Fuß- und Radverkehrsanlage sowie für die zugehörige Beleuchtung und Entwässerung ein Eingriff in die Kleingartenanlage unerlässlich ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.12.2016, OA 101 Anregung vom 22.06.2020, OA 585 Antrag vom 30.05.2023, OF 470/11 Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 677 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 24.05.2017 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 19.06.2017, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 161 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 161 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1594, 13. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 22.08.2017 Aktenzeichen: 32 1

Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2016 bis 2018

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 03.02.2020, B 26 Betreff: Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2016 bis 2018 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 17.11.2016, § 661 - NR 838/63 SPD, l. B 226/16 - 1. Vorbemerkung Kleingärten gehören zu einer lebenswerten Großstadt und sind fester Bestandteil der Frankfurter Stadtlandschaft. 534 ha der Fläche der Stadt Frankfurt am Main sind Gartenland und Gemeinschaftsflächen der Kleingärtnervereine. Mit der Pflege und Unterhaltung dieser Flächen leisten die Vereinsmitglieder ihren Beitrag zum Erhalt der Biodiversität in der Stadt, weiterhin sind die Kleingärten klimatisch wirksame Bestandteile des städtischen Freiflächensystems. In den Kleingärtnervereinen begegnen sich Generationen und Nationen bei der Gartenarbeit und der gemeinsamen Gestaltung der Kleingartenanlagen, daraus ergeben sich wichtige soziale Funktionen. Ziel der Stadt Frankfurt ist der Bestandserhalt der Kleingartenanlagen unter aktuellen Rahmenbedingungen und die bedarfsgerechte Versorgung wachsender Stadtteile. 2. Stand und Entwicklung des Kleingartenwesens in Frankfurt am Main, Berichtszeitraum 2016 - 2018: Am 31.12.2018 existierten in Frankfurt am Main 115 Kleingärtnervereine, die 284 Kleingartenanlagen mit ca. 15.000 Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) verwalteten. Parzellenflächen und Gemeinschaftsflächen der Kleingartenanlagen nehmen in Frankfurt am Main eine Fläche von 534 ha ein. 2.1 Durch geplante Infrastrukturmaßnahmen und Wohnungsbau wird in Bestandsflächen von Kleingartenanlagen eingegriffen. Im Berichtszeitraum wurde mit dem 4-gleisigen Ausbau der S6 zwischen Frankfurt und Bad Vilbel begonnen. a) Ausbau der S-Bahn nach Bad Vilbel Betroffene Kleingärtnervereine: Der Kleingärtnerverein (KGV) Bonames e. V. an der Kreuzung Homburger Landstraße/S-Bahn-Station Frankfurter Berg ist mit ca. 7 Gärten betroffen. Zusätzlich zu dem 4-gleisigen Ausbau der S6 wird ein Ersatzneubau der DB Unterführung Frankfurter Berg erforderlich. Der KGV Taunusgärten e. V., Anlage 4 ist durch dauerhaften Wegfall von Parkplatzfläche betroffen. Gärten sind nicht betroffen. Die Parkplatzfläche des KGV Am Mühlgarten e. V. entfällt vollständig. Gärten sind nicht betroffen. b) U-Bahn von Preungesheim zum Frankfurter Berg In die vorhandene Kleingartenanlage (Kleingärtnerverein Bonames, Anlage III, ca. 20 Parzellen insgesamt) wird erheblich eingegriffen, so dass ein Verbleib der restlichen Parzellen (ca. 10 Parzellen) an dieser Stelle fraglich ist. Das Planfeststellungverfahren wurde noch nicht eingeleitet und ruht seit ca. 3 Jahren. Dem Grünflächenamt liegen keine überarbeiteten Pläne vor. Als Plangrundlage dient weiterhin der Planungsstand von 2011. Entschädigungen und Ersatzleistungen sind vom Vorhabenträger zu leisten. Konkrete Vorschläge des Vorhabenträgers liegen noch nicht vor. c) Nordmainische S-Bahn Das Planfeststellungsverfahren für die Nordmainische S-Bahn wurde im Jahr 2014 für alle drei Abschnitte eingeleitet. Das Planfeststellungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, es besteht noch kein Baurecht. Mit dem Baubeginn der Nordmainischen S-Bahn ist nicht vor 2022 zu rechnen. Betroffene Kleingärtnervereine: Die entlang des Bahndamms gelegenen Parzellen des KGV Ostend e. V. werden am südlichen Rand für einen Fuß-Radweg (Grunddienstbarkeit) in Anspruch genommen, zwei südöstliche Parzellen zusätzlich dauerhaft für eine neue Böschung sowie eine temporäre Baustelleneinrichtungsfläche. Entschädigungen und Ersatzleistungen sind vom Vorhabenträger zu leisten. Konkrete Vorschläge des Vorhabenträgers liegen noch nicht vor. d) S-Bahnstation FFM-Fechenheim Von der Vorplanung des Neubaus der S-Bahnstation FFM-Fechenheim ist der gesamte Verein KGV Kleeacker mit ca. 40 Gärten betroffen. Der Bau der S-Bahnstation FFM- Fechenheim ist an das Planfeststellungsverfahren zur Nordmainischen S-Bahn gebunden und wurde daher zurückgestellt. Entschädigungen und Ersatzleistungen sind vom Vorhabenträger zu leisten. Konkrete Vorschläge des Vorhabenträgers liegen noch nicht vor. e) Regionaltangente West Es liegt eine Vorplanung vor, das Scoping ist abgeschlossen. Kleingärten sind nach derzeitigem Stand der Vorplanung auf Frankfurter Gemarkung nicht direkt betroffen. Der Abschnitt Nord von Bad Homburg bis Sossenheim befindet sich im Planfeststellungsverfahren, ebenso der Abschnitt Süd 1 von Kelsterbach nach Dreieich. Gärten des Bahn-Landwirtschaft Bezirk Frankfurt/M e.V. sind betroffen. 2.2. Im Stadtgebiet sind weitere Baumaßnahmen geplant, die in den Bestand von Kleingartenanlagen eingreifen und bei denen mit Verlusten von Gartenparzellen zu rechnen ist: a) Verbreiterung der A5 zwischen Nordwestkreuz und AS Friedberg Der KGV Nordweststadt e. V. verliert durch eine neue Böschung Flächen am westlichen Rand (gem. Vorentwurf vom 13.05.2015) Die Maßnahme befindet sich weiter im Vorentwurfsstadium. Derzeit wird eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, deren Ergebnisse in die Ausbauplanung einfließen. Entschädigungen und Ersatzleistungen sind vom Vorhabenträger zu leisten. 2.3 Folgende städtebauliche Konzepte schließen Kleingartenanlagen ein: a) Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Seckbach Zur Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Seckbach ("Einhausung der A661") sind die Voruntersuchungen noch nicht abgeschlossen. b) Günthersburghöfe Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 880 - Friedberger Landstraße südlich Wasserpark liegen rechts und links des Schlinkenwegs auf einer Fläche von 19.000m2 55 Gärten des KGV Cronberger e.V. und KGV Günthersburg e.V. Das derzeitige Konzept sieht Wohnnutzungen vor, für die ca. 20 Gärten aufgegeben werden müssen. Potential für Ersatzflächen besteht innerhalb des Geltungsbereichs im östlichen Grünzug und im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 515 - Preungesheim Ost im "Preungesheimer Bogen", auf einer Fläche von 22.000 m2. Angrenzend an die Flächen bestehen bereits drei weitere Anlagen des KGV Cronberger e.V. c) Grünzug Fechenheim Mit dem Bebauungsplan Nr.698 "Nördlich Dieburger Straße" soll der Grünzug Fechenheim planungsrechtlich möglich gemacht werden. Das Grünflächenamt hat für die Gestaltung des Grünzuges einen Planungsauftrag vergeben. Es werden ca.1000 m2 des KGV Mainperle e.V. umstrukturiert. Wegfallende Flächen werden an anderer Stelle, direkt angrenzend an das Vereinsgelände flächengleich ersetzt. Weiterhin wird ein Teil der Bestandsflächen des KGV planungsrechtlich als private Grünflächen mit der Zweckbestimmung Dauerkleingartenanlage gesichert. Der Verein wurde frühzeitig informiert und bei der Planung einbezogen. Entschädigungen und Ersatzleistungen sind vom Vorhabenträger zu leisten. Konkrete Vorschläge des Vorhabenträgers werden mit den Vereinsvorständen verhandelt. Alle Baumaßnahmen werden vom zuständigen Fachamt begleitet. Die Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner als Dachorganisation der Kleingärtnervereine wird in den Routinesitzungen mit dem Fachamt regelmäßig über die Maßnahmen informiert. Somit ist sichergestellt, dass die betroffenen Kleingärtnervereine in die Planungen eingebunden sind und erforderliche Ausgleichs-, Ersatzmaßnahmen und Entschädigungen frühzeitig eingeleitet werden können. Der Bestand der Kleingartenanlagen ist über das Bundeskleingartengesetz §14 geschützt. Fallen durch Baumaßnahmen Kleingartenanlagen weg, so ist die Kommune verpflichtet entsprechend Ersatzland vorzuhalten. Bei dem Bahn-Landwirtschaft Bezirk Frankfurt/M e.V. sind im Berichtszeitraum im Bezirk Frankfurt/M 26 Gärten wegen Ausbau der S6 und 10 Gärten wegen Aufstellung von Bebauungsplänen bereits weggefallen. 3. Arbeitskreis Kleingartenwesen beim Deutschen Städtetag und der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK e. V.) Da es in den letzten Jahren immer wieder Bestrebungen gab, das Bundeskleingartengesetz zu reformieren, beschäftigt sich seit 2007 der oben genannte Arbeitskreis mit dieser Thematik. Im Rahmen der Gremienarbeit wurde festgestellt, dass eine Weiterentwicklung des Kleingartenwesens ohne Änderung der gesetzlichen Grundlage möglich ist. Die vorliegenden Leitlinien wurden erarbeitet um Hinweise und Zielsetzungen für eine zukünftige Entwicklung des Kleingartenwesens auf bestehender gesetzlicher Grundlage zu geben. Eine Vertretung des Sachgebietes Kleingartenwesen im Grünflächenamt ist kontinuierlich im Arbeitskreis Kleingartenwesen (AK) beim Deutschen Städtetag und der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK e. V.) vertreten, so dass wesentliche Gesichtspunkte aus dem Kleingartenwesen der Stadt Frankfurt in den Arbeitskreis eingebracht werden können. Die Leitlinien widmen sich den Handlungsfeldern: Kleingartenentwicklung, Kleingärtnerische Nutzung, Soziale Aufgaben, Ökologische Aufgaben, Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit sowie Organisation und Finanzierung. Zu jedem Handlungsfeld wird in der Leitlinie der aktuelle Sachstand zusammengefasst und konkrete Vorschläge für die Umsetzung angeboten. Im Berichtszeitraum wurde die Wirksamkeit der Leitlinien in den Mitgliedsstädten diskutiert und Anwendungsmöglichkeiten besprochen. Dabei wurde wiederholt herausgearbeitet, dass die Leitlinien keine "Einbahnstraße" mit Blick auf die Kommunen sind, sondern den Vereinen und Verbänden bei der Umsetzung eine große Verantwortung zukommt. Aktuell bearbeitet der AK weitere Themen wie Kleingartenentwicklungskonzepte, Altlastensanierungen, Umstrukturierungen und Verlagerungen von Kleingartenanlagen, Verkehrssicherungspflichten, Kennzahlen zur Struktur und Organisation des Kleingartenwesens sowie aktuelle Rechtsprechungen über kleingärtnerische Belange und die Rolle alternativer Gartenformen. 4. Kleingartenentwicklungskonzept: KEK Für die Stadt Frankfurt wurde bisher kein Kleingartenentwicklungskonzept erarbeitet. Zur Vorbereitung eines zukünftigen Kleingartenentwicklungskonzeptes fanden 2010 bis 2012 sechs Arbeitskreissitzungen mit Vertretern der Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e. V. und der städtischen Ämter statt. Die Zusammensetzung des Arbeitskreises KEK war seitens der Stadtgruppe von häufigen Veränderungen betroffen. Dadurch wurde eine kontinuierliche Arbeit erschwert, so dass das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Frankfurt am Main seit 2012 nicht weiterverfolgt wurde. Die starken Flächenkonkurrenzen in einer wachsenden Stadt machen es erforderlich, dass sich das Kleingartenwesen auf eine aktuelle Bestandserhebung stützt. Die Bedarfsentwicklung und die Veränderungen in den Rahmenbedingungen müssen analysiert werden und die bestehenden Anlagen daraufhin bewertet werden, welche Anpassungsmaßnahmen nötig sind. Mit dem Stadtverordnetenbeschluss vom 26.01.2017, § 953, wurde der Magistrat beauftragt das Kleingartenentwicklungskonzept fortzuführen. Ein Auftaktgespräch mit den Dachverbänden erfolgte im November 2018. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist die Bestandsaufnahme vor Ort erfolgt. Fragebögen zur Vereinsstruktur wurden an die Vereinsvorstände versendet, derzeit werden die Ergebnisse aus den Rückläufen ausgewertet. Im Oktober erfolgte die Beteiligung der Gartenpächterinnen und Pächter in sogenannten Gartentischgesprächen. An fünf Terminen in verschiedenen Kleingartenvereinen wurden rund 250 Gartenpächterinnen und Pächtern in Workshops über das Kleingartenentwicklungskonzept informiert und zum Kleingartenwesen befragt. 5. Neubau und Erweiterungen von Kleingartenanlagen 2016 bis 2018: 5.1 Kleingartenstandorte in Planung In verschiedenen Bebauungsplänen sind Vorhalteflächen für Dauerkleingartenanlagen festgesetzt. Im Bebauungsplan Nr. 515 sind Flächen für Dauerkleingartenanlagen festgesetzt, die als Ersatzstandorte für wegfallende Kleingartenanlagen dienen können. Planungsrechtlich gesichert sind ca. 22.000 m2 Kleingartenfläche. Die Neuplanung von Dauerkleingartenanlagen im Frankfurter Bogen (Preungesheim) war bereits abgeschlossen. Durch den E 47 vom 16.03.2018 besteht jedoch der Auftrag eine adäquate Ersatzfläche zu suchen. Dies ist derzeit noch in Prüfung. Das städtebauliche Entwicklungskonzept Riedberg beinhaltet im Bebauungsplan Nr. 803 (Ä4, Ä5, Ä6) die Ausweisung von zwei Flächen für Dauerkleingärten. Von 2014 bis 2017 wurden vom Grünflächenamt gemeinsam mit der IG-Riedberg Interessentenlisten für Gartennutzer geführt. Im Jahr 2017 wurde im Rahmen einer Bachelorarbeit eine Befragung unter den zukünftigen Nutzern durchgeführt. 46 Interessenten haben sich an der Befragung beteiligt, die Ergebnisse der Befragung wurden als eine Grundlage der Entwurfserstellung berücksichtigt. Zum Jahreswechsel 2018/19 wurde ein Planungsauftrag für die Entwurfsplanung der beiden Anlagen am Riedberg "Hans-Leistikow-Str." und "Kreuzerhohl" vergeben und im Januar 2019 hat sich der KGV Riedberg e.V. gegründet. Die vorliegende Planung wurde mit dem Kleingartenverein Riedberg erarbeitet und abgestimmt und liegt derzeit den zuständigen Ortsbeiräten zur Zustimmung vor. Am Standort Hans-Leistikov-Straße wird ein Teil der Kleingartenfläche bis ca. 2023 für einen Interimsschulstandort genutzt, so dass 17 der insgesamt 36 Kleingartenparzellen voraussichtlich im Jahr 2023 hergestellt werden können. 5.2 Fertiggestellte Kleingartenanlagen: Erweiterung des KGV Kratzdistel e. V. Der Kleingartenverein Kratzdistel e. V. hat eine Erweiterungsfläche von 5.113 m2 von der Stadt Frankfurt gepachtet. Auf der Fläche sind im Jahr 2016 zehn Gärten und Gemeinschaftsflächen entstanden. Die erforderlichen Baumaßnahmen wurden vom Verein umgesetzt und von der Stadt Frankfurt am Main gefördert. 5.3 Im Bau befindliche Kleingartenanlagen: keine 6. Entwicklung der finanziellen Förderung: 6.1 Beihilfen des Landes Hessen: Das Land Hessen stellt jährlich Fördermittel für den hessischen Freizeitgartenbau zur Verfügung. Diese Förderungen können auch von Kleingärtnerorganisationen beantragt werden, sie stehen aber auch anderen Organisationen des Freizeitgartenbaus zur Verfügung. Über die Anträge entscheidet der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, Bildungs- und Beratungszentrum Fachgebiet "Fachinformation Gartenbau" in Kassel. In den Jahren 2016 bis 2018 gewährte das Land Hessen für Projekte des Freizeitgartenbaus, sowie für Bildungseinrichtungen des Freizeitgartenbaus pro Jahr ca. 100.000,- € Fördermittel für das Land Hessen. Der Schwerpunkt der Förderung soll im Bereich Bildungsmaßnahmen liegen. Investive Maßnahmen werden nach Prioritäten vergeben: Priorität 1: Sanitäre Anlagen, Spielplätze Priorität 2: Wege, Parkflächen, Wasserversorgung Priorität 3: Außeneinzäunung Im Zeitraum 2016 - 2018 wurde eine Zuwendung für einen Kleingartenverein in Frankfurt von Seiten des Landes Hessen bewilligt und zwar im Jahr 2016. 1. Geförderter Verein: Kleingartenverein Ginnheim 1918 e.V., Anlage Niedwiese, in 60431 Frankfurt, Am Ginnheimer Hang 10 Art der Maßnahme: Sanierung des Hauptweges als wassergebundene Decke Höhe der Zuwendung: 6.779,- € (entspricht 50 % der förderungsfähigen Kosten) Zeitraum der Maßnahme: Bewilligung vom 02.11.18; Fertigstellung im Februar 2019 (betrifft das Haushaltsjahr 2018) 2. Geförderter Verein: Kleingartenverein Buchhang e.V., Rheinganumstr. 21, 60385 Frankfurt Art der Maßnahme: Herstellung und Sanierung der wassergebundenen Wegstrecken für die Wege der Kleingartenanlagen I bis IV Höhe der Zuwendung: 3120,- € (entspricht aufgrund des hohen Anteils an Eigenleistungen 2/3 der zuwendungsfähigen Kosten) 6.2 Finanzielle Förderung der Stadt Frankfurt am Main: 6.2.1 Direkte Investitionen für die Schaffung neuer Kleingartenanlagen sowie für die Sanierung und Standortverbesserung vorhandener Kleingartenanlagen. Investitionen / Jahr 2016 2017 2018 - - - 6.2.2 Aufwendungen für Probenahmen, Analysen und Auswertungen auf Kleingartenparzellen Investitionen / Jahr 2016 2017 2018 - - - 6.2.3 Zuwendungen der Stadt Frankfurt am Main aus dem Verwaltungshaushalt für das Kleingartenwesen Zuwendungen / Jahr 2016 2017 2018 Straßenreinigungsgebühren 25.330,68 € 24.762,36 € 13.979,32 € Zuwendungen aus dem 112.973,00 € 207.248,00 € 136.032,52 € Verwaltungshaushalt 6.2.4 Zuwendungen der Stadt Frankfurt am Main aus dem Investitionshaushalt für Maßnahmen der Kleingärtnervereine Zuwendungen / Jahr 2016 2017 2018 Zuwendungen aus dem Investitionshaushalt 100.788,00 € 65.413,00 € 51.009,00 € 6.2.5 Zuwendungen der Stadt Frankfurt am Main insgesamt Zuwendungen / Jahr 2016 2017 2018 Insgesamt 6.2.1 bis 6.2.4 239.091,68 € 297.423,36 € 201.020,84 € 6.2.6 Laufendes Haushaltsjahr 2019 Vermögenshaushalt: "Projektförderung für investive Maßnahmen an Kleingarten- und Kleintierzuchtanlagen": Der Haushaltsansatz für 2019 liegt bei 50.000 €. Für Begegnungsgärten und integrative Projekte steht ein Haushaltsansatz von 10.000 € zur Verfügung. Verwaltungshaushalt: "Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke": Hier sind 2019 Mittel in Höhe von 204.000 € eingeplant. Für die Übernahme der Straßenreinigungsgebühren stehen ca. 35.000,00 € zur Verfügung. 7. Planungsrechtliche Sicherung vorhandener Kleingartenanlagen, Aufstellung von Bebauungsplänen Zur planungsrechtlichen Sicherung bestehender Dauerkleingartenanlagen haben sich gegenüber dem Stand des vorherigen Berichtszeitraumes keine Änderungen ergeben. Es wurden bisher 56 Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Es handelt sich um die Verfahren Nr. 561 - 565, 598 - 633 und 641 - 655. Bezogen auf alle 56 Bebauungsplanverfahren ergibt sich folgende Bilanz: Rechtskraft: 43 Bebauungspläne Bebauungspläne Nr. 561, 562, 565, 598, 600, 601, 603, 604, 605, 606, 607, 608, 609, 612, 613, 614, 615, 616, 617, 619, 621, 623, 624, 625, 626, 627, 628, 630, 631, 633, 642, 643, 645, 646, 647, 648, 649, 650, 651a/b, 652a/b sowie die in den Bebauungsplan Nr. 683 integrierten ehemaligen Verfahren Nr. 602, 610 und 611. Im Verfahren: 7 Bebauungspläne Diese 7 Bebauungsplanverfahren befinden sich in folgenden unterschiedlichen Planungsstadien: Öffentliche Entwurfsauslegung: 2 Bebauungspläne Durchgeführt für die Bebauungspläne Nr. 599 und 644. Für den B-Plan Nr. 644 wurde eine vereinfachte Änderung des Entwurfs nach § 3 (3) i.V.m. § 13 BauGB (alt) durchgeführt. Beteiligung Träger öffentlicher Belange: 4 Bebauungspläne Durchgeführt für die B-Pläne Nr. 618, 622, 629 und 655. Die B-Pläne 618, 622 und 629 sollen zu einem Verfahren (B-Plan 700) zusammengefasst werden. Einen Aufstellungsbeschluss gibt es noch nicht. Vorentwurf: 1 Bebauungsplan Erarbeitet für den Bebauungsplan Nr. 620. Die noch laufenden Bebauungsplanverfahren werden auch weiterhin - im Rahmen der verfügbaren finanziellen und personellen Kapazitäten des Stadtplanungsamtes und anderer beteiligter Ämter - weitergeführt. Ruhende Verfahren: 6 Bebauungspläne Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.10.2000, § 7070 (M 176) sind die Bebauungsplanverfahren Nr. 632, Nr. 653, Nr. 654 und Nr. 563 (tlw.) wegen der vorhandenen Bodenverunreinigungen weiterhin auszusetzen (siehe auch Ziffer 8.1). Zur Unterstützung der Abwägung für die Bebauungsplanverfahren Nr. 563, Nr. 564 und Nr. 641 wurden vertiefende lärmtechnische Untersuchungen in Auftrag gegeben, da sich die Ergebnisse der schalltechnischen Status-Quo Überprüfung als sehr problematisch erwiesen hatten. Die Prüfung verschiedener realisierbarer Schallschutzmaßnahmen kommt zu dem Ergebnis, dass durch deren Einsatz kein adäquates Belastungsniveau gemäß den einschlägigen Richtwerten für die Kleingartengebiete erzielt werden kann. Vor diesem Hintergrund und der Berücksichtigung des § 1 Baugesetzbuch (BauGB) sieht der Magistrat bisher keine Möglichkeit für die Weiterführung der Bebauungsplanverfahren Nr. 563, Nr. 564 und Nr. 641. 8. Umweltschutz im Bereich von Kleingartenanlagen, Bewirtschaftung und Nutzung von Kleingärten: 8.1 "Durchgängigkeit" von Kleingartenanlagen Das Umweltamt ist für die gesamtstädtische Freiflächenentwicklungsplanung zuständig. Die Kleingartenanlagen der Stadt Frankfurt am Main haben quantitativ (534 ha) und qualitativ einen hohen Stellenwert bei der Freiflächenbetrachtung in Bezug zur Lebensraum-, Erholungs-, Klima-, als auch der Verbindungsfunktion für Menschen, Tiere und Pflanzen im Stadtgebiet. Im Freiflächenentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main sind die Kleingärten unter der Rubrik "Bereiche mit hoher Bedeutung für Erholungsnutzung und Grünstrukturen" subsumiert. Diese Funktion können Kleingartenanlagen jedoch nur erfüllen, wenn sie für die Bürgerinnen und Bürger auch zugänglich sind, indem sie z.B. Durchquerungs-/ Verbindungswege zu benachbarten Quartieren oder Landschaftsräumen bieten. Unter dem Begriff "Durchgängigkeit" von Kleingartenanlagen wurden im Umweltamt im Rahmen einer Projektarbeit im Jahr 2018 211 Kleingartenanlagen an Hand von Luftbildern und Planmaterial auf deren Barrierewirkung im Stadtraum untersucht. 54 Anlagen wurden ermittelt, die nachweislich "keine Barriere" darstellen. Bei weiteren 157 Anlagen konnte keine offensichtliche Durchgängigkeit festgestellt werden, ohne dass eine aufwändige Vor-Ort-Besichtigung dies belastbar widerlegt hätte. Bei Kleingartenanlagen ohne Durchgängigkeit für die benachbarten Quartiere ist die Benefitwirkung für eine Erholungsnutzung eingeschränkt. 8.2 Lärmbelastungen von Kleingartenanlagen: Im Rahmen der Lärmminderungsplanung gemäß § 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wird das Stadtgebiet regelmäßig hinsichtlich der Belastung durch Verkehrslärm untersucht. Viele Kleingartenanlagen sind durch Verkehrslärm belastet. Die beiden aktuellen Lärmaktionspläne, Teilplan Straßenverkehr (2016 des Regierungspräsidiums Darmstadt) sowie Teilplan Schienenverkehr (2018) des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) sehen allerdings im Bereich der bestehenden Kleingartenanlagen im Stadtgebiet keine Konflikte. Konkrete lärmmindernde Maßnahmen an Kleingartenanlagen sind derzeit nicht vorgesehen. Der Magistrat fordert in der aktuellen Lärmminderungsplanung die Einführung eines Tempolimits auf der A 5 (Abschnitt Frankfurter Kreuz - Westkreuz Frankfurt) und auf der A 66 (Abschnitt Anschlussstelle Zeilsheim bis Eschborner Dreieck) auf 100 km/h von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie auf den innerstädtischen, stadtautobahnähnlichen Abschnitten der A 66, A 661 und A 648 tagsüber auf 100 km/h und von 22.00 bis 06.00 Uhr auf 80 km/h. Diese Maßnahme würde insbesondere in den direkt an den Autobahnen angrenzenden Kleingartenanlagen zu Entlastungen führen und den Erholungswert entsprechend steigern. 9. Projektmanagement: Die Zuständigkeit für das Kleingartenwesen ist seit 2014 in der Abteilung Grünflächenmanagement angesiedelt. Folgende Projekte wurden im Berichtszeitraum durchgeführt: 9.1 Grünschnittentsorgung in Kleingartenanlagen und nachhaltige Verwertung Ziel: Geordnete Entsorgung von Grünschnitt in Kleingartenanlagen und nachhaltige Verwertung der anfallenden Biosubstanz. Projektpartner sind die Stabsstelle Sauberes Frankfurt, die FES sowie vier als Pilotprojekt ausgewählte Kleingärtnervereine, das Liegenschaftsamt und das Umweltamt. Projektnutzen: · Vermeidung illegaler Entsorgung · Serviceleistung für das ehrenamtlich organisierte Kleingartenwesen · Energetische Verwertung der Biosubstanz · Vorgabe von Entsorgungsstrukturen für Grünabfälle · Abstimmung und Festlegung von Rahmenbedingungen der Grünschnittentsorgung · Konfliktvermeidung durch klare Kommunikation mit den Kleingärtnervereinen Sachstand: Die Stadtgruppe wurde in der Routinesitzung vom 16.11.2015 informiert. Am 01.12.2015 fanden Begehungen der Kleingartenanlagen mit der FES und der Stabsstelle Sauberes Frankfurt statt. Am 14.01.2016 fand ein Eröffnungsgespräch mit allen Beteiligten statt. Es wurden Ansprechpartner der Vereine und der FES bekanntgegeben und Containergrößen und Standorte abgestimmt. Die Vereine haben ihre Unterstützung schriftlich zugesagt. Ab 01. März 2016 konnte die Entsorgung der Grünschnittcontainer bei der FES abgerufen werden. Folgende Vereine waren beteiligt: o KGV Am Bügel e.V. o KGV Am Marbachweg e.V. o KGV Heddernheim e.V. o KGV Der Rosisten e.V. Die erste Entsorgungsphase lief bis Ende des Jahres 2016. In zwei Abfragen kam positives Feedback aus den Vereinen. Die Vereine wünschen sich überwiegend eine Fortführung des Projektes. Die Auswertung des Projektergebnisses fand Anfang Dezember 2016 mit den internen Projektbeteiligten statt. Auf Wunsch der beteiligten Vorstände der Kleingärtnervereine wurde das Projekt noch bis 15. März 2017 weitergeführt, damit die Vereine das Schnittgut der Schnittmaßnahmen außerhalb der Vogelschutzzeit noch entsorgen konnten. Dann wurde das Projekt wegen zu hoher Transportkosten bei der FES abgebrochen. 9.2 Heckenunterhaltung an Kleingartenanlagen - Maßnahmen gegen den Dornröschenschlaf Ziel: Eine Grundlage für die Vergabe und Dokumentation von Unterhaltungsmaßnahmen für Hecken an ausgewählten Kleingartenanlagen in Frankfurt am Main erarbeiten. Projektpartner sind vier als Pilotprojekt ausgewählte Kleingärtnervereine, das Liegenschaftsamt und das Umweltamt. Projektnutzen: • Klären von Zuständigkeiten hinsichtlich der Flächenbearbeitung • Wirtschaftliche Erfassung des Aufwands für die Beseitigung von Arbeitsrückständen • Wirtschaftliche Erfassung des zukünftig kontinuierlichen Unterhaltungsaufwands • Klärung von Abläufen in der Bearbeitung • Abstimmung und Festlegung von Pflegestandards • Konfliktvermeidung durch klare Kommunikation mit den Kleingärtnervereinen Sachstand: Die Stadtgruppe wurde in der Routinesitzung vom 16.11.2015 über das Projektziel informiert. Durch das Grünflächenamt erfolgte eine Bestandsaufnahme der Heckentypen in den Anlagen. Bestandspläne mit Zuordnung der Zuständigkeiten wurden erstellt. Ein Eröffnungsgespräch fand am 20.04.2016 mit allen Beteiligten statt. Die Bestandspläne wurden erläutert und mit dem Protokoll den Vereinsvorständen ausgehändigt. Folgende Vereine waren beteiligt: o KGV Am Bügel o KGV Bockenheim o KGV Eckenheim o KGV Heddernheim o KGV Am Mühlgarten Die Vereine haben ihre Unterstützung schriftlich zugesagt. Es haben Einzelgespräche mit den Vereinen stattgefunden, die teilweise zu Planänderungen führten. Ein Leistungsverzeichnis wurde als Grundlage der Vergabe der Leistungen erarbeitet. Am 17.11.2016 haben die Vereine eine Kostenschätzung der Leistungen in der Zuständigkeit der Vereine erhalten. Keiner der beteiligten Vereine hat sich für die Vergabe der Schnittmaßnahmen in Zuständigkeit der Vereine entschieden. Die Ausschreibung wurde vom Grünflächenamt durchgeführt. Die Maßnahmen zur Heckenpflege in der Zuständigkeit des Grünflächenamtes und weiterer Ämter wurden von Januar/Februar 2017 bis Winter 2019/20 an eine externe Fachfirma vergeben. Die Vereine haben die Option sofort teilzunehmen oder später noch einzusteigen nicht genutzt. 10. Ausstellungen, Veranstaltungen, Fachberatungen: 10.1 Gartenvielfalt und Erntedank-Ausstellung im Palmengarten Die Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e. V. beteiligt sich jährlich an Veranstaltungen im Palmengarten bei der die Vielfalt spätsommerlicher Blumen und der Gaben der Natur vorgestellt werden. 10.2 Veranstaltungen der Stadt Frankfurt in Kooperation mit Kleingärtnervereinen • Bienen AG des KGV Ginnheimer Wäldchen e.V. Die Bienen AG des KGV Ginnheimer Wäldchen e.V. hat mit freundlicher Unterstützung der FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH und des Grünflächenamtes der Stadt Frankfurt einen kleinen Lehrbienenpfad angelegt. Auf diesem Lehrpfad gibt es neben vielen Informationen auch lebende Bienen. Der KGV bietet Führungen für Schulklassen, Hortgruppen und sonstige Kindergruppen ab 5 Jahren. Führungen für Erwachsene gerne nach Absprache. Die Schwerpunkte der Führungen sind: • Das Leben der Honigbienen • Nutzen der Honigbienen - Bestäubung, Wachsgewinnung, Honig • Eine Honigverkostung verschiedener Sorten • Arbeiten am offenen Bienenvolk Weitere Aktivitäten und Verköstigung auf Anfrage • Die Gemeinschaft im Kleingärtnerverein Wir sind alle Gartenfreunde, Obst- und Gemüseliebhaber! Der R.V. Kleingärtner Frankfurt / Rhein-Main e.V. hat in Kooperation mit dem Amt für Multikulturelle Angelegenheiten eine Broschüre über die Grundsätze des Kleingarten- wesens mit Übersetzungen in Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Polnisch, Russisch, Türkisch, Kroatisch und Chinesisch erarbeitet. 2017 folgte eine Übersetzung ins Koreanische. • 26. Juni 2016 "Rosenschnitt und -pflege im Historischen Rosengärtchen", R. V. Kleingärtner Frankfurt / Rhein Main e. V. • 03. Juli 2016 "Kleines Kräuter-ABC für Wiese und (Klein-)garten", R. V. Kleingärtner Frankfurt / Rhein Main e. V. • 14. August 2016 "Die Grüne Kraft aus Wiese und (Klein-)garten, R. V. Kleingärtner Frankfurt / Rhein Main e. V. • 09. September 2016, "Wild- und (Klein-)Gartenkräuter für die Hausapotheke, R. V. Kleingärtner Frankfurt / Rhein Main e. V. • 19. Mai, 30. Juni, 21.Juli, 18.August 2018, "Typisierte Selbstversorgung: Der Kleingarten der Ernst-May-Gesellschaft • 16. Juni 2018, "maykochen 3", Kleingarten der Ernst-May-Gesellschaft 10.3 Sonstige Veranstaltungen • "Kleine Gärten - große Wirkungen": Workshop Bildungsangebote zum ökologischen Gärtnern in der Stadt, Forschungsinstitut für biologischen Landbau Deutschland e. V. 10.4 Fachberatungen: Den Besitzern von Haus- und Kleingärten stehen für fachkundige Auskünfte folgende Beratungseinrichtungen zur Verfügung: · Grünflächenamt Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 30205 (Kleingartenwesen) Internet: www.gruenflaechenamt.stadt-frankfurt.de · Beratungsgarten Bethmannpark Der Beratungsgarten im Bethmannpark informiert über Pflanzenkrankheiten und Schädlinge und deren Bekämpfung und gibt Tipps zu Pflege und Pflanzung. Die Öffnungszeiten sind Montag, Mittwoch und Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr. Telefon: 0 69 / 43 42 01 (Blumen- und Zierpflanzenbau) · Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e.V. (Dachverband der Frankfurter Kleingärtnervereine) Feldscheidenstraße 2-4, 60435 Frankfurt a.M. Telefon: 069 / 54 09 33, Fax. 069 / 54 04 71 E-Mail: info@stadtgruppe-frankfurt.de Internet: www.stadtgruppe-frankfurt.de Montag - Freitag 08.30 - 16.30 Uhr Landesverband Hessen der Kleingärtner e. V. Kleingartenzentrum Feldscheidenstraße 2 - 4 60435 Frankfurt am Main Telefon: 069 - 5 48 25 52, Fax: 069 - 5 40 08 71 E-Mail: info@kleingarten-hessen.de Internet: www.kleingarten-hessen.de · MainÄppelHaus Seit 2005 wird der ehemalige "Beratungsgarten Lohrberg" vom Verein MainÄppelHaus e.V. getragen. Zukünftig soll hier ein modernes Streuobstzentrum entstehen mit Seminarräumen und Veranstaltungen für die Familie. Vorträge, Führungen und Beratungen werden jetzt schon angeboten. Das Angebot der Beratung zum Obstbaumschnitt wird von Gartenfreunden gerne genutzt. Beratungstelefon: 069 / 47 99 94 · Kreisverband des Obst- und Gartenbaues und der Landespflege e. V. Tel: 0 69 / 39 85 39 (Herr Friedrich Liederbach) · R.V. Kleingärtner Frankfurt/Rhein-Main e.V. Reinganumstr. 21 60385 Frankfurt am Main Telefon: +49 69 43 45 82 (mit Anrufbeantworter) Mobil: 0173 68 122 72 E-Ma il: rv-kleingarten@iesy.net Internet: http://www.rv-kleingarten.de/ Geschäftszeiten der Geschäftsstelle Montag bis Freitag ab 18:00 Uhr (nach vorheriger Terminabsprache) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 29.04.2020, OF 469/7 Antrag vom 21.06.2020, OF 744/11 Antrag vom 02.05.2020, OF 968/10 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 02.09.2016, B 226 Antrag vom 04.03.2020, OF 793/9 Antrag vom 04.03.2020, OF 794/9 Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1659 Auskunftsersuchen vom 16.06.2020, V 1661 Anregung vom 22.06.2020, OA 585 Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6362 Bericht des Magistrats vom 17.04.2023, B 159 Antrag vom 30.05.2023, OF 470/11 Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 677 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 05.02.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 13 am 18.02.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FDP (= Zurückweisung) 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2020, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 14 am 09.03.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 4 am 10.03.2020, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 39. Sitzung des OBR 7 am 10.03.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2020, TO II, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 15 am 13.03.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.05.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Kenntnis) 40. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: a) Die Vorlage B 26 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1661 2020 1. Die Vorlage B 26 dient unter Hinweis auf V 1661 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 469/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU, GRÜNE, FDP, Frau Lämmer und Herr Richter 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung OA 585 2020 1. Die Vorlage B 26 dient unter Hinweis auf OA 585 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 744/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5647, 39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 18.05.2020 Aktenzeichen: 67 0

Weitgehende Erhaltung des Kleingartengeländes Kleeacker Trassenmöglichkeiten für eine U-Bahn-Linie oder Straßenbahnlinie nicht verbauen. Entsprechend der B161 nur eine „Fußgänger- und Radfahrer-Anbindung“ mit den nötigen Verbindungsleitungen zur S-Bahn-St

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2020, OF 744/11 Betreff: Weitgehende Erhaltung des Kleingartengeländes Kleeacker Trassenmöglichkeiten für eine U-Bahn-Linie oder Straßenbahnlinie nicht verbauen. Entsprechend der B161 nur eine "Fußgänger- und Radfahrer-Anbindung" mit den nötigen Verbindungsleitungen zur S-Bahn-Station am Kleeacker Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Einen nur streifenartigen Fußgänger + Radfahrer Weg zur S-Bahn Station am Kleingartengelände Kleeacker zu erstellen, die den Großteil der Kleingärten bestehen lässt. Die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Straßenbahn nicht zu verbauen, sondern die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit der U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden ins S-Bahn Netz zu erhalten. Entsprechend der B161 am Plan für eine reine Fußgänger + Radfahrer Anbindung zur S-Bahn Station am Kleeacker festzuhalten. Begründung: Zu A.: Der größtmögliche Teil der Kleingartenanlage sollte erhalten bleiben, um den Menschen weiterhin grüne Freiräume in der Stadt zu gewähren. Durch den Autobahnbau im Osten Frankfurts sind erhebliche Teile der Kleingartenanlagen von Frankfurter Bürgern zerstört worden und es sollen noch weitere folgen . Es sollte daher mit Augenmaß an den Zuschnitt des Weges am Kleingarten Kleeacker gedacht werden. Zu B.: Immer wieder wird der Wunsch laut eine westliche Tangente an Fechenheim durch den Grüngürtel anzubinden. Dafür gibt es mehrere Planungsoptionen. Würde der Kleeacker ungünstig verbaut, bestünde keine Möglichkeit mehr die S-Bahnstation Fechenheim-Nord mit der U4+U7 an die Gwinnerstraße (1km zu Fuß) anzubinden. Die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Strassenbahn wäre verbaut und damit ebenfalls die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit einer U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden Frankfurts ins S-Bahn Netz. Es gelten weiterhin die Ausführungen aus der OA 101/16 Zu C.: Gewerbetreibende wünschen eine bessere Verkehrsführung ohne Staus und Beschränkungen aus dem Industriegebiet. Gewerbetreibende aus dem Gebiet klagen über die langen Standzeiten im Stau bei den Zu- und Abfahrten aus dem Gebiet. Die Wächtersbacher Straße ist bereits heute schon völlig überlastet. In der Verwaltungsklage Kaufland/Stadt Frankfurt schreibt die Stadt Frankfurt selbst: Für das beantragte Vorhaben ( Kaufland Supermarkt ) sei zudem die gesicherte Erschließung nicht nachgewiesen, da es sich um eine Einrichtung mit weit über das Plangebiet hinausreichendem Versorgungsanspruch handele. Der Nachweis, dass die Kapazität des vorhandenen Straßennetzes für den vorhabenbezogenen Erschließungsbedarf ausreiche, sei nicht erbracht worden. Ein derartiger Nachweis sei jedoch notwendig, da das Vorhaben das vorgesehene Maß an Erschließungsverkehr überschreite. VGH Hessen, Urteil vom 13.01.2011 - Az.: 3 A 1987/09 Vernichtung von Grünflächen im Stadtteil Für die geplante Straße muss eine Rodung der Flächen des Gebietes Kleeacker durchgeführt werden. Damit entspricht das Bauvorhaben auch nicht mehr den Vorgaben des Bebauungsplan B 849 des Stadtplanungsamtes Frankfurt. Das Stadtplanungsamtes hat für Fechenheim-Nord die Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes in Frankfurt a.M. vorangetrieben. Es wäre wünschenswert die Grünflächen dort zu erhalten. Es muss soviel wie möglich vom Kleeacker als Grünfläche im nachhaltigen Gewerbegebiet geschützt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 03.02.2020, B 26 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung OA 585 2020 1. Die Vorlage B 26 dient unter Hinweis auf OA 585 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 744/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Weitgehende Erhaltung des Kleingartengeländes Kleeacker Trassenmöglichkeiten für eine U-Bahn-Linie oder Straßenbahnlinie nicht verbauen. Entsprechend der B 161 nur eine „Fußgänger- und Radfahreranbindung“ mit den nötigen Verbindungsleitungen zur S-Bahn-St

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.06.2020, OA 585 entstanden aus Vorlage: OF 744/11 vom 21.06.2020 Betreff: Weitgehende Erhaltung des Kleingartengeländes Kleeacker Trassenmöglichkeiten für eine U-Bahn-Linie oder Straßenbahnlinie nicht verbauen. Entsprechend der B 161 nur eine "Fußgänger- und Radfahreranbindung" mit den nötigen Verbindungsleitungen zur S-Bahn-Station am Kleeacker Vorgang: OA 101/16; B 161/17; B 26/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. einen nur streifenartigen Fußgänger- und Radfahrerweg zur S-Bahn-Station am Kleingartengelände Kleeacker zu erstellen, der den Großteil der Kleingärten bestehen lässt; 2. die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Straßenbahn nicht zu verbauen, sondern die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit der U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden ins S-Bahn-Netz zu erhalten; 3. entsprechend des Berichtes vom 19.05.2017, B 161, am Plan für eine reine Fußgänger- und Radfahreranbindung zur S-Bahn-Station am Kleeacker festzuhalten. Begründung: Zu 1.: Der größtmögliche Teil der Kleingartenanlage sollte erhalten bleiben, um den Menschen weiterhin grüne Freiräume in der Stadt zu gewähren. Durch den Autobahnbau im Osten Frankfurts sind erhebliche Teile der Kleingartenanlagen von Frankfurter Bürgern zerstört worden und es sollen noch weitere folgen. Es sollte daher mit Augenmaß an den Zuschnitt des Weges am Kleingarten Kleeacker gedacht werden. Zu 2.: Immer wieder wird der Wunsch laut, eine westliche Tangente an Fechenheim durch den Grüngürtel anzubinden. Dafür gibt es mehrere Planungsoptionen. Würde der Kleeacker ungünstig verbaut, bestünde keine Möglichkeit mehr, die S-Bahn-Station "Fechenheim-Nord" mit der U 4 und U 7 an die Gwinnerstraße (ein Kilometer zu Fuß) anzubinden. Die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Straßenbahn wäre verbaut und damit ebenfalls die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit einer U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden Frankfurts ins S-Bahn-Netz. Es gelten weiterhin die Ausführungen aus der Anregung des Ortsbeirates 11 vom 18.11.2016, OA 101. Zu 3.: a) Gewerbetreibende wünschen eine bessere Verkehrsführung ohne Staus und Beschränkungen aus dem Industriegebiet. Gewerbetreibende aus dem Gebiet klagen über die langen Standzeiten im Stau bei den Zu- und Abfahrten aus dem Gebiet. Die Wächtersbacher Straße ist bereits heute schon völlig überlastet. b) In der Verwaltungsklage Kaufland/Stadt Frankfurt schreibt die Stadt Frankfurt selbst: Für das beantragte Vorhaben (Kaufland Supermarkt) sei zudem die gesicherte Erschließung nicht nachgewiesen, da es sich um eine Einrichtung mit weit über das Plangebiet hinausreichendem Versorgungsanspruch handele. Der Nachweis, dass die Kapazität des vorhandenen Straßennetzes für den vorhabenbezogenen Erschließungsbedarf ausreiche, sei nicht erbracht worden. Ein derartiger Nachweis sei jedoch notwendig, da das Vorhaben das vorgesehene Maß an Erschließungsverkehr überschreite. VGH Hessen, Urteil vom 13.01.2011 - Az.: 3 A 1987/09 c) Vernichtung von Grünflächen im Stadtteil. d) Für die geplante Straße muss eine Rodung der Flächen des Gebietes Kleeacker durchgeführt werden. Damit entspricht das Bauvorhaben auch nicht mehr den Vorgaben des Bebauungsplan B 849 des Stadtplanungsamtes Frankfurt. e) Das Stadtplanungsamt hat für Fechenheim-Nord die Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes in Frankfurt am Main vorangetrieben. Es wäre wünschenswert, die Grünflächen dort zu erhalten. f) Es muss so viel wie möglich vom Kleeacker als Grünfläche im nachhaltigen Gewerbegebiet geschützt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.12.2016, OA 101 Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 161 Bericht des Magistrats vom 03.02.2020, B 26 Bericht des Magistrats vom 27.11.2020, B 631 Antrag vom 30.05.2023, OF 470/11 Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 677 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 01.07.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 20.08.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 585 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren), FDP (= Votum im Verkehrsausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.08.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 585 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6128, 40. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 25.08.2020 Aktenzeichen: 67 0

Die Kleingartenanlage Kleeacker wird weiter erhalten

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2023, OF 470/11 Betreff: Die Kleingartenanlage Kleeacker wird weiter erhalten Vorgang: OA 101/16 OBR 11; B 161/17; B 26/20; OA 585/20 OBR 11; B 631/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob andere Pläne, als der momentane Erhalt des Kleingartengeländes Kleeacker vorliegen? Ist der Kleeacker durch den Bau der Nordmainischen S-Bahn akut von einer Räumung bedroht? Wird der Kleeacker als Reservefläche für eine mögliche Straßenbahnlinie vorgehalten? Begründung: Im Bericht B631/20 wird der Erhalt des Kleeackers explizit begründet und dazu ausgeführt: Der Magistrat teilt mit, dass die Festlegungen im Bericht B 161/2017 weiter gültig sind. und 3. Der Magistrat beabsichtigt, die verlängerte Ernst-Heinkel-Straße jenseits der Unterführung an die Orber Straße anzuschließen und den Verkehr weiter über die Schlitzer Straße zu führen. Eine Fuß- und Radwegverbindung zur S-Bahnstation ist derzeit nicht geplant. Der anforderungsgerechte Ausbau (Nettobreite von mindestens 4,5 Meter) eines gemeinsamen Fuß- und Radwegs würde einen Eingriff in die Kleingartenanlage Kleeacker darstellen. Die Anlage ist jedoch besonders erhal-tenswert, da sie in einem mit Kleingärten unterversorgten Stadtteil liegt. Im Rahmen der zurzeit laufenden Fortschreibung des "Gesamtverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main 2030 - Teil Schiene" (GVP) werden Maßnahmen zur Optimierung des ÖPNV in Frankfurt am Main erarbeitet und geprüft. Derzeit befindet sich keine Stadtbahn- oder Straßenbahn-Maßnahme in der Prüfung, die den Bereich der Kleingartenanlage Kleeacker betrifft. Der Magistrat erachtet es als sinnvoll, die Trassenoption zur Hanauer Landstraße zu erhalten, sodass im Rahmen der GVP-Fortschreibung eine entsprechende Maßnahme entwickelt werden kann. Im Bericht B159/23 wird der Kleeacker unter Punkt 2c und 2d als ein bedrohter Kleingarten aufgeführt. Ferner sei dies ein Teil der Planfeststellung der Nordmainischen S-Bahn. Im Bericht 159/23 wird darauf hingewiesen, dass dieser Bereich in der Zuständigkeit der Stadt Frankfurt läge und eben nicht im Bereich des PFB der Bahn. Daher sei die Stadt Frankfurt dafür alleine verantwortlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.04.2023, B 159 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.12.2016, OA 101 Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 161 Bericht des Magistrats vom 03.02.2020, B 26 Anregung vom 22.06.2020, OA 585 Bericht des Magistrats vom 27.11.2020, B 631 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 358 2023 Auskunftsersuchen V 677 2023 1. Die Vorlage B 159 dient unter Hinweis auf OA 358 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 469/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 470/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE. zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4