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Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für P+R-Plätze weiterführen
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.03.2020, B 105 Betreff: Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für P+R-Plätze weiterführen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2019, § 4883 - NR 450/17 CDU/SPD/GRÜNE, l. B 306/19 - Der Magistrat hat in seinem letzten Bericht (B 306 aus 2019) ausführlich zum Sachstand berichtet. Darin hieß es unter anderem, dass zu den oben genannten Standorten als auch zu möglichen neuen Standorten keine schnelle Veränderung zu erwarten sei. Der Magistrat würde daher hierzu künftig jährlich berichten. Die Sachstände haben sich bisher nicht wesentlich verändert. Daher wird der Magistrat wie angekündigt, im August 2020 erneut berichten. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 31.07.2020, OF 494/7 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 08.11.2017, NR 450 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 306 Anregung vom 17.08.2020, OA 589 Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6295 Bericht des Magistrats vom 25.09.2020, B 501 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 Versandpaket: 11.03.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 12.05.2020, TO I, TOP 70 Beschluss: Die Vorlage B 105 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage B 105 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2020, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 105 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.05.2020, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 105 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 105 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht) 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 105 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 105 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 72 Beschluss: Die Vorlage B 105 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung) 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 105 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 105 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, BFF und FDP gegen LINKE. und GRÜNE (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 14 Es besteht Einvernehmen, dass über den Antrag OF 494/7 ziffernweise abgestimmt wird. Beschluss: Anregung OA 589 2020 Anregung an den Magistrat OM 6295 2020 1. a) Die Vorlage B 105 dient als Zwischenbericht unter Hinweis auf OA 589 zur Kenntnis. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 494/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 1. des Tenors lautet: "Der Magistratsbericht B 105 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: SPD, CDU, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen 1 FARBECHTE (= Ablehnung); 1 FARBECHTE (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen 1 FARBECHTE (= Ablehnung); SPD und 1 FARBECHTE (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5687, 38. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.05.2020 Aktenzeichen: 61 10
Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für Park and Ride-Plätze weiterführen
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2020, OF 494/7 Betreff: Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für Park and Ride-Plätze weiterführen Der Magistrat begründet sein "Nichtstun" bezüglich neuer P+R-Plätze damit, dass sich die Sachstände "nicht wesentlich verändert" hätten. Dem ist nicht so. Inzwischen haben zahlreiche Gerichte festgestellt, dass die Schadstoffbelastungen in den Ballungsräumen durch die motorisierten Einpendler zu hoch sind. Die Kommunen sind aufgefordert, endlich Maßnahmen zur Verringerung des Kfz-Verkehrs in den Städten zu ergreifen. Das Verbot von Autoverkehren wurde abgelehnt, da es der örtlichen Wirtschaft schadet. Eine Möglichkeit der Verringerung von Pendlerverkehr in der Stadt ist die Errichtung von P+R-Plätzen an den Stadtgrenzen, die sowohl vom Fernstraßennetz, als auch vom Öffentlichen Nahverkehr erreichbar sind. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung möge die B 105 zurückweisen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat zu beauftragen, eine Machbarkeitsstudie für P+R-Anlage im Bereich der Raststätte "Taunusblick" zu veranlassen. 3. Der Ortsbeirat fordert direkt den Magistrat auf, die Planung einer P+R-Anlage im Bereich der Raststätte "Taunusblick" zu beginnen bzw. vorzubereiten und sich bei den ebenfalls betroffenen Gebietskörperschaften hierfür einzusetzen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.03.2020, B 105 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 14 Es besteht Einvernehmen, dass über den Antrag OF 494/7 ziffernweise abgestimmt wird. Beschluss: Anregung OA 589 2020 Anregung an den Magistrat OM 6295 2020 1. a) Die Vorlage B 105 dient als Zwischenbericht unter Hinweis auf OA 589 zur Kenntnis. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 494/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 1. des Tenors lautet: "Der Magistratsbericht B 105 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: SPD, CDU, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen 1 FARBECHTE (= Ablehnung); 1 FARBECHTE (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen 1 FARBECHTE (= Ablehnung); SPD und 1 FARBECHTE (= Enthaltung)
Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für Park-and-ride-Plätze weiterführen
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.08.2020, OA 589 entstanden aus Vorlage: OF 494/7 vom 31.07.2020 Betreff: Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für Park-and-ride-Plätze weiterführen Vorgang: B 105/20 Der Magistrat begründet sein "Nichtstun" bezüglich neuer Park-and-ride-Plätze damit, dass sich die Sachstände "nicht wesentlich verändert" hätten. Dem ist nicht so. Inzwischen haben zahlreiche Gerichte festgestellt, dass die Schadstoffbelastungen in den Ballungsräumen durch die motorisierten Einpendler zu hoch sind. Die Kommunen sind aufgefordert, endlich Maßnahmen zur Verringerung des Kfz-Verkehrs in den Städten zu ergreifen. Das Verbot von Autoverkehr wurde abgelehnt, da es der örtlichen Wirtschaft schadet. Eine Möglichkeit der Verringerung von Pendlerverkehr in der Stadt ist die Errichtung von Park-and-ride-Plätzen an den Stadtgrenzen, die sowohl vom Fernstraßennetz als auch vom öffentlichen Nahverkehr erreichbar sind. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der Magistratsbericht B 105 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Magistrat wird beauftragt, eine Machbarkeitsstudie für eine Park-and-ride-Anlage im Bereich der Raststätte "Taunusblick" zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.03.2020, B 105 Bericht des Magistrats vom 15.01.2021, B 16 Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2162 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.08.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 589 wird abgelehnt. 2. Der Ziffer 2. der Vorlage OA 589 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass bei der Machbarkeitsstudie die Verlängerung der U-Bahn unter Berücksichtigung des Baugebiets Frankfurt-Nordwest zu untersuchen ist. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Annahme ohne Zusatz) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 589 wird abgelehnt. 2. Der Ziffer 2. der Vorlage OA 589 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass bei der Machbarkeitsstudie die Verlängerung der U-Bahn unter Berücksichtigung des Baugebiets Frankfurt-Nordwest zu untersuchen ist. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 6459, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2020 Aktenzeichen: 61 10
Park-, Ride-and-Bike-Anlage an der Autobahn A 5
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2162 entstanden aus Vorlage: OF 163/7 vom 03.05.2022 Betreff: Park-, Ride-and-Bike-Anlage an der Autobahn A 5 Vorgang: OA 589/20 OBR 7; B 39/22 In seinem Bericht B 39 zur Anregung des Ortsbeirates 7 vom 17.08.2020, OA 589, erklärte der Magistrat unter anderem: "Der Magistrat misst dem Aspekt Park and Ride (P+R) im Allgemeinen und P+R an der Tank- und Rastanlage (T+R) Taunusblick im Besonderen - in Übereinstimmung mit der Haltung weiterer regionaler Akteurinnen und Akteure - einen hohen Stellenwert bei. Darüber hinaus hat die Autobahn GmbH mittlerweile grundsätzliches Interesse geäußert, mit weiteren regionalen Akteurinnen und Akteure die Frage eines "intermodalen Mobilitätshubs" im Bereich der T+R Taunusblick weiter beleuchten zu wollen." Zweifel hegt der Magistrat bislang an einer stadtbahnmäßigen Anbindung der Park-and-ride-Anlage, da beabsichtigt ist, die U-Bahn-Linie U 7 möglicherweise zum Nordwestzentrum zu verlängern. Eine Verlängerung der U 7 nach Steinbach sei wegen zu geringem Verkehrsaufkommen nicht sinnvoll. Seit der letzten Verkehrserhebung ist die Einwohnerzahl und die Pendlerzahl im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main erheblich gewachsen. Der RMV klagt, dass die S-Bahn-Linie S 5 - die Steinbach und den Vordertaunus erschließt - schon weitgehend ausgelastet ist. Diese Bahn wird derzeit in den Hintertaunus verlängert und wird somit weitere Fahrgäste aufnehmen müssen. Eine Entlastung durch die Stadtbahn bietet sich an. Auch ein Splitten der U 7 nördlich der Heerstraße zum a) Nordwestzentrum und b) zunächst zur Park-and-ride-Anlage an der A 5 bietet sich an. traffiQ weist darauf hin, dass die U-Bahn nach Einführung der neuen Zugsicherungstechnik (DTC) in höherer Taktfolge fahren könne. Getrennte Endstationen könnten den Richtungswechsel bei enger Zugfolge erleichtern. Dies vorausgeschickt, wird Magistrat gebeten, die Planung der Park-, Ride-and-Bike-Großanlage bei der Raststätte Taunusblick zielstrebig und zeitnah durchzuführen. Hierbei ist auch das Splitten der Stadtbahnlinie U 7 in Erwägung zu ziehen. Auch der Zugang zur Regionaltangente West ist zu prüfen. Ein Anschluss der Park-and-ride-Anlage an das Frankfurter Straßennetz soll weiterhin unterbleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 17.08.2020, OA 589 Bericht des Magistrats vom 04.02.2022, B 39 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1846 Aktenzeichen: 61 10
Beratung im Ortsbeirat: 4
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