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Verbesserung der Zufahrt zum Wertstoffhof Nord der FES im Gewerbegebiet Am Martinszehnten
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2020, NR 1239 Betreff: Verbesserung der Zufahrt zum Wertstoffhof Nord der FES im Gewerbegebiet Am Martinszehnten Nicht erst in Zeiten der Corona-Krise wird der Wertstoffhof Nord der FES im Gewerbegebiet Am Martinszehnten insbesondere am Wochenende sehr stark frequentiert. Dies führt dazu, dass sich auf der Zufahrt in der Max-Holder-Straße regelmäßig in beide Fahrbahnrichtungen unzählige Autos stauen. Wartezeiten von einer Stunde sind durchaus nicht unüblich. Da durch die wartenden Autos die Max-Holder-Straße immer jeweils nur auf der Gegenfahrbahn befahren werden kann, kommt es teilweise zu gefährlichen Begegnungs- und Überholvorgängen durch den Durchgangsverkehr, der an der Warteschlange vorbeifahren möchte. Gleichzeitig kommt es, bedingt durch die Wartezeiten, abends zur Schließzeit des Wertstoffhofs für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu teilweise unschönen Szenen, wenn sie Besucherinnen und Besucher, die zuvor über eine Stunde in der Warteschlange gestanden haben, abweisen müssen. Um diese gefährliche Verkehrssituation zu entschärfen und gleichzeitig die Akzeptanz bei den Wertstoffhofbesucherinnen und -besucher zu erhöhen, sowie die Arbeitssituation für die FES-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter zu entspannen, sollte über ein Einbahnstraßensystem im Gewerbegebiet am Martinszehnten nachgedacht werden. So könnte die Max-Holder-Straße zwischen der Josef-Bautz-Straße in Fahrtrichtung Am Martinszehnten zu einer Einbahnstraße werden. Dadurch könnte auf der Max-Holder-Straße eine Fahrspur zu einer Wartespur für den Wertstoffhof umgewandelt werden. Die zweite Richtungsspur könnte für den Durchgangsverkehr genutzt werden. Diese Wartespur könnte rechtzeitig vor der Schließzeit des Wertstoffhofs gesperrt werden, so dass keine Wartenden am Ende abgewiesen werden müssen. Die Sperrung könnte beispielsweise über eine Lichtsignalanlage oder bei einer baulichen Trennung der Fahrspuren durch eine Schranke erfolgen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Situation verbessert werden kann, ob beispielweise a) die Öffnungszeiten verändert werden sollten, b) die Einrichtung einer Einbahnstraßen-Regelung auf der Max-Holder-Str. möglich ist, c) diese Einbahnstraßenregelung permanent oder temporär z.B. samstags gelten sollte, d) in welcher geeigneten baulichen Form die Einrichtung einer Wartespur für den Wertstoffhof Nord möglich ist, e) eine Einbahnstraßenregelung mit Wartespur eine Einschränkung für die Erreichbarkeit der übrigen in der Max-Holder-Straße ansässigen Gewerbebetriebe bedeuten würde, f) für den Wertstoffhof Nord und die anderen Wertstoffhöfe in der Stadt gegebenenfalls ein Ticketingsystem eingeführt werden kann, wo z.B. für einem Zeitraum von 30 Minuten eine begrenzte Anzahl an Anlieferungsrechten in den Wertstoffhof gebucht werden könnte. Die Zustimmung des Ortsbeirats 12 ist Voraussetzung für die Umsetzung von Maßnahmen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Stadtv. Robert Lange Stadtv. Axel Leonhardt Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Ömer Zengin Stadtv. Thomas Bäppler-Wolf Stadtv. Eugen Emmerling Stadtv. Christian Heimpel Stadtv. Petra Scharf Stadtv. Hubert Schmitt Stadtv. Angela Hanisch Stadtv. Bernhard Maier Stadtv. Wolfgang Siefert Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 28.08.2020, OA 604 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.08.2020, OF 598/12 Bericht des Magistrats vom 01.02.2021, B 42 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 05.08.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 20.08.2020, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) bis e) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) zu f) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.08.2020, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage NR 1239 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen 2 SPD, GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.09.2020, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 604 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER; CDU, SPD, GRÜNE und FDP (= Votum im Plenum) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.09.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage OA 604 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Busch, Lange, Hanisch, Mund, Reschke, Dr. Kößler, Wehnemann und Rinn sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass Oberbürgermeister Feldmann als Vorsitzender des Magistrats einen Redebeitrag von Stadtrat Frank untersagt, da er selbst bereits für den Magistrat zu der Thematik gesprochen hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 42) vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 42) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6208, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.09.2020 Aktenzeichen: 79 4
FES-Wertstoffhof Nord (Kalbach) für Kofferraumservice zugänglich machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2020, OF 598/12 Betreff: FES-Wertstoffhof Nord (Kalbach) für Kofferraumservice zugänglich machen Vorgang: NR 1239/20 CDU/SPD/GRÜNE Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die FES einzuwirken, den Wertstoffhof Nord so zu organisieren, dass für die Bürgerinnen und Bürger wieder eine Abgabe von Abfällen in angemessener Wartezeit und unabhängig vom Transportweg möglich ist. Der für die Bürger vorgesehene Kofferraumservice ist gegenüber gewerblicher Entsorgung klar zu priorisieren. Bessere Betriebsabläufe sollen chaotische Zustände in der Max-Holder-Straße durch den Rückstau wartender Fahrzeuge (Wartezeiten von teils über einer Stunde!) vermeiden. Erst wenn durch eine Optimierung der Abläufe auf dem Wertstoffhof selbst keine deutliche Verbesserung der Wartesituation auf der Max-Holder-Straße eintritt sollen die Maßnahmen der NR 1239 geprüft und ggf. umgesetzt werden. Begründung: Seit Anfang des Jahres 2020 (also schon vor der Corona-Krise), sind die Betriebsabläufe im Wertstoffhof durch eine Blockabfertigung deutlich verlangsamt worden. Für die anfahrenden PKW sind dadurch lange Wartezeiten entstanden. Mittlerweile muss man dort oft über eine Stunde warten. Ein Zutritt auf das Gelände zu Fuß ist untersagt, was die Staus noch weiter verlängert und den ökologischen Ansatz einer sachgerechten Müllentsorgung konterkariert. Das Personal verweist bei Beschwerden der Besucher auf die Ausnahmesituation der Corona-Zeit. Diese Angabe ist aber unzutreffend. Bereits im Januar und Februar gab es lange Wartezeiten. Gegenüber den Monaten März und April 2019 hat sich der Besucherverkehr in den Wertstoffhöfen in den gleichen Monaten 2020 nur um 7 % erhöht (Angabe FES). Außerdem haben gewerbliche Anlieferungen mit größeren Fahrzeugen sichtlich zugenommen und führen zu langen Abladevorgängen, während die privaten Bürgerinnen und Bürger zum Warten gezwungen sind. Nicht verwunderlich ist, dass die illegalen Müllabladungen in unseren Stadtteilen zugenommen haben. Die in der NR 1239 vorgesehenen verkehrsordnenden Maßnahmen im Straßenraum sind weniger zielführend, da sie nichts an den Abläufen auf dem Betriebshof ändern und folglich die unangenehmen Wartezeiten nicht verkürzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 27.07.2020, NR 1239 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 13 Die Vorlage OF 598/12 wird zum gemeinsamen Antrag der SPD und der GRÜNEN erklärt. Beschluss: Anregung OA 604 2020 Die Vorlage OF 598/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, auf die FES einzuwirken, den Wertstoffhof Nord so zu organisieren, dass für die Bürgerinnen und Bürger wieder eine Abgabe von Abfällen in angemessener Wartezeit und unabhängig vom Transportweg, inklusive Radfahrer und Fußgänger, möglich ist. Der für die Bürger vorgesehene Kofferraumservice ist gegebenenfalls von der gewerblichen Entsorgung zu trennen." Abstimmung: 5 CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen 1 CDU (= Ablehnung)
FES-Wertstoffhof Nord (Kalbach) für Kofferraumservice zugänglich machen Antrag der CDU, der SPD und der GRÜNEN vom 27.07.2020, NR 1239
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.08.2020, OA 604 entstanden aus Vorlage: OF 598/12 vom 17.08.2020 Betreff: FES-Wertstoffhof Nord (Kalbach) für Kofferraumservice zugänglich machen Antrag der CDU, der SPD und der GRÜNEN vom 27.07.2020, NR 1239 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 24.11.2020 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die FES einzuwirken, den Wertstoffhof Nord so zu organisieren, dass für die Bürgerinnen und Bürger wieder eine Abgabe von Abfällen in angemessener Wartezeit und unabhängig vom Transportweg, inklusive Radfahrer und Fußgänger, möglich ist. Der für die Bürger vorgesehene Kofferraumservice ist gegebenenfalls von der gewerblichen Entsorgung zu trennen Bessere Betriebsabläufe sollen chaotische Zustände in der Max-Holder-Straße durch den Rückstau wartender Fahrzeuge (Wartezeiten von teils über einer Stunde!) vermeiden. Erst wenn durch eine Optimierung der Abläufe auf dem Wertstoffhof selbst keine deutliche Verbesserung der Wartesituation auf der Max-Holder-Straße eintritt, sollen die Maßnahmen der Vorlage NR 1239 geprüft und ggf. umgesetzt werden. Begründung: Seit Anfang des Jahres 2020 (also schon vor der Corona-Krise) sind die Betriebsabläufe im Wertstoffhof durch eine Blockabfertigung deutlich verlangsamt worden. Für die anfahrenden Pkw sind dadurch lange Wartezeiten entstanden. Mittlerweile muss man dort oft über eine Stunde warten. Ein Zutritt auf das Gelände zu Fuß ist untersagt, was die Staus noch weiter verlängert und den ökologischen Ansatz einer sachgerechten Müllentsorgung konterkariert. Das Personal verweist bei Beschwerden der Besucher auf die Ausnahmesituation der Corona-Zeit. Diese Angabe ist aber unzutreffend. Bereits im Januar und Februar gab es lange Wartezeiten. Gegenüber den Monaten März und April 2019 hat sich der Besucherverkehr in den Wertstoffhöfen in den gleichen Monaten des Jahres 2020 nur um sieben Prozent erhöht (Angabe seitens der FES). Außerdem haben gewerbliche Anlieferungen mit größeren Fahrzeugen sichtlich zugenommen und führen zu langen Abladevorgängen, während die Bürgerinnen und Bürger bei ihren privaten Anliegen zum Warten gezwungen sind. Nicht verwunderlich ist, dass die illegalen Müllabladungen in den Stadtteilen zugenommen haben. Die in der Vorlage NR 1239 vorgesehenen verkehrsordnenden Maßnahmen im Straßenraum sind weniger zielführend, da sie nichts an den Abläufen auf dem Betriebshof ändern und folglich die unangenehmen Wartezeiten nicht verkürzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.07.2020, NR 1239 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.02.2021, B 42 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.09.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.09.2020, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 604 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER; CDU, SPD, GRÜNE und FDP (= Votum im Plenum) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.09.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage OA 604 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Busch, Lange, Hanisch, Mund, Reschke, Dr. Kößler, Wehnemann und Rinn sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass Oberbürgermeister Feldmann als Vorsitzender des Magistrats einen Redebeitrag von Stadtrat Frank untersagt, da er selbst bereits für den Magistrat zu der Thematik gesprochen hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 604 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 42) vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 42) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6208, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.09.2020 Aktenzeichen: 79 4
Beratung im Ortsbeirat: 4
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