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BW012/BW012a Ersatzneubau der Straßen-und Fußgängerbrücke über die Nidda im Zuge der Hausener Obergasse hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 115 Betreff: BW012/BW012a Ersatzneubau der Straßen-und Fußgängerbrücke über die Nidda im Zuge der Hausener Obergasse hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6148 (M 61) 1. Dem Abbruch und Ersatzneubau der Brücke über die Nidda, BW012 im Zuge der Hausener Obergasse, sowie dem anschließenden Abbruch der Fußgängerbrücke über die Nidda, BW012a, wird nach Maßgabe der vorgelegten Planunterlagen zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 1.718 T€ werden bewilligt und freigegeben. Der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Brücke Bestandteil des Brückenbauprogramms 2015 - 2019 ist (M 61 vom 24.04.2015) und aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes höchste Priorität hat; b) für die Baumaßnahme Mittel in Höhe von 1.718 T€ in der Produktgruppe 16.03, Kontengruppe 60, 61 und 67-69 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen "Unterhaltung von Brücken", zur Verfügung stehen, c) für Planung und Bauvorbereitung bereits Mittel in Höhe von rd. 166 T€ verausgabt wurden; d) die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 16.03 neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird; die bereits verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen; e) die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 43 T€ sichergestellt ist; f) die von der Baumaßnahme betroffenen Bauwerke zum 31.05.2019 einen Restbuchwert von 7.643,00 € aufweisen, der infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht. 4. Der Fällung von zwei betroffenen Bäumen im Bereich des westlichen Widerlagers wird zugestimmt. Es handelt sich um zwei unkatalogisierte Bäume in der Zuständigkeit der Stadtentwässerung. Die Wiederbegrünung des Baubereichs erfolgt nach Fertigstellung der Brücke in Abstimmung mit der SEF. Begründung: A) Zielsetzung Das bestehende Bauwerk "BW 12 Straßenbrücke über die Nidda in Frankfurt - Hausen" im Zuge der Hausener Obergasse verbindet die Frankfurter Stadtteile Rödelheim und Hausen. Unmittelbar neben der Straßenbrücke, die nur in eine Richtung befahrbar ist, befindet sich eine Fußgängerbrücke (BW 12a). Bei der im Jahre 2013 durchgeführten Hauptprüfung nach DIN 1076 wurden Schäden festgestellt, wonach der Zustand des Bauwerks als nicht ausreichend eingestuft wurde. Das Bauwerk wurde mit der Zustandsnote 3,5 beurteilt. Aufgrund des nicht ausreichenden Bauwerkszustands, des beengten Brückenquerschnitts und der geringen Tragfähigkeit mit einer Gewichtsbeschränkung auf 3,5 t, beabsichtigt die Stadt Frankfurt das bestehende Brückenbauwerk durch einen Ersatzneubau mit größerer Tragfähigkeit und größerem Brückenquerschnitt zu ersetzen. Dabei sollen die beiden bestehenden Bauwerke zu einem Bauwerk zusammengeführt werden. Für die Aufteilung der Verkehrsflächen ist im Brückenbereich eine Fahrbahnbreite von 5,50 m und eine Gehwegbreite von 2,00 m vorgesehen. Die Gesamtbreite zwischen den Geländern wird somit 9,50 m betragen. Das Bauwerk wird für die Einwirkungen aus Straßenverkehr mit dem Lastmodell LM 1 nach DIN EN 1991-2 bemessen. B) Alternativen Keine, da aufgrund des schlechten Bauwerkzustandes, der Lastbeschränkung und des beengten Brückenquerschnittes nur ein Ersatzneubau wirtschaftlich und sinnvoll ist. C) Lösung Das Bauwerk wird als integrale Einfeldbrücke mit einer Gesamtlänge von 30,80 m ausgeführt. In Verbindung mit dem statischen Konzept als integrales Bauwerk werden der Überbau und der Unterbau monolithisch miteinander verbunden. Die bestehenden Schwergewichtsmauern sollen erhalten bleiben. Für den Lastabtrag in den Baugrund wird eine Tiefgründung durch Bohrpfähle mit einem Durchmesser von 1,20 m gewählt. Die ca. 3,60 m starken Pfahlkopfbalken werden in Stahlbeton hergestellt und dienen der Verteilung der Lasten aus dem Überbau auf die Pfahlgründung. Der Überbau besteht aus zwei Spannbeton-Hauptträgern, die im unteren Bereich mit Querträgern aus gewalzten Stahlprofilen (HEB 400) miteinander verbunden sind. Die vertikal angreifenden Lasten auf der Fahrbahn werden über Filigranplatten mit einer Ortbetonschicht auf die Stahlprofile weitergeleitet und von dort über die Hauptträger in die Gründung eingeleitet. Die einzelnen Breiten der Brücke betragen: · Geh- / Fahrradweg: 2,00 m · Fahrbahn: 5,50 m (Einrichtungsverkehr) · Geh- / Fahrradweg: 2,00 m · Gesamtbreite zwischen den Geländern: 9,50 m Als Absturzsicherung für Fußgänger und Radfahrer ist auf den als Brüstung dienenden Spannbeton-Hauptträgern ein Handlauf mit einer Höhe von 1,30 m ab Oberkante Gehwegbelag geplant. Der obere Handlauf (ø 80 mm) ist im Abstand von 1,65 m an einen mehrfach gekanteten Flachstahl angeschlossen, der auf eine Höhe von 86 cm über der Oberkante des Gehwegbelages einen weiteren Handlauf aufnimmt. Die gesamte Handlaufkonstruktion soll aus einem gebürsteten Edelstahl herstellt werden. Die Betonoberfläche des Überbaus erhält einen Brückenbelag aus: · 4,0 cm Gussasphalt - Deckschicht · 3,5 cm Gussasphalt - Schutzschicht · 0,5 cm Bitumen-Schweißbahn und Versiegelung Im Erschließungsbereich des Bauwerks ist die Straße an die neue Brückenlage anzupassen. Die Fläche wird nach Herstellen der Brücke mit einem neuen Belag versehen der mit einem Höhenausgleich hergestellt wird. Die bestehende Fußgängerbrücke BW012a wird während der Bauzeit seitlich versetzt und kann somit weiter von zu Fuß Gehenden und Rad Fahrenden genutzt werden. Nach Herstellung der neuen Brücke erfolgt dann der Rückbau dieser Fußgängerbrücke. Über das Bauwerk BW012 verlaufende Kabeltrassen werden während der Bauausführung über eine provisorische Medienbrücke der Netzdienste Rhein-Main überführt. Im Zuge des Brückenbaus ist ein Eingriff in den Baumbestand unvermeidlich. Es sind insgesamt zwei kleine bis mittlere Bäume zu fällen. D) Kosten Investitionsbedarf: 1.718.000,00 € Kostenübersicht Investitionskosten 1.717.261,20 € 1. Baukosten 1.1 Brückenbauarbeiten 1.253.000,00 € 1.2 Straßenbauarbeiten 159.000,00 € 1.3 Beleuchtung 59.000,00 € Summe Baukosten (Brutto) 1.471.000,00 € 2. Baunebenkosten 2.2. Planungskosten Lph 1 bis Lph 4 und Lph 6 97.722,45 € 2.3. Planungskosten Straßenbau 45.227,88 € 2.4. Bauüberwachung 35.000,00 € 2.5. SiGeKo 10.000,00 € 2.6. Baugrunduntersuchung-und Bodengutachten 14.664,37 € 2.9. Prüfstatiker nach RVP 19.904,08 € 2.10. Gebühr RP 1.200,00 € 2.11. Umweltgutachten 7.042,42 € 2.14. Bauoberleitung 15.500,00 € Summe Baunebenkosten (Brutto) 246.261,20 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Bisher verausgabt bei PD 5.002663, Stand 30.6.2019 165.698,83 €, 2020 1.552.301,17 € 3. Folgeinvestitionen: -keine- 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben -keine- b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten Brückenbau 1.454.033,32 € x 1,00 % = 14.540,33 € Straßenbau 305 m2 x 1,30 €/m2 = 396,50 € Summe Bauunterhaltungskosten: 14.936,83 € 2. Abschreibung (jährlich) Straßenbau BND* 30 Jahre 1/30 von 204.227,88 € 6.807,60 € Brückenbau BND * 80 Jahre*2 1/80 von 1.454.033,32 € 18.175,42 € Beleuchtung BND * 20 Jahre*2 1/20 von 59.000 € 2.950,00 € BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Summe Abschreibung: 27.933,02 € c) Kapitalkosten Die Kalkulatorische Verzinsung entfällt, da Mittel aus dem Ergebnishaushalt verwendet werden. Summe Jahresfolgekosten 42.869,85 € Summe Jahresfolgekosten gerundet 43.000,00 € 5. Jahreserträge: -keine- 6. Leistungen Dritter: -keine- 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: -keine- 8. Sonstiges: -keine- Anlage _Bauwerksplan_Blatt1 (ca. 730 KB) Anlage _Bauwerksplan_Blatt2 (ca. 663 KB) Anlage _Uebersichtslageplan (ca. 375 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 15.09.2020, OA 608 Antrag vom 15.08.2020, OF 511/7 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015, M 61 Vortrag des Magistrats vom 04.09.2023, M 142 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 05.08.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 511/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 20.08.2020, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF; FDP (= Votum im Verkehrsausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.08.2020, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 115 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.09.2020, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage M 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.09.2020, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 608 2020 1. Der Vorlage M 115 wird unter Hinweis auf OA 608 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 511/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Absatz nach dem zweiten Spiegelstrich gestrichen wird und als letzter Satz "Und darüber hinaus soll geprüft werden, ob durch eine Verschmälerung der Brücke die Bäume erhalten werden können" ergänzt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 3 SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.09.2020, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 608 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 608) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP und ÖkoLinX-ARL (M 115 = Annahme) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020, TO II, TOP 20 Beschluss: 1. Der Vorlage M 115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 608 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 608) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 6249, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.09.2020 § 6446, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2020 Aktenzeichen: 66 6
Zu: M115/Ersatzneubau der Straßen-und Fußgängerbrücke über die Nidda im Zuge der Hausener Obergasse, hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Dazu-Antrag
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2020, OF 511/7 Betreff: Zu: M115/Ersatzneubau der Straßen-und Fußgängerbrücke über die Nidda im Zuge der Hausener Obergasse, hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Dazu-Antrag Der Ortsbeirat begrüßt den geplanten Abbruch und Ersatzneubau der "Straßen- und Fußgängerbrücke" über die Nidda aufgrund des schlechten Bauwerkzustandes. Laut M115 sollen in diesem Zusammenhang beide bisher getrennten Bauteile zu einer Brücke zusammengeführt werden. Dabei ist im Brückenbereich eine Fahrbahnbreite von 5,50 m (Einrichtungsverkehr) und beiderseits eine Breite von 2,00 m für den Geh- und Radweg vorgesehen. Die Straße "Hausener Obergasse" sowie die Niddabrücke ist für den Radverkehr eine sehr wichtige Verbindung im Sinne eines lückenlosen Frankfurter Fahrradnetzes. Perspektivisch bietet sich die Hausener Obergasse als Fahrradstraße im Sinne der Frankfurter Fahrradstraße der Initiative Radentscheid an (siehe OF 489/7). Der Ortsbeirat fordert daher den Magistrat auf: - Eine Breite von je zwei Metern ist für Rad- und Fußverkehr nicht ausreichend. Vielmehr sollte die Brücke den Beginn einer Fahrradstraße darstellen und dies mit entsprechender Beschilderung, farbigen Markierungen der Fahrbahn sowie Radpiktogrammen deutlich gemacht und entsprechend einer zukunftsgerichteten innerstädtischen Mobilität dem nicht-motorisierten Individualverkehr prioritär Platz eingeräumt werden. - Falls an dieser Stelle eine Fahrradstraße aufgrund von zu starken Korrelationen mit dem verkehrsberuhigten Bereich in der Hausener Obergasse nicht möglich ist, muss der Rad- und Gehweg auf eine Breite von mind. 3 m erweitert und die Brücke in den verkehrsberuhigte Bereich mit eingeschlossen werden. - Die Gestaltung der kleinen Plätze am linken wie am rechten Niddaufer im Bereich der Brücke soll vorausschauend im Sinne einer Frankfurter Fahrradstraße (mit Platz für Sitzgelegenheiten, Bäumen und Beeten) geplant werden. - Der Ortsbeirat bittet um eine genaue Information, welche Bäume gefällt werden sollen und ob diese als nicht erhaltenswert eingestuft sind. Andernfalls wird der Baumfällung nicht zugestimmt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 115 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 511/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 608 2020 1. Der Vorlage M 115 wird unter Hinweis auf OA 608 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 511/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Absatz nach dem zweiten Spiegelstrich gestrichen wird und als letzter Satz "Und darüber hinaus soll geprüft werden, ob durch eine Verschmälerung der Brücke die Bäume erhalten werden können" ergänzt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 3 SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung)
Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6292 entstanden aus Vorlage: OF 489/7 vom 02.06.2020 Betreff: Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob folgende Straßen in Fahrradstraßen umgewandelt werden können: der Breidensteiner Weg zwischen Einmündung des nordöstlichen Weges von der Nidda (kurz hinter Ecke Breitlacherstraße) und der Einmündung des Weges von der Nidda in die Verlängerung der Straße In der Au (zusätzlich den nordöstlichen Weg von der Nidda zum Breidensteiner Weg durch Verkleinerung des westlich gelegenen Grundstückes verbreitern), Biedenkopfer Weg, Schenckstraße, Assenheimer Straße, Praunheimer Hohl, Eberstadtstraße, Graebestraße, Hausener Obergasse, Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (zwischen Bachmannstraße und Am Industriehof); 2. ob nach einer Prüfphase die entsprechenden Straßen dauerhaft in Fahrradstraßen umgewandelt werden können; 3. ob Formen kooperativer Demokratie unter Einbezug von Ortsbeirat, Bürgerinnen und Bürgern, politischen und zivilgesellschaftlichen Initiativen und Künstlerinnen und Künstlern angewandt werden können, die sich mit der weiteren Nutzung bzw. Umgestaltung der entsprechenden Straßen beschäftigen und ein Konzept erarbeitet werden kann , sodass neben dem verkehrlichen auch ein kultureller Mehrwert entsteht. Begründung: In manchen Bereichen wirkt die Corona-Krise als Entwicklungsbeschleuniger. Momentan merken viele Bürgerinnen und Bürger die Vorzüge an verkehrsberuhigten Straßen, die außer für den Autoverkehr auch für andere Zwecke gebraucht werden können. Doch auch bereits zuvor wurden vermehrt Stimmen laut, Frankfurt fahrradfreundlicher zu gestalten. Gegipfelt hat dies im Radentscheid und dem anschließenden Magistratsbeschluss. Darin war auch die Forderung nach fahrradfreundlichen Nebenstraßen enthalten. Das Konzept der Fahrradstraße liefert dabei einen wertvollen Beitrag. Dieses besagt, dass hier Fahrräder nebeneinander fahren dürfen und der Fahrradverkehr Vorrang gegenüber dem Autoverkehr hat. Dieser wird aber nicht ausgeschlossen, muss sich nur unterordnen. Dies bedeutet, dass die Anwohnerschaft nach wie vor nur wenige Einschränkungen hat, wenn sie diese Straßen benutzen muss. Gleichfalls trägt es aber auch zur Beruhigung der Verkehrslage bei, was insbesondere vor Schulen von großem Vorteil ist. Ein Frankfurter Beispiel für eine Fahrradstraße ist die Goethestraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.09.2020, OA 608 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 476 Aktenzeichen: 32 1
Ersatzneubau der Straßen- und Fußgängerbrücke über die Nidda im Zuge der Hausener Obergasse, hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 115
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.09.2020, OA 608 entstanden aus Vorlage: OF 511/7 vom 15.08.2020 Betreff: Ersatzneubau der Straßen- und Fußgängerbrücke über die Nidda im Zuge der Hausener Obergasse, hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 115 Vorgang: OM 6292/20 OBR 7 Der Ortsbeirat begrüßt den geplanten Abbruch und Ersatzneubau der "Straßen- und Fußgängerbrücke" über die Nidda aufgrund des schlechten Bauwerkzustandes. Laut der Vorlage M 115 sollen in diesem Zusammenhang beide bisher getrennten Bauteile zu einer Brücke zusammengeführt werden. Dabei ist im Brückenbereich eine Fahrbahnbreite von 5,50 Metern (Einrichtungsverkehr) und beiderseits eine Breite von zwei Metern für den Geh- und Radweg vorgesehen. Die Straße Hausener Obergasse sowie die Niddabrücke ist für den Radverkehr eine sehr wichtige Verbindung im Sinne eines lückenlosen Frankfurter Fahrradnetzes. Perspektivisch bietet sich die Hausener Obergasse als Fahrradstraße im Sinne der Frankfurter Fahrradstraße der Initiative Radentscheid an (siehe Vorlage OM 6292). Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Eine Breite von je zwei Metern ist für Rad- und Fußverkehr nicht ausreichend. Vielmehr sollte die Brücke den Beginn einer Fahrradstraße darstellen und dies mit entsprechender Beschilderung, farbigen Markierungen der Fahrbahn sowie Radpiktogrammen deutlich gemacht und entsprechend einer zukunftsgerichteten innerstädtischen Mobilität dem nicht motorisierten Individualverkehr prioritär Platz eingeräumt werden. 2. Die Gestaltung der kleinen Plätze am linken wie am rechten Niddaufer im Bereich der Brücke soll vorausschauend im Sinne einer Frankfurter Fahrradstraße (mit Platz für Sitzgelegenheiten, Bäume und Beete) geplant werden. 3. Der Ortsbeirat erhält eine genaue Information, welche Bäume gefällt werden sollen und ob diese als nicht erhaltenswert eingestuft sind. Andernfalls wird der Baumfällung nicht zugestimmt. Und darüber hinaus soll geprüft werden, ob durch eine Verschmälerung der Brücke die Bäume erhalten werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 115 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6292 Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 27 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 16.09.2020 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.09.2020, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 608 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 608) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP und ÖkoLinX-ARL (M 115 = Annahme) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020, TO II, TOP 20 Beschluss: 1. Der Vorlage M 115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 608 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 608) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 608 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.11.2020, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 608 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2020, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 608 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6446, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2020 § 6665, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.11.2020 Aktenzeichen: 66 6
Ersatzneubau der Straßen- und Fußgängerbrücke über die Nidda im Zuge der Hausener Obergasse hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 27 Betreff: Ersatzneubau der Straßen- und Fußgängerbrücke über die Nidda im Zuge der Hausener Obergasse hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.11.2020, § 6665 - OA 608/20 OBR 7 - Zu 1. Die Hausener Obergasse ist in der Vorschlagsliste des Ortsbeirats für eine rechtliche Ausweisung als Fahrradstraße berücksichtigt. Der Magistrat prüft derzeit, ob der Ersatzneubau der Straßen- und Fußgängerbrücke über die Nidda hierbei den Beginn der Fahrradstraße darstellen kann. In jedem Fall wird jedoch die Brücke von Anfang an radverkehrsfreundlich gestaltet. In diesem Kontext weist der Magistrat darauf hin, dass die Brücke im Fahrbahnbereich bei einer vorgesehenen Fahrbahnbreite von 5,50 Meter zukünftig die Abwicklung eines Radverkehrs in beide Richtungen ermöglicht. Dagegen wird der Motorisierte Individualverkehr auch weiterhin im Einrichtungsverkehr die Brücke passieren. In Einbahnrichtung (Richtung Hausen) wird der Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn mitgeführt. Dies ist möglich, da die Hausener Obergasse östlich als auch Hausener Weg westlich der Nidda innerhalb einer Tempo 30-Zone liegen. Für den gegenläufigen Radverkehr wird auf der Fahrbahn ein gesicherter Bereich von rund 2,00 Metern Breite geschaffen. Dieser Bereich wird mittels Schutzelementen (0,25 Meter Breite) von der Restfahrbahn (rund 3,25 Meter Breite) baulich getrennt. Damit wird klar verdeutlicht, dass nur dem Radverkehr der Zweirichtungsverkehr eingeräumt wird. Die Seitenräume sind ausschließlich für den Fußverkehr vorgesehen. Die im Magistratsvortrag M 115/20 (Punkt C - Lösung) angegebenen Breiten "Geh-/Fahrradweg: 2,00 m" entsprechen nicht der vorgesehenen Zuordnung. Dies wurde dem Ortsbeirat im Rahmen eines Ortstermins im September 2020 erläutert. Zu 2. Im Rahmen des Ortstermins wurde auch diskutiert, welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Bedeutung der Radwegerelation beidseitig entlang der Nidda zu betonen. Grundvoraussetzung für diese Maßnahmen ist die noch ausstehende positive Eignungsprüfung der Hausener Obergasse als mögliche Fahrradstraße. Der Einbau des Brückenbauwerks wird unabhängig von einer möglichen Gestaltung der angrenzenden Uferbereiche vorgenommen. Eine aufenthaltsgerechte Gestaltung der kleinen Plätze am linken wie am rechten Niddaufer im Bereich der Brücke kann gegebenenfalls nach der Bewertung der zukünftigen Fahrradstraßen zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden. Zu 3. Die im Vortrag des Magistrats M 115/2020 (Punkt 4.) angedachten Baumfällungen sind für die Bauausführung nicht mehr erforderlich. Der Bewuchs wurde im regelmäßigen Pflegerhythmus zurückgeschnitten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.09.2020, OA 608 Antrag vom 06.02.2024, OF 367/7 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5120 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 27.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 7 am 23.02.2021, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 27 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 68 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 27 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 177, 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.07.2021 Aktenzeichen: 66 6
Beratung im Ortsbeirat: 4
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