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Warum bewegt sich nichts beim Baugebiet Nieder-Eschbach-Nord?
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 08.12.2014, B 458 Betreff: Warum bewegt sich nichts beim Baugebiet Nieder-Eschbach-Nord? Vorgang: A 693/14 SPD Das Baugebiet Nieder-Eschbach Nord wurde 2000 erstmalig in den Regionalplan Südhessen aufgenommen (neugenehmigt am 13.09.2004, bekannt gemacht im Staatsanzeiger Nr. 37). Im Regionalen Flächennutzungsplan ist das Gebiet seit 17.10.2011 als Wohnbaufläche dargestellt. Als Potenzial ist es in das Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2006 übernommen worden. Das Baugebiet wurde zu Gunsten einer zügigen Entwicklung des Riedbergs zunächst nicht weiter verfolgt. In den Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 9 wurde es nicht aufgenommen, da es vielfältige Entwicklungshemmnisse gibt. Das Baugebiet ist verhältnismäßig klein in Bezug auf die hier zu lösenden planerischen und technischen Anforderrungen. Insbesondere auf Grund der Nähe zur Autobahn erforderlicher aktiver Lärmschutz würde zu erheblichen finanziellen Belastungen für die Entwicklung des Gebietes führen. Zudem gestaltet sich die Erschließung aufwendig. Der westliche Teil könnte über die Homburger Landstraße erschlossen werden. Der östliche Teil könnte nur über den verengten Tannenweg erschlossen werden oder über eine Stadtbahnquerung. Diese müsste ebenerdig hergestellt werden, da eine Über- oder Unterführung in Relation zur Größe des Baugebiets unverhältnismäßig wäre. Ebenerdige Stadtbahnquerungen werden aus verkehrstechnischen Gründen jedoch in der Regel nicht mehr neu hergestellt. In Abwägung der genannten Entwicklungshemmnisse betrachtet der Magistrat eine prioritäre Bearbeitung der Planung und Entwicklung des Baugebiets derzeit als nicht zielführend. Die Fläche wird lediglich weiterhin im Wohnbauland-Entwicklungsprogramm geführt und somit eine spätere Entwicklung ermöglicht. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 16.01.2015, OA 592 Antrag vom 31.12.2014, OF 254/15 dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 01.10.2014, A 693 Anregung vom 24.04.2015, OA 621 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 10.12.2014 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 592 2015 1. Die Vorlage B 458 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 254/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 6 CDU und SPD gegen 1 CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Zurückweisung) zu 2. 1 CDU, GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen 6 CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 458 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 592 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER zu 2. SPD gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (B 458 = Kenntnis, OA 592 = Ablehnung) FREIE WÄHLER (B 458 = Kenntnis, OA 592 = Enthaltung) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.02.2015, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 458 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 592 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Ablehnung) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 458 = Kenntnis, OA 592 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (B 458 = Kenntnis, OA 592 = Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2015, TO II, TOP 53 Beschluss: 1. Die Vorlage B 458 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 592 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und Piraten (= Ablehnung) sowie LINKE., RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5677, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015 Aktenzeichen: 61 0
Warum bewegt sich nichts beim Baugebiet Nieder-Eschbach-Nord? Bericht des Magistrats vom 08.12.2014, B 458
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.01.2015, OA 592 entstanden aus Vorlage: OF 254/15 vom 31.12.2014 Betreff: Warum bewegt sich nichts beim Baugebiet Nieder-Eschbach-Nord? Bericht des Magistrats vom 08.12.2014, B 458 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, alle Planungen in Bezug auf dieses Baugebiet einzustellen und die Rückwandlung in Ackerfläche im Regionalen Flächennutzungsplan zu beantragen. Begründung: Aus der Vorlage B 458 geht hervor, dass eine Entwicklung dieses Gebietes nicht viel Sinn macht. Für einen extrem hohen Aufwand gewinnt man nur wenige Wohneinheiten. Dies würde sich auch in den späteren Kosten für eine Wohnung (Kauf oder Miete) niederschlagen. Frankfurt benötigt aber bezahlbaren Wohnraum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.12.2014, B 458 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.04.2015, OA 621 Bericht des Magistrats vom 19.06.2015, B 241 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 21.01.2015 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 458 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 592 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER zu 2. SPD gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (B 458 = Kenntnis, OA 592 = Ablehnung) FREIE WÄHLER (B 458 = Kenntnis, OA 592 = Enthaltung) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.02.2015, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 458 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 592 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Ablehnung) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 458 = Kenntnis, OA 592 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (B 458 = Kenntnis, OA 592 = Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2015, TO II, TOP 53 Beschluss: 1. Die Vorlage B 458 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 592 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und Piraten (= Ablehnung) sowie LINKE., RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5677, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015 Aktenzeichen: 61 0
Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117 Betreff: Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.01.2006, § 10638 - NR 2133/05 CDU und SPD, l. B 181/14 - Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 10638 vom 26.01.2006 wurden die Leitlinien Wohnen (B 371 vom 06.05.2005) verabschiedet. Diese umfassen u. a. die Teilbereiche einer kontinuierlichen Wohnungsmarktbeobachtung und die Fortschreibung des Wohnbauland-Entwicklungsprogramms (WEP). Die Ergebnisse der Wohnungsmarktbeobachtung liegen in Form des jährlichen Wohnungsmarktberichts (zuletzt 2014) vor. Die Fortschreibung des Wohnbauland-Entwicklungspro-gramms (WEP 2015) wird der Stadtverordnetenversammlung hiermit als eigenständiger Bericht vorgelegt. Dauerhafte Aufgabe der Stadtentwicklung ist es, neue Wohnungsbaupotenziale planerisch einzugrenzen und vorzubereiten sowie ausreichend Flächen für Wohnungsneubau langfristig zur Verfügung zu stellen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der stetigen Flächenbereitstellung für die Wohnungsbautätigkeit in Frankfurt am Main wichtig. Hinsichtlich des bestehenden aktuellen Wohnungsbedarfs sowie aufgrund der genannten Entwicklungshemmnisse und der langen Entwicklungszeit zur Flächenaufbereitung bedarf der Entwicklung weiterer Potenziale, die über das WEP 2011 hinausgehen. Bereits mit dem Beschluss § 3061 Den Frankfurter Wohnungsmarkt dauerhaft stärken vom 25.04.2013 hat die Stadtverordnetenversammlung unter u. a. beschlossen, "das Wohnbauland-Entwick lungsprogramm zu einem umfassenden Plan für die Entwicklung weiterer Wohnbauflächen fortzuführen". Mit dem Magistratsvortrag Wohnbaulandentwicklung (M 9 vom 17.01.2014) wird die Entwicklung von weiteren Wohnbaupotenzialen vorbereitet. Die in diesem Vortrag enthaltenen Flächen sind entweder bereits durch Darstellung des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) vorbereitet worden oder auf Grund ihrer Größe, ihrer Lage und / oder ihrer vorhandenen Nutzung für die Bereitstellung als Wohnbaufläche geeignet und somit im Rahmen eines Planverfahrens entwickelbar. Die Wohnbaupotenziale aus dem Magistratsvortrag M 9 werden daher ins WEP 2015 aufgenommen, soweit diese nicht bereits im vorherigen WEP enthalten sind. Das WEP 2015 dient der verwaltungsinternen Steuerung von zu erwartenden Flächenpotentialen für den Wohnungsneubau. Die Fortschreibungsbilanz des WEP 2015 weist auf 44 Wohnbauflächenpotentialen ein Potential von 22.780 Wohneinheiten aus. Die Gebiete, die unter dem Vorbehalt der Seveso II Problematik stehen, bleiben bei dieser Bilanz unberücksichtigt. Diese Potenziale von 3.180 Wohneinheiten können errichtet werden, sobald die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen worden sind wie z.B. durch den Einsatz neuer Techniken. Darüber hinaus bestehen weitere Wohnbaupotenziale in Gebieten, die im WEP 2011 enthalten waren und nunmehr Baureife erreicht haben, in denen aber noch keine Bebauung stattgefunden hat. Diese Flächen bieten ein Potenzial von 2.310 Wohneinheiten. Um eine zeitliche Einordnung der zur Verfügung stehenden Flächenpotentiale vorzunehmen, wurde erstmals im WEP 2015 eine zusätzliche Karte "Zeitliche Verfügbarkeit von Wohnbauland" mit den zu erwartenden Baureifestadien aufgenommen, in der die vorgenannten Potenziale abgebildet werden. Sie wurden zur Übersicht in vier Zeitstufen der Baureife eingeteilt. Zur vertiefenden Information wird das WEP 2015 als Anlage beigefügt. Anlage 1 (ca. 10,7 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 24.04.2015, OA 621 Antrag vom 31.03.2015, OF 273/15 Antrag vom 18.04.2015, OF 1336/6 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.11.2005, NR 2133 Bericht des Magistrats vom 27.01.2012, B 36 Bericht des Magistrats vom 02.06.2014, B 181 Auskunftsersuchen vom 21.04.2015, V 1320 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 25.03.2015 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 20.04.2015, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 14 am 20.04.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 13 am 21.04.2015, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 21.04.2015, TO I, TOP 46 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1320 2015 1. Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1336/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 7 am 21.04.2015, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 4 am 21.04.2015, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 21.04.2015, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 8 am 23.04.2015, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 23.04.2015, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 40. Sitzung des OBR 9 am 23.04.2015, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 24.04.2015, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 15 am 24.04.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 621 2015 1. Die Vorlage B 117 dient unter Hinweis auf OA 621 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 273/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER und NPD zu 2. Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 24.04.2015, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 11 am 27.04.2015, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 28.04.2015, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 16 am 28.04.2015, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und SPD gegen FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.06.2015, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 621 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: RÖMER (OA 621 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (OA 621 = Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 08.06.2015, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.06.2015, TO II, TOP 36 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER 41. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.07.2015, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF und RÖMER (= Kenntnis) 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 09.07.2015, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 621 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (B 117 = Kenntnis, OA 621 = vereinfachtes Verfahren) RÖMER, REP und Stv. Krebs (B 117 = Kenntnis, OA 621 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 117 = Zurückweisung, OA 621 = Prüfung und Berichterstattung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO II, TOP 44 Beschluss: 1. Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 621 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE , FDP, BFF, RÖMER und REP gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD (= Ablehnung), LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme) und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stv. Krebs (B 117 = Kenntnis, OA 621 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6046, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.06.2015 § 6172, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 64 0
Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets Nieder-Eschbach Nord sowie Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet Am Eschbachtal-Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2015, OF 273/15 Betreff: Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets Nieder-Eschbach Nord sowie Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet Am Eschbachtal-Harheimer Weg Vorgang: B 458/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Das in Anlage zur B 117 aufgeführte Wohnbauentwicklungsprogramm (WEP) 2015 wird dergestalt abgeändert, dass das hier mit aufgeführte Baugebiet Nr. 20 "Nieder-Eschbach Nord" mit geschätzten 300 WE (siehe S. 10 + 18) wegen des extrem schwierigen bau- und planungsrechtlichen und hohen unwirtschaftlichen Aufwandes bei einer möglichen Umsetzung gestrichen und aus dem WEP 2015 herausgenommen wird. (Auf den Bericht des Magistrats B 458 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5677 zur OA 592/15 vom 26.02.2015 wird hier verwiesen) b) Für das Baugebiet Nr.2 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" bleibt es bei der hier aufgeführten Anzahl von 1.360 Wohneinheiten (s.S.13). Eine weitere Verdichtung mit einer (massiven) Erhöhung der Wohneinheiten soll nicht weiter verfolgt werden. Vor diesem Hintergrund ist auf Seite 16 beim Baugebiet "Am Eschbachtal- Harheimer Weg" bei Nr. 2 in der Tabelle die mit * Sternchen-Hinweis versehene Option zur Klarstellung zu streichen. Begründung: Wie bereits in der B 458 vom Magistrat dargestellt unterliegt das Plangebiet Nieder-Eschbach-Nord sehr vielen Entwicklungshemmnissen, die eine mögliche Bebauung sehr unwirtschaftlich machen. Auch hinsichtlich der geringen Größe des Baugebiets ist die Anzahl von geschätzten 300 WE wohl weit überzogen. Die Planung sollte daher eingestellt werden und ist dem zum Folge im WEP 2015 herauszunehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 24.04.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 621 2015 1. Die Vorlage B 117 dient unter Hinweis auf OA 621 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 273/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER und NPD zu 2. Einstimmige Annahme
Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets „Nieder-Eschbach Nord“ sowie Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“ Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2015, OA 621 entstanden aus Vorlage: OF 273/15 vom 31.03.2015 Betreff: Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets "Nieder-Eschbach Nord" sowie Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117 Vorgang: B 458/14; OA 592/15 OBR 15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. dass in Anlage zur Vorlage B 117 aufgeführte Wohnbauland-Entwicklungsprogramm (WEP) 2015 so abzuändern, dass das dort aufgeführte Baugebiet Nr. 20 "Nieder-Eschbach Nord" mit geschätzten 300 Wohneinheiten (siehe Seiten 10 und 18) wegen des extrem schwierigen bau- und planungsrechtlichen sowie hohen unwirtschaftlichen Aufwandes bei einer möglichen Umsetzung gestrichen und aus dem WEP 2015 herausgenommen wird (auf den Bericht des Magistrats vom 08.12.2014, B 458, sowie auf die Anregung OA 592 wird ausdrücklich verwiesen); 2. dass es für das Baugebiet Nr. 2 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" bei der dort aufgeführten Anzahl von 1.360 Wohneinheiten (siehe Seite 13) bleibt. Eine weitere Verdichtung mit einer massiven Erhöhung der Wohneinheiten soll nicht weiter verfolgt werden. Vor diesem Hintergrund ist auf Seite 16 beim Baugebiet Nr. 2 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" in der Tabelle die mit Sternchen versehene Option zur Klarstellung zu streichen. Begründung: Wie bereits in der Vorlage B 458 vom Magistrat dargestellt, unterliegt das Plangebiet "Nieder-Eschbach Nord" sehr vielen Entwicklungshemmnissen, die eine mögliche Bebauung sehr unwirtschaftlich machen. Auch hinsichtlich der geringen Größe des Baugebiets ist die Anzahl von geschätzten 300 Wohneinheiten wohl weit überzogen. Die Planung sollte daher eingestellt werden und ist demzufolge im WEP 2015 herauszunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.12.2014, B 458 Anregung vom 16.01.2015, OA 592 Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2015, ST 1569 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 29.04.2015 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.06.2015, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 621 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: RÖMER (OA 621 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (OA 621 = Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 08.06.2015, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.06.2015, TO II, TOP 36 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 09.07.2015, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 621 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (B 117 = Kenntnis, OA 621 = vereinfachtes Verfahren) RÖMER, REP und Stv. Krebs (B 117 = Kenntnis, OA 621 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 117 = Zurückweisung, OA 621 = Prüfung und Berichterstattung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO II, TOP 44 Beschluss: 1. Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 621 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE , FDP, BFF, RÖMER und REP gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD (= Ablehnung), LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme) und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stv. Krebs (B 117 = Kenntnis, OA 621 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6046, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.06.2015 § 6172, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 64 0
Leitlinien Wohnen, Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets .Nieder-Eschbach Nord" sowie Beibehaltung der, Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet .Am Eschbachtal - Harheimer Weg"
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2015, ST 1569 Betreff: Leitlinien Wohnen, Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets "Nieder-Eschbach Nord" sowie Beibehaltung der, Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" Zu 1.: Die Fläche "Nieder-Eschbach-Nord" ist seit 2006 im Wohnbauland-Entwicklungsprogramm (WEP) und seit 2011 im regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) als "Wohnbaufläche geplant" dargestellt. Nach wie vor besteht in Frankfurt am Main ein Bedarf nach Wohnraum. Gemäß aktueller Bevölkerungsvorausberechnung des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen wird bis zum Jahr 2040 ein Anstieg auf rund 830.000 Einwohner erwartet. Dauerhafte Aufgabe der Stadtentwicklung ist es, neue Wohnbaupotenziale planerisch einzugrenzen und vorzubereiten sowie ausreichend Flächen für Wohnungsneubau auch langfristig zur Verfügung zu stellen. In dem angesprochenen Bericht B 458 (08.12.2014, A 693) sowie B 241 (19.06.2015, OA 592) wird der Sachverhalt entsprechend erläutert. Beide Berichte befürworten einen Verbleib im Regionalen Flächennutzungsplan sowie im Wohnbauland-Entwicklungsprogramm (siehe auch, ST 109 vom 04.01.2011, B 36 vom 27.01.2012 mit Beschluss § 1723 vom 31.05.2012). Die Fläche wird daher weiterhin als langfristige Potenzialfläche im WEP dargestellt, um damit eine spätere Entwicklung mit Wohnbauflächen zu ermöglichen. Zu 2. Im Wohnbauland-Entwicklungsprogramm (WEP) wird die Anzahl der Wohneinheiten aufgrund von näherungsweisen Berechnungen angegeben. Da sich die Gebiete im WEP in unterschiedlichen Phasen der Umsetzung befinden, können diese Berechnungen variieren bzw. eine gewisse Bandbreite aufweisen. Im Zuge der konkreten Planungen können sich diese Zahlen teilweise nennenswert sowohl erhöhen als auch verringern. Das Wohnbaulandentwicklungsprogramm begrenzt daher nicht die Wohnungsanzahl auf den bereitgestellten Flächen sondern liefert einen Näherungswert für die zu erwartende Anzahl an Wohneinheiten. Es wurde ein ergebnisoffenes Dialogverfahren ("Planungsgespräche") für das Gebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" durchgeführt. In diesem Verfahren wurde über Modifikationen des städtebaulichen Konzeptes diskutiert, u. a. auch über Anzahl der Wohneinheiten. Die Ergebnisse des Dialogverfahrens werden in das nächste WEP einfließen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.04.2015, OA 621
Beratung im Ortsbeirat: 4
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