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Reflexion

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Gewerbeflächenentwicklungsprogramm

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Betreff: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.05.2004, § 7268 (M 152) I. Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm bildet als städtebauliches Entwicklungskonzept nach §1 Abs.6 Nr.11 BauGB die Grundlage der Stadtentwicklungsplanung zur Flächensicherung und -vorsorge für Industrie und Gewerbe in Frankfurt am Main. Es ist damit bei der Aufstellung der Bauleitpläne als selbstbindender Abwägungsbelang zu berücksichtigen. II. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat für die in der Anlage 2 dargestellten Gewerbelagen · 1.1. Gutleutstraße · 1.4. Schmidtstraße · 4.1.1. Unterhafen Intzestraße · 4.1.2. Unterhafen Lindleystraße · 6.1.3. Zuwachsfläche Industriepark Höchst Süd · 6.4. Lärchenstraße · 7.1. Rödelheim West · 7.1.1. Seegewann · 7.1.2. Lorscher Straße · 7.1.3. Zuwachsfläche Lorscher Straße · 11.1. Gwinnerstraße · 11.2. Borsigallee · 11.21 Borsigallee Nord Magistratsvorlagen in den Geschäftsgang geben wird, die auf die Aufstellung von Bebauungsplänen abzielen. Diese dienen der Sicherung und Entwicklung der genannten Industrie- und Gewerbegebiete. III. Es dient zur Kenntnis, dass in Aufmerksamkeitszonen um Industrie- und Gewerbegebiete bei heranrückender Wohnbebauung bzw. zu genehmigenden Wohnbauvorhaben das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gegenüber dem industriellen bzw. gewerblichen Bestand besondere Berücksichtigung findet. IV. Der Magistrat wird beauftragt, für die in der Anlage 2 dargestellten Entwicklungsräume dialogorientiert städtebauliche Konzepte zu erarbeiten, die die Aktivierung von gewerblichen Flächenpotenzialen zum Ziel haben. V. Der Magistrat wird beauftragt, beim Land Hessen und ggf. dem Bund auf eine deutlich verbesserte Anbindung der Gewerbegebiete im Entwicklungsraum Rödelheim/ Sossenheim an die Bundesautobahnen im Bereich des Nordwestkreuzes Frankfurt am Main hinzuwirken. Die Ergebnisse dieser Initiative beim Land Hessen und ggf. dem Bund sind hinsichtlich der Realisierungschancen der Verkehrsmaßnahmen und ihrer zeitlichen Perspektive vom Magistrat zu bewerten. Aus der Bewertung sind planerische Schlussfolgerungen für die städtebaulichen Entwicklungsziele der Gewerbelagen Rödelheim/ Sossenheim (s. Punkt IV) zu ziehen. Eine attraktive Anbindung der Gewerbegebiete durch den Umweltverbund (ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr) wird gleichwertig verfolgt. VI. Der Magistrat wird beauftragt, Erfahrungen aus dem Modellprojekt zur Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes zu evaluieren und neue mögliche Standorte für weitere Standortmanagements zu sondieren, um die Entwicklung von Bestandsgebieten zu begleiten. VII. Liegenschaften im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main und ihrer Eigenbetriebe, die sich in Lagen der Standorttypen Industrie- und Gewerbestandort sowie Häfen und Logistik-standort nach Anlage 1 befinden, werden nur in begründeten Ausnahmefällen für ausnahmsweise zulässige Nutzungen (nach §§ 8,9 BauNVO; Gewerbe- und Industriegebiete) im städtischen Interesse veräußert oder verpachtet. Dies gilt auch für Beherbergungsstätten. VIII. Der Magistrat wird beauftragt, neue Gewerbegebiete zu entwickeln. Eine attraktive Anbindung der neuen Gewerbegebiete durch den Umweltverbund (ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr) wird verfolgt. Die Potenziale des Schienengüterverkehrs sollen genutzt werden. IX. Der Magistrat wird beauftragt, ein Wirtschaftsflächenkonzept zu erarbeiten. X. Es dient zur Kenntnis, dass sich der Magistrat für eine verstärkte regionale Kooperation bei der Gewerbeflächenentwicklung einsetzt. XI. Der Magistrat wird beauftragt, die Einrichtung einer Gesellschaft für die Gewerbeflächenentwicklung vorzubereiten. XII. Der Magistrat wird beauftragt, die Erfahrungen aus dem Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach nutzend, die Entwicklung eines Pilotprojekts "Nullemissions-Gewerbepark" in Frankfurt am Main zu prüfen. Begründung: A) Zielsetzung Mit dem Beschluss § 6727 vom 28.01.2017 hat die Stadtverordnetenversammlung den Masterplan Industrie zur Kenntnis genommen. Die nachfolgenden Ziele des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms orientieren sich an den Leitlinien der Gewerbeflächenentwicklung des Masterplans Industrie: 1. Geeignete Standorte für emittierendes Gewerbe und stark emittierende Industrie in Frankfurt am Main anforderungsgerecht durch Bebauungs- und Rahmenpläne sichern und entwickeln. 2. Flächenpotenziale für gewerbliche und industrielle Innenentwicklung an bestehenden Standorten gezielt nutzen und gemeinsam mit den Unternehmen und Eigentümern Einschränkungen der Flächenverfügbarkeit überwinden. 3. Erreichbarkeit von gewerblichen Entwicklungsschwerpunkten durch leistungsfähige Verkehrserschließung gewährleisten und Engpässe umsetzungsorientiert und nachhaltig lösen (MIV, ÖPNV, Rad- und Fußverkehr, Güterverkehr auf Schiene, Straße und möglichst auch Schiff). 4. Bestehendes Gewerbeflächenangebot im Stadtgebiet erhalten und bedarfsorientierte Neuausweisungen von Gewerbegebieten regional abstimmen. 5. Durch Standortmanagement gebietsspezifische Probleme im Dialog mit Unternehmen und städtischen Akteuren bearbeiten und Standortqualitäten herausstellen. 6. Belange von emittierenden Betrieben, die auf Industrie- und Gewerbegebiete angewiesen sind, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie in der städtischen Liegenschaftspolitik Priorität einräumen. 7. Für den Wirtschaftsstandort Frankfurt a.M. bedeutsame Flächen in Ihrer Gesamtheit und Wechselwirkung betrachten und Perspektiven u.a. für Stadtteilgewerbe, Dienstleistung und Handel aufzeigen. Mit der Fortschreibung des Gewerbeflächenentwicklungsprogrammes 2004 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 7268 vom 13.05.2004) werden Entwicklungsvorstellungen für gewerbliche Bauflächen aus dem Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) konkretisiert. Als Teilkonzept der Stadtentwicklungsplanung benennt es Ziele und Handlungsprioritäten und dient als Orientierungsrahmen für die Entwicklung von Flächen für emittierende Industrie und emittierendes Gewerbe. Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm ist als städtebauliches Entwicklungskonzept bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen (§1 Abs.6 Nr.11 BauGB). Über die städtebaulichen Planungen hinaus bedarf es für einige Standorte eine Verbesserung der Verkehrserschließung, der weiteren Konkretisierung städtebaulicher Zielvorstellungen und eines vertieften Dialogs mit den ansässigen Unternehmen, um die Standortbedingungen zu verbessern. Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm leistet Vorarbeit für die langfristige Entwicklung und Sicherung von Gewerbeflächen. Es fungiert als Leitfaden für zukünftige Entscheidungen und Planungen. Dieser Leitfaden muss später in der Bauleitplanung, im Standortmanagement und bei Grundstückverkehrsangelegenheiten, in denen die Stadt Frankfurt am Main involviert ist, berücksichtigt werden, damit die positiven angestrebten Effekte erreicht werden können. B) Alternativen Die Fortschreibung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms 2004 mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 7268 vom 13.04.2004 ist ohne Alternative, wenn die Handlungsempfehlungen des Masterplans Industrie mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6727 vom 28.01.2016 hinsichtlich der Gewerbeflächenentwicklung (§1 Abs.6 Nr.11) umgesetzt werden sollen. C) Lösung en Im Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan (RPS/RegFNP 2010) für den Ballungsraum FrankfurtRheinMain wird auch für das Stadtgebiet Frankfurt a.M. die beabsichtigte, städtebauliche Entwicklung in ihren Grundzügen dargestellt. Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm konkretisiert Zielaussagen für bestehende und geplante gewerbliche Bauflächen, Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Hafen sowie die so genannten CargoCities als Teil der Fläche für den Flugverkehr im Stadtgebiet. Für die gewerblichen Bauflächen wurde eine umfangreiche Bestandsaufnahme durchgeführt. Mit der Fortschreibung des Gewerbeflächenkatasters (Stichtag 31.12.2016) wurden die Nutzung und die Flächenpotenziale aller gewerblichen Bauflächen grundstücksbezogen erhoben. Des Weiteren wurden das bestehende Baurecht, potenzielle Umfeldkonflikte, Restriktionen wie Altlastenverdachtsflächen oder Denkmäler, die äußere Erschließungsqualität, Bodenpreise sowie städtische Liegenschaften in die Priorisierung von Handlungserfordernissen einbezogen. Viele Restriktionen für die weitere Entwicklung bestehender Gewerbestandorten sind durch die Schaffung oder Anpassung des Baurechts alleine nicht aufzulösen. Auch die Handlungsempfehlungen aus dem räumlich-funktionalen Entwicklungskonzept des Masterplans Industrie gehen über die Klärung der stadtplanerischen Ziele und Voraussetzungen hinaus. Weitere Empfehlungen zur Aktivierung von verbleibenden Flächenpotenzialen im Stadtgebiet, zur Verbesserung der äußeren Erschließung, zur Qualifizierung und Profilierung, zur Ausrichtung der städtischen Liegenschaftspolitik sowie der Initiierung von Standortgemeinschaften wurden daher einerseits räumlich und inhaltlich konkretisiert, und andererseits die Handlungsbedarfe priorisiert. Standorttypen des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms Die Standorttypen des Gewerbeflächenentwicklungsprogrammes definieren das Erhaltungs- bzw. Entwicklungsziel der gewerblichen Bauflächen. Die allgemeine Entwicklungsvorstellung "gewerbliche Baufläche" aus dem Regionalen Flächennutzungsplan wird durch die Benennung unterschiedlicher Standorttypen im Gewerbeflächenentwicklungsprogramm inhaltlich und räumlich weiter konkretisiert und dient als Leitlinie für die Ansiedlungsberatung, Bauberatung und die Bauleitplanung. Die Ziele für die Entwicklung der Gebiete werden anhand folgender Faktoren definiert: · Nutzungszusammensetzung / Gebietscharakter · Immissionsschutz / Standortanforderungen · Bodenpreis / Eigentum (Orientierung am Bodenrichtwert Stichtag 01.01.2016; Gutachterausschuss für Immobilienwerte) · Erschließungssituation / Erreichbarkeit durch motorisierten Individualverkehr (MIV) und öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), Schiene und Hafen In der städtebaulichen Planung sind Bau- und Emissionsschutzrecht eng miteinander verbunden. Emittierende Betriebe sind wegen Lärm, Gerüchen, Erschütterungen oder starken Lichtquellen auf Industrie- bzw. Gewerbegebiete nach Baunutzungsverordnung (§§ 8,9 BauNVO) angewiesen. Dabei wird im Gesetz von der Schutzbedürftigkeit anderer Nutzungen - insbesondere Wohnen - ausgegangen und zwischen Intensität der potenziellen Immission unterschieden, so dass in Misch- oder Wohngebieten viele emittierende Betriebstypen unzulässig sind. Oft entstehen durch Schwerlastverkehre zusätzliche Belastungen im Umfeld, die zu Konflikten führen können. Standorte, die überwiegend für Industrie-, Gewerbe-, Hafen- oder Logistiknutzungen geeignet sind, bilden als "klassische Gewerbe- und Industriegebiete" den Kern des Gewerbeflächenentwicklungsprogrammes: Industriepark · Industrieparks, Standorte für industrielle Produktion sowie Störfallbetriebe und deren Lagerstätten; Büro- und Verwaltungsgebäude i.d.R. betriebszugehörig bzw. dienen Forschungszwecken; restriktiver Umgang mit ausnahmsweise zulässigen Nutzungen und Beherbergungsstätten · vorwiegend stark emittierende Betriebe; z.T. Achtungsabstände nach Seveso-Richtlinie mit besonderen Sicherheitsanforderungen an die Infrastruktur · Großflächige Eigentumsverhältnisse; professionelles Standortmanagement / betriebliche Konzepte · Auf leistungsfähige, externe Erschließung für MIV angewiesen; z.T. hohes Verkehrsaufkommen mit 24h-Schwerlastverkehren auch im Umfeld; Erhalt und Förderung der Gleis- und Hafenanbindung; attraktive Erreichbarkeit durch ÖPNV Hafen- und Logistikstandort · Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Hafen, Standorte mit überwiegend flächenextensiven Nutzungen und besonderer, infrastruktureller Ausstattung; Büro- und Verwaltungsgebäude sind betriebszugehörig untergeordnet; restriktiver Umgang mit ausnahmsweise zulässigen Nutzungen und Beherbergungsstätten · Erheblich emittierende Betriebe, flächenextensive Lagerflächen · Bodenpreis bis 200 Euro; hoher Anteil städtischer Liegenschaften · Auf leistungsfähige, externe Erschließung für den MIV angewiesen; z.T. hohes Verkehrsaufkommen mit 24h-Schwerlastverkehren; Erhalt und Förderung der Gleis- und Hafenanbindung; attraktive Erreichbarkeit durch ÖPNV Gewerbestandort · Überwiegend Produktions-, Lager- und Werkstätten, Büro- und Verwaltungsgebäude sind i.d.R. betriebszugehörig untergeordnet; restriktiver Umgang mit ausnahmsweise zulässigen Nutzungen und Beherbergungsstätten · vorwiegend nicht erheblich emittierende Gewerbebetriebe · Bodenpreis 200-250 Euro; Planerfordernis bei Befreiung zu Gunsten von Wohnnutzungen · Auf leistungsfähige, externe MIV Erschließung angewiesen; attraktive Erreichbarkeit durch ÖPNV Stadtteilgewerbe · Kleinteiliges Gewerbe mit hohen Anteilen ausnahmsweise zulässiger Nutzungen und Wohnanteilen im Bestand oder dem direktem Umfeld; restriktiver Umgang mit Wohnnutzungen und Beherbergungsstätten · nicht erheblich bzw. wesentlich emittierende Gewerbebetriebe · Bodenpreis 200-250 Euro · Beordnung interner Erschließung; attraktive Erreichbarkeit durch ÖPNV Insbesondere in historisch gewachsenen Lagen mischen sich kleinteilige Handwerksbetriebe mit ausnahmsweise zulässigen Nutzungen für kirchliche, kulturelle, soziale oder gesundheitliche Zwecke. Häufig ist auch das sogenannte betriebszugehörige Wohnen Teil dieser Gemengelagen. Typische Konflikte entstehen z.B. auf Grund beengter Straßenquerschnitte zwischen ruhendem Verkehr und Lieferverkehren oder wegen verstetigter Wohnnutzungen. Dort, wo der Wohnanteil gering ist und der gewerbliche Gebietscharakter überwiegt, wird im Gewerbeflächenentwicklungsprogramm der Begriff Stadtteilgewerbe verwendet, da noch nicht von einem Mischgebietscharakter nach §6 BauNVO ausgegangen wird. Beherbergungsstätten sind nicht auf Gewerbegebiete angewiesen und auf Grund ihrer Rentabilität stark bodenpreiswirksam. Sie treten damit in Flächenkonkurrenz mit klassischen Nutzern und können ähnlich der ausnahmsweise zulässigen Nutzungen - z.B. durch Publikumsverkehr - Konflikte auslösen. Sonstige Standorttypen Neben den Standorten für emittierende Nutzungen sind auf Grund der vorhandenen Nutzungsprägung weitere Standorttypiken definiert worden. Die Nutzer sonstiger Standorte sind nicht zwangsläufig auf gewerbliche Bauflächen angewiesen, und stehen damit in Flächenkonkurrenz zu den emittierenden Nutzern. Die Nutzer sind zudem häufig in der Lage, höhere Bodenpreise bzw. Mieten zu zahlen. Handelsstandorte · Vorwiegend Groß- oder Autohandel; diverse Dienstleistungen · Eingeschränkt emittierend; Berücksichtigung der Zielvorgaben des in Fortschreibung befindlichen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts · Bodenpreis 250-600 Euro; auf gewerblichen Bauflächen · Auf leistungsfähige, externe MIV Erschließung angewiesen; attraktive Erreichbarkeit durch ÖPNV; hohes Aufkommen an Kunden- und Lieferverkehren Die im Gewerbeflächenentwicklungsprogramm definierte Standorttypik "Handel" bezeichnet Standorte, die im engeren Sinne nicht mehr für emittierende, gewerbliche bzw. industrielle Nutzungen gesichert oder entwickelt werden. Handelsstandorte sind in der BauNVO nicht eindeutig als eigene Gebietstypik definiert. Während Groß- und Autohandel in Gewerbegebieten i.d.R. zulässig sind, gibt es hinsichtlich des Einzelhandels zahlreiche rechtliche Definitionen. Für folgende, gewerbliche Bauflächen gelten neben dem o.g. Entwicklungsziel des Groß- und Autohandels die Aussagen des in Fortschreibung befindlichen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts zu "Ergänzungsstandorten" des Einzelhandels: · 4.4 Hanauer Landstraße Mitte · 11.21 Borsigallee (Nord) · 11.6 Hanauer Landstraße Ost Urbanes Gewerbe / Büro · Büro- und Verwaltungsgebäude, sowie Gewerbeimmobilien mit hoher, städtebaulicher Dichte · Eingeschränkt emittierende Gewerbebetriebe; restriktiver Umgang mit Wohnnutzungen · Bodenpreis 250-900 Euro; stark lagebedingt · Dienstleistungen und der Gebietsversorgung dienende Einrichtungen erwünscht Einige gewerbliche Bauflächen sind fast ausschließlich durch Büro- und Verwaltungsgebäude geprägt. Büronutzungen sind aber nicht auf gewerbliche Bauflächen angewiesen, sondern können insbesondere auch in Kerngebieten bzw. Urbanen Gebieten angesiedelt werden. Anstatt einer funktionalen Infrastruktur stehen hier wegen der hohen Arbeitsplatzdichte die Erreichbarkeit durch den schienengebundenen Personennahverkehr (SPNV) und weiche Standortfaktoren wie die Begrünung des Umfeldes oder gastronomische Angebote im Vordergrund. Auch die Organisation der Immobilien spielt eine wichtige Rolle - z.B. können Coworking-Spaces, Gründerzentren oder Forschungseinrichtungen in Bürogebäuden angesiedelt werden. Die Standortkategorie Bürostandorte/ Urbanes Gewerbe ist von hoher Bedeutung für den Dienstleistungsstandort Frankfurt am Main. Da im Gewerbeflächenentwicklungsprogramm der Fokus auf gewerblichen Bauflächen liegt, wurde z.B. der Industriehof als Standort für Büro- und Urbanes Gewerbe dargestellt, das Mertonviertel als Mischbaufläche jedoch nicht. Um künftig die Gesamtheit aller Büro- und Verwaltungsstandorte zu erfassen und aktuelle Bedarfsentwicklungen für die Stadtentwicklungsplanung zu bewerten, wird eine Analyse der Büroflächenentwicklung erarbeitet. Die Bezeichnung "Urbanes Gewerbe" berücksichtigt aktuelle Trends zur Digitalisierung der Industrie. Wegen technischer Neuerungen wird künftig teilweise von geringeren Emissionen und damit einer höheren Umfeldverträglichkeit in der kleinteiligen Produktion ausgegangen. Wie bei Bürogebäuden kann durch mehrere Geschosse eine höhere städtebauliche Dichte erreicht werden. Dabei handelt sich jedoch nicht um Rechenzentren. Die Rechenzentren nehmen in Frankfurt eine Sonderrolle ein. Sie sind wegen technischer Anlagen und deren Emissionen überwiegend auf Gewerbeflächen angewiesen. Zugleich bringen Sie spezielle Standort- und Sicherheitsanforderungen mit sich, die z.B. in exponierten Lagen nicht immer mit den städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen vereinbar sind. Es besteht zudem die berechtigte Annahme, dass Rechenzentren stark bodenpreiswirksam sind und damit eine direkte Flächenkonkurrenz insbesondere für produzierendes Handwerk, Gewerbe und Industrie auslösen. Sie haben spezielle Standortanforderungen und nehmen in erheblichen Umfang Flächen in Anspruch. Die räumlichen Anforderungen von Rechenzentren werden verstärkt in die Überlegungen "Digital Hub: Ausbau der digitalen Infrastruktur; Stärkung und Attraktivität, Image und Bekanntheit der ́digitalen Metropole` FrankfurtRheinMain" (Bericht des Magistrates M 52 vom 02.04.2013) eingebracht. Urbanes Gebiet Mit der Novelle der Baunutzungsverordnung im Jahr 2017 wurde das Urbane Gebiet (§ 6a BauNVO) als eigenständige Gebietstypik aufgenommen. Urbane Gebiete dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die Wohnnutzungen nicht wesentlich stören. Die Nutzungsmischung muss nicht gleichgewichtig sein. Verschiedene Entwicklungsszenarien vom Erhalt gewerblicher Nutzungen bis hin zur deutlichen Erhöhung des Wohnanteils sind denkbar. Räumliche Untersuchungen und Planungen sind beabsichtigt: - 6.4.1 Eichenstraße - 2.1 Am Römerhof - 7.5 Rödelheimer Landstraße - B 834; letzter Aufstellungsbeschluss 22.05.2014 - 7.3.1 Nördlich Heerstraße / Zuwachsfläche - 7.3 Heerstraße - 5.2.1 Gerbermühlstraße - 5.2 Länderweg - 16.1 Victor-Slotosch-Straße - 1.1.3 Hirtenstraße - Rahmenplan Sommerhoffpark; M 258 vom 20.12.2010 - 3.1 Hungener Straße - B 880; Aufstellungsbeschluss 23.02.2017 Aufstellung und Änderung von Bebauungs plänen In der Baunutzungsverordnung wird zwischen Gewerbe- und Industriegebieten zur Differenzierung von gewerblichen Bauflächen unterschieden. An dieser Stelle nimmt das Immissionsschutzrecht großen Einfluss auf das Baurecht, denn Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von "nicht erheblich belästigenden" Gewerbebetrieben, während in Industriegebieten unter Wahrung von Abständen alle anderen Betriebe angesiedelt werden dürfen. Dort wo es keine Bebauungspläne gibt, wird innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach §34 BauGB beurteilt, ob sich ein Vorhaben einfügt und damit zulässig ist. Die Steuerungsmöglichkeiten sind insbesondere dann sehr begrenzt, wenn bereits viele unterschiedliche Nutzungen eingestreut sind. Ein Planerfordernis für einen Bebauungsplan "zur Sicherung von Industrie- und Gewerbe" wird aber nur dann als sinnvoll eingeschätzt, wenn die Betriebe durch die erforderlichen Festsetzungen des Immissionsschutzes oder anderer Fachrechte nicht zusätzlich eingeschränkt werden. Ist dies gegeben, so kann ein Bebauungsplan unterschiedliche planungsrechtliche Festsetzungen beinhalten, um sowohl Industrie als auch Gewerbe vor Fehlentwicklungen innerhalb des jeweiligen Gebietes zu schützen. Der Einzelhandel kann bspw. als unzulässig benannt werden, während die Zulässigkeit des Werksverkaufes von eigenen Erzeugnissen durch die in diesem Gebiet ansässigen Produktionsbetriebe weiterhin gegeben sein kann. Aber auch Vergnügungsstätten, Beherbergungsgewerbe, Schank- und Speisewirtschaften oder Lagerhäuser können ausgeschlossen werden. Der Neubau von Wohneinheiten innerhalb der Gewerbegebiete kann zielgerichteter abgewendet werden und schützt Gewerbe und Industrie, damit diese sich weiterhin positiv entwickeln können. Die genauen Ziele und Festsetzungen ergeben sich in den jeweiligen Bebauungsplanverfahren. Nach Überprüfung des geltenden Baurechtes aller Standorte wird zur Sicherung des Status Quo und der Entwicklungsmöglichkeiten der gewerblichen Nutzung die Aufstellung bzw. Aktualisierung von Bebauungsplänen für folgende Gebiete vorgeschlagen (Anlage 2): · 1.1 Gutleutstraße · 1.4 Schmidtstraße · 4.1.1 Unterhafen Intzestraße · 4.1.2 Unterhafen Lindleystraße · 6.1.3 Zuwachsfläche Industriepark Höchst Süd · 6.4 Lärchenstraße · 7.1 Rödelheim West · 7.1.1 Seegewann · 7.1.2 Lorscher Straße · 7.1.3 Zuwachsfläche Lorscher Straße · 11.1 Gwinnerstraße · 11.2 Borsigallee · 11.21 Borsigallee Nord Aufmerksamkeitszonen Als Hinweis auf das bauplanungsrechtliche Rücksichtsnahmegebot bei der Planung und Genehmigung von Wohnnutzungen im direkten Umfeld von Industrie-, Gewerbe-, Hafen- und Logistikstandorten werden im Gewerbeflächenentwicklungsprogramm so genannte Aufmerksamkeitszonen dargestellt (siehe Anlage 2). Anhand der angestrebten Standorttypik des Gewerbeflächenentwicklungsprogrammes werden die Abstände pauschal veranschlagt, orientieren sich jedoch an den Empfehlungen des Abstandserlasses Nordrhein-Westfalen und den in Frankfurt am Main genehmigten Anlagen nach der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV 4). Diese enthält eine Liste von Anlagen, die wegen schädlicher Umwelteinwirkungen oder erheblicher Nachteile und Belästigungen genehmigungsbedürftig sind. An den Industriestandorten sind zahlreiche dieser Anlagen mit entsprechend großen Abstandserfordernissen genehmigt. Hafen- und Logistikstandorte weisen genehmigte Anlagen mit geringeren Abstandserfordernissen auf und lösen wegen Ihrer Verkehrsintensität im weiteren Umfeld Störungen aus. Ein großer Anteil der emittierenden oder verkehrsintensiven Betriebe in Gewerbegebieten benötigt keine gesonderte Genehmigung - trotzdem ist von Störungen des direkten Umfeldes auszugehen. Folgende Aufmerksamkeitszonen werden definiert: · Industriestandort: 500 Meter · Hafen- und Logistikstandorte: 300 Meter · Gewerbestandorte: 100 Meter Die unverbindliche Hinweisfunktion für die gegenseitige Rücksichtnahme bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und bei der Durchführung von Baugenehmigungsverfahren dient einerseits der Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnissen, andererseits der Sicherung bestehender Gewerbe- und Industriestandorte. Entwicklungsräume Die Entwicklungsräume fassen Standorte zusammen, in denen ein hoher Handlungsbedarf besteht. Sie sind einerseits durch sehr komplexe Problemlagen, andererseits durch erhebliche Flächenpotenziale (u.a. ungenutzte oder mindergenutzte Flächen) gekennzeichnet. Es besteht ein hoher Abstimmungsbedarf, der über die üblichen Verfahren städtebaulicher Rahmenpläne und der Bauleitplanung hinausgeht. Zum Teil sollen laufende und beabsichtigte Planverfahren in einem großräumigen Ansatz abgestimmt und beschleunigt werden. Zentrale Themen sind Verkehr (MIV, Schwerlastverkehr, ÖPNV, Radverkehr), Liegenschaften, Immissionsschutz bzw. Störfallanlagen nach Seveso-Richtlinie und Altlasten. Informelle Planungen gehen über die gesetzlich normierte Bauleitplanung hinaus, weil Entwicklungsvorstellungen und -möglichkeiten aus verschiedenen Fachdisziplinen zusammengeführt werden können. Da sie nicht unmittelbar an rechtliche Vorgaben gebunden sind, tragen sie zur Ideenfindung bei und vermitteln ein verständliches Bild, wie die zukünftige Entwicklung eines Standortes aussehen könnte. Durch den interdisziplinären Austausch ist der Prozess der Erarbeitung eine gute Basis für die spätere Umsetzung von formellen Planungen. Bei den erkannten Flächenreserven handelt es sich i.d.R. um großflächige private Betriebsreserven, Leerstände und Brachen, die sich im Einzeleigentum befinden. Hinsichtlich der Überwindung von Entwicklungshemmnissen und der Aktualisierung betrieblicher Konzepte ist ein Dialog mit den Eigentümern von zentraler Bedeutung. Ziel ist es, Synergien mit dem Umfeld vorausschauend zu nutzen und sich gegenseitig bedingende Problemlagen aufzulösen. Entwicklungsräume sollen einen besonderen Beitrag zur Weiterentwicklung des Gewerbe- und Industriestandorts Frankfurt am Main leisten. Sie bieten mit den gegebenen Potenzialen zur Innenentwicklung und Nachverdichtung wirtschaftliches Entwicklungspotenzial für die Ansiedlung bzw. als Verlagerungsstandort für Unternehmen und den damit verbundenen Investitionen sowie Arbeitsplatz- und Wertschöpfungseffekten. Entwicklungsraum Fechenheim, Teilflächen: · 11.8 Adam-Opel-Straße · 11.5 Industriepark Fechenheim · 11.6 Hanauer Landstraße Ost · 11.61 Mainkur In den o.g. Gebieten und deren Umfeld gibt es bereits zahlreiche, laufende Planverfahren. Mit dem B 895 sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für eine städtebauliche Neubeordnung und Entwicklung des ehemaligen Neckermanngeländes im Einzugsbereich des geplanten Haltepunktes der Nordmainischen S-Bahn geschaffen werden. Letztere Maßnahme ist Bestandteil eines Planfeststellungsverfahrens, mit dem auch die Voraussetzungen für den nördlichen Durchstich der Ernst-Heinkel-Straße geschaffen wird - es gibt dabei funktionale Zusammenhänge mit der Gestaltung des Grünzugs Fechenheim und mit dem nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord (11.3 Wächtersbacher Straße). Aktuell unzureichende Wendemöglichkeiten bzw. die Anbindung Richtung Norden für den Verkehr sollen im Rahmen dieser Planungen gelöst werden. Der "Stadteingang" Mainkur bedarf einer verkehrlichen und städtebaulichen Neubeordnung. Zugleich steht eine Entwicklung des Bereiches um den Industriepark Fechenheim unter Seveso-Vorbehalt. Südlich angrenzend und an der Cassella-Straße befinden sich historisch gewachsene Wohnlagen. Die Verfügbarkeit von Betriebsreserven des Industrieparks kann nur im Dialog mit den privaten Eigentümern bzw. Unternehmen abgeschätzt werden. Die Marktfähigkeit der z.T. großflächigen Leerstände auf dem Neckermann-Areal ist schon länger Gegenstand von Überlegungen. Dabei sind u.a. Herausforderungen des Denkmalschutzes zu lösen. Entwicklungsraum Griesheim, Teilflächen: · 6.4 Lärchenstraße · 6.4.1 Eichenstraße · 6.3. / 6.3.1 Industriepark Griesheim / West · 6.3.2 Fritz-Klatte-Quartier Der Kooperationsraum Griesheim umfasst den Industriepark Griesheim und die Gebiete Lärchen- und Eichenstraße. Letztere liegen innerhalb eines Stadtumbaugebietes, das im Jahr 2016 in die Förderkulisse des Landes Hessen aufgenommen worden ist. Dieses hat keine direkten Bezüge zum Industriepark Griesheim. Für Teile des Bereiches gibt es bereits ein städtebauliches Entwicklungskonzept aus dem Jahr 2013 (Vortrag des Magistrats M 218, vom 18.11.2013, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4144 vom 30.01.2014), das in der Gemengelage eine Entflechtung von Gewerbe- und Wohnen sowie eine Aktivierung mindergenutzter Grundstücke vorsieht. Die gewerblichen Lagen werden vom Industriepark durch die Ost-West verlaufende Schienentrasse getrennt. Entwicklungen im Umfeld des Industrieparks stehen unter Seveso-Vorbehalt. Vor allem der Altlastenverdacht hemmt die Aktivierung von umfangreichen Betriebsreserven innerhalb des Industrieparks, in dem zahlreiche, leistungsfähige Unternehmen ansässig sind. Vereinzelte Flächen werden als Parkplätze für den Internationalen Flughafen genutzt und mit dem Fritz-Klatte-Quartier ein funktionierender Standort "ausgekoppelt". Die Verkehrsanbindung über die B 40 ist für 24h-Schwerlastverkehre geeignet. Es besteht das Potenzial für Nord-Süd verlaufenden Grün- und Wegeverbindungen. Westlich und östlich des Industrieparks grenzen unmittelbar historisch gewachsene Wohnlagen an. Es sollen Synergien für die nachhaltige, industriell-gewerbliche Entwicklung am Standort Griesheim entstehen. Entwicklungsraum Rödelheim, Teilflächen: · 6.5 Wilhelm-Fay-Straße · 6.5.1 Westerbachstraße · 6.5.2 Eschborner Dreieck · 7.1 Rödelheim West · 7.1.1 Seegewann · 7.1.2 Lorscher Straße · 7.1.3 Lorscher Straße (Zuwachsfläche) · 7.2 Continental · 7.2.1 Guerickestraße Die Entwicklung der Flächenpotenziale in den o.g. Gebieten in erheblichen Umfang wird durch zahlreiche Aktivierungshemmnisse blockiert. Obwohl die Gebiete an einem der bedeutsamsten Autobahnkreuze in der Region liegen, ist die unzureichende, äußere Erschließung eines der zentralen Entwicklungshemmnisse für alle Flächen. Die hohe Auslastung des umgebenden Straßennetzes in den Stadtteilen Rödelheim, Sossenheim und der Stadt Eschborn sowie unzureichende Andienungen der Bundesautobahnen 5 und 66 führen trotz der zentralen Lage zu einem deutlichen Erschließungsdefizit. Um Lösungsmöglichkeiten zur mittelfristigen Entwicklung des gewerblichen Bestands und der Flächenpotenziale in den o.g. Gewerbegebieten aufzuzeigen, sind ein großräumiges Verkehrskonzept und eine nachfolgende Verbesserung der äußeren Erschließung erforderlich. Zusätzlich hemmt in den Gebieten Eschborner Dreieck und Wilhelm-Fay-Straße vor allem ein beklagtes Umlegungsverfahren die Entwicklung von baureifem Land für gewerbliche Nutzungen. Insbesondere für die Gebiete Rödelheim West, Seegewann und Lorscher Straße ist durch Rahmen- und Bauleitplanung eine städtebauliche Beordnung erforderlich. Auch für die Zuwachsflächen nach RegFNP in den Gebieten Lorscher Straße und Guerickestraße sollen konkrete Entwicklungsvorstellungen geklärt und umgesetzt werden. Ein Dialog mit Eigentümern und Unternehmen über die Standortbedingungen und -anforderungen sowie Möglichkeiten zur konkreten Verbesserung der Verkehrssituation sind wesentliche Erfolgsfaktoren für die Überwindung der Entwicklungshemmnisse. Eine Abstimmung mit der Stadt Eschborn über verkehrliche Anforderungen in diesem Raum ist erforderlich. Verbesserte Autobahnanbindung für den Entwicklungsraum Rödelheim In den Gewerbegebieten des Entwicklungsraums Rödelheim sind erhebliche Flächenpotenziale vorhanden. Ein zentrales Entwicklungshemmnis ist die bereits sehr hohe Auslastung des umgebenden Straßennetzes, so dass die Verkehrsbeziehungen in die Stadtteile Rödelheim und Sossenheim, die Stadt Eschborn sowie die Andienung der Bundesautobahnen A5 und A66 trotz der zentralen Lage schwierig sind. Eine verbesserte Anbindung der Gewerbegebiete in Frankfurt am Main und Eschborn an die Bundesautobahnen A5 und A66 im Verflechtungsbereich des Nordwestkreuzes ist seit Jahrzehnten Gegenstand von Planungsbemühungen der Stadt Frankfurt am Main und von HessenMobil, ohne dass es bislang zu einer substanziellen Verbesserung gekommen ist. Die neuerliche Initiative zielt darauf ab, gegenüber dem Land Hessen und ggf. dem Bund die Relevanz einer verbesserten Autobahnanbindung für den Wirtschaftsstandort Frankfurt am Main vor dem Hintergrund stark begrenzter Gewerbeflächenpotenziale im Stadtgebiet deutlich zu machen, auf eine vordringliche Lösung hinzuwirken und die Realisierungschancen einer verbesserten Autobahnanbindung zu bewerten. Sollte eine Verbesserung der Autobahnanbindung der Gewerbegebiete im Umfeld des Nordwestkreuzes weiterhin ohne klare zeitliche Perspektive bleiben, sind daraus Rückschlüsse für die eingeschränkten gewerblichen Nutzungsmöglichkeiten und die städtebaulichen Zielvorstellungen in den betroffenen Gewerbegebieten zu ziehen, die in einem städtebaulichen Konzept (s. Punkt IV) vertiefend geklärt und dargelegt werden. Standortmanagement In der Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes in Frankfurt am Main (Bericht des Magistrates M 168 vom 09.10.2015) wurde ein Standortmanagement als ein Schlüssel für die Entwicklung von Bestandsgebieten benannt, da durch die direkte Ansprache der Unternehmen und Eigentümer Probleme vor Ort identifiziert und gemeinsam aktiv angegangen werden können. Wesentliche Einflussmöglichkeiten eines Standortmanagements sind: · Entwicklung von Standortvision und Standortentwicklungsstrategie · Vernetzung der Akteure vor Ort zur Aktivierung von Synergien · Koordination eines Flächen- und Leerstandmanagements mit Eigentümeransprache · Initiierung einer Standortinitiative zur Steigerung des Engagements · Qualifizierung, Profilierung und Außendarstellung des Standortes · Vermittlung zwischen Behörden und Unternehmen · Koordinierung von Standortmaßnahmen · Bereitstellung von Leistungsangeboten für die Betreibe in den Industrie- und Gewerbegebieten · Evaluierung bisheriger Entwicklungsmaßnahmen Aufbauend auf den bisherigen gesammelten Erfahrungen mit dem nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/ Seckbach sollen weitere Standortmanagements in Frankfurt am Main in der nächsten Zeit etabliert und eingerichtet werden. Hierzu sollen mögliche Standorte sondiert und durch die Stadt Frankfurt bewertet werden. Sie soll einen ganzheitlichen Ansatz entwickeln und prüfen, wo und mit welchen Aufgaben Standortmanagements sinnvollerweisen eingesetzt werden sollen, um die stärksten Effekte zur strategischen Weiterentwicklung der Standorte zu erzielen. Städtische Liegenschaften in Industrie- und Gewerbegebieten Aktuell gibt es nur wenige städtische Liegenschaften innerhalb gewerblicher Bauflächen. Der größte Anteil ist durch Beschluss § 4035 der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013 zur Sicherung des Osthafens 2050+ und im Umlegungsverfahren des Gebietes Wilhelm-Fay-Straße gebunden (siehe Entwicklungsräume). Um den Nutzungscharakter der Standorttypen Industriepark, Hafen / Logistik und Gewerbe (Anlage 1) zu erhalten und auch mittel- bis langfristig zu sichern, sollen dortige, städtische Liegenschaften nur in besonders begründeten Ausnahmefällen für ausnahmsweise zulässige Nutzungen nach §§ 8,9 BauNVO (Gewerbe- und Industriegebiete) im städtischen Interesse veräußert oder verpachtet werden. Dies gilt darüber hinaus für Beherbergungsstätten, da diese bodenpreiswirksam und nicht auf Industrie- und Gewerbegebiete angewiesen sind. (siehe auch Beschlusspunkt XI). Prüfauftrag für neue Gewerbegebiete Im Rahmen des für den Masterplan Industrie erarbeiteten räumlichen Entwicklungskonzeptes wurde eine Abschätzung des Betriebsflächenbedarfes bis zum Jahr 2030 vorgenommen. Das Fazit der Gegenüberstellung von Betriebsflächenbedarfen und vorhandenen Flächenpotenzialen bestätigte seinerzeit für die chemische Industrie in den Industrieparks, dass die Betriebsreserven mehr als doppelt so groß wie der erwartete Bedarf von 42 Hektar waren. Darin war die Zuwachsfläche südlich des Industrieparks Höchst noch nicht berücksichtigt. Es wurde außerhalb der Industrieparks ein Bedarf von 48-98 Hektar für Nutzungen, die auf Gewerbeflächen angewiesen sind ermittelt. Dieser Bedarf war zum Erarbeitungszeitpunkt des Masterplans Industrie durch die Gegenüberstellung vorhandener Flächenpotenziale mit folgenden Einschränkungen gedeckt: · Aktivierungshemmnisse - wie beispielsweise eine mangelnde Erschließung, rechtliche Rahmenbedingungen, Altlasten oder fehlendes Baurecht - sollten sukzessive bis 2030 überwunden werden. Um die Potenziale der Industrieparks zu nutzen, sei zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen in den Randbereichen und auf Zuwachsflächen diese zu einer Erweiterung des Flächenangebots beitragen können. · Bei Flächenausfällen - z.B. durch Umstrukturierung - wurde empfohlen, Flächenpotenziale an anderer Stelle gleichwertig auszugleichen. Dabei sei der Innenentwicklung Vorrang zu geben. Bei unzureichender Aktivierung von Flächenpotenzialen im Bestand bzw. der Notwendigkeit der Kompensation von entfallenden Flächen solle auf Grund des langen Planungsvorlaufes die Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes geprüft werden. Flächenpotenziale Der für den Masterplan Industrie seinerzeit gutachterlich abgeschätzte Betriebsflächenbedarf bis zum Jahr 2030 wurde den mit Stand 31.12.2016 aktualisierten Flächenpotenzialen in Industrie- und Gewerbegebieten erneut gegenübergestellt. Die Flächenpotenziale in bestehenden und bereits geplanten Industrie- und Gewerbestandorten werden wegen ihrer unterschiedlichen Merkmale und Anforderungen in folgende Kategorien unterschieden: · Unbebaut - erschlossene Flächen, die bisher noch nicht in Anspruch genommen worden sind; eine gewerbliche Art der Nutzung wäre zulässig und ist vorgesehen · Zuwachsfläche - geplante, gewerbliche Baufläche nach RegFNP, nicht erschlossen, kein Bebauungsplan · Betriebsreserve - Flächenpotentiale innerhalb von Firmengeländen bzw. Industrieparks oder direkt angrenzend im Eigentum befindliche Zuwachsflächen · Brache - die Fläche ist versiegelt und ggf. durch Reste baulicher Anlagen oder einfache Vegetation gekennzeichnet; die bisherige Art der Nutzung ist aufgegeben · Mindergenutzt - Wenn das Maß der baulichen Nutzung deutlich unter dem Durchschnitt des jeweiligen Gebietes liegt und / oder die Möglichkeit der Art der Nutzung nur eingeschränkt oder temporär wahrgenommen wird (Zwischennutzung) Innerhalb der Standorttypen Industrie, Logistik und Hafen, Gewerbe und Stadtteilgewerbe des Gewerbeflächenentwicklungsprogrammes (Anlage 1) wurden nunmehr folgende Flächenpotenziale ermittelt, die bis zum Jahr 2030 aktiviert werden könnten: Betriebsreserve Brache Mindergenutzt Unbebaut Zuwachsfläche Summe 106,3* 20,9 21,9** 35,0 30,3*** 214,4 *incl. der im RegFNP dargestellten Zuwachsfläche Industriepark Höchst Süd (insg. 42 ha) **Mindernutzungen in der Flächenanrechnung um 50% reduziert, da bereits anteilig genutzt (insg. 43,8ha) ***Zuwachsfläche Heerstraße (insg. 26,9 ha) um 50% reduziert; zukünftige Zuwachsfläche Wilhelmsbader Weg (ca. 4,9 ha) zugeschlagen Der Flächenbedarf von 42 Hektar für die chemische Industrie ist weiterhin mehr als zweifach durch die internen Betriebsreserven der Industrieparks gedeckt. Mit 108,1 Hektar Flächenpotenzial (Brache, Mindernutzung, Unbebaut, Zuwachsfläche) kann auch der übrige Gewerbeflächenbedarf weiterhin gedeckt werden, falls diese Flächen bis zum Jahr 2030 gesichert und entwickelt werden. Dafür sind die unter den Beschlusspunkten I-VII genannten Maßnahmen vorgesehen. Urbane Gebiete In der Standortkategorie Urbanes Gebiet sind gewerbliche Bestandsgebiete benannt, die unter Vorbehalt als Mischbaufläche umgewidmet werden sollen. Gesetzt der Annahme, dass innerhalb der Mischbaufläche 50 Prozent gewerblicher Anteil verbleibt bzw. entwickelt wird, handelt es sich in der Summe um einen perspektivischen Verlust von 57 Hektar gewerblicher Bestandsflächen. Am Römerhof -7,6 Eichenstraße -6,2 Gerbermühlstraße -1,8 Heerstraße -20,9 Nördl. Heerstraße (Zuwachsfläche) -26,9 Hirtenstraße -3,1 Hungener Straße -3,0 Länderweg -4,9 Rödelheimer Landstraße -12,3 Victor-Slotosch-Straße -27,8 Gesamtergebnis -108,0 Annahme 50%* -57,25 * Annahme, dass 50 Prozent gewerblicher Anteil verbleibt oder entwickelt wird Neue Gewerbegebiete Um den Bedarf an Gewerbefläche zu decken, soll in Frankfurt am Main mindestens ein neues Gewerbegebiet entwickelt werden. Im Geltungsbereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach soll dafür der Standort "Züricher Straße" einer intensiven dezernatsübergreifenden Prüfung hinsichtlich der Eignung als Gewerbestandort unterzogen werden. Kommt es zu einer Planung, wird sichergestellt, dass zwischen einem potenziellen neuen Gewerbegebiet "Züricher Straße" und der Ortsrandlage Nieder-Eschbach Freiflächen in ausreichendem Umfang erhalten bleiben, um insbesondere deren klimatische Funktion aufrechtzuerhalten und als GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach gesichert werden. Mögliche Eingriffe in den Geltungsbereich des Rahmenplans GrünGürtelpark Nieder-Eschbach müssen qualitativ und zusammenhängend im Frankfurter Norden (Ortsbezirke 13, 14, 15) ausgeglichen werden. Die entsprechenden Flächen sollen in den Umgriff GrünGürtelpark Nieder-Eschbach aufgenommen werden. Wirtschaftsflächenkonzept Frankfurt am Main ist ein Wirtschaftsstandort mit unterschiedlichsten Branchen, der von globalen Netzwerken, über die prosperierende Metropolregion Frankfurt RheinMain, bis hin zu lokal agierenden Unternehmen vielfältige Anforderungen und Verflechtungen aufweist. Über die produzierende Industrie, verarbeitendes Gewerbe und Handwerk hinaus ist es vor allem der Dienstleistungssektor, der mit einem Beschäftigtenanteil von rund 90 Prozent für die Wirtschaftskraft der Stadt eine zentrale Bedeutung hat. Darüber hinaus gewinnen wissensintensive Branchen der gewerblichen Wirtschaft weiter an Bedeutung. Daneben bringen z.B. die Kultur- und Kreativwirtschaft und der Trend der zunehmenden Digitalisierung veränderten Standortanforderungen mit sich. Zudem prägen Sonderstandorte wie die Messe oder der internationale Flughafen das Bild des Wirtschaftsstandortes maßgeblich mit. Weder der regionale Flächennutzungsplan noch das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm können das Spektrum der wirtschaftsbezogenen Flächenanforderungen bzw. -bedarfe bislang adäquat abbilden. In einem Wirtschaftsflächenkonzept soll künftig - zunächst unabhängig von baurechtlichen Nutzungskategorien - die Gesamtheit der für den Wirtschaftsstandort Frankfurt am Main relevanten Nutzungsanforderungen definiert und konzeptionell besser gefasst werden. Regionale Kooperation Der Wirtschaftsstandort Frankfurt am Main ist seit Jahrzehnten durch eine stetig zunehmende räumlich-funktionale Verflechtung mit der Region gekennzeichnet. In der Konsequenz erfordert eine erfolgreiche Standortpolitik ein enges Zusammenwirken von Kommunen, Landkreisen, regionalen und staatlichen Aufgabenträgern, um optimale Bedingungen für Unternehmen am jeweils besten Standort zu finden. Die konkreten räumlichen Möglichkeiten, im Stadtgebiet von Frankfurt am Main für alle wirtschaftlichen Aktivitäten Flächenvorsorge zu treffen, sind faktisch bereits seit langem nicht mehr gegeben. Vor diesem Hintergrund ist eine verstärkte interkommunale Kooperation bei der Entwicklung und Pflege von Gewerbestandorten geboten, die letztlich auch fairer, neuer Lösungen in der Verteilung des Gewerbesteueraufkommens bedarf. Entwicklungsgesellschaft Derzeit sind die Möglichkeiten der Stadt bei der Umsetzung von strategischen Ansätzen der Gewerbeflächenentwicklung durch Steuerung von Unternehmensansiedlungen begrenzt. Damit Unternehmen unabhängig vom Marktverhalten Dritter flexibel und zeitnah mit Industrie- und Gewerbeflächen versorgt werden können, wird die Einrichtung einer Entwicklungsgesellschaft vorbereitet. Die Gesellschaft soll den Erwerb, die Entwicklung, die Bewirtschaftung und die Vermarktung von Schlüsselgrundstücken, Problemliegenschaften oder kompletten Gewerbegebieten, insbesondere in den benannten Entwicklungsräumen sowie in Gebieten mit eingerichteten Standortmanagements umsetzen. Eine Möglichkeit besteht in der Erweiterung des Geschäftszwecks bestehender kommunaler Gesellschaften oder Beteiligungen. Pilotprojekts "Nullemissions-Gewerbepark" Mit Leitlinie 7 des Räumlich-funktionalen Entwicklungskonzepts (RfEK) Gewerbe des Masterplans Industrie hat sich die Stadt "eine nachhaltige und klimabewusste Entwicklung zum Ziel gesetzt. Die Gewerbeflächenentwicklung soll dazu ihren Beitrag leisten [...] Die vorliegenden Ansätze zur Entwicklung von nachhaltigen Gewerbegebieten werden deshalb weiterverfolgt" (Räumlich-funktionales Entwicklungskonzept (RfEK) Gewerbe Frankfurt am Main, S. 90). Vor diesem Hintergrund sowie unter Berücksichtigung des Masterplans 100% Klimaschutz der Stadt Frankfurt am Main soll ein Pilotprojekt zur Realisierung eines "Nullemissions-Gewerbeparks" initiiert werden. In einer Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines "Nullemissions-Gewerbeparks" sollen die Modelle der Realisierbarkeit (z.B. Finanzierung, Organisation, integrales Mobilitätskonzept, Nutzung erneuerbarer Energien und Abwärme, Kreislaufwirtschaft etc.), stadtökonomische Effekte sowie Auswirkungen auf Standortattraktivität und Vermarktung geprüft werden. Die Erfahrungen anderer Städte sind zu nutzen. D) Kosten Aufwendungen für nachfolgende Bauleitplanverfahren (s. II) sowie Rahmenplanungen (s. IV) sind durch den Etatansatz des Stadtplanungsamtes gedeckt. Aufwendungen für die Einrichtung eines Standortmanagements sind, sofern das vorhandene Budget nicht auskömmlich ist, zu gegebener Zeit für den Haushalt anzumelden. Aufwendungen für die Vorbereitung und Einrichtung einer städtischen Gesellschaft für die Gewerbeflächenentwicklung sowie Aufwendungen für die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines "Nullemissions-Gewerbeparks" werden gegebenenfalls in einer gesonderten Vorlage den Stadtverordneten zum Beschluss vorgelegt. Anlage 1_Angestrebte_Standorttypik (ca. 5,4 MB) Anlage 2_Massnahmen (ca. 5,3 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.10.2020, NR 1310 Antrag vom 16.11.2020, NR 1328 Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Anregung vom 23.10.2020, OA 619 Anregung vom 26.10.2020, OA 621 Anregung vom 27.10.2020, OA 630 Antrag vom 19.10.2020, OF 308/15 Antrag vom 19.10.2020, OF 786/11 Antrag vom 27.10.2020, OF 1398/6 Antrag vom 21.10.2020, OF 1485/1 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.09.2003, M 152 Auskunftsersuchen vom 24.11.2020, V 1850 Anregung vom 07.05.2021, OA 15 Bericht des Magistrats vom 21.06.2021, B 254 Antrag vom 03.03.2022, OF 122/15 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 104 Anregung vom 18.03.2022, OA 163 Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44 Anregung vom 25.04.2022, OA 173 Anregung vom 29.04.2022, OA 185 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2022, OM 2542 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 30.09.2020 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 66 Beschluss: a) Die Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 13 am 20.10.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 151 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 8 am 22.10.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 151 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, BFF, FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 619 2020 1. Die Vorlage M 151 wird unter Hinweis auf OA 619 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 308/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 12 am 23.10.2020, TO I, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 151 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD und LINKE. 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO II, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage M 151 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE. und Piraten gegen GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 621 2020 1. Der Vorlage M 151 wird unter Hinweis auf OA 621 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 786/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a) unter A im Tenor nach dem Wort "Wohngebieten" die Worte "und eventuellen Mischgebieten", b) in der Begründung zu A im zehnten Absatz nach den Worten "Gewerbe mit Wohngebieten" die Worte "und eventuellen Mischgebieten" und c) in der Begründung zu B im ersten Absatz nach dem Wort "Wohngebieten" die Worte "und eventuellen Mischgebieten" eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. SPD, LINKE., 1 BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung); CDU und 1 BFF (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und 1 BFF 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.10.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION 44. Sitzung des OBR 14 am 26.10.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage M 151 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 4 am 27.10.2020, TO II, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 151 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 151 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 27.10.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung OA 630 2020 1. Der Vorlage M 151 wird unter Hinweis auf OA 630 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1398/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1310/20) zu 2. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 7 am 27.10.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Die Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 16 am 27.10.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 151 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9 am 29.10.2020, TO II, TOP 24 Beschluss: a) Die Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO II, TOP 47 Beschluss: a) Die Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 82 Beschluss: a) Die Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.11.2020, TO II, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1850 2020 1. Die Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1485/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung Die PARTEI 44. Sitzung des OBR 7 am 24.11.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 151 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen Frau Lämmer (= Ablehnung); FDP und Herr Leitzbach (= Enthaltung) 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 151 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage M 151 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 43. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 01.12.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 44. Sitzung des OBR 9 am 03.12.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage M 151 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1368 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 52 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1368 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328/20) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE; BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Ablehnung, NR 1328 = Annahme) LINKE. (M 151, NR 1368 und OA 619 = Annahme im Rahmen NR 1310, NR 1310, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Ablehnung) FDP (M 151 = Annahme im Rahmen NR 1368, NR 1310, NR 1328 und OA 619 = Ablehnung, NR 1368, OA 621 und OA 630 = Annahme ohne Zusatz) FRAKTION (M 151, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme ohne Zusatz, NR 1310, NR 1328 und NR 1368 = Ablehnung) FRANKFURTER (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme ohne Zusatz, NR 1328 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 151, NR 1310, NR 1328, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Ablehnung) 44. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 23.02.2021, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310/20) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310/20), FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 151, NR 1310 und NR 1368 = Ablehnung, NR 1328 und OA 630 = Annahme, OA 619 = Annahme im Rahmen NR 1328, OA 621 = Enthaltung) FRAKTION (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Ablehnung) FRANKFURTER (M151, NR 1310, NR 1368, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Ablehnung, OA 619 (= Prüfung und Berichterstattung) 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Enthaltung) 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Die Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO II, TOP 3 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRANKFURTER gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRANKFURTER gegen AfD, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310), BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 1. Sitzung des OBR 1 am 04.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 151 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Volt, BFF und Die PARTEI gegen FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7012, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7283, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 61 0

Bestehenden Umweltlärm bei der Erstellung von Bebauungsplänen berücksichtigen Aufmerksamkeitszonen einer Einzelfallprüfung unterziehen

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2020, OF 786/11 Betreff: Bestehenden Umweltlärm bei der Erstellung von Bebauungsplänen berücksichtigen Aufmerksamkeitszonen einer Einzelfallprüfung unterziehen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Zum Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (M151 v.25.09.2020) A: Bei Zielsetzung, Punkt 6, zusätzlich mit einzufügen: Belange von emittierenden Betrieben, die auf Industrie- und Gewerbegebiete angewiesen sind, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie der städtischen Liegenschaftspolitik Priorität einzuräumen und die emittierenden Betrieben auf deren Verträglichkeit hinsichtlich des bereits bestehenden "Umweltlärms" in den Wohngebieten zu überprüfen. B.: Aufmerksamkeitszonen Aufmerksamkeitszonen mit geringen pauschalen Entfernungserfordernissen sind komplett zu streichen oder es sind an diese die Erfordernisse einer individuellen Betrachtung durch die Behörden zu knüpfen um Umweltlärmgrenzwerte in den Stadtteilen im Rahmen zu halten. Begründung: Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm ist eine Grundlage für das städtebauliche Entwicklungskonzept und ist damit bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Zu A.: Ein wesentlicher Aspekt fehlt bei diesem Gewerbeflächenentwicklungsprogramm. Bei den Standorten für emittierende und stark emittierende Industrie und Gewerbe wird immer nur auf den Einzelfall abgestellt. Eine Gesamtbetrachtung des Umweltlärms bei der Genehmigung eines Betriebes findet nicht statt. Jeder Betrieb wird nur auf seine eigene individuelle Geräuschentwicklung hin genehmigt. Jeder Betrieb darf dabei den vollen zulässigen Rahmen ausschöpfen. Das sind bei der Industrie z.B. maximal 72dB Lärm im 24h Betrieb, Tag und Nacht. Sind mehrere Betriebe aktiv kann es zu Überschreitungen der Grenzwerte beim Umweltlärm führen, da die Lärmwerte der Lärmquellen sich addieren. Besonders rasch tritt dies ein, wenn die Schutzzonen nicht eingehalten werden können und auf Aufmerksamkeitszonen reduziert wird. Der Umweltlärm ist die Summe aller Geräuschquellen die auf die Bewohner eines Stadtteils einwirken. Das sind z.B. Autobahnlärm, Baulärm, Straßenlärm, Fluglärm und Gewerbelärm etc. Diese Gesamtlärmbelastung geht nicht in die Bewertung und Prüfung von Autobahnprojekten, Gewerbezulassungen oder Genehmigung von Industrieanlagen ein. Es wird immer nur der einzelne Emittent bewertet. Eine Summenbetrachtung erfolgt nicht. Die Prüfung des Umweltlärm wird im Nachgang nur korrigiert durch die amtlichen und schwerfälligen Lärmminderungspläne. Dies ist völlig getrennt von der ehemaligen und juristisch fast nicht mehr revidierbaren Genehmigung eines Betriebes. Das bedeutet: Nachdem Betriebe einmal genehmigt worden sind, muss mit anderen einfachen Mitteln versucht werden, die Lärmgrenzen beim Umweltlärm zu reduzieren. Das wird dann versucht in dem man kleine Erdwälle aufschüttet oder innerörtliche Straßen mit Flüsterasphalt belegt (Wächtersbacher Straße). Gleichzeitig verlieren wir in der Stadt Gebiete, die als reine und allgemeine Wohngebiete ausgewiesen sind. Deren Grenzwerte sind gesetzlich nachts z.B. mit 35 und 40dB festgesetzt. Diese können schon heute nicht mehr eingehalten werden. Fechenheim-Nord hat bereits heute eine Umweltlärmbelastung nachts von 45dB, anstelle des für ein reines Wohngebiet amtlich zulässigen Höchstwertes von 35dB. Die zahllosen Umweltlärmquellen in der Summe sollten bei den Entscheidungen über Genehmigungen von Betrieben und Baumaßnahmen zwingend herangezogen werden. Bereits heute machen die Lärmquellen von der U-Bahn, Autobahnverkehr, Fluglärm und Gewerbelärm mit Dauerrauschen von Klimaanlagen der Rechenzentren, Hessen-Center oder dem Fleischereibetrieb der Firma Brandenburger einen erheblichen Teil des Umweltlärmes in den Stadtteilen Riederwald und Fechenheim aus. Die Folge wäre, dass die Stadt Frankfurt sonst damit beginnen muss, bestehende Wohngebiete zu streichen und diese als Mischgebiete umzuqualifizieren. Das kann aber nicht das Ziel sein und das ist von den Bürgern der Stadtteile nicht gewünscht. Es macht die allgemeine Situation nur noch schwieriger, dass bereits die heute gültigen Lärmabstandsgrenzen im Ortsbezirk zwischen Wohngebieten und Gewerbeflächen nicht eingehalten werden können. Dies ist bedingt durch die historisch entstandenen Quartiere. Daher sollte mit der Prüfung der individuellen Lärmemissionen eines neuen Gewerbes ebenfalls geprüft werden, ob mit den zusätzlichen Emissionen der Umweltlärm weiter ansteigen wird über ein Maß, dass die Verträglichkeit von "Gewerbe mit Wohngebieten" einschränken würde. Das nachträgliche Erstellen von zweitklassigen Lärmminderungsplänen um den Umweltlärm in den Griff zu bekommen, bringt die Belastungen in der Regel nicht mehr auf das alte Niveau. Bei den Lärmminderungsplänen werden Maßnahmen vorgenommen, wie zum Beispiel Flüsterasphalt auf Straßen, Durchgangsöffnungen zum Wohngebiet im Erlenbruch, die zugemauert werden sollen, Fahrverbot von LKW zu Nachtzeiten oder Erdwälle aufschütten. Das sind alles nur Ersatzmaßnahmen, die das Übel nicht beseitigen, sondern nur mildernd wirken. Besonders wenn wir von weiteren nachhaltigen Gewerbegebieten sprechen und genau diese entwickeln möchten, sollte der Gedanke des Umweltschutzes an erster Stelle stehen. Reduzierung von Umweltlärm ist aktiver Umweltschutz. Zu B.: Aufmerksamkeitszonen Aufmerksamkeitszonen mit geringen pauschalen Entfernungserfordernissen zu besetzen ist nicht ausreichend für einen Schutz der Bevölkerung in Wohngebieten. Eine individuelle Betrachtung ist in jedem Einzelfall zwingend erforderlich, wenn schon die allgemeinen gesetzlichen Schutzabstände nicht eingehalten werden können. Eine Entfernung von nur 500m von einem Industriegebiet bedeutet bei einem Waldgebiet nur eine Lärmreduzierung von weniger als 5dB. Nur 100m von einem emittierenden Gewerbebetrieb kann ebenfalls zu gering sein. Bei einer Wohnung die sich nicht auf Erdgeschoßniveau befindet, gelangt der Schall fast ungemindert bis zum Bürger. 24 Stunden dürften dann bis zu einem 72 dB Dauerlärmpegel dort sogar nachts emittiert werden. Eine solche pauschale Genehmigung würde jedem Mieter z.B. nur den Weg einer sehr finanzaufwendigen individuellen Klage als Abwehrmittel lassen. Einer städtischen Intervention wären erneut die Hände gebunden. Bereits heute teilt das Umweltamt bei Lärmbeschwerden regelmäßig mit, die Betriebe seien so genehmigt und dem Amt seien die Hände gebunden. Diese Regelung der standardisierten Aufmerksamkeitszonen macht es dem Amt sehr einfach bei der Bewertung. Es kann nicht Ziel sein die Wohngebiete völlig aufzugeben und den Umweltlärm ( die allgemeine bereits heute bestehende Lärmbelastung) völlig außer Acht zu lassen. Frankfurt muss eine lebenswerte Stadt bleiben und die soziale Struktur muss erhalten bleiben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 621 2020 1. Der Vorlage M 151 wird unter Hinweis auf OA 621 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 786/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a) unter A im Tenor nach dem Wort "Wohngebieten" die Worte "und eventuellen Mischgebieten", b) in der Begründung zu A im zehnten Absatz nach den Worten "Gewerbe mit Wohngebieten" die Worte "und eventuellen Mischgebieten" und c) in der Begründung zu B im ersten Absatz nach dem Wort "Wohngebieten" die Worte "und eventuellen Mischgebieten" eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. SPD, LINKE., 1 BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung); CDU und 1 BFF (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und 1 BFF

Bestehenden Umweltlärm bei der Erstellung von Bebauungsplänen berücksichtigen Aufmerksamkeitszonen einer Einzelfallprüfung unterziehen Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.10.2020, OA 621 entstanden aus Vorlage: OF 786/11 vom 19.10.2020 Betreff: Bestehenden Umweltlärm bei der Erstellung von Bebauungsplänen berücksichtigen Aufmerksamkeitszonen einer Einzelfallprüfung unterziehen Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 27.05.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 151 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: 1. Bei Zielsetzung, Punkt 6, ist zusätzlich Folgendes einzufügen: Belange von emittierenden Betrieben, die auf Industrie- und Gewerbegebiete angewiesen sind, ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie der städtischen Liegenschaftspolitik Priorität einzuräumen und die emittierenden Betrieben sind auf deren Verträglichkeit hinsichtlich des bereits bestehenden Umweltlärms in den Wohngebieten und eventuellen Mischgebieten zu überprüfen. 2. Aufmerksamkeitszonen Aufmerksamkeitszonen mit geringen pauschalen Entfernungserfordernissen sind komplett zu streichen oder es sind an diese die Erfordernisse einer individuellen Betrachtung durch die Behörden zu knüpfen, um Umweltlärmgrenzwerte in den Stadtteilen im Rahmen zu halten. Begründung: Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm ist eine Grundlage für das städtebauliche Entwicklungskonzept und damit bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Zu 1.: Ein wesentlicher Aspekt fehlt bei diesem Gewerbeflächenentwicklungsprogramm. Bei den Standorten für emittierende und stark emittierende Industrie und Gewerbe wird immer nur auf den Einzelfall abgestellt. Eine Gesamtbetrachtung des Umweltlärms bei der Genehmigung eines Betriebes findet nicht statt. Jeder Betrieb wird nur auf seine eigene individuelle Geräuschentwicklung hin genehmigt. Jeder Betrieb darf dabei den vollen zulässigen Rahmen ausschöpfen. Das sind bei der Industrie z. B. maximal 72 dB Lärm im 24-Stunden-Betrieb, Tag und Nacht. Sind mehrere Betriebe aktiv, können diese zu Überschreitungen der Grenzwerte beim Umweltlärm führen, da die Lärmwerte der Lärmquellen sich addieren. Besonders rasch tritt dies ein, wenn die Schutzzonen nicht eingehalten werden können und auf Aufmerksamkeitszonen reduziert wird. Der Umweltlärm ist die Summe aller Geräuschquellen, die auf die Bewohner eines Stadtteils einwirken. Das sind z. B. Autobahnlärm, Baulärm, Straßenlärm, Fluglärm und Gewerbelärm etc. Diese Gesamtlärmbelastung geht nicht in die Bewertung und Prüfung von Autobahnprojekten, Gewerbezulassungen oder Genehmigung von Industrieanlagen ein. Es wird immer nur der einzelne Emittent bewertet. Eine Summenbetrachtung erfolgt nicht. Die Prüfung des Umweltlärms wird im Nachgang nur korrigiert durch die amtlichen und schwerfälligen Lärmminderungspläne. Dies ist völlig getrennt von der ehemaligen und juristisch fast nicht mehr revidierbaren Genehmigung eines Betriebes. Das bedeutet: Nachdem Betriebe einmal genehmigt worden sind, muss mit anderen einfachen Mitteln versucht werden, die Lärmgrenzen beim Umweltlärm zu reduzieren. Das wird dann versucht, indem man kleine Erdwälle aufschüttet oder innerörtliche Straßen mit Flüsterasphalt belegt (Wächtersbacher Straße). Gleichzeitig gehen in der Stadt Gebiete verloren, die als reine und allgemeine Wohngebiete ausgewiesen sind. Deren Grenzwerte sind gesetzlich nachts z. B. mit 35 und 40 dB festgesetzt. Diese können schon heute nicht mehr eingehalten werden. Fechenheim-Nord hat bereits heute eine Umweltlärmbelastung nachts von 45 dB anstelle des für ein reines Wohngebiet amtlich zulässigen Höchstwertes von 35 dB. Die zahllosen Umweltlärmquellen in der Summe sollten bei den Entscheidungen über Genehmigungen von Betrieben und Baumaßnahmen zwingend herangezogen werden. Bereits heute machen die Lärmquellen von der U-Bahn, Autobahnverkehr, Fluglärm und Gewerbelärm mit Dauerrauschen von Klimaanlagen der Rechenzentren, Hessen-Center oder dem Fleischereibetrieb der Firma Brandenburger einen erheblichen Teil des Umweltlärms in den Stadtteilen Riederwald und Fechenheim aus. Die Folge wäre, dass die Stadt Frankfurt sonst damit beginnen muss, bestehende Wohngebiete zu streichen und diese als Mischgebiete umzuqualifizieren. Das kann aber nicht das Ziel sein, und das ist von den Bürgern der Stadtteile nicht gewünscht. Es macht die allgemeine Situation nur noch schwieriger, dass bereits die heute gültigen Lärmabstandsgrenzen im Ortsbezirk zwischen Wohngebieten und Gewerbeflächen nicht eingehalten werden können. Dies ist bedingt durch die historisch entstandenen Quartiere. Daher sollte mit der Prüfung der individuellen Lärmemissionen eines neuen Gewerbes ebenfalls geprüft werden, ob mit den zusätzlichen Emissionen der Umweltlärm weiter ansteigen wird über ein Maß, dass die Verträglichkeit von "Gewerbe mit Wohngebieten" und eventuellen Mischgebieten einschränken würde. Das nachträgliche Erstellen von zweitklassigen Lärmminderungsplänen, um den Umweltlärm in den Griff zu bekommen, bringt die Belastungen in der Regel nicht mehr auf das alte Niveau. Bei den Lärmminderungsplänen werden Maßnahmen vorgenommen, wie zum Beispiel Flüsterasphalt auf Straßen, Durchgangsöffnungen zum Wohngebiet im Erlenbruch, die zugemauert werden sollen, Fahrverbot von Lkw zu Nachtzeiten oder Erdwälle aufschütten. Das sind alles nur Ersatzmaßnahmen, die das Übel nicht beseitigen, sondern nur mildernd wirken. Besonders wenn wir von weiteren nachhaltigen Gewerbegebieten sprechen und genau diese entwickeln möchten, sollte der Gedanke des Umweltschutzes an erster Stelle stehen. Reduzierung von Umweltlärm ist aktiver Umweltschutz. Zu 2.: Aufmerksamkeitszonen mit geringen pauschalen Entfernungserfordernissen zu besetzen, ist nicht ausreichend für einen Schutz der Bevölkerung in Wohngebieten und eventuellen Mischgebieten. Eine individuelle Betrachtung ist in jedem Einzelfall zwingend erforderlich, wenn schon die allgemeinen gesetzlichen Schutzabstände nicht eingehalten werden können. Eine Entfernung von nur 500 Meter von einem Industriegebiet bedeutet bei einem Waldgebiet nur eine Lärmreduzierung von weniger als 5 dB. Nur 100 Meter von einem emittierenden Gewerbebetrieb kann ebenfalls zu gering sein. Bei einer Wohnung, die sich nicht auf Erdgeschossniveau befindet, gelangt der Schall fast ungemindert bis zum Bürger. 24 Stunden dürften dann bis zu einem 72 dB Dauerlärmpegel dort sogar nachts emittiert werden. Eine solche pauschale Genehmigung würde jedem Mieter z. B. nur den Weg einer sehr finanzaufwendigen individuellen Klage als Abwehrmittel lassen. Einer städtischen Intervention wären erneut die Hände gebunden. Bereits heute teilt das Umweltamt bei Lärmbeschwerden regelmäßig mit, die Betriebe seien so genehmigt und dem Amt seien die Hände gebunden. Diese Regelung der standardisierten Aufmerksamkeitszonen macht es dem Amt sehr einfach bei der Bewertung. Es kann nicht Ziel sein, die Wohngebiete völlig aufzugeben und den Umweltlärm (die allgemeine bereits heute bestehende Lärmbelastung) völlig außer Acht zu lassen. Frankfurt muss eine lebenswerte Stadt bleiben und die soziale Struktur muss erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.06.2021, B 254 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.10.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 27.10.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.11.2020, TO II, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) 43. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 01.12.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1368 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 52 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1368 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328/20) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE; BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Ablehnung, NR 1328 = Annahme) LINKE. (M 151, NR 1368 und OA 619 = Annahme im Rahmen NR 1310, NR 1310, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Ablehnung) FDP (M 151 = Annahme im Rahmen NR 1368, NR 1310, NR 1328 und OA 619 = Ablehnung, NR 1368, OA 621 und OA 630 = Annahme ohne Zusatz) FRAKTION (M 151, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme ohne Zusatz, NR 1310, NR 1328 und NR 1368 = Ablehnung) FRANKFURTER (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme ohne Zusatz, NR 1328 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 151, NR 1310, NR 1328, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Ablehnung) 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Enthaltung) 44. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 23.02.2021, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310/20) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310/20), FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 151, NR 1310 und NR 1368 = Ablehnung, NR 1328 und OA 630 = Annahme, OA 619 = Annahme im Rahmen NR 1328, OA 621 = Enthaltung) FRAKTION (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Ablehnung) FRANKFURTER (M151, NR 1310, NR 1368, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Ablehnung, OA 619 (= Prüfung und Berichterstattung) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO II, TOP 3 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRANKFURTER gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRANKFURTER gegen AfD, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310), BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7012, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7283, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 61 0

Bestehenden Umweltlärm bei der Erstellung von Bebauungsplänen berücksichtigen Aufmerksamkeitszonen einer Einzelfallprüfung unterziehen

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.06.2021, B 254 Betreff: Bestehenden Umweltlärm bei der Erstellung von Bebauungsplänen berücksichtigen Aufmerksamkeitszonen einer Einzelfallprüfung unterziehen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.03.2021, § 7283 - OA 621/20 OBR 11, M 151/20 - Hinsichtlich der Anregung des Ortsbeirats, im Rahmen des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms die emittierenden Betriebe auf deren Verträglichkeit unter Berücksichtigung des bereits bestehenden Umweltlärms in den Wohngebieten und eventuellen Mischgebieten hin zu überprüfen, ist zunächst auf Folgendes hinzuweisen: Die Zulässigkeit von Geräuschen, ausgehend von Anlagen, richtet sich ausschließlich nach den Bestimmungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), die als allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) abschließend das Maß der zulässigen Lärmbelastung in der Umgebung von emittierenden Anlagen bestimmt. Die Vorgaben der TA-Lärm gelten sowohl für genehmigungsbedürftige als auch nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Ausgenommen sind lediglich die unter Nr. 1 der TA-Lärm genannten Anlagen, wie zum Beispiel Sportanlagen, Baustellen oder sonstige nicht genehmigungsbedürftige Freizeitanlagen sowie Freiluftgaststätten. Aufgrund des dynamischen Charakters des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) gelten die Schutzvorgaben der TA-Lärm nicht nur für neu zu errichtende Betriebe bzw. Anlagen, sondern auch für bereits in Betrieb befindliche Anlagen. Sie dienen somit der immissionsschutzrechtlich verlangten Überwachung der emittierenden Betriebe. Zuständige Überwachungsbehörde ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Die Überwachungsbehörde kann, gestützt auf § 17 BImSchG, nachträgliche Anordnungen gegenüber den Betrieben erlassen, wenn feststeht, dass der Schutz der Nachbarschaft und der Allgemeinheit nicht (mehr) ausreichend ist und deshalb die in der Genehmigung festgelegten Emissionsbegrenzungen neu festgesetzt werden müssen. Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen genießen daher keinen Bestandsschutz, sondern unterliegen der fortlaufenden Überprüfung und können ggf. nachjustiert werden, wenn es zum Schutz der Nachbarschaft erforderlich ist. Dies hat zur Folge, dass emittierende Betriebe und Anlagenbetreiber sich bei einer Veränderung in ihrer Nachbarschaft, wie beispielsweise bei einer heranrückenden Wohnbebauung, nicht auf einen genehmigungsrechtlichen Bestandsschutz berufen können. Sie können deswegen durch die Überwachungsbehörde dazu verpflichtet werden, ihre Schall-emissionen entsprechend der Schutzbedürftigkeit der neuen Nachbarschaft anzupassen bzw. zu reduzieren. Aus Sicht der Betriebe liegt darin ein großes Risiko, weil dadurch unter Umständen der laufende Betrieb oder die künftige betriebliche Entwicklung erheblich eingeschränkt werden könnten. Ausschlaggebend ist somit für einen Betrieb bzw. den Betreiber einer emittierenden Anlage allein die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Immissionsrichtwerte. Auf die Einhaltung bestimmter "Lärmabstandsgrenzen" oder die Einhaltung von "Schutzzonen", wie in der Anregung thematisiert, kommt es nicht an. Deshalb ist die heute vielerorts bestehende, historisch bedingte Nähe zwischen Betrieben und Wohnquartieren kein Kriterium für die Beurteilung der Lärmbelastungen im Sinne der TA-Lärm. Die Nähe ist in erster Linie ein Handicap für die Betreiber von emittierenden Anlagen, die, je näher sie zu Wohnquartieren liegen, umso leiser betrieben werden müssen. Für die Festlegung der zulässigen Lärmemissionen einer Anlage gelten die Immissionsrichtwerte nach Ziffer 6.1 der TA-Lärm. Sie variieren je nach Gebietstyp am Einwirkungsort zwischen 50/35 dB(A) für reine Wohngebiete und maximal 63/45 dB(A) für ein urbanes Gebiet, jeweils bezogen auf den Tages- und Nachtzeitraum. Ein Dauerlärmpegel von bis zu 72 dB(A), wie in der Anregung genannt, ist somit in keinem Wohngebiet und zu keiner Tageszeit zulässig. Selbst in einem Industriegebiet sind die Schallimmissionen gemäß TA-Lärm auf maximal 70 dB(A) begrenzt. Maßgeblich für die Festlegung der zulässigen Schallimmissionen einer Anlage ist auch der Grad der Lärmvorbelastung durch andere Betriebe. In diesen Fällen dürfen die neu hinzukommenden Anlagen den Immissionsrichtwert nicht voll ausschöpfen. Die Lärmanteile der neuen Anlage sind dann soweit zu reduzieren, dass am Einwirkungsort in der Summe der Immissionsrichtwert gemäß TA-Lärm nicht überschritten wird. Es trifft somit nicht zu, dass jeder Betrieb nur auf seine eigene individuelle Geräuschentwicklung hin genehmigt wird. Die bestehende Lärmvorbelastung wird sehr wohl berücksichtigt. Sie bleibt allerdings auf die Lärmanteile von Anlagen im Sinne der TA-Lärm beschränkt. Die Einwirkungen von anderen Geräuschquellen, wie z. B. die des Straßen-, Schienen- und Flugverkehrs, welche die an einem Einwirkungsort bestehende Geräuschkulisse (Umweltlärm) häufig stärker dominieren, werden hingegen nicht erfasst. Mit Blick auf die tatsächliche Betroffenheit der Bewohner vor Ort ist die immissionsschutzrechtlich vorgegebene sektorale Lärmbetrachtung zweifellos ein Manko, auf das die Stadt jedoch keinen Einfluss hat. Sie könnte deshalb nicht verhindern, wenn sich durch eine neu hinzukommende Anlage der Gesamtgeräuschpegel in einem Wohnquartier erhöhen würde. Sofern der Betrieb das ihm von der Überwachungsbehörde zugeteilte Geräuschkontingent gemäß TA-Lärm einhält, kann die Stadt einem solchen Vorhaben nicht widersprechen. Unmittelbaren Einfluss hat die Stadt Frankfurt am Main deshalb nur auf Lärmquellen, für die keine eigenständigen immissionsschutzrechtlichen Regelungen existieren. Ihre Gestaltungsmöglichkeiten beschränken sich somit hauptsächlich auf den bestehenden Straßenverkehrslärm, mit Ausnahme des Autobahnlärms. Bei der Entwicklung von Lärmminderungsplänen nimmt daher der Straßenlärm großen Raum ein, wenngleich die mit verkehrsregulierenden Maßnahmen erzielbaren Pegelminderungen begrenzt sind. In Anbetracht dieser immissionsschutzrechtlichen Hintergründe dienen die im Gewerbeflächenentwicklungsprogramm ausgewiesenen Aufmerksamkeitszonen daher nicht der Begrenzung der Schallimmissionen von Anlagen im Sinne der TA-Lärm. Wie oben erläutert, fällt dies nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Frankfurt am Main. Die Aufmerksamkeitszonen können daher auch keine Schutzabstände sein, mit denen die vor Ort herrschende Gesamtgeräuschkulisse (Umweltlärm) reduziert werden könnte. Sie dienen vielmehr im Sinne der mit dem Entwicklungsprogramm beabsichtigten Sicherung von Gewerbe- und Industriegebieten dazu, die Ansiedlung von schutzwürdigen Nutzungen im Umfeld von emittierenden Betrieben zielgerichteter zu steuern, um den Erhalt und die weitere Entwicklung der Betriebe an ihren angestammten Standorten zu unterstützen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Anregung vom 26.10.2020, OA 621 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 23.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 254 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage B 254 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 254 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, LINKE. und FDP (= Kenntnis) 3. Sitzung des OBR 14 am 05.07.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 254 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 254 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 254 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 13 am 06.07.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 254 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 254 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 254 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 254 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 254 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 254 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 68 Beschluss: Die Vorlage B 254 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); Die PARTEI (= Enthaltung) 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 254 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 7 am 07.09.2021, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage B 254 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 09.09.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 254 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO II, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 254 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt, dFfm und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 254 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 470, 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.09.2021 Aktenzeichen: 61 0

Beratung im Ortsbeirat: 4