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Reflexion

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Grundstücksgeschäfte und Mietverträge der Stadt: Transparenz und Effizienz

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2018, NR 523 Betreff: Grundstücksgeschäfte und Mietverträge der Stadt: Transparenz und Effizienz Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, Mietverträge mit einer Jahresmiete größer 500.000,- Euro und/oder einer Laufzeit länger als 10 Jahren der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 2. Der Magistrat wird ermächtigt, Grundstücksgeschäfte bis 100.000,- Euro Kaufpreis oder dem Erbpachtzins zugrunde gelegtem Bodenrichtwert künftig in eigener Zuständigkeit zu beschließen. Hiervon ausgenommen sind bei Erbpacht oder Verkauf Grundstücke im öffentlichen Straßenraum, auf denen Bäume stehen, die durch die Baumschutzsatzung (Satzung zum Schutz der Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich der Stadt Frankfurt am Main) geschützt sind. Begründung: Nach derzeitiger Beschlusslage unterliegen bei Grundstücksgeschäften der Stadt sämtliche Verträge über Kauf oder Verkauf und über die Einräumung von Erbbaurechten, unabhängig von ihrem Wert, einer Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung. Andererseits sind Verträge über die Anmietung oder Vermietung von Liegenschaften, die oft erhebliche finanzielle Auswirkungen haben und die Stadt über lange Laufzeiten binden können, bisher im allgemeinen nicht den Stadtverordneten vorgelegt worden, sondern nur in einigen Einzelfällen. Dies scheint einerseits im Sinne einer effizienten und bürgerfreundlichen Verwaltung, andererseits auch im Interesse einer noch besseren Transparenz der Verwaltung unbefriedigend. Um schnelle, verbindliche Zusagen der Verwaltung zu ermöglichen, soll der Abschluss von Erbbauverträgen und - wenn ausnahmsweise angezeigt - der Abschluss von Kaufverträgen erleichtert werden. Gerade im Bereich der kleineren Transaktionssummen finden sich Geschäfte mit Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern, denen nur schwer zu vermitteln ist, dass sie teilweise auf eine städtische Entscheidung bis zu zwölf Monate warten müssen. Damit wird effektives Verwaltungshandeln unterstützt. Unabhängig vom Verkaufspreis oder Erbpachtzins sollen solche Grundstücksgeschäfte weiterhin eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, wenn es sich um öffentlichen Straßenraum handelt und sich durch die Baumschutzsatzung geschützte Bäume auf dem Grundstück befinden. Hier erscheint es angebracht, auch politisch über den Wert des Grüns auf dem Grundstück zu entscheiden. Mietverträge mit hohen Volumina und langen Laufzeiten führen zu erheblichen finanziellen Verpflichtungen der Stadt. Daher sollten die Stadtverordneten hierüber entscheiden. Da im Immobiliengeschäft schnelle, verbindliche Zusagen wichtig sind, sollte dies jedoch nur bei großen Mietverträgen geschehen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.04.2018, OF 175/16 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.04.2018, OA 242 Vortrag des Magistrats vom 10.08.2018, M 141 Vortrag des Magistrats vom 17.08.2018, M 145 Vortrag des Magistrats vom 19.10.2018, M 183 Vortrag des Magistrats vom 21.12.2018, M 238 Vortrag des Magistrats vom 22.02.2019, M 31 Vortrag des Magistrats vom 12.04.2019, M 51 Vortrag des Magistrats vom 12.04.2019, M 53 Vortrag des Magistrats vom 01.11.2019, M 185 Vortrag des Magistrats vom 24.01.2020, M 14 Vortrag des Magistrats vom 24.01.2020, M 16 Vortrag des Magistrats vom 11.09.2020, M 139 Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 152 Anregung vom 26.10.2020, OA 622 Vortrag des Magistrats vom 30.10.2020, M 176 (nicht öffentlich) Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 206 Vortrag des Magistrats vom 22.01.2021, M 18 Vortrag des Magistrats vom 26.02.2021, M 37 Vortrag des Magistrats vom 18.10.2021, M 162 Vortrag des Magistrats vom 04.02.2022, M 13 Vortrag des Magistrats vom 04.02.2022, M 14 Vortrag des Magistrats vom 04.02.2022, M 15 Vortrag des Magistrats vom 04.02.2022, M 16 Vortrag des Magistrats vom 04.02.2022, M 17 Vortrag des Magistrats vom 04.02.2022, M 18 Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022, M 28 Vortrag des Magistrats vom 08.09.2023, M 151 (nicht öffentlich) Vortrag des Magistrats vom 20.10.2023, M 186 Vortrag des Magistrats vom 22.10.2023, M 185 Vortrag des Magistrats vom 24.11.2023, M 215 (nicht öffentlich) Vortrag des Magistrats vom 08.12.2023, M 225 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 28.02.2018 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.02.2018, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage NR 523 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage NR 413 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 523 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 20. Sitzung des OBR 4 am 06.03.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage NR 523 wird nicht in die Tagesordnung aufgenommen, da die erforderliche Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder nicht erreicht wurde. Abstimmung: 20. Sitzung des OBR 8 am 08.03.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage NR 523 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, 2 CDU, GRÜNE, FDP, REP, FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung) bei 3 Enthaltungen CDU 20. Sitzung des OBR 15 am 09.03.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage NR 523 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 11 am 12.03.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Ziffer 1. des Tenors dient zur Kenntnis b) Ziffer 2. des Tenors wird zurückgewiesen Abstimmung: Zu a) und b) Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 14 am 12.03.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage NR 523 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 13 am 13.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 1 am 13.03.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, PARTEI und U.B. gegen LINKE. (= Ablehnung) 20. Sitzung des OBR 10 am 13.03.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FDP (= Zurückweisung) 20. Sitzung des OBR 6 am 13.03.2018, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP und fraktionslos gegen LINKE. (= Zurückweisung) 20. Sitzung des OBR 7 am 13.03.2018, TO I, TOP 19 Auf Wunsch der die farbechten - LINKE. wird über die Ziffern 1 und 2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Der Vorlage NR 523 wird zugestimmt. Abstimmung: Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: SPD, CDU, GRÜNE, 1 FDP und BFF gegen FARBECHTE und 1 FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung REP 20. Sitzung des OBR 9 am 15.03.2018, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP, LINKE. und BFF (= Zurückweisung) 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage NR 523 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2018, TO I, TOP 44 Beschluss: Der Vorlage NR 523 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) 20. Sitzung des OBR 12 am 16.03.2018, TO I, TOP 21 Die SPD-Fraktion stellt zur Vorlage NR 523 folgenden mündlichen Antrag: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Ziffer 2. der Vorlage NR 523 wird abgelehnt, damit künftig der jeweilige Ortsbeirat weiter über jedes Grundstücksgeschäft informiert wird." Auf Wunsch der SPD-Fraktion werden die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 523 getrennt abgestimmt. Beschluss: 1. Der mündliche Antrag der SPD-Fraktion wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 523 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1.: CDU, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: CDU, 2 GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung); 2 GRÜNE (= Enthaltung) 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.03.2018, TO I, TOP 7 Der Geschäftsordnungsantrag der FRANKFURTER, die Beratung der Vorlage NR 523 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen die Stimmen von LINKE. und FRANKFURTER abgelehnt. Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 523 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 413) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.03.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. a) Die Vorlage NR 413 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Yilmaz, Baier, Tschierschke, zu Löwenstein, Dr. Dr. Rahn und Zieran sowie von Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. 2. a) Der Vorlage NR 523 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Yilmaz, Baier, Tschierschke, zu Löwenstein, Dr. Dr. Rahn und Zieran sowie von Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. zu b) Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 19. Sitzung des OBR 16 am 10.04.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 242 2018 1. Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 175/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, § 2478, vom 22.03.2018 wird insofern geändert, dass die Ziffer 2. der Vorlage NR 523 ersatzlos gestrichen wird. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Ortsbeirat 16 auch weiterhin auf die Einhaltung des Grenzänderungsvertrages besteht." Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen WBE, BFF, LINKE. und FDP (= Ablehnung) zu 2. WBE, CDU, SPD, 1 GRÜNE, BFF, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) 21. Sitzung des OBR 4 am 10.04.2018, TO II, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage NR 523 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage NR 523 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 17.05.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2375, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2018 § 2478, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018 Aktenzeichen: 23 1

Neuvergabe der strategischen Partnerschaft an der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 17.05.2019, M 76 Betreff: Neuvergabe der strategischen Partnerschaft an der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt am Main mit einem Verfahrensvorschlag auf die Europäische Kommission zugegangen ist. Dieser Verfahrensvorschlag sieht die Neuvergabe des 49 % Minderheitsgesellschaftsanteils an der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) durch die Stadt an einen strategischen Partner vor. Die Vergabe soll zum 01.01.2021 erfolgen. Als Laufzeit für die neue Partnerschaft sind 20 Jahre vorgesehen. Gegenstand der angestrebten europaweiten Ausschreibung ist damit die Veräußerung eines Gesellschaftsanteils. Es dient ferner zur Kenntnis, dass die EU-Kommission diesen Verfahrensvorschlag geprüft und mit einer sogenannten Ex-Ante-Notifizierung (Anlage) für vergaberechtlich zulässig erklärt hat. Ebenso hat die EU-Kommission anerkannt, dass mit dieser Strukturierungsvariante eine Ausschreibung der drei wesentlichen Einzelleistungsverträge zwischen Stadt und FES über Abfallsammlung und -entsorgung, Straßenreinigung und Bioabfallverwertung nicht erforderlich ist. Diese sind vor der Einleitung der Ausschreibung des Gesellschaftsanteils von Seiten der Stadt Frankfurt am Main mit der FES neu zu verhandeln und abzuschließen. Wirksam werden diese mit Eintritt des erfolgreich aus dem Wettbewerb hervorgegangenen privaten Partners in die FES zum 01.01.2021. Der aktuelle Minderheitsgesellschafter der FES, die Remondis GmbH & Co. KG (Remondis), hat sich bereit erklärt, dieses Verfahren mitzutragen und - sollte ein anderer Dritter die Ausschreibung gewinnen - die Gesellschaftsanteile an diesen zu übertragen. Die entsprechende kaufmännisch vereinbarte, aber notariell noch zu beurkundende Vereinbarung zwischen Remondis und der Stadt Frankfurt am Main liegt ebenso vor wie ein Vertrag über die Anteilsübertragung. 2. Dem beschriebenen Verfahrensvorschlag wird zugestimmt und der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main beauftragt, gemäß den Rahmenbedingungen des bei der EU eingereichten verfahrensrechtlichen und zeitlichen Eckpunktepapiers über die Neuvergabe einer strategischen Partnerschaft FES ein europaweites Ausschreibungsverfahren unter der Maßgabe der Sicherstellung eines transparenten und fairen Wettbewerbs und unter Wahrung der notwendigen Fristen umgehend zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Langfristig sollen die Daseinsvorsorge in den Bereichen Abfallwirtschaft und Straßenreinigung gesichert, eine weitgehende Gebührenstabilität für die Bürgerschaft erreicht und der Erhalt der FES als Unternehmen und zentraler Dienstleister der Stadt mit mehr als 1800 Arbeitsplätzen sowie die Fortführung des erfolgreichen Konstrukts einer strategischen Partnerschaft zwischen Stadt und einem Privatunternehmen gewährleistet werden. Darüber hinaus soll vertraglich sichergestellt werden, dass die notwendigen Investitionen in die Zukunftsfähigkeit der FES - insbesondere in Logistik und Infrastruktur, in Digitalisierung, zum Zweck der Emissions- und Lärmreduzierung, der sogenannten nachhaltigen Beschaffung sowie in Maßnahmen zur Personalgewinnung und -sicherung - getätigt werden können. Mit dem vorliegenden Verfahrensvorschlag wird die Umsetzung dieser Ziele sichergestellt. B. Lösung Ausgangssituation: Die Stadt Frankfurt am Main führt die Abfallwirtschaft sowie Straßenreinigung auf der Grundlage einer mit der Remondis im Jahr 1998 gegründeten öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) durch. Die Aufnahme des privaten Gesellschafters Remondis hat dazu geführt, dass die Abfallwirtschaft in Frankfurt am Main seitdem nach höchsten technischen, ökologischen und sozialen Standards organisiert ist und den hohen Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Qualität gerecht wird. Die FES hat seit ihrer Umwandlung von einem städtischen Amt in ein wirtschaftliches Unternehmen im Jahre 1996 bereits mehr als 265 Millionen Euro in die Modernisierung des Betriebes investiert. Die jährliche Dividende für den Gesellschafter Stadt liegt durchschnittlich bei ca. 8 Millionen Euro und trägt zur Gebührenstabilität bei. Zwischen der Stadt und der FES bestehen drei wesentliche Einzelleistungsverträge in den Bereichen Abfallsammlung und -entsorgung (Sammlung Restabfall, Altpapier, Bioabfall, Sperrmüll und Schadstoffkleinmengen, Transport und Behandlung (ohne Restabfall) in den Anlagen, Kofferraumservice, Abfallberatung), Straßenreinigung (inkl. Winterdienst) sowie Bioabfallverwertung über die RMB Rhein-Main Biokompost GmbH. Daneben existieren kleinere Aufträge von städtischen Ämtern und Betrieben an die FES oder deren Tochterunternehmen FFR GmbH. Einzelleistungsvertrag Wertmäßiges Volumen p.a. mit MwSt. (2017) Vertragsende Bioabfallverwertung EUR 5.332.762,00 14.09.2019 Straßenreinigung EUR 40.728.127,00 31.12.2020 Abfallsammlung (und -entsorgung) EUR 60.838.457,00 31.12.2025 Der Vertrag über die Abfallsammlung und -entsorgung war Gegenstand eines Prüfverfahrens der EU-Kommission über die städtische Vergabepraxis in diesem Bereich. Die EU-Kommission hat deutlich gemacht, dass die aktuelle gesellschaftsrechtliche Zusammenarbeit nicht dazu führen darf, dass der Abfallsammlungs- und Entsorgungsvertrag für die Zukunft auf unbestimmte Zeit von jeglichen wettbewerblichen Verfahren ausgeschlossen ist. Längstens bis zu dessen Ablauf im Jahr 2025 ist noch eine Zusammenarbeit auf Grundlage des bisherigen Vertrages möglich. Die Stadtverordnetenversammlung (StVV) hat 2015 auf die Feststellung der EU-Kommission reagiert und beschlossen, spätestens zum 31.12.2025 die Zusammenarbeit der Stadt mit der FES und dem privaten Mitgesellschafter Remondis auf der bisherigen Vertragsbasis zu beenden und eine Ausschreibung durchzuführen. (§ 5785, M 30 vom 02.02.2015) Aufgrund der zeitlich aufwändigen Ausschreibungsverfahren müsste unverzüglich mit der Ausschreibung von zwei der drei Einzelleistungsverträge begonnen werden. Eine solche Vorgehensweise birgt jedoch erhebliche Risiken, die die FES in ihrem wirtschaftlichen Bestand gefährden können, wenn auch nur eine dieser Ausschreibungen nicht von der FES gewonnen würde. Verfahrensvorschlag und Zeitabläufe: Vor diesem Hintergrund ist die Stadt Frankfurt am Main bereits im Sommer 2018 auf die EU-Kommission zugegangen und hat einen Vorschlag für die europarechtskonforme Neuvergabe der Gesellschaftsanteile unterbreitet (Notifizierungsverfahren). Gemäß Beschluss des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main ist eine solche Vorgehensweise in der "Endschaftsregelung" als mögliche Option per Gesellschafterbeschluss vorgesehen. Im Vorfeld der Verfahrensprüfung wurden von Seiten der Stadt sowohl das Bundeswirtschaftsministerium als auch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung eingebunden. Die EU-Kommission hat den Verfahrensvorschlag der Stadt Frankfurt am Main antragsgemäß geprüft und per sogenannter Ex-Ante-Notifikation am 04.02.2019 für vergaberechtlich zulässig erklärt. Bei einer Ex-Ante-Notifikation handelt es sich um ein Verfahren, welches die EU-Kommission 2015 eingeführt und 2017 mit der Mitteilung zur "freiwilligen ex-ante-Bewertung der Vergabeaspekte von Infrastrukturgroßprojekten" präzisiert hat. Demnach hat die öffentliche Hand die Möglichkeit, der EU-Kommission im Vorfeld eines großvolumigen Beschaffungsverfahrens den sogenannten Vergabeplan (hier: Eckpunktepapier) von Infrastrukturprojekten, deren geschätzter Gesamtwert EUR 500 Mio. überschreitet, mitzuteilen. Die EU-Kommission beurteilt dann kursorisch, ob die vorgesehene Verfahrensstrukturierung mit dem EU-Vergaberecht vereinbar ist, unbeschadet jeder späteren rechtlichen Auslegung oder Einschätzung. Dem Verfahrensvorschlag zufolge werden die Gesellschaftsanteile des bisherigen Minderheitsgesellschafters Remondis in den Wettbewerb gestellt, d.h. zum Gegenstand der Ausschreibung. Es soll also ein Anteilsverkauf ausgeschrieben werden und nicht einzelne Leistungsverträge oder die Gesamtheit der Leistungsverträge (Abfallsammlung und -entsorgung, Straßenreinigung, Bioabfallverwertung). Um diese drei Verträge zu harmonisieren und deren Laufzeiten zu synchronisieren, werden sie zunächst bis zur Jahresmitte 2019 zwischen der Stadt und der FES neu verhandelt und abgeschlossen. In den Verträgen sind klare und präzise Anpassungsklauseln für etwaige notwendige Änderungen während der Vertragslaufzeit vorzusehen. Diese Anpassungsmodalitäten sollen unter anderem notwendige Preisänderungen, Mengenanpassungen sowie Qualitätsanpassungen in der Zukunft berücksichtigen bzw. ermöglichen. Gleiches gilt für den Umgang mit unzureichender Leistungserbringung. Erst danach erfolgt die Ausschreibung des Anteilsverkaufs. Dabei wird der Kaufpreis für den Gesellschaftsanteil wesentlich durch die drei Verträge bestimmt. Wirksam werden die Verträge mit dann harmonisierten bzw. synchronisierten Laufzeiten zum 01.01.2021. Als Laufzeit für die Neuvergabe der strategischen Partnerschaft sind 20 Jahre vorgesehen. Diese lange Laufzeit hat für die Stadt Frankfurt am Main den Vorteil, dass auf unterschiedlichen Ebenen Planungssicherheit gewährleistet ist. Das betrifft u.a. die Qualität der Leistungserbringung, die Sicherheit der Arbeitsplätze und vor allem die Sicherstellung von notwendigen Investitionen in der Zukunft. Für den privaten Partner ist die erweiterte Laufzeit ebenfalls von Relevanz: Erfahrungsgemäß bedarf es einer Zeitspanne von 15-20 Jahren, bis sich der Kaufpreis des Gesellschaftsanteils amortisiert hat (zur Vertragslaufzeit im Verhältnis zur Amortisationsdauer von Investitionen siehe z.B. Randziffer 46 des Grünbuchs der EU-Kommission zu Öffentlich-Privaten Partnerschaften). Was die Marktsituation angeht, so wurde im Zuge des Notifizierungsverfahrens das Vorhandensein eines entsprechenden Marktes bestätigt. Die Stadt Frankfurt am Main wird im Zuge des Ausschreibungsverfahrens die Anforderungen an die Eignung der Interessenten, insbesondere an deren Referenzen, so gestalten, dass mehrere Anbieter mit abfallwirtschaftlichen Kompetenzen realistische Chancen haben, die Kriterien zu erfüllen. Auf diese Weise ist hinreichender Wettbewerb gewährleistet. Sollte aus der Neuausschreibung der strategischen Partnerschaft FES dennoch kein geeigneter Partner hervorgehen, verbleibt die Möglichkeit einer Neuausschreibung der jeweiligen Einzelleistungsverträge. Bei der gewählten Vergabeverfahrensart handelt es sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach § 17 der Vergabeverordnung des Bundes (VgV). Im Einzelnen sind folgende Verfahrensschritte vorgesehen: I. Europaweite Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der EU sowie nationale Bekanntmachung in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) (Ende 2. Quartal 2019) II. Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA) mit sich daran anschließender Käufer-Due-Diligence (erste Stufe) (Ende 3. Quartal 2019) III. Eingang der Erstangebote/Verhandlungsrunden mit sich daran anschließender vertiefender Käufer-Due-Diligence und Vertragsverhandlungen, finaler Angebotsabgabe (zweite Stufe) (1. Quartal 2020) IV. Interne Auswahlentscheidung; Zuschlagserteilung; Bekanntmachung der Auftragsvergabe (3. Quartal 2020) Mit dem privaten Partner werden in den auszuhandelnden Verträgen geeignete Endschaftregelungen getroffen. Diese sollen sicherstellen, dass auch nach dem Ablauf der Vertragslaufzeit für die neuabzuschließende strategische Partnerschaft vergaberechtliche Vorgaben eingehalten werden. Grundlage wird dabei ein Recht der Stadt Frankfurt am Main zur Beendigung der gesellschaftsrechtlichen Verbindung nach Ablauf von 20 Jahren sein. Ziel einer solchen Regelung ist, der Stadt alle denkbaren Handlungsmöglichkeiten offen zu halten - z.B. eine erneute Neuvergabe des Gesellschaftsanteils im Wettbewerb, Errichtung einer Inhouse-fähigen Gesellschaft (sogenannte Call-Option für den Minderheitsgesellschaftsanteil), welche die hoheitlichen Aufgaben im Bereich der Abfallwirtschaft und Straßenreinigung für die Stadt ausführt, oder wettbewerbliche Ausschreibung der jeweiligen Einzelleistungsverträge durch die Stadt Frankfurt am Main. C. Alternativen Es sind drei Alternativen zur Neuausschreibung des privaten Minderheitengesellschaftsanteils denkbar: 1. Neuausschreibung der gegenwärtig mit der FES bestehenden Einzelleistungsverträge über Bioabfallverwertung, Straßenreinigung und Abfallsammlung und -entsorgung zu deren jeweiligem Laufzeitende Eine Alternative wäre die jeweilige Ausschreibung der Einzelleistungsverträge. Aufgrund der zeitlich aufwändigen Vergabeverfahren müsste zeitnah mit deren Ausschreibung begonnen werden. Eine solche Vorgehensweise birgt jedoch erhebliche Risiken, die die FES in ihrem wirtschaftlichen Bestand gefährden können. Ein mögliches Szenario wäre zum Beispiel, dass die FES aus den drei anstehenden Vergabeverfahren um den Neuabschluss der Einzelleistungsverträge (Bioabfallverwertung in 2019, Straßenreinigung in 2020 und Abfallsammlung und -entsorgung in 2025) teilweise oder vollständig nicht als erfolgreicher Bieter hervorgeht. Eine solche Entwicklung ist deshalb ernsthaft in Betracht zu ziehen, weil die FES aufgrund der Vergütung ihrer Mitarbeiter/innen nach dem TVöD und der Zugehörigkeit zur ZVK im Wettbewerb gegenüber anderen Anbietern, die in der Regel mit unterwertiger oder ohne Tarifbindung agieren, einen deutlichen Wettbewerbsnachteil hat. Der Verlust eines oder mehrerer Einzelleistungsverträge hätte eine wirtschaftliche Schwächung oder sogar die Zerschlagung der FES zur Folge, woraus wiederum ein Wertverlust des städtischen Gesellschaftsanteils und betriebsbedingte Kündigungen vieler der über 1.800 Mitarbeiter/innen der FES sowie deren Tochtergesellschaften resultieren würden. Sollte die FES trotzdem eine oder mehrere Ausschreibungen gewinnen, wären dennoch gemäß europäischem Wettbewerbsrecht mindestens alle sieben Jahre erneute Ausschreibungen notwendig. Hinzu kommt, dass in kürzeren zeitlichen Abständen die Gefahr des Verlustes eines Einzelauftrages weiterhin bestünde, da eine Harmonisierung der Laufzeiten der Verträge bei dieser Variante nicht möglich ist. 2. Kommunalisierung Die Variante einer vollständigen Kommunalisierung der FES kann derzeit von Rechts wegen von der Stadt Frankfurt am Main nicht allein, d.h. nicht ohne die Zustimmung des jetzigen Mitgesellschafters Remondis herbeigeführt werden. Auf der Grundlage der bestehenden ungekündigten Leistungsvereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der FES in den Bereichen Straßenreinigung und Abfallsammlung und -entsorgung sowie aufgrund der zwischen den Gesellschaftern der FES, also Stadt und Remondis, im Jahr 2012 abgeschlossenen sogenannte Endschaftsregelung besteht für die Stadt erst nach Ablauf des am längsten laufenden Einzelleistungsvertrages (Abfallsammlung und -entsorgung mit Enddatum 31.12.2025) die Möglichkeit zur Kommunalisierung in Form eines Ankaufs des privaten Gesellschaftsanteils an der FES zum 01.01.2026. Die Stadt dürfte ab dann allerdings aus vergaberechtlichen Gründen zur Herstellung der Inhousefähigkeit nur den Teil und die Aufgaben der FES kommunalisieren, die wettbewerbsfrei sind, d.h. den hoheitlichen Teil der Aufgaben umfassen. Dies betrifft ca. 40 Prozent des heutigen Umsatzes und nur den Kern der Belegschaft, der im sogenannten Satzungsgeschäft beschäftigt ist. Unter welcher Kostensituation eine solch kleine Gesellschaft arbeiten würde und welchen Wert zu diesem Zeitpunkt das Unternehmen FES und die 49 Prozent-Anteile von Remondis haben, lässt sich zum heutigen Stand nicht voraussagen. Sicher ist allerdings, dass dieses Konstrukt eine Zerschlagung des FES-Konzerns sowie betriebsbedingte Kündigungen in einem größeren Umfang nach sich ziehen würden. 3. Gründung einer 100 %igen städtischen Gesellschaft und Übertragung der drei Einzelleistungsverträge (Bioabfallverwertung, Straßenreinigung, Abfallsammlung und -entsorgung) an diese; für die restlichen Aufträge des sogenannten Drittgeschäfts bleibt die strategische Partnerschaft bestehen Die in einer solchen Modellvariante ins Auge gefasste Gründung einer 100 % städtischen Gesellschaft mit einer jeweils vergaberechtsfreien, sukzessiven Übertragung der drei Einzelleistungsverträge nach deren jeweiligem Vertragsende von der jetzigen FES auf eine neu zu gründende inhousefähige Gesellschaft "FES-neu" wäre zwar dem Grunde nach denkbar. Damit würde der regulär bis zum 31.12.2025 bestehenden Gesellschafterstellung von Remondis an der jetzigen FES jedoch nachhaltig die Werthaltigkeit entzogen, da die Einzelleistungsverträge nach und nach auf die FES-neu "wegübertragen" würden. Dies wiederum dürfte zur Folge haben, dass Remondis sich gegen diesen Entzug der Werthaltigkeit ihres Gesellschaftsanteils gegenüber der Stadt Frankfurt am Main mittels Ausübung ihrer gesellschaftsrechtlichen Abwehrrechte - mit überdurchschnittlicher Aussicht auf Erfolg - zur Wehr setzen wird. Außerdem käme es zu einer sukzessiven Zersplitterung und Schwächung der bestehenden FES. D. Finanzielle Auswirkungen Die Neuausschreibung der Minderheitsanteile an der FES und die 20-jährige Laufzeit des Vertrages beinhalten für die Stadt Frankfurt am Main wie für den FES-Konzern eine Vielzahl an mittelbaren finanziellen Vorteilen. Das gilt zum einen im Hinblick auf die Gebührenstabilität und den städtischen Haushalt, zum zweiten mit Blick auf die langfristige und nachhaltige Sicherung des Konzerns und dessen Arbeitsplätze sowie drittens hinsichtlich des abgesicherten Fortbestands des seit 1998 erfolgreich praktizierten Konstrukts einer strategischen Partnerschaft mit einem Privatunternehmen mit einer regelmäßigen Dividendenausschüttung. Was mögliche steuerliche Risiken angeht, so wird einer ersten Vorab-Prüfung zufolge die Transaktion der Gesellschafteranteile im Ergebnis keine Grunderwerbsteuer auslösen. Auch unterliegt der Verkaufsertrag nach aktuellem Stand nicht der Körperschaft- oder Gewerbesteuer. Es dient zur Kenntnis, dass durch das beschriebene Verfahren (Veräußerung und Rückkauf von Gesellschaftsanteilen nach Ausschreibung) keine Belastung des städtischen Haushaltes eintreten wird. In den Doppelhaushalt 2020/2021 können allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Beträge eingeplant werden. Anlage 1_Eckpunktepapier (nicht öffentlich - ca. 179 KB) Anlage 2_EX_ante_FFM (nicht öffentlich - ca. 441 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.06.2019, NR 884 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 152 Anregung vom 26.10.2020, OA 622 Vortrag des Magistrats vom 04.02.2022, M 13 Vortrag des Magistrats vom 04.02.2022, M 14 Vortrag des Magistrats vom 04.02.2022, M 15 Vortrag des Magistrats vom 04.02.2022, M 16 Vortrag des Magistrats vom 04.02.2022, M 17 Vortrag des Magistrats vom 04.02.2022, M 18 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.06.2019, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. a) Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass die Herren Gannoukh und Zengin gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen haben. 2. a) Die Vorlage NR 884 wird abgelehnt. b) Es dient zur Kenntnis, dass die Herren Gannoukh und Zengin gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen haben. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 76 = Annahme, NR 884 = Prüfung und Berichterstattung) BFF (M 76 = Annahme, NR 884 = Ziffern 1. und 3. Ablehnung, Ziffern 2., 4. und 5. Prüfung und Berichterstattung) FRANKFURTER (M 76 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 76 = Ablehnung, NR 884 = Annahme) 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.06.2019, TO II, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 884 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD; GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und LINKE. (= Annahme) Ziffern 2., 4. und 5.: CDU, SPD; GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) und LINKE. (= Annahme) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. a) Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass die Herren Gannoukh und Zengin gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen haben. 2. a) Die Vorlage NR 884 wird abgelehnt. b) Es dient zur Kenntnis, dass die Herren Gannoukh und Zengin gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen haben. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pauli, Busch, Lange, Hanisch und Christann sowie von Bürgermeister Becker und Stadträtin Heilig dienen zur Kenntnis. d) Es dient zur Kenntnis, dass die FRANKFURTER zwei Minuten Redezeit an die LINKE. übertragen haben. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. zu a) Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffern 2., 4. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4212, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019 Aktenzeichen: 91 2

Abschluss eines Immobilien-Rahmenvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) über bereits genutzte Liegenschaften und Verlängerung eines Erbbaurechtes mit der Rhein-Main Biokompost GmbH

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 152 Betreff: Abschluss eines Immobilien-Rahmenvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) über bereits genutzte Liegenschaften und Verlängerung eines Erbbaurechtes mit der Rhein-Main Biokompost GmbH Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.06.2019, § 4212 (M 76) 1. Dem Abschluss eines Immobilien-Rahmenvertrages mit der FES wird zu nachfolgenden Konditionen zugestimmt: Mieter: Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Weidenbornstraße 40, 60389 Frankfurt am Main Mietfläche: Betriebshöfe: Bleichstraße 11 Seehofstraße 48-52 Riederspießstraße 3-9 Mannheimer Straße 119 Breuerwiesenstraße 2 Barbarossastraße (Kleinmüllplatz) Landgraben (Kleinmüllplatz) Sonstige Flächen: Max-Holder-Straße 29 Schielestraße 32 Ferdinand-Porsche-Straße 6 und 10-12 Ferdinand-Porsche-Straße 18 Ferdinand-Porsche-Straße 47 Die anzupassenden Mietverträge sind mit Vertragsdetails in der beigefügten Anlage dargestellt. Mietzweck: Gewerblich genutzte Flächen zur Erfüllung der Aufgaben durch die FES im Rahmen der mit der Stadt Frankfurt am Main bestehenden Entsorgungs- und Dienstleistungsverträge. Laufzeit: Verlängerung und Harmonisierung der Vertragslaufzeiten zum Enddatum 31.12.2040 Mietzins: Vor Verlängerung und Harmonisierung der Mietverträge werden für jede Liegenschaft mit Hilfe kommunaler Wertermittlungen die marktüblichen Mieten ermittelt. Das ABI wird diese bis spätestens Januar 2021 mit der FES verhandeln und dem Magistrat bzw. der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen. Abschluss Rahmenvertrag: Monatserster nach Beschluss 2. Verlängerung des Erbbaurechtes mit der RMB Rhein-Main-Biokompost GmbH (RMB), vertreten durch den Geschäftsführer, Weidenbornstraße 40, 60389 Frankfurt am Main Erbbaugrundstücke: Peter-Behrens-Str. 8/Schielestraße, Gem. Frankfurt, Flur 418, Flurstücke-Nrn. 3/15 (hält 19.676 m2) und 3/16 (hält 324 m2), somit insgesamt 20.000 m2 Erbbauzweck: gewerbliche Zwecke; Errichtung von Baulichkeiten für den Betrieb einer Biokompostierungsanlage oder anderer Einrichtungen der Abfallwirtschaft Erbbauzeit: bis zum 31.12.2040 Erbbauzins: Der Erbbauzins beträgt 6 % von ca. 238,60 €/m2, somit jährlich 286.323,45 € Anpassungsklausel: Anpassung des Erbbauzinses alle 5 Jahre nach der Entwicklung der Verbraucherpreise Kosten und Steuern: Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung, insbesondere die Kosten des Notars und mit dem Vollzug im Grundbuch verbundene Kosten, sowie die Grunderwerbsteuer trägt die Erbbauberechtigte. Dies gilt auch für alle Nachtragsverträge zum Erbbauvertrag. Kosten für die Vertretung (Vollmachten, Ausweise, etc.) trägt jede Partei für sich. Verrechnung: Kontengruppe 50 Erträge aus Erbbaurechte. 3. Der Magistrat, das Dezernat V - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Bodenrichtwert bei einer gewerblichen Nutzung ab dem 01.01.2020 230 €/m2 beträgt. In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen Vergabe der Grundstücke in Erbbaurecht, unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Dynamisierung und einem Verkauf zum Bodenrichtwert ergibt sich über die Laufzeit ein prognostizierter Zinsvorteil für die Stadt in Höhe von 750.049,46 €. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main hat, im Zuge des europaweiten Vergabeverfahrens "Neuvergabe strategische Partnerschaft FES" (vgl. ABI.-EU Nr. 2019/S 125-305946 vom 02.07.2019) auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019, § 4212, sowie eines darauf aufbauenden Magistratsbeschlusses vom 20.09.2019 die mit der FES bestehenden Dienstleistungsverträge im Bereich der Abfallwirtschaft (Leistungsverträge über Abfallsammlung und -entsorgung, Stadtreinigung und Winterdienst sowie Bioabfallverwertung) mit Wirkung zum 01.01.2021 bis zum Ablauf des Jahres 2040 abgeschlossen. Die Verpflichtung zur Umsetzung der Verträge wurde mit dem Abschluss des Konsortialvertrags zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem Partner Remondis am 08.09.2020 beurkundet und damit rechtskräftig bestätigt. Die Erbringung der geschuldeten Dienstleistung durch die FES und der RMB setzt voraus, dass die Nutzung der in der Anlage aufgelisteten Liegenschaften bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin rechtlich und tatsächlich sichergestellt wird. B. Lösung Abschluss eines Immobilien-Rahmenvertrages, mit dem die Laufzeit und nach kommunalen Wertermittlungen die Miethöhe der einzelnen Verträge entsprechend angepasst werden. Die übrigen Konditionen der bestehenden Verträge bleiben unverändert. Da die Laufzeit teilweise für mehr als 10 Jahre verlängert werden soll, ist aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018, § 2478, ein Beschluss der Stadtverordneten erforderlich. Verlängerung des bestehenden Erbbaurechtes mit der RMB über die Liegenschaft Peter-Behrens-Straße 8. C. Alternativen Keine. D. Kosten Der Stadt Frankfurt am Main entstehen durch den Abschluss des Rahmenvertrages sowie der Verlängerung des Erbbauvertrages lediglich Kosten für die Wertermittlungen. Anlage _Uebersicht_Vertraege (ca. 58 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.12.2020, NR 1343 Anregung vom 26.10.2020, OA 622 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.01.2018, NR 523 Vortrag des Magistrats vom 17.05.2019, M 76 Vortrag des Magistrats vom 04.02.2022, M 13 Vortrag des Magistrats vom 04.02.2022, M 14 Vortrag des Magistrats vom 04.02.2022, M 15 Vortrag des Magistrats vom 04.02.2022, M 16 Vortrag des Magistrats vom 04.02.2022, M 17 Vortrag des Magistrats vom 04.02.2022, M 18 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 4, 5, 6, 11, 12, 16 Versandpaket: 30.09.2020 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 67 Beschluss: Der Vorlage M 152 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 12 am 23.10.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage M 152 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 622 2020 1. Der Ortsbeirat beschließt zur Vorlage M 152 die Vorlage OA 622. Die Vorlage OA 622 lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 152 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Planung und Realisierung des Wohngebiets südliche Dieburger Straße durch einen Immobilien-Rahmenvertrag mit der FES für das Gelände Ferdinand-Porsche-Straße 47 nicht beeinträchtigt wird." 2. Der Vorlage M 152 wird unter Hinweis auf OA 622 zugestimmt. Abstimmung: Zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU und BFF Zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU und 1 BFF 41. Sitzung des OBR 16 am 27.10.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 152 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage M 152 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 4 am 27.10.2020, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 152 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 83 Beschluss: Der Vorlage M 152 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.11.2020, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage M 152 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 2. Die Beratung der Vorlage OA 622 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. AfD (= Ablehnung) LINKE. und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 622) FDP (= Annahme) CDU, SPD, GRÜNE und BFF (= Votum im Plenum) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 152 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 152 = Ablehnung) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2020, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. a) Den Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage M 152 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Entscheidung über die Ziffer 2. der Vorlage M 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 2. Die Beratung der Vorlage OA 622 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 622) sowie FDP und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz); BFF (= Enthaltung) b) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Ziffer 2. der Vorlage M 152 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1343 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1343 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 622 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 622); AfD und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION; AfD und BFF (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF und FRAKTION (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (M 152 Ziffer 2. = Annahme im Rahmen OA 622, NR 1343 = Votum im Plenum, OA 622 = Annahme) FRANKFURTER (M 152 Ziffer 2. = Annahme ohne Zusatz, OA 622 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 152 Ziffer 2., NR 1343 und OA 622 = Ablehnung) 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.12.2020, TO II, TOP 21 Beschluss: 1. Der Ziffer 2. der Vorlage M 152 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1343 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1343 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 622 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 622) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); AfD und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); AfD und BFF (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6658, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.11.2020 § 6822, 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2020 Aktenzeichen: 91 2

Abschluss eines Immobilien-Rahmenvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) über bereits genutzte Liegenschaften und Verlängerung eines Erbbaurechtes mit der Rhein-Main Biokompost GmbH Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 152

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.10.2020, OA 622 entstanden aus Vorlage: M 152 vom 25.09.2020 Betreff: Abschluss eines Immobilien-Rahmenvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) über bereits genutzte Liegenschaften und Verlängerung eines Erbbaurechtes mit der Rhein-Main Biokompost GmbH Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 152 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 152 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Planung und Realisierung des Wohngebiets südliche Dieburger Straße durch einen Immobilien-Rahmenvertrag mit der FES für das Gelände Ferdinand-Porsche-Straße 47 nicht beeinträchtigt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 152 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.01.2018, NR 523 Vortrag des Magistrats vom 17.05.2019, M 76 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 219 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.10.2020 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.11.2020, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage M 152 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 2. Die Beratung der Vorlage OA 622 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. AfD (= Ablehnung) LINKE. und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 622) FDP (= Annahme) CDU, SPD, GRÜNE und BFF (= Votum im Plenum) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 152 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 152 = Ablehnung) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2020, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. a) Den Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage M 152 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Entscheidung über die Ziffer 2. der Vorlage M 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 2. Die Beratung der Vorlage OA 622 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 622) sowie FDP und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz); BFF (= Enthaltung) b) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Ziffer 2. der Vorlage M 152 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1343 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1343 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 622 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 622); AfD und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION; AfD und BFF (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF und FRAKTION (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (M 152 Ziffer 2. = Annahme im Rahmen OA 622, NR 1343 = Votum im Plenum, OA 622 = Annahme) FRANKFURTER (M 152 Ziffer 2. = Annahme ohne Zusatz, OA 622 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 152 Ziffer 2., NR 1343 und OA 622 = Ablehnung) 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.12.2020, TO II, TOP 21 Beschluss: 1. Der Ziffer 2. der Vorlage M 152 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1343 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1343 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 622 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 622) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); AfD und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); AfD und BFF (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6658, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.11.2020 § 6822, 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2020 Aktenzeichen: 91 2

Beratung im Ortsbeirat: 4