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Beteiligung des Ortsbeirats und der Bürgerschaft am weiteren Verlauf der Planung und Entwicklung des Stadtquartiers Günthersburghöfe (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6092 entstanden aus Vorlage: OF 841/3 vom 04.03.2020 Betreff: Beteiligung des Ortsbeirats und der Bürgerschaft am weiteren Verlauf der Planung und Entwicklung des Stadtquartiers Günthersburghöfe (II) Vorgang: OM 4734/19 OBR 3; ST 1932/19 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Inhalte und planerischen Überlegungen zum Bebauungsplan Nr. 880 und seinen Festsetzungen in einer öffentlichen Veranstaltung (ST 1932) noch vor der Sommerpause vorzustellen; 2. Ortsbeirat und Bürgerschaft ebenfalls noch vor der Sommerpause an der inhaltlichen und planerischen Ausgestaltung des Bebauungsplans in Workshops zu den vom Ortsbeirat (OM 4734) und Magistrat (ST1932) benannten Themenfeldern substanziell zu beteiligen und zu diesen Workshops auch externe Expertinnen und Experten einzuladen und den Ortsbeirat an der Auswahl derselben zu beteiligen. Die Themenfelder sind - Soziale Mischung des Quartiers, Konzeptvergabe; - Verkehr; - Klima, Flora und Fauna; - öffentliche Grünräume, Quartiersplatz; - ökologische Bauweise; - Urbanität. Begründung: Die vorbereitenden Arbeiten zum Bebauungsplan Nr. 880 stehen offenbar kurz vor dem Abschluss. Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat bereit ist, die Inhalte und planerischen Überlegungen vor der öffentlichen Auslage des Bebauungsplans in einer öffentlichen Veranstaltung vorzustellen. Ortsbeirat und Bürgerschaft sollen vom Magistrat möglichst umfassend informiert werden und darüber hinaus auch die Möglichkeit erhalten, auf Inhalte und Überlegungen zum Bebauungsplan und seinen Festsetzungen auch noch einwirken zu können. Deshalb bittet der Ortsbeirat darum, die angekündigte Veranstaltung des Magistrats und auch die Workshops noch vor der Sommerpause zu machen. Die Workshops sollen ermöglichen, vertieft in die Themen einzusteigen und substanzielle Ideen und Vorschläge zu entwickeln und so die Chance eröffnen, dass sie in die Inhalte und planerischen Überlegungen zum Bebauungsplan und seinen Festsetzungen, aber auch in nachfolgende städtebauliche Verfahren (Verträge etc.) noch einfließen können. Die Einbeziehung externer Expertinnen und Experten ist deshalb sinnvoll und wichtig, weil sie mit dem Blick von außen andere Sichtweisen und Ideen beitragen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4734 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1932 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1812 Anregung vom 29.10.2020, OA 633 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0
Beteiligung des Ortsbeirats und der Bürgerschaft am weiteren Verlauf der Planung und Entwicklung des Stadtquartiers Günthersburghöfe (II)
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1812 Betreff: Beteiligung des Ortsbeirats und der Bürgerschaft am weiteren Verlauf der Planung und Entwicklung des Stadtquartiers Günthersburghöfe (II) Der Magistrat berichtet zu den planerischen Entwicklungen beim Projekt Günthersburghöfe gemäß der Vorlage NR 235 vom 01.02.2017 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017, § 1053) in regelmäßigen Abständen zum aktuellen Stand der Ergebnisse von Planungen und Untersuchungen, zuletzt am 27.04.2020 (B 209 / 2020). Darüber hinaus wurde wie in der ST 1932 vom 07.10.2019 berichtet, das städtebauliche Konzept vertieft und detailliert. Auf dieser Grundlage wird derzeit der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße / Südlich Wasserpark - erarbeitet mit dem Ziel, den Bebauungsplanentwurf in den Beschlussgang zum Offenlagebeschluß zu geben. Die Themen der erneut gewünschten Beteiligungsformate in Form von Workshops sind Grundlage des städtebaulichen Wettbewerbs gewesen und als solche umfassend in die Erarbeitung der städtebaulichen Figur eingeflossen. Der Magistrat wird den Bebauungsplanentwurf und die damit verbundenen Konzeptansätze gemäß der Beschlusslage vom 23.02.2017 im Zuge des Beschlussganges im Ortsbeirat vorstellen. Diese Präsentation im Ortsbeirat wird der Vorstellung und Erläuterung der Planungsergebnisse zum Bebauungsplan dienen. Im Zuge der Öffentlichen Auslegung können weitere Anregungen und Einwendungen zum Bebauungsplan eingebracht werden. Aufgrund der allgemeinen Situation hat sich die Zeitplanung des Projektes insgesamt verschoben, so dass vor der Sommerpause 2020 keine Veranstaltungen mehr stattfinden konnten. Zu der Thematik: "öffentliche Grünräume" ist direkt nach der Sommerpause ein "Vierter Runder Tisch" vorgesehen, in dem die derzeitigen Planungsüberlegungen vorgestellt und die Teilnehmer um ihre Beteiligung und Abstimmung gebeten werden. Beteiligungsformate zu den Themenfeldern Quartiersplatz und ökologische Bauweise setzen eine planungsrechtliche Grundlage voraus. Diese liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt - ohne einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Bebauungsplanentwurf - noch nicht vor. Diesbezügliche Veranstaltungen werden selbstverständlich stadtfinden, wenn der Bebauungsplan die dafür erforderliche Verfahrensreife hat. Mit der Stellungnahme ST 1932 vom 07.10.2019 wurde hierzu bereits ausführlich berichtet und auf mögliche kommende Beteiligungsverfahren hingewiesen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6092 Anregung vom 29.10.2020, OA 633
Günthersburghöfe: Aussetzung der Offenlage des Bebauungsplans Nr. 880 und der Verhandlungen über städtebauliche Verträge
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2020, OF 987/3 Betreff: Günthersburghöfe: Aussetzung der Offenlage des Bebauungsplans Nr. 880 und der Verhandlungen über städtebauliche Verträge Der Magistrat arbeitet mit Hochdruck an der Offenlage des B-Plans Nr. 880 und an der Vorbereitung städtebaulicher Verträge. Der Informationsstand des Ortsbeirats über den aktuellen Stand des Verfahrens ist gering. Die Bereitschaft des Magistrats, Ortsbeirat und Bürgerschaft über die frühzeitige Beteiligung im Jahre 2017 hinaus an den wesentlichen Themenstellungen zur Planung und Entwicklung der Günthersburghöfe zu beteiligen, ist leider nicht erkennbar. Das zeigt zuletzt die Stellungnahme des Magistrats (ST 1812 vom 12.10.20) zum Beschluss des Ortsbeirats vom 28.05.20 (OM 609). Die Gefahr, dass am Ende auf dem Areal der Klein- und Freizeitgärten ein Wohnquartier entsteht, das den ökologischen, klimatologischen, verkehrlichen und sozialen Anforderungen des 21. Jahrhunderts nicht genügt, ist sehr groß (z. B. in Bezug auf ein weitgehend autofreies Quartier, die Anwendung strenger ökologischer Baukriterien, Erhalt wertvoller Baumbestände, sozialer Mischung). Angesichts der sich in den zurückliegenden Jahren verschärfender Klimakrise und deren spürbaren Auswirkungen (Hitzerekorde, tropische Nächte, Dürren etc.) ist es angezeigt, alle Maßnahmen, die unter Klima- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten fragwürdig sind, nochmals auf den Prüfstand zu stellen, die aktuelle Nutzung der Natur-, Grün- und Freiflächen im Sinne der Aufwertung dieser Flächen neu zu bewerten und Für und Wider neu abzuwägen: Wohnungsbau (auch in welchem Umfang) einerseits, Klima, Flora und Fauna andererseits. Vor diesem Hintergrund wird der Ortsbeirat gebeten, zu beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, 1. die vom Ortsbeirat geforderte 2. Runde der BürgerInnenbeteiligung durchzuführen, deren Ergebnisse in den weiteren Verlauf der Planung und Entwicklung der Günthersburghöfe soweit als möglich einfließen sollen; 2. die Offenlage des Bebauungsplans und die Verhandlungen über städtebauliche Verträge und andere rechtliche Bindungen auszusetzen, bis a) die 2. Runde der Bürgerbeteiligung abgeschlossen ist; b) noch ausstehende Gutachten zum Artenschutz und den klimatischen Auswirkungen für die angrenzenden Quartiere auch bei den immer häufiger auftretenden Wetterextremen und damit verbundenen tropischen Nächten in Auftrag gegeben und die Ergebnisse aller Gutachten öffentlich zugänglich gemacht wurden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung OA 633 2020 Die Vorlage OF 987/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Günthersburghöfe: Aussetzung der Offenlage des Bebauungsplans Nr. 880 und der Verhandlungen über städtebauliche Verträge
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2020, OA 633 entstanden aus Vorlage: OF 987/3 vom 28.10.2020 Betreff: Günthersburghöfe: Aussetzung der Offenlage des Bebauungsplans Nr. 880 und der Verhandlungen über städtebauliche Verträge Vorgang: OM 6092/20 OBR 3; ST 1812/20 Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XVIII. Wahlperiode) Der Magistrat arbeitet mit Hochdruck an der Offenlage des Bebauungsplans Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark - und an der Vorbereitung städtebaulicher Verträge. Der Informationsstand des Ortsbeirats über den aktuellen Stand des Verfahrens ist gering. Die Bereitschaft des Magistrats, Ortsbeirat und Bürgerschaft über die frühzeitige Beteiligung im Jahre 2017 hinaus an den wesentlichen Themenstellungen zur Planung und Entwicklung der Günthersburghöfe zu beteiligen, ist leider nicht erkennbar. Das zeigt zuletzt die Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1812, auf die Anregung des Ortsbeirats vom 28.05.2020, OM 6092. Die Gefahr, dass am Ende auf dem Areal der Klein- und Freizeitgärten ein Wohnquartier entsteht, das den ökologischen, klimatologischen, verkehrlichen und sozialen Anforderungen des 21. Jahrhunderts nicht genügt, ist sehr groß (z. B. in Bezug auf ein weitgehend autofreies Quartier, die Anwendung strenger ökologischer Baukriterien, Erhalt wertvoller Baumbestände, sozialer Mischung). Angesichts der sich in den zurückliegenden Jahren verschärfenden Klimakrise und deren spürbarer Auswirkungen (Hitzerekorde, tropische Nächte, Dürren etc.) ist es angezeigt, alle Maßnahmen, die unter Klima- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten fragwürdig sind, nochmals auf den Prüfstand zu stellen, die aktuelle Nutzung der Natur-, Grün- und Freiflächen im Sinne der Aufwertung dieser Flächen neu zu bewerten und Für und Wider neu abzuwägen: Wohnungsbau (auch in welchem Umfang) einerseits, Klima, Flora und Fauna andererseits. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die vom Ortsbeirat geforderte zweite Runde der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durchzuführen, deren Ergebnisse in den weiteren Verlauf der Planung und Entwicklung der Günthersburghöfe soweit als möglich einfließen sollen; 2. die Offenlage des Bebauungsplans und die Verhandlungen über städtebauliche Verträge und andere rechtliche Bindungen auszusetzen, bis a) die zweite Runde der Bürgerbeteiligung abgeschlossen ist; b) noch ausstehende Gutachten zum Artenschutz und den klimatischen Auswirkungen für die angrenzenden Quartiere auch bei den immer häufiger auftretenden Wetterextremen und damit verbundenen tropischen Nächten in Auftrag gegeben und die Ergebnisse aller Gutachten öffentlich zugänglich gemacht wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6092 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1812 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 04.11.2020 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.11.2020, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 633 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2020, TO I, TOP 51 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 633 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 177 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 633 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 89 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 633 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.02.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 633 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 56 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 633 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 7049, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 Aktenzeichen: 61 0
Beratung im Ortsbeirat: 4
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