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Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Linien des Bündels G für die Jahre 2020 - 2028
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 28.05.2018, M 93 Betreff: Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Linien des Bündels G für die Jahre 2020 - 2028 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.10.2016, § 632 (M 165) 1. Der Magistrat wird beauftragt, die Busverkehrsleistungen im Linienbündel G mit den Buslinien 24, 25, 27, 28, 29 , 65, 69, n 4, n41 für den Zeitraum vom 13.12.2020 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2028 auf der Grundlage des § 119 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu vergeben. 2. Das im derzeitigen Fahrplanbuch dokumentierte Leistungsangebot stellt gemeinsam mit dem in der Anlage enthaltenen Maßnahmenkonzept sowie den weiteren in der Anlage enthaltenen Anforderungen an die Qualität eine Konkretisierung der Vorgaben des Nahverkehrsplanes (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2005, § 9154) dar und bildet die aus Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main "Ausreichende Verkehrsbedienung" für das Linienbündel G ab. 3. Der Magistrat wird beauftragt, die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zu ermächtigen, den erforderlichen Verkehrsvertrag mit dem Ausschreibungsgewinner abzuschließen. Begründung: A. Zielsetzung: traffiQ, die Lokale Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main, hat aufgrund der städtebaulichen und verkehrlichen Entwicklungen (u. a. Fahrgastzuwächse, Ausweisung von Neubaugebieten, Einführung von Kleinbuslinien) eine Überprüfung und Neuordnung aller Linienbündel auch mit dem Ziel einer weiteren Erhöhung der Mittelstandfreundlichkeit und einer Begrenzung der Zahl der Fahrzeugtypen je Bündel im Sinne einer wirtschaftlicheren Fuhrparkgestaltung durchgeführt, aus der sich Modifikationen des Busliniennetzes ergeben haben. Ferner hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat mit Beschluss vom 13.10.2016 (§ 632) beauftragt, durch traffiQ ein Konzept zur Weiterentwicklung der Linienbündelkonzeption erarbeiten zu lassen, das dem Ziel Rechnung trägt, so zeitnah wie möglich die Hälfte der lokalen Busverkehrsleistungen direkt an das kommunale Busverkehrsunternehmen ICB GmbH zu vergeben und die Bündelzuschnitte weiter verkehrlich und wirtschaftlich zu optimieren. Aufgrund dessen wurde mittlerweile festgelegt, dass neben den bereits direkt vergebenen Linienbündeln D und E ebenfalls ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2020 auch das bisher im Wettbewerb vergebene Linienbündel C direkt an das kommunale Busunternehmen vergeben werden soll. Ergebnis der seinerzeitigen Untersuchung und des o.a. Auftrages der Stadtverordnetenversammlung zur Optimierung der Bündelzuschnitte ist u.a. die jetzt vorgesehene Aufteilung des bisherigen Großbündels A in die etwa gleich großen Linienbündel A (neu) - Frankfurter Nordwesten - und G - Frankfurter Norden -. Da die Konzessionen und der damit verbundene Verkehrsvertrag des bisherigen Betreibers (Transdev GmbH) am Ende des Fahrplanjahres 2020 auslaufen, müssen die Verdingungsunterlagen als Grundlage für die Vergabe des Bündels G unter Beachtung der nach einer erfolgten Vergabe notwendigen Rüstzeit zur Betriebsvorbereitung (z. B. Bereitstellung von Personal und Fahrzeugen) durch traffiQ spätestens im September 2019 fertig gestellt und die Vergabe veröffentlicht sein, um die Betriebsaufnahme zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 sicherzustellen. B. Alternativen: Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009 (§ 5543) bestehen keine Alternativen. C. Lösung: Die im Anhang 1 zur Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) konkretisierten Anforderungskriterien im Linienbündel G dienen einschließlich der im Maßnahmenkonzept dargelegten Änderungen dazu, einen hochwertigen und kundengerechten öffentlichen Personennahverkehr für die Stadt Frankfurt am Main zu erreichen und die "Ausreichende Verkehrsbedienung" im Linienbündel G sicherzustellen. Die umzusetzende verkehrsplanerische Konzeption zum Bündel G beinhaltet die bis zum Jahresfahrplanwechsel am 12. Dezember 2020 und im Vergabezeitraum voraussichtlich verkehrlich notwendigen Maßnahmen (siehe Maßnahmenkonzept). Mit der Beschlussfassung über das Leistungsprogramm des Linienbündels G konkretisiert die Stadtverordnetenversammlung darüber hinaus die Vorgaben des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2005, § 9154). Für das Fahrplanjahr 2021, das erste Betriebsjahr nach Vergabe des Bündels G, ist ein Leistungs-umfang von ca. 1,78 Mio. Nutzwagenkilometern vorgesehen. Auf dieser Basis erfolgt die Vergabe der Linien des Bündels G für acht Jahre. D. Kosten In der mittelfristigen Finanzplanung der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH werden die für das Linienbündel G erforderlichen Mittel berücksichtigt. Diese errechnen sich aus der Differenz zwischen dem voraussichtlichen Aufwand abzüglich der prognostizierten Einnahmen. Mit der Berücksichtigung der erforderlichen Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH wird keine Entscheidung über eine entsprechende Anpassung des Zuschusses der Stadt Frankfurt am Main an den Treuhandbereich der traffiQ getroffen. Anlage _Anhang_1_zur_QSV (ca. 65 KB) Anlage _Anhang_2_zur_QSV (ca. 1,6 MB) Anlage _Kartografische_Darstellung_der_Aenderungen (ca. 3,7 MB) Anlage _Qualitaetssicherungsvereinbarung_QSV (ca. 29 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.06.2018, NR 595 Anregung vom 15.06.2018, OA 282 Antrag vom 14.06.2018, OF 159/15 Antrag vom 08.06.2018, OF 321/12 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.06.2007, M 107 Vortrag des Magistrats vom 23.01.2009, M 19 Vortrag des Magistrats vom 02.11.2012, M 252 Vortrag des Magistrats vom 24.08.2015, M 143 Vortrag des Magistrats vom 02.09.2016, M 165 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3392 Antrag vom 11.03.2019, OF 414/12 Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4510 Vortrag des Magistrats vom 27.05.2019, M 78 Vortrag des Magistrats vom 25.05.2020, M 82 Antrag vom 20.11.2020, OF 679/12 Anregung vom 27.11.2020, OA 642 Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 15 Versandpaket: 30.05.2018 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 93 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und REP 23. Sitzung des OBR 9 am 14.06.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 93 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF 23. Sitzung des OBR 15 am 15.06.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 282 2018 1. Die Vorlage M 93 dient unter Hinweis auf OA 282 2018 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 159/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 5 CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 CDU (= Ablehnung) zu 2. 3 CDU und GRÜNE gegen 2 CDU, 1 BFF, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 1 CDU, SPD und 1 BFF (= Enthaltung) 23. Sitzung des OBR 12 am 15.06.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3392 2018 1. Der Vorlage M 93 wird unter Hinweis auf OM 3392/18 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 321/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 10 am 07.08.2018, TO II, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 93 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 5 am 10.08.2018, TO I, TOP 65 Beschluss: Der Vorlage M 93 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 14 am 13.08.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 93 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.08.2018, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 93 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 595 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 282 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 595); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 93 = Ablehnung, NR 595 = Annahme, OA 282 = Annahme mit der Maßgabe, dass die Worte "Elektrobussen" bzw. "Elektrobusse" durch die Worte "Busse(n) mit Brennstoffzellen auf Wasserstoffbasis" ersetzt werden) 24. Sitzung des OBR 13 am 14.08.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 93 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.08.2018, TO II, TOP 3 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 93 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 595 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 282 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 595); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.08.2018, TO II, TOP 23 Beschluss: 1. Der Vorlage M 93 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 595 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 282 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 595) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Worte "Elektrobussen" im Antragstenor und "Elektrobusse" in der Begründung durch die Worte "Busse(n) mit Brennstoffzellen auf Wasserstoffbasis" ersetzt werden) Beschlussausfertigung(en): § 3027, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.08.2018 Aktenzeichen: 92 11
Schülerwege bei neuer Streckenplanung berücksichtigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3392 entstanden aus Vorlage: OF 321/12 vom 08.06.2018 Betreff: Schülerwege bei neuer Streckenplanung berücksichtigen Vorgang: M 93/18 Der Magistrat wird gebeten, die Streckenplanung nochmals zu überdenken, um insbesondere dem Schülerverkehr Rechnung zu tragen. In der aktuellen Planung ist die Andienung des Gymnasiums Riedberg und der IGS Kalbach-Riedberg nicht ausreichend berücksichtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.05.2018, M 93 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1846 Antrag vom 11.03.2019, OF 414/12 Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4510 Antrag vom 20.11.2020, OF 679/12 Anregung vom 27.11.2020, OA 642 Aktenzeichen: 92 1
Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29 - Schülerbeförderungen in KalbachRiedberg auch über 2019 hinaus gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4510 entstanden aus Vorlage: OF 414/12 vom 11.03.2019 Betreff: Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29 - Schülerbeförderungen in Kalbach-Riedberg auch über 2019 hinaus gewährleisten Vorgang: M 93/18; OM 3392/18 OBR 12; ST 1846/18 Der Magistrat wird gebeten, auf Dauer alle Schulstandorte auf dem Riedberg mit direkten Busverbindungen anzudienen und somit die bestehende, von vielen Schülerinnen und Schülern intensiv genutzte direkte Andienung der Haltestelle "Annette-Kolb-Weg" (Gymnasium Riedberg) mit aktuell drei Schülerfahrten zu Schulbeginn und drei Schülerfahrten zum Schulschluss in dieser oder anderer Form langfristig aufrechtzuerhalten. Diese Anbindung ist insofern bedeutsam, weil damit gleichzeitig eine verkürzte Streckenführung zur Andienung der Haltestelle "Riedberg" (endgültiger Standort der IGS Kalbach-Riedberg ab 2021) ohne Umweg über den Westflügel verbunden ist. Begründung: Aus der Vorlage M 93 "Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr - Linien des Bündels G für die Jahre 2020 - 2028, Anlage: Kartografische Darstellung der Änderungen" ist ein Linienwegtausch der Buslinien 28 und 29 ersichtlich (siehe Grafik). Die Buslinie 28 verläuft demnach zwischen Harheim - Kalbach-Riedberg - Nordwestzentrum und die Buslinie 29 zwischen Nieder-Erlenbach - U-Bahn-Station "Kalbach" - Neubaugebiet Frankfurter Berg - Nordwestzentrum. Das bedeutet, dass die jetzigen direkten Schulfahrten der Buslinie 28 über die Haltestelle "Annette-Kolb-Weg" zur U-Bahn-Haltestelle "Riedberg" entfallen, obwohl viele Schülerinnen und Schüler diese Verbindung nutzen und mit dem Umzug der IGS Kalbach-Riedberg an den endgültigen Standort nutzen werden. Der Ortsbeirat hat bereits mit der Vorlage OM 3392 auf die geplante Ausdünnung der Andienung aufmerksam gemacht und Bedenken geäußert. Die Antwort mit der Vorlage ST 1846 geht aber an der Anfrage vorbei und beschreibt lediglich den Status quo. Quelle: Parlamentsinformationssystem der Stadt Frankfurt, M 93 "Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr - Linien des Bündels G für die Jahre 2020 - 2028, Anlage: Kartografische Darstellung der Änderungen", farbig online Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.05.2018, M 93 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3392 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1846 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1392 Antrag vom 20.11.2020, OF 679/12 Anregung vom 27.11.2020, OA 642 Aktenzeichen: 92 11
Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29 - Schülerbeförderung in Kalbach-Riedberg auch über 2019 hinuas gewährleisten.
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1392 Betreff: Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29 - Schülerbeförderung in Kalbach-Riedberg auch über 2019 hinuas gewährleisten. Die vom Ortsbeirat angesprochene Änderung der Linienwege der Buslinien 28 und 29 ist nach aktuellem Planungsstand erst zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021 vorgesehen. Die Graphik, auf die sich der Ortsbeirat bezieht, zeigt die Linienwege der regulären Fahrten. Hinzu kommen - genau wie heute - je drei Schülerfahrten der Linie 28 zu Schulbeginn und zum Schulschluss zwischen Harheim, Kalbach, "Annette-Kolb-Weg" und der U-Bahnstation Riedberg. Bei der Anbindung der Schulen wird es also keine Änderung geben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4510 Antrag vom 20.11.2020, OF 679/12 Anregung vom 27.11.2020, OA 642
Neuaufstellung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Betreff: Neuaufstellung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.05.2005, § 9154 (M 239) I. Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main wird gemäß § 14 Abs. 8 Satz 2 Hessisches ÖPNVG neu aufgestellt. II. Der "Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+" wird beschlossen. Der Magistrat wird beauftragt, bis zum Ende der Fünfjahresfrist gemäß § 14 Abs. 8 Satz 2 Hessisches ÖPNVG zu prüfen, ob dann ein neuer Nahverkehrsplan aufzustellen ist. Das Ergebnis der Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen. III. Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen. IV. Der Magistrat wird beauftragt, den "Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+" gemäß § 14 Abs. 8 Satz 1 Hessisches ÖPNVG in geeigneter Weise öffentlich bekannt zu machen." Begründung: A - Zielsetzung: Nach dem Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (HessÖPNVG) gehört die Aufstellung eines lokalen Nahverkehrsplanes (NVP) zu den Pflichtaufgaben der Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Aufgabenträger sind Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern. Der NVP dient der Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV. Die Aufgabenträger definieren entsprechend den Maßgaben des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und des HessÖPNVG im NVP die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes, einschließlich dessen Umweltqualität. Dabei ist der ÖPNV als Aufgabe der Daseinsvorsorge zu verstehen. Die Notwendigkeit zur Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird im HessÖPNVG genauso betont, wie die Wichtigkeit einer regelmäßigen Bedienung, möglichst kurzer Reisezeiten, Pünktlichkeit, Sicherheit, Sauberkeit und aktueller Fahrgastinformationen. Die letzte Fortschreibung des NVP erfolgte mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2005, § 9154 (M 239 vom 10.12.2004). Seither haben sich die Rahmenbedingungen des ÖPNV - sowohl in Frankfurt als auch generell - in vielerlei Hinsicht verändert. Die Stadt-, Bevölkerungs- und Verkehrsentwicklung ist dynamisch vorangeschritten; veränderte Mobilitätsbedürfnisse und ein verändertes Mobilitätsverhalten prägen die Erwartungen. Vor allem der Zuzug neuer Bevölkerung mit der Perspektive einer auf 810.000 Einwohner wachsenden Stadt stellt eine große Herausforderung für die kommenden Jahre dar. Die erweiterten Bestimmungen zur Herstellung der Barrierefreiheit nach dem novellierten PBefG sind ein weiterer Anlass für die Fortschreibung des NVP. Diese verlangen, dass die Nahverkehrspläne der Aufgabenträger ab dem 01.01.2022 die barrierefreie Gestaltung des ÖPNV beschreiben und Ausnahmen davon definieren. Der Nahverkehrsplan 2025+ ist im Entwurf vor der Corona-Krise entstanden, auch die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange spiegeln die Erfahrungen und Kenntnisse wider, die bis Anfang 2020 gesammelt wurden. Der Magistrat geht davon aus, dass die im Nahverkehrsplan 2025+ aufgestellten Annahmen zur Verkehrsentwicklung kurz- bis mittelfristig wieder eintreten werden und die in diesem NVP beschriebenen Rahmenbedingungen zur Weiterentwicklung des lokalen öffentlichen Personennahverkehrs in Frankfurt am Main somit korrekt beschrieben sind. B - Alternativen: Gemäß den Regelungen des HessÖPNVG können die Aufgabenträger nach fünf Jahren darüber entscheiden, ob ein bestehender NVP weitergelten soll oder neu aufzustellen ist. Die mit der Änderung des PBefG aus dem Jahre 2013 erweiterten Anforderungen und Bestimmungen zur Herstellung der Barrierefreiheit sind in der Struktur und mit den Aussagen des derzeit geltenden NVP rechtlich nicht zu erfüllen. Auch die aus der Zeit vor der Aufstellung des derzeit geltenden NVP stammenden Modellgrundlagen zur Stadt-, Bevölkerungs- und Verkehrsentwicklung sind größtenteils nicht mehr gültig, sodass eine Neuaufstellung erforderlich ist. C - Lösung: Busse und Bahnen bilden das Rückgrat für eine stadtverträgliche Gestaltung der Mobilität. Ein attraktiver und leistungsfähiger ÖPNV entlastet den Straßenverkehr, reduziert die klimaschädlichen CO2-Emissionen und senkt die Mobilitätskosten der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger. Gute ÖPNV-Verbindungen vergrößern das Arbeitskräftepotenzial der Frankfurter Wirtschaft und durch Besucherinnen und Besucher aus dem Umland werden Umsätze in Frankfurt am Main generiert. Dem Frankfurter ÖPNV kommt für die weitere Entwicklung und das zukünftige Wachstum der Stadt eine tragende Rolle zu. Der NVP 2025+ beleuchtet alle Facetten eines großstädtischen ÖPNV und stellt sie in ihren Zusammenhängen und Abhängigkeiten dar. Der öffentliche Personennahverkehr ist Teil des Gesamtverkehrssystems und trägt dazu bei, die Mobilitätsnachfrage zu befriedigen. Ziel ist es, den öffentlichen Personennahverkehr als wichtige Komponente zur Bewältigung des Gesamtverkehrsaufkommens zu stärken. Das Angebot desöffentlichen Personennahverkehrs ist daher vorausschauend, nutzerorientiert, attraktiv, leistungsfähig und effizient zu gestalten. Mit dem neuen NVP wird das Ziel verfolgt, einen bestmöglichen ÖPNV anzubieten. Der Frankfurter ÖPNV soll attraktiv, schnell und zuverlässig sein. Es gilt, den ÖPNV-Anteil am Modal Split möglichst weiter zu erhöhen und vor allem ausreichende ÖPNV-Kapazitäten für die wachsende Stadt zu schaffen. Darüber hinaus soll der Frankfurter ÖPNV sicher, umweltfreundlich und barrierefrei sein, wobei der Barrierefreiheit ein eigenes Kapitel in diesem NVP gewidmet wird. Außerdem müssen im ÖPNV Qualitätsverbesserungen erreicht werden: Hier sollen eine höhere Verlässlichkeit (einschließlich verbesserter Pünktlichkeit bzw. Anschlusssicherheit) und die Fahrgastinformation in den nächsten Jahren im Mittelpunkt stehen. Bei der Verfolgung aller genannten Ziele bleibt die Wirtschaftlichkeit im Sinne einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung als Verhältnis des ÖPNV-Nutzens zu den Kosten des ÖPNV im Fokus. Zum Nutzen des ÖPNV gehören vielfältige Kriterien, wie die Entlastung des Straßenverkehrs mit weniger Staus und Unfällen, die Reduktion klimaschädlicher Emissionen, die Erreichbarkeit der Arbeitsplatz- und Einkaufsstandorte in der Stadt. Das System ÖPNV weist eine Vielzahl einzelner Elemente und Merkmale auf, die erst im abgestimmten Zusammenspiel ein attraktives, wirtschaftliches und umweltfreundliches öffentliches Verkehrsangebot ergeben. Im vorliegenden NVP wird auf all diese Elemente und Merkmale eingegangen und es wird beschrieben, wie der ÖPNV in Frankfurt am Main künftig gestaltet werden soll. Auch wenn im NVP zum Teil detaillierte Standards enthalten sind, wie beispielsweise bei der Barrierefreiheit, ist der NVP trotzdem immer nur als Rahmenplan zu verstehen. Das bedeutet, dass von den im NVP festgelegten Standards auch abgewichen werden kann. Letztendlich stehen alle Anforderungen und die daraus resultierenden Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt und werden daher u.a. über die jährlichen Fahrplanvorlagen jeweils noch gesondert der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt. Der NVP hat zudem folgende Funktionen: - er ist Grundlage für die Ausschreibung, die Vergabe und die Genehmigung von ÖPNV-Leistungen - er dient als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln - er ist das Priorisierungsinstrument zum Erreichen der Barrierefreiheit, indem er die Abfolge von deren Umsetzung festlegt und die Ausnahmen begründet darstellt - er dokumentiert die angestrebte Weiterentwicklung des ÖPNV als Informationsquelle nach außen - er stellt stadtintern für viele tagtäglich direkt oder indirekt mit Fragen des ÖPNV befasste Akteure (traffiQ, VGF, ICB, Ämter, weitere Einrichtungen) eine verlässliche Handlungshilfe dar - er ist Teil der Gesamtstrategie zur langfristigen Weiterentwicklung des strategischen Masterplans Mobilität und Verkehrsinfrastruktur, an der die verantwortlichen Stellen innerhalb der Stadt Frankfurt am Main kontinuierlich arbeiten. Gemäß PBefG und HessÖPNVG wurde im März 2020 ein Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der als Anlage beigefügten, von traffiQ kommentierten, Synopse zusammengeführt und - soweit übernommen - in den NVP eingearbeitet. Struktur des Nahverkehrsplans 2025+ Das erste Kapitel enthält u.a. eine Beschreibung von Funktion und Methodik des NVP, der gesetzlichen Rahmenbedingungen, der Raumstruktur und der Nachfragepotenziale sowie der verwendeten Analyse- und Prognosemethodik. Im nächsten Kapitel sind die Ziele für den ÖPNV in Frankfurt, die Zielgruppen, die Umweltwirkungen, die ÖPNV-Finanzierung und Aussagen zum Tarif aufgeführt. Das dritte Kapitel beinhaltet eine Beschreibung der verschiedenen Verkehrsträger und Verknüpfungspunkte, definiert Netzkategorien, Linienbündel und Produkte. Hier sind auch Standards zur Auslastung, zum Taktangebot, zu den Verkehrszeiten sowie zur Zugänglichkeit definiert (Anforderungsprofil). Im vierten Kapitel wird gesondert das aktuelle und zukünftige ÖPNV-Angebot am Flughafen beschrieben. Die eigentlichen Maßnahmen sind dann im fünften Kapitel definiert. Die Maßnahmen dienen zum einen zum Beseitigen von Mängeln wie Überlastungen oder Erschließungslücken, aber auch dazu, den Frankfurter ÖPNV attraktiver zu machen und somit weniger PKW-Fahrten zu generieren und die Umwelt zu schonen. Die Maßnahmen sind in folgenden Maßnahmenbündeln zusammengefasst: - Maßnahmen wachsende Stadt - Beschleunigungsmaßnahmen - Verlängerung der Linie U 5 zum Römerhof - Metrobusnetz Stufe I - Metrobusnetz Stufe II - Maßnahmen im Busnetz - Neues Straßenbahnnetz - Vorschlagsnetz Für die Maßnahmen werden jeweils im Vergleich mit einer Basisprognose die Kosten ermittelt und die Wirkungen (zusätzliche Fahrgäste) abgeschätzt. Das Kapitel wird mit einem Ausblick auf die Perspektivnetze Schiene abgeschlossen. Im sechsten Kapitel befinden sich die Analysen, Standards und Maßnahmen zur Haltestelleninfrastruktur, zu Fahrzeugen, zur Verknüpfung der Verkehrsträger und zur ÖPNV-Beschleunigung. Das folgende siebte Kapitel beschreibt die gesetzlichen Grundlagen, die Analyse sowie Standards und Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Es beinhaltet auch eine Prioritätenfestlegung, eine Kostenschätzung sowie die Prozessbeschreibung zur Umsetzung der Barrierefreiheit. In diesem Kapitel werden auch grundsätzliche und zeitliche Ausnahmen von der Barrierefreiheit definiert. Im letzten und achten Kapitel des NVP finden sich Aussagen zum ÖPNV-Betrieb. Hierzu gehören u.a. Personal, Vertrieb, Fahrgastinformation, Sicherheit und Ordnung, Anliegen-, Maßnahmen-, Störfall- und Qualitätsmanagement sowie Pünktlichkeit und Anschlusssicherung. Der Anlagen- und Kartenband enthält zusätzliche Informationen zu einzeln Kapiteln des Hauptbandes, eine genaue Beschreibung der Linienbündel, Maßnahmenblätter für die Basisprognose sowie detaillierte Tabellen mit Standards zu Haltestellen und Fahrzeugen. Im Kartenteil sind beispielsweise die ÖPNV-Erschließung des Frankfurter Stadtgebietes sowie eine Prognose der Aus- und Belastung dargestellt. D - Kosten: Grundsätzlich gilt, dass die Umsetzung aller im NVP skizzierten Standards unter Finanzierungsvorbehalt steht. Ebenso gilt, dass das ÖPNV-Angebot ständig in Bezug auf die Nachfrage und die Stadt- und Verkehrsentwicklung überprüft wird. Der NVP führt Kosten zu den einzelnen Maßnahmenpaketen auf. Genaue Aussagen zu den Kostenwirkungen der Maßnahmen lassen sich erst nach Abschluss der konkreten Planungen zu den jetzt im NVP formulierten Planungsvorhaben treffen. Für die einzelnen Projekte bzw. für die Umsetzung der Maßnahmen wird zu gegebener Zeit jeweils eine eigene Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung herbeigeführt, die dann die exakten Kosten beinhaltet. Anlage _Anlagenband_S_1-73 (ca. 8,6 MB) Anlage _Anlagenband_S_74-146 (ca. 14,1 MB) Anlage _Nahverkehrsplan_2025 (ca. 7,3 MB) Anlage _Sypnose (ca. 1,6 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.02.2021, NR 1390 Anregung vom 27.11.2020, OA 642 Anregung vom 19.01.2021, OA 661 Anregung vom 19.01.2021, OA 662 Anregung vom 19.01.2021, OA 663 Anregung vom 25.01.2021, OA 673 Anregung vom 25.01.2021, OA 674 Anregung vom 25.01.2021, OA 675 Anregung vom 25.01.2021, OA 676 Antrag vom 09.11.2020, OF 523/4 Antrag vom 20.11.2020, OF 679/12 Antrag vom 17.11.2020, OF 1430/6 Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Antrag vom 11.01.2021, OF 799/11 Antrag vom 11.01.2021, OF 800/11 Antrag vom 11.01.2021, OF 801/11 Antrag vom 03.01.2021, OF 1428/6 Antrag vom 01.01.2021, OF 1429/6 Antrag vom 17.01.2021, OF 1469/6 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.12.2004, M 239 Anregung an den Magistrat vom 23.11.2020, OM 6878 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6931 Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1879 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7104 Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Bericht des Magistrats vom 28.05.2021, B 238 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1735 Antrag vom 20.06.2022, OF 351/10 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2462 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3927 Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 17 Anregung vom 24.06.2024, OA 470 Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 59 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 28.10.2020 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 4 am 23.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6878 2020 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OM 6878 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 523/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL zu 2. GRÜNE, CDU, FDP, BFF und dFfm gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 10 am 24.11.2020, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 13 am 24.11.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf die Vorlage OM 6931 abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Die Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 7 am 24.11.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Die Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Die Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung OA 642 2020 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 642 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 679/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 60 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 44. Sitzung des OBR 9 am 03.12.2020, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage M 163 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF (= Zurückweisung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO II, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Frequenz der Straßenbahnlinien entlang der Mainzer Landstraße nicht gesenkt wird und die Planungen für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen, insbesondere entlang der Mainzer Landstraße, sofort und nicht erst nach 2025 begonnen werden. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., 1 FDP, Die PARTEI und U.B. gegen 1 FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 15 am 15.01.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: a) Die Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 12 Die Vorlage OF 1428/6 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und GRÜNE erklärt. Beschluss: Anregung OA 661 2021 Anregung OA 662 2021 Anregung OA 663 2021 Anregung an den Magistrat OM 7104 2021 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 661, OA 662 und OA 663 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1430/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1428/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1429/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 2. ersatzlos gestrichen wird. 5. Die Vorlage OF 1469/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU, 1 LINKE und FDP 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 673 2021 Anregung OA 674 2021 Anregung OA 675 2021 Anregung OA 676 2021 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 673, OA 674, OA 675, OA 676 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 798/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 799/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 800/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 801/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 61 11
Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Keine Verschlechterungen der Erreichbarkeit der Schulen in Kalbach-Riedberg durch die Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2020, OF 679/12 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Keine Verschlechterungen der Erreichbarkeit der Schulen in Kalbach-Riedberg durch die Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29 Vorgang: M 93/18; OM 3392/18 OBR 12; ST 1846/18; OM 4510/19 OBR 12; ST 1392/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 163 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass trotz der geplanten Änderungen der Streckenführungen der Buslinien 28 und 29 ab Dezember 2021, eine Andienung aller Schulstandorte und somit auch des Gymnasiums Riedberg über die Haltestelle Annette-Kolb-Weg mit einer verkürzten Streckenführung weiter zur Haltestelle Riedberg (endgültiger Standort der IGS Kalbach-Riedberg) gewährleistet bleibt. Begründung: Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 29 über Hohe Brück - Nieder-Eschbach - Berner Straße/Ben-Gurion-Ring - Kalbach - Alt-Bonames - Im Uhrig - Hilgenfeld - Eschersheim Bahnhof - Heddernheim - Nordwestzentrum vor. Die Buslinie 28 soll laut Planungsansatz über Tempelhof - Kalbach - Rathaus Kalbach - Hans-Leistikow-Straße - Uni Campus Riedberg - Riedberg - Am Bonifatiusbrunnen - Sandelmühle - Zeilweg - Nordwestzentrum über den heutigen Linienweg der Linie 29 verlängert werden. Mit der ST 1392 teilt der Magistrat zwar mit, dass es, genau wie heute, je drei Schülerfahrten der Linie 28 zu Schulbeginn und zum Schulschluss zwischen Harheim, Kalbach, Annette-Kolb-Weg und der U-Bahnstation Riedberg geben wird, allerdings finden sich weder in der Entwurfsfassung des Nahverkehrsplans noch in den dazugehörigen Anlagebänden Angaben, wie dem Rechnung getragen werden soll. Der Ortsbeirat 12 weist aufgrund der hohen Zahl an Schülerinnen und Schüler, die mit dem Bus zu den Schulen im Stadtteil Kalbach-Riedberg fahren, nochmals auf die hohe Bedeutung der direkten und schnellen Erreichbarkeit aller Schulstandorte hin. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.05.2018, M 93 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3392 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1848 Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4510 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1392 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung OA 642 2020 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 642 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 679/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Keine Verschlechterungen der Erreichbarkeit der Schulen in Kalbach-Riedberg durch die Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29 Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.11.2020, OA 642 entstanden aus Vorlage: OF 679/12 vom 20.11.2020 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Keine Verschlechterungen der Erreichbarkeit der Schulen in Kalbach-Riedberg durch die Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29 Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: M 93/18; OM 3392/18 OBR 12; ST 1846/18; OM 4510/19 OBR 12; ST 1392/19 Zwischenbescheide des Magistrats vom 31.03.2021 und 13.12.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 163 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass trotz der geplanten Änderungen der Streckenführungen der Buslinien 28 und 29 ab Dezember 2021 eine Andienung aller Schulstandorte und somit auch des Gymnasiums Riedberg über die Haltestelle "Annette-Kolb-Weg" mit einer verkürzten Streckenführung weiter zur Haltestelle "Riedberg" (endgültiger Standort der IGS Kalbach-Riedberg) gewährleistet bleibt. Begründung: Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 29 über Hohe Brück - Nieder-Eschbach - Berner Straße/Ben-Gurion-Ring - Kalbach - Alt-Bonames - Im Uhrig - Hilgenfeld - Eschersheim Bahnhof - Heddernheim - Nordwestzentrum vor. Die Buslinie 28 soll laut Planungsansatz über Tempelhof - Kalbach - Rathaus Kalbach - Hans-Leistikow-Straße - Uni Campus Riedberg - Riedberg - Am Bonifatiusbrunnen - Sandelmühle - Zeilweg - Nordwestzentrum über den heutigen Linienweg der Linie 29 verlängert werden. Mit der Stellungnahme ST 1392 teilt der Magistrat zwar mit, dass es, genau wie heute, je drei Schülerfahrten der Linie 28 zu Schulbeginn und zum Schulschluss zwischen Harheim, Kalbach, Annette-Kolb-Weg und der U-Bahn-Station "Riedberg" geben wird, allerdings finden sich weder in der Entwurfsfassung des Nahverkehrsplans noch in den dazugehörigen Anlagebänden Angaben, wie dem Rechnung getragen werden soll. Der Ortsbeirat 12 weist aufgrund der hohen Zahl an Schülerinnen und Schüler, die mit dem Bus zu den Schulen im Stadtteil Kalbach-Riedberg fahren, nochmals auf die hohe Bedeutung der direkten und schnellen Erreichbarkeit aller Schulstandorte hin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.05.2018, M 93 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3392 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1846 Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4510 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1392 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 97 Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 02.12.2020 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO II, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 642 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 642 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 642 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 § 577, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 § 1124, 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 17.01.2022 Aktenzeichen: 61 11
Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Keine Verschlechterung der Erreichbarkeit der Schulen in Kalbach-Riedberg durch Linienverlaufsänderungen der Buslinie 28 und 29
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 97 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Keine Verschlechterung der Erreichbarkeit der Schulen in Kalbach-Riedberg durch Linienverlaufsänderungen der Buslinie 28 und 29 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.03.2021, § 7285 - OA 642/20 OBR 12 - Die ursprünglich für den Dezember 2021 vorgesehene Veränderung der Linienführungen der Buslinien 28 und 29 wurde zeitlich auf frühestens Dezember 2023 geschoben. Im Rahmen der Umsetzung wird es zu keiner Verschlechterung der Bedienung der Schulstandorte kommen. Folgende veränderte Linienführungen sind im Rahmen der Neuordnung der Linien 28 und 29 (Erschließung Hilgenfeld) vorgesehen: - Linie 28: Verlängerung der Linie über Kalbach hinaus über Riedberg zum Nordwestzentrum (NWZ) - Linie 29: Neuer Linienweg der Linie ab Kalbach über Hilgenfeld (Bonameser Straße), Im Uhrig zum NWZ - Die Fahrtrelation über die Haltestelle Annette-Kolb-Weg wird bereits heute nur von Schülerfahrten bedient, dies ist auch nach Umsetzung der Maßnahme weiterhin so vorgesehen. Es sind weiterhin Schülerfahrten vom Tempelhof über Annette-Kolb-Straße bis Riedberg und zurück geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.11.2020, OA 642 Antrag vom 17.05.2022, OF 242/12 Anregung vom 09.09.2022, OA 237 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 09.03.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 97 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 138 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 97 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 1756, 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 30.05.2022 Aktenzeichen: 61 11
Beratung im Ortsbeirat: 4
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