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Grunderneuerung der Silostraße, 2. Bauabschnitt Bau-/Finanzierungsvorlage
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 95 Betreff: Grunderneuerung der Silostraße, 2. Bauabschnitt Bau-/Finanzierungsvorlage I. Der Planung zur Grunderneuerung der Silostraße, 2. Bauabschnitt, wird entsprechend der vorgelegten Planunterlage zugestimmt. II. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 1.718.854 € werden bereitgestellt und freigegeben; der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt. Die vorhandenen Verkehrsflächen weisen zum 31.12.2014 einen Restbuchwert von 126.169 € auf, der infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht. III. Es dient zur Kenntnis, - dass im Investitionsprogramm 2015 - 2018 für die Maßnahme Mittel in Höhe von 1.165.000 € in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002745 "Grunderneuerung Silostraße zwischen Hunsrückstraße und Knoten Pfaffenwiese" veranschlagt sind und für Planung und Baugrunduntersuchungen bis Ende 2014 bereits 62.981€ verausgabt wurden, - die Deckung der den Ansatz überschreitenden Ausgaben in Höhe von 553.854 € aus Mitteln der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.001110 "Verbesserung der Verkehrsverhältnisse rund um das Waldstadion für die WM 2006", erfolgt, - für die Grunderneuerung der Silostraße ein Zuwendungsantrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und dem Finanzierungsausgleichsgesetz (FAG) gestellt wurde und im Falle eines positiven Zuwendungsbescheides mit Einnahmen in Höhe von 865.685 € gerechnet werden kann, die endgültige Höhe der Förderung sich jedoch aus dem Zuwendungsbescheid ergibt, - die Jahresfolgekosten i. H. v. 86.488 € sichergestellt sind und diesen Erträge in Höhe von 29.014 € aus der Auflösung von Sonderposten gegenüberstehen. Begründung: A - Zielsetzung Die Grunderneuerung dient der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit der stark beschädigten Fahrbahn der Silostraße als Grundnetzstraße sowie der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für Radfahrer durch Anordnung eines Schutzstreifens. Im 1. Bauabschnitt (BA) erfolgte die Planung und der Ausbau, des Verkehrsknotens Pfaffenwiese/Silostraße. Die Grunderneuerung der Silostraße, 2. BA, ist die weiterführende Sanierung des neu gestalteten Verkehrsknotens. B - Alternativen - Keine - C - Lösung Die Grunderneuerung der Silostraße (2. BA) erstreckt sich von der Hunsrückstraße bis zum Anschluss an den Knoten Pfaffenwiese / Silostraße mit einer Baulänge von ca. 670 m. Für die durchgehenden Fahrspuren (Dachprofil) in der Silostraße beträgt die Gesamtbreite 8,75 m und im Bereich der Hunsrückstraße/Ballsporthalle mit der Linksabbiegespur bis zu 10,50 m. Die Gehwegbreiten sind auf der Nord-/Westseite ca. 2,50 m bis 3 m. Auf der Süd-/Ostseite befinden sich seitlich der Fahrbahn ein Grünstreifen mit Baumbeständen und der Gehweg mit einer Gesamtbreite bis zu ca. 3 m. Die vorhandenen Baumstandorte zeigen in Teilbereichen einen oberflächennahen Wurzelwuchs. Die vorhandene Parksituation vor der Ballsporthalle für Busse wird beibehalten. Mit der grundhaften Erneuerung der Fahrbahn werden auch die Verkehrsflächen für Fußgänger und des ruhenden Verkehrs erneuert. Eine planerische Ergänzung zum Bestand bildet jeweils der Ausbau der Bushaltestellen Silostraße Mitte mit einer Querungshilfe und die beidseitige Abmarkierung der Schutzstreifen zur Radfahrnutzung. Die Trassierung im Lageplan ergibt sich weitgehend aus der Bestandssituation. Die Fahrbahn erhält ein Dachprofil mit einer Querneigung von 2,5 %. Die Querneigung der Gehwege beträgt in der Regel 2 % auf der Nord- / Westseite und ca. 1 % auf der Süd-/Ostseite. Das Entwässerungssystem der bestehenden Fahrbahn wird nicht verändert, zusätzliche Straßenabläufe werden an bestehende Straßenabläufe angeschlossen. Das auf der Fahrbahn sowie den Nebenflächen anfallende Oberflächenwasser wird über die Entwässerungsrinnen abgeleitet. Über Straßenabläufe wird das Oberflächenwasser dem Mischwasserkanal zugeführt. Die im Baufeld befindlichen Straßenabläufe mit 300x500 mm werden durch neue Straßenabläufe 300x500 mm ersetzt. Die vorhandenen Straßenabläufe mit 500x500 mm werden durch einen Aufsatz 300x500 mm ersetzt, sofern die Lage beibehalten wird. Die Entwässerungsrinnen werden als Gussasphaltrinnen (b = 30 cm) vorgesehen und wie im Bestand als Bestandteil der Fahrbahn eingeordnet. Im gesamten Planungsbereich werden die vorhandenen Straßenleuchten beibehalten. Eine Fußgängerquerungshilfe ist aufgrund rechtlicher Vorgaben mit zusätzlichen Beleuchtungsmasten auszustatten. Die vorhandene Straßenbeleuchtung befindet sich auf der Süd-/Ostseite, im Bereich der Ballsporthalle auf beiden Seiten. Der Pflanzstreifen vor dem Haus Nr. 69 wird um ca. 8,00 m verlängert und mit einem neuen Baum bepflanzt. Zur Anbindung der bereits erstellten neuen Feuer- und Rettungswache erfolgt die Neuanordnungen einer Fernmeldetrasse auf der ganzen Strecke durch das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik. Daneben sind in Teilabschnitten Leitungen zur Trinkwasser- und Gasversorgung durch die Netzdienste Rhein-Main GmbH und darüber hinaus Strommasten der Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH zu erneuern. D - Kosten 1. Investitionsbedarf: Straßenbau 1.700.028,22 € Beleuchtung 18.825,80 € Summe 1.718.854,02 € gerundet 1.718.854,00 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum: 2014 62.980,95 € 2015 900.000,00 € 2016 755.873,05 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: 4. Jahresfolgekosten: 4.1. Persönliche Ausgaben 4.2. Sachkosten 1. Bauunterhaltung Straßenbau (10.730 m2 x 1,30 €/m2*) 13.949,00 € Beleuchtung**) 2. Abschreibung Straßenbau: BND***) 30 Jahre; 1.700.028,22 € x 1/30 56.667,61 € Beleuchtung: BND 20 Jahre; 18.825,80 € x 1/20 941,29 € 4.3. Kapitalkosten Ø Kalkulatorische Verzinsung 1.718.854 - 865.685 x 3,5 % /2 14.930,46 € Summe Jahresfolgekosten 86.488,36 € 5. Jahreserträge: Ertrag aus der Auflösung von Sonderposten 865.685 x Ø BND 29,84 Jahre 29.014,19 € 6. Leistungen Dritter: (Zuwendungen GVFG/FAG) 865.685,00 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: 8. Sonstiges: *) gem. Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30 €/m2 jährlich erforderlich **) Folgekosten werden im Rahmen des Vertrages über die Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt abgerechnet ***) BND = Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Anlage Uebersichtslageplan (ca. 1,3 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 30.06.2015, OA 647 Antrag vom 30.06.2015, OF 1415/6 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 03.06.2015 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 30.06.2015, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung OA 647 2015 1. Der Vorlage M 95 wird unter Hinweis auf OA 647 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1415/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.07.2015, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 647 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER; BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.07.2015, TO II, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 647 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER; BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 95 = Ablehnung, OA 647 = Annahme bei Ablehnung M 95) REP (M 95 und OA 647 = Annahme) Stv. Krebs (M 95 = Enthaltung, OA 647 = Annahme) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO II, TOP 36 Beschluss: 1. Der Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 647 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 95) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stv. Krebs (M 95 = Enthaltung, OA 647 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6164, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 66 5
Unterliederbach: ASB-Rettungswache bei der Planung für die Silostraße vergessen Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 95
S A C H S T A N D : Anregung vom 30.06.2015, OA 647 entstanden aus Vorlage: OF 1415/6 vom 30.06.2015 Betreff: Unterliederbach: ASB-Rettungswache bei der Planung für die Silostraße vergessen Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 95 Vorgang: V 219/12 OBR 6; ST 809/12; OM 3685/14 OBR 6; ST 289/15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 95 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat aufgefordert wird, die in den Vorlagen ST 809 und ST 289 getroffenen Aussagen in die Planungen noch einzuarbeiten. Der Arbeiter-Samariter-B und möchte die Sanierung der Silostraße nutzen, um seine Rettungsausfahrt bzw. Grundstückszufahrt neu zu ordnen. Hierfür muss der Übersichtslageplan überarbeitet werden, damit die Ein- und Ausfahrt berücksichtigt wird. Ebenso fehlt die Planung der Ampelvorrangschaltung, die schon für 2014 angekündigt wurde. Begründung: Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) stellt für den Frankfurter Westen, insbesondere für die Stadtteile Zeilsheim, Sindlingen, Höchst und Unterliederbach, zwei Rettungswagen zur Sicherstellung des Rettungsdienstes. Die enge Bebauung des Geländes und die zum Gebäude versetzte Ausfahrt stellen bei der zügigen Ausfahrt auf die Silostraße einen Mangel dar. Hier möchte der ASB die Hofausfahrt so umgestalten, dass die Ausfahrt geradlinig erfolgen kann. Dies wurde mit der Vorlage ST 289 auch anerkannt, jedoch nicht in den Planungen berücksichtigt. Ergänzend zur Ausfahrt fehlt eine Ampelvorrangschaltung (vgl. ST 809), die dringend geboten ist, denn der Verkehr verhindert gerade in den Spitzenzeiten oder bei Veranstaltungen in den umliegenden Versammlungsstätten eine beschleunigte Ausfahrt und verzögert die Anfahrt zu den Einsatzorten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 95 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.10.2015, B 377 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.07.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.07.2015, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 647 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER; BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.07.2015, TO II, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 647 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER; BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 95 = Ablehnung, OA 647 = Annahme bei Ablehnung M 95) REP (M 95 und OA 647 = Annahme) Stv. Krebs (M 95 = Enthaltung, OA 647 = Annahme) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO II, TOP 36 Beschluss: 1. Der Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 647 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 95) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stv. Krebs (M 95 = Enthaltung, OA 647 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6164, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 66 0
Unterliederbach: ASB-Rettungswache bei der Planung für die Silostraße vergessen
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.06.2015, OF 1415/6 Betreff: Unterliederbach: ASB-Rettungswache bei der Planung für die Silostraße vergessen Vorgang: V 219/12 OBR 6; ST 809/12; OM 3685/14 OBR 6; ST 289/15 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten und bei etwaigen künftigen Sperrungen des Bahnüberganges rechtzeitig zu informieren. 1. Wann wurde der Magistrat über die Sperrung informiert? 2. Wurde die Friedrich-List-Schule über die o. g. Baumaßnahme informiert? 3. Warum wurde kein Notübergang für Fußgänger (Schüler) und Radfahrer eingerichtet? 4. Warum wurde kein Ersatzbusverkehr für die Bewohner der Eisenbahner- und Büchersiedlung eingerichtet? 5. Warum wurde die Umleitungsbeschilderung so spät aufgestellt? 6. Hat diese Maßnahme Auswirkungen auf die geplante Bahnunterführung? Begründung: Viele Bürger waren über die Schließung des Bahnüberganges ohne große Vorwarnung überrascht. Es wurde berichtet, dass Schülerinnen und Schüler aus dem Schulbezirk der Friedrich-List-Schule, welche aus dem Bereich zwischen Bahnübergang und Bahnhof Nied dort zur Schule gehen, die Bahnstrecke am gesperrten Bahnübergang unbeaufsichtigt und nicht gesichert insbesondere auf dem Heimweg querten. Auch Bürgerinnen und Bürgern, die in dem Wohnbezirk nordöstlich des Bahnüberganges wohnen, kreuzten die Bahngleise. Dieser Wohnbereich war vom öffentlichen Nahverkehr abgetrennt. Der 59er-Bus wurde über die Mainzer Landstraße in Richtung Griesheim umgeleitet. So etwas sollte nicht mehr vorkommen und bei einer Schließung bzw. Sperrung des Bahnüberganges, auch kurzfristig, sollte immer eine Notquerung für die Bürgerinnen und Bürger zu Fuß oder auch per Fahrrad eingerichtet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 95 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 30.06.2015, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung OA 647 2015 1. Der Vorlage M 95 wird unter Hinweis auf OA 647 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1415/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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