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Reflexion

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Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Betreff: Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2007, § 1474 (M 250) 1. Die Fortschreibung der Schulentwicklungspläne für die allgemeinbildenden Schulen und die sonderpädagogische Förderung der Stadt Frankfurt am Main als integrierter Schulentwicklungsplan gemäß § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz (HSchG) und § 80 des Achten Sozialgesetzbuches wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Es dient zur Kenntnis, dass 2.1 die Grundlagen der vorliegenden integrierten Schulentwicklungsplanung im Zeitraum Mai bis Oktober 2014 in einem Beteiligungsverfahren entwickelt wurden. 2.2 bei der Planung der schulorganisatorischen Maßnahmen die im Magistratsvortrag M 9 vom 17.01.2014 priorisierte Wohnbaulandentwicklung in besonderer Weise berücksichtigt wurde. 2.3 die beschriebenen Maßnahmen mit dem Landesschulamt/Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main abgestimmt sind. 2.4 die Anhörungsverfahren der Schulkonferenzen gemäß § 130 Abs. 3 HSchG zu den beabsichtigten schulorganisatorischen Maßnahmen, die Anhörungen des Stadtelternbeirates und des StadtschülerInnenrates gemäß §§ 115,123 HSchG und die Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern gemäß § 145 Abs. 1 HSchG zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes nach erfolgter Beschlussfassung des Magistrats vorgesehen ist. 3. Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 145 Abs. 6 HSchG und zu den nachfolgend aufgeführten Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 HSchG zu beantragen. - Errichtung einer Grundschule im Europaviertel - Errichtung einer Grundschule im Gallusviertel - Eigenständigkeit der Grundschule Rebstock - Errichtung einer Grundschule in Bockenheim - Errichtung einer Grundschule in Unterliederbach - Errichtung einer Grundschule in Niederrad - Jahrgangsweise Aufhebung der Holbeinschule - Jahrgangsweise Aufhebung der Schwanthalerschule - Errichtung einer integrierten Gesamtschule in Sachsenhausen - Jahrgangsweise Aufhebung der Salzmannschule - Errichtung einer kooperativen Gesamtschule in Niederrad - Aufhebung der Sophienschule - Aufhebung des Hauptschulzweiges an der Karmeliterschule - Aufhebung des Hauptschulzweiges an der Ludwig-Richter-Schule Errichtung eines Gymnasiums - Errichtung einer integrierten Gesamtschule in Kalbach-Riedberg - Errichtung einer gymnasialen Oberstufe 4. Die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen in den Gestaltungsfeldern 5.1 Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen 5.2 Regionalisierung 5.3 Infrastruktur, Gebäude, Räume, Ausstattung 5.4 Entwicklung einer Gesamtkonzeption für IT-Infrastruktur und Medien 5.5 Kommunikation und Beteiligung 5.6 Modellregion Inklusive Schulentwicklung 5.7 Ganztägig arbeitende Schule 5.8 Übergänge 5.9 Bildungsbeteiligung erfolgt im Rahmen der haushaltsmäßig verfügbaren Mittel, wobei für die unter Ziffer 3 genannten Projekte die vorherige Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums erforderlich ist. 5. Über die Aufnahme von Mitteln zur Umsetzung der Projekte des Schulentwicklungsplans und deren zeitlichen Einordnung sowie die personellen und sächlichen Folgekosten ist im Rahmen der Aufstellung zukünftiger Haushalte und der jeweiligen mittelfristigen Finanzplanungen zu entscheiden. 6. Bei städtischen Investitionen sind entsprechend den städtischen Regelungen für die einzelnen Maßnahmen gesonderte Planungsmittelfreigaben in der Regel durch den Magistrat und Bau- und Finanzierungsvorlagen der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen, in denen auch alle Folgekosten und der jeweilige Bedarf unter Berücksichtigung eventueller neuerer Entwicklungen darzustellen sind. Die Durchführung eines Bauvorhabens durch Dritte bedarf der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung. Begründung: A. Zielsetzung: Nach §145 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) ist es die Aufgabe des Schulträgers, einen Schulentwicklungsplan für sein Gebiet zu erstellen. Schulentwicklungspläne sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach der Zustimmung auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen und fortzuschreiben, soweit es erforderlich wird. Die letzte Gesamtfortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die allgemeinbildenden Schulen wurde am 01.03.2007 von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet und in sieben Teilen in den Jahren 2009, 2010, 2012, 2013 und 2014 fortgeschrieben. Der Schulentwicklungsplan für den Bereich der sonderpädagogischen Förderung wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2005 verabschiedet. Am 20.11.2014 beschlossen die Stadtverordneten, dass die Stadt Frankfurt Modellregion für inklusive Schulentwicklung des Landes Hessen wird. Des Weiteren wurde im Jahr 2008 die so genannte "bildungsnahe" Jugendhilfe am Ort Schule in der Stadt Frankfurt neu beordnet und dem Stadtschulamt übertragen mit dem Ziel, ein integriertes Bildungsmanagement zu gewährleisten. Bei der vorliegenden Schulentwicklungsplanung handelt es sich also nicht um eine reguläre Fortschreibung der bisherigen Schulentwicklungspläne, sondern um eine integrierte Schulentwicklungsplanung. Dazu gehört neben der Zusammenführung der bislang getrennten Pläne der allgemeinbildenden Schulen (SEP-A) und der Sonderpädagogischen Förderung (SEP-S) auch eine integrierte Planung von Angeboten des öffentlichen Jugendhilfeträgers am Ort Schule. Dieser wichtige Schritt ermöglicht die Entwicklung von ganzheitlichen Lösungsansätzen und beendet ein Nebeneinander von Systemen. Mit einer solchen kommunalen Planung soll das Gesamtsystem von Bildung, Erziehung und Betreuung strategisch entwickelt und gesichert werden. Der vorliegende integrierte Schulentwicklungsplan reagiert auf die besonderen Herausforderungen, denen wir in Frankfurt am Main gegenüber stehen. Im Juni 2014 hat die Stadt Frankfurt am Main den Wert von 700.000 Einwohnerinnen und Einwohnern überschritten und wächst stetig weiter. In jedem Jahr kommen über 400 Kinder zusätzlich in das Frankfurter Schulsystem. Die Bildungsinfrastruktur muss deshalb so aufgestellt werden, dass sie den Anforderungen der nächsten Jahre gerecht werden kann (siehe Anlage Kapitel 2). Schule ist heute mehr denn je Veränderungsprozessen ausgesetzt. Das Gelingen der Bildungsverläufe ist abhängig von den Systemen, die die Schülerinnen und Schüler durchlaufen. Gerade in den Übergängen ist der bewusste Umgang mit Risiko- und Erfolgsfaktoren entscheidend für die erfolgreiche Teilhabe aller am Bildungs- und schließlich am Erwerbssystem. Im Beteiligungsprozess Frankfurt macht Schule wurden Zielperspektiven für die Frankfurter Schullandschaft bis zum Jahr 2030 entwickelt: Allen Kindern und Jugendlichen sollen gute Startchancen eröffnet und der Zugang zu inklusiver Beschulung und Betreuungsangeboten ermöglicht werden. Alle jetzigen und zukünftigen Planungen der Schulentwicklung sollen sich auf diese strategischen Ziele hin ausrichten. (Siehe Anlage Kapitel 4) Für das Erreichen dieser strategischen Ziele haben sich im Prozess Leitprinzipien herausgebildet, die allen anstehenden Planungen eine grundlegende Ausrichtung geben. Alles Handeln soll davon geleitet sein, ob es "vom Kind aus gedacht" stimmig ist. Die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen sollen bei der Planung der Bildungswege und Infrastruktur im Vordergrund stehen. Als Abkehr von einem defizitorientierten Denken soll die Vielfalt in den Vordergrund rücken, die Kinder und ihre Familien mit in die Schule bringen. Für den ganzheitlichen Ansatz der integrierten Schulentwicklungsplanung ist es zudem unabdingbar, dass sich die Bildungssysteme vor Ort vernetzen und kooperieren. Der Beteiligungsprozess hat ergeben, dass sich die Frankfurter Bildungslandschaft als ein vernetztes System weiterentwickeln muss, das auf Vielfalt und Regionalität setzt. Durch diesen Ansatz sollen einzelne Schulen dabei unterstützt werden, Organisationsaufgaben in lokalen Verbünden zu bewältigen, mit denen sie sonst häufig alleine stehen. Sogenannte Bildungsquartiere sollen dabei lokale Organisationseinheiten aus einer oder mehreren Schulen mit den Einrichtungen und Institutionen des direkten Umfeldes bilden. In einer größeren Organisationseinheit, den sogenannten Bildungsregionen sollen Aufgaben gebündelt und koordiniert werden, die für die Quartiere zu groß sind (siehe Anlage Kapitel 5). Im Prozess wurden zudem zehn Gestaltungsprinzipien aufgestellt. Sie stehen an oberster Stelle, wenn es um die Erarbeitung von konkreten Handlungsempfehlungen geht und sind Maßstab für deren Überprüfung. Ein wichtiges Prinzip ist es zum Beispiel, integrierte und verbundene Systeme zu schaffen, die alle relevanten Aspekte in ihren Beziehungen zueinander denken und entwickeln und nicht auf einzelne Aufgaben zugeschnitten sind. Ein weiteres wichtiges Prinzip betrifft den Bereich Multiprofessionalität. Multiprofessionalität soll insbesondere vor dem Hintergrund einer vielfältigen und regionalisierten Schullandschaft die Qualität von Maßnahmen, Vorhaben, Projekten und Angeboten für die Schülerinnen und Schüler fördern. Ökonomisch denken und handeln ist ein weiteres Beispiel der Gestaltungsprinzipien. Die im Beteiligungsprozess entwickelten konkreten Maßnahmen sind inhaltlich in acht Gestaltungsfeldern gruppiert (siehe Anlage Kapitel 6). Der Begriff Gestaltungsfeld drückt aus, dass die Maßnahmen jeweils Teil eines übergeordneten inhaltlichen Zusammenhangs sind und ineinandergreifen. Insgesamt sind in den acht Gestaltungsfeldern 57 Maßnahmen beschrieben. Im Sinne der weiteren Partizipation sollen diese der Verschiedenheit der Frankfurter Bildungsregionen, Bildungsquartiere und Schulen folgend, jeweils priorisiert und vor Ort mit Leben und Engagement gefüllt werden. Im Gestaltungsfeld 2 "Regionalisierung" finden sich alle Maßnahmen, die dazu beitragen, dass das neue Organisationsmodell für die Frankfurter Schullandschaft implementiert und weiter gestaltet werden kann. Die Maßnahmen im Bereich "Infrastruktur Gebäude, Räume, Ausstattung" als weitere klassische Schulträgeraufgabe im Sinne der Sachleistungen sind im Gestaltungsfeld 3 beschrieben und sollen eine Grundlage zur Planung, Optimierung und Ausstattung von Schulen schaffen. Frankfurter Schulen sollen für Unterricht und Verwaltung mit technischen Geräten gut ausgestattet sein, über schnelle Internetanbindungen verfügen und mit der technologischen Entwicklung in Hard- und Software mithalten können. Die dazu entwickelten Maßnahmen finden sich im Gestaltungsfeld 4 "Entwicklung einer Gesamtkonzeption für IT-Infrastruktur und Medien". Das Gestaltungsfeld 5 "Kommunikation und Beteiligung" beschäftigt sich mit dem Themenbereich Kommunikation und Beteiligung als festen Bestandteil der Gesamtstrategie der Schulentwicklung. Professionelle und gut strukturierte Beteiligungsprozesse sollen auf gesamtstädtischer Ebene ebenso wie in den Bildungsregionen und Bildungsquartieren zum Standard werden. Die Maßnahmen der "Modellregion inklusive Schulentwicklung" sind Teil der Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt und Land, sie werden im Gestaltungsfeld 6 näher ausgeführt. Die Entwicklung und der Ausbau von Schulen zu ganztägig arbeitenden Schulen ist der Schwerpunkt des Gestaltungsfeldes 7 Das Gestaltungsfeld 8 "Übergänge" beschreibt ein grundlegendes Modell und die notwendigen Kooperationsstrukturen an allen Übergängen entlang der Bildungsbiografie von Kindern und Jugendlichen und entwirft Maßnahmen, die das Schulwahlverhalten der Eltern in den Blick nehmen. Die Bildungsbeteiligung aller Kinder zu befördern und die Entkoppelung von Herkunft und Bildungserfolg zu erreichen, darauf sind die Maßnahmen im Gestaltungsfeld 9 ausgerichtet. Sie umfassen eine durchgängige Sprachförderung, Intensivklassen für Seiteneinsteiger und sprechen die Willkommenskultur an Schulen an. Die überwiegende Zahl der Maßnahmen betrifft das Gestaltungsfeld 1 "Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen". Es umfasst die klassischen und notwendigen Maßnahmen eines Schulentwicklungsplanes und die Planung der Bildungsinfrastruktur zur Sicherstellung eines ausgewogenen, wohnortnahen Schulangebotes. Das schnelle Wachstum der Stadtbevölkerung erfordert im Planungszeitraum infrastrukturelle Kapazitätsanpassungen. Die schulorganisatorischen Maßnahmen gemäß § 146 HSchG sind nachfolgend aufgeführt. Die Nummerierung entspricht den Kapiteln im integrierten Schulentwicklungsplan. 5.1.1 Errichtung einer Grundschule im Europaviertel 5.1.2 Errichtung einer Grundschule im Gallusviertel 5.1.3 Eigenständigkeit der Grundschule Rebstock 5.1.4 Errichtung einer Grundschule in Bockenheim 5.1.5 Errichtung einer Grundschule in Unterliederbach 5.1.6 Errichtung einer Grundschule in Niederrad 5.1.8 Jahrgangsweise Aufhebung der Holbeinschule 5.1.9 Jahrgangsweise Aufhebung der Schwanthalerschule 5.1.10 Errichtung einer integrierten Gesamtschule in Sachsenhausen 5.1.11 Jahrgangsweise Aufhebung der Salzmannschule 5.1.12 Errichtung einer kooperativen Gesamtschule in Niederrad 5.1.13 Aufhebung der Sophienschule 5.1.14 Aufhebung des Hauptschulzweiges an der Karmeliterschule 5.1.15 Aufhebung des Hauptschulzweiges an der Ludwig-Richter-Schule 5.1.16 Errichtung eines Gymnasiums 5.1.17 Errichtung einer integrierten Gesamtschule in Kalbach-Riedberg 5.1.18 Errichtung einer gymnasialen Oberstufe Als weitere Maßnahme im Gestaltungsfeld 1 wird unter 5.1.7 die Erhöhung der Zügigkeit von Schulen durch Neubau oder Erweiterung beschrieben, die jedoch keine schulorganisatorische Maßnahme gemäß § 146 HSchG darstellt. B. Alternativen Keine C. Lösung s. Punkt A. D. Kosten Der Schulentwicklungsplan bildet den Rahmen und die Grundlage für die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen. Die Umsetzung der im vorliegenden Schulentwicklungsplan enthaltenen Maßnahmen erfolgt nur im Rahmen der haushaltsmäßig verfügbaren Mittel. Derzeit liegen noch keine genauen Einschätzungen darüber vor, mit welchen Kosten die Umsetzung aller im Schulentwicklungsplan enthaltenen Projekte verbunden wäre. Die unter 5.1.7 der Anlage 1 dargestellte Maßnahme (Erhöhung der Zügigkeit von Schulen durch Neubau oder Erweiterung) sowie die unter 5.1.1 bis 5.1.6 und 5.1.8 bis 5.1.18 der Anlage 1 geplanten Schulorganisationsmaßnahmen (Errichtung von Schulen und Aufhebung von Schulen) würden im Bereich der Schulsekretariate und der Schulhausverwaltungen rechnerisch zu jährlichen Einsparungen von 325.000 € und zusätzlichen Personalaufwendungen in Höhe von 1.122.030 € führen. Für die Entscheidung über die Aufnahme der Maßnahmen in zukünftige Haushalte und die jeweilige mittelfristige Finanzplanung werden die jeweiligen Kosten ermittelt. Gemäß § 156 HSchG in Verbindung mit § 90 HSchG trägt der Schulträger die Personalkosten für die Schulsekretärinnen und Schulsekretäre sowie die Schulhausverwalterinnen und Schulhausverwalter. Das entsprechende Personal und die dazugehörigen Finanzmittel sind vom Schulträger zu stellen. Um dieser Pflichtaufgabe nachzukommen ist eine Ausnahmeregelung bezüglich der Möglichkeit zur Neuschaffung von Planstellen im Zuge des Stellenplanverfahrens zur nächsten Haushaltsaufstellung 2017 erforderlich. Für die Umsetzung der Maßnahmen im Schulentwicklungsplan werden zusätzlich 11 Planstellen im Bereich der Schulhausverwaltung und 12 Planstellen im Bereich der Schulsekretariate benötigt, jeweils bewertet nach Entgeltgruppe 6 TVöD. Anlage 1_Integrierter_Schulentwicklungsplanung_2015 (ca. 4,5 MB) Anlage 2_Datenteil (ca. 45,1 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.07.2015, NR 1244 Antrag vom 22.06.2015, NR 1247 Antrag vom 09.07.2015, NR 1251 Anregung vom 29.06.2015, OA 641 Anregung vom 29.06.2015, OA 642 Anregung vom 30.06.2015, OA 645 Anregung vom 30.06.2015, OA 646 Anregung vom 30.06.2015, OA 648 Anregung vom 10.07.2015, OA 656 Antrag vom 14.06.2015, OF 209/14 Antrag vom 28.06.2015, OF 337/11 Antrag vom 10.07.2015, OF 472/12 Antrag vom 25.08.2015, OF 617/8 Antrag vom 29.06.2015, OF 719/2 Antrag vom 29.06.2015, OF 720/2 Antrag vom 29.06.2015, OF 721/2 Antrag vom 21.08.2015, OF 730/2 Antrag vom 21.08.2015, OF 731/2 Antrag vom 21.08.2015, OF 732/2 Antrag vom 15.06.2015, OF 810/10 Antrag vom 30.06.2015, OF 831/10 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.06.2005, M 126 Vortrag des Magistrats vom 22.12.2006, M 250 Vortrag des Magistrats vom 03.11.2014, M 187 Antrag vom 19.08.2015, OF 740/2 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4389 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4390 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4391 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4392 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4397 Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4531 Vortrag des Magistrats vom 15.01.2016, M 18 Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 87 Vortrag des Magistrats vom 07.10.2016, M 189 Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 208 Antrag vom 07.11.2016, OF 263/5 Vortrag des Magistrats vom 20.01.2017, M 22 Vortrag des Magistrats vom 20.01.2017, M 23 Vortrag des Magistrats vom 03.03.2017, M 52 Vortrag des Magistrats vom 21.04.2017, M 90 Vortrag des Magistrats vom 28.04.2017, M 91 Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M 125 Vortrag des Magistrats vom 18.08.2017, M 159 Vortrag des Magistrats vom 23.02.2018, M 49 Vortrag des Magistrats vom 16.03.2018, M 60 Vortrag des Magistrats vom 18.05.2018, M 90 Vortrag des Magistrats vom 16.11.2018, M 223 Vortrag des Magistrats vom 07.12.2018, M 230 Vortrag des Magistrats vom 08.03.2019, M 38 Vortrag des Magistrats vom 24.04.2020, M 68 Vortrag des Magistrats vom 19.06.2020, M 96 Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 195 Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 197 Vortrag des Magistrats vom 28.05.2021, M 76 Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 79 Vortrag des Magistrats vom 29.04.2022, M 59 Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91 Vortrag des Magistrats vom 24.02.2023, M 34 Vortrag des Magistrats vom 08.09.2023, M 154 Vortrag des Magistrats vom 05.07.2024, M 95 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss KAV Versandpaket: 03.06.2015 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Die Vorlage M 93 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 29.06.2015, TO I, TOP 30 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 93 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 719/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 720/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 721/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 29.06.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 641 2015 1. Der Vorlage M 93 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 209/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 2 CDU, GRÜNE und SPD gegen 1 CDU (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE und SPD; CDU (= Enthaltung) 42. Sitzung des OBR 11 am 29.06.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 642 2015 1. Die Vorlage M 93 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 337/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 30.06.2015, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage M 93 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE und CDU (= Annahme) 42. Sitzung des OBR 4 am 30.06.2015, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 93 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 6 am 30.06.2015, TO I, TOP 46 Beschluss: Der Vorlage M 93 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 7 am 30.06.2015, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 93 wird unter Hinweis auf OA 648 zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und REP 43. Sitzung des OBR 10 am 30.06.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung OA 646 2015 1. Der Vorlage M 93 wird unter Hinweis auf OA 646 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 810/10 wird durch die Annahme der Vorlage OF 831/10 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 831/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 13 am 30.06.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 645 2015 Der Vorlage M 93 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 645 zugestimmt. Die Vorlage OA 645 lautet: "Errichtung eines neuen Gymnasiums im Frankfurter Norden Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Errichtung eines zusätzlichen neuen Gymnasiums im Frankfurter Norden schnellstmöglich voranzutreiben. Hierbei ist darauf zu achten, dass eine neue Schule auch für die Schüler aus Nieder-Erlenbach mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar ist. Die Schülerinnen und Schüler aus Nieder-Erlenbach, deren Gymnasialempfehlung mit rund 70 Prozent deutlich über dem städtischen Durchschnitt liegt, besuchen zurzeit die Gymnasien im Umland - Bad Vilbel und Bad Homburg - sowie die private Anna-Schmidt-Schule. Deren Kapazitäten sind allerdings begrenzt, insbesondere in Bad Vilbel steigt der Bedarf durch neue Baugebiete. Auch in Nieder-Erlenbach wird durch die steigende Einwohnerzahl in den nächsten Jahren die Nachfrage stetig steigen." Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 16 am 30.06.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: a) Die Vorlage M 93 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 02.07.2015, TO II, TOP 15 Beschluss: a) Die Vorlage M 93 wird auf Wunsch von CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 8 am 02.07.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: a) Die Vorlage M 93 wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 02.07.2015, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 93 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 15 am 03.07.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: a) Die Vorlage M 93 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 06.07.2015, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 93 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1244 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1247 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 641 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 645 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 646 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 648 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 7. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 8. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) 42. Sitzung des OBR 12 am 10.07.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 656 2015 1. Der Vorlage M 93 wird unter Hinweis auf OA 656 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 472/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. und BFF zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, BFF und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.07.2015, TO I, TOP 21 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 93 wird im Rahmen der Vorlage NR 1251 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1244 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 641 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 642 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. Die Vorlage OA 648 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. Die Vorlage OA 656 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1194 und NR 1244), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1244, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656), FDP (Annahme im Rahmen NR 1247), BFF (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme) zu 2. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) NR 1244 Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffern 3. bis 6.: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 4. Ziffern 1.a), 1.c), 2.a), 2.c), 3. und 4.: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 1.b) und 1.d): CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.b): CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 10. CDU und GRÜNE, gegen SPD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 93, NR 1247, NR 1251 und OA 645 = Ablehnung, NR 1244 = Annahme bei Ablehnung M 93, OA 641, OA 642, OA 648 und OA 656 = Annahme, OA 646 = Prüfung und Berichterstattung) REP (M 93, NR 1244, NR 1247, NR 1251, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646 und OA 656 = Annahme, OA 648 = Ablehnung) Stv. Krebs (M 93 = Ablehnung, NR 1244, NR 1247, NR 1251, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656 = Enthaltung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 93 wird im Rahmen der Vorlage NR 1251 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1244 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 641 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 642 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. Die Vorlage OA 648 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. a) Die Vorlage OA 656 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 11. a) Die Vorlage NR 1194 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 12. a) Die Vorlage NR 1233 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 13. a) Die Vorlage OA 556 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 14. a) Die Vorlage OA 590 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 15. a) Die Vorlage OA 595 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 16. Begründung der Städtepartnerschaft mit Philadelphia a) Stadtverordnetenvorsteher Siegler begrüßt anlässlich der Unterzeichnung des Städtepartnerschaftsvertrages am 16.07.2015 als Ehrengast aus der neuen Partnerstadt Philadelphia (USA) Herrn Bürgermeister Michael Nutter. b) Die Dankadresse des Bürgermeisters Nutter aus Philadelphia dient zur Kenntnis. (Unterbrechung der Beratungen des Tagesordnungspunktes 5. von 19.45 Uhr bis 19.55 Uhr.) Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1194 und NR 1244), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1244, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656), FDP (Annahme im Rahmen NR 1247), BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER und REP (= Annahme) zu 2. a) Ziffern 1. und 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung), Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP, RÖMER und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffern 3. bis 6.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP, RÖMER und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 4. Ziffern 1.a), 1.c), 2.a), 2.c), 3. und 4.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und REP gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 1.b) und 1.d): CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.b): CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) zu 10. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 11. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., RÖMER und REP (= Annahme), FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93) zu 12. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 13. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 14. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) zu 15. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 29. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20.07.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 93 wird zurückgestellt. 46. Sitzung des OBR 2 am 07.09.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4389 2015 Anregung an den Magistrat OM 4390 2015 Anregung an den Magistrat OM 4391 2015 Anregung an den Magistrat OM 4392 2015 1. Der Vorlage M 93 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 719/2 wird als Anregung an den Magistrat in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 720/2 wird als Anregung an den Magistrat in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 721/2 wird als Anregung an den Magistrat in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 730/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 731/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 732/2 wird als Anregung an den Magistrat in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU und FDP zu 4. Annahme bei Enthaltung FDP zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung) zu 7. Einstimmige Annahme 31. Sitzung der KAV am 07.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage M 93 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage OA 646 wird zugestimmt. 42. Sitzung des OBR 16 am 08.09.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 93 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen WBE und BFF (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 8 am 10.09.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 93 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 617/8 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung BFF 43. Sitzung des OBR 5 am 11.09.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 93 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FAG 44. Sitzung des OBR 3 am 17.09.2015, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage M 93 wird auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 15 am 18.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage M 93 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 08.10.2015, TO II, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 93 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6128, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 40 1

sthausenFraktion: die farbechten - LINKE.Titel/Betreff: Die statistischen Daten des Schulentwicklungsplans für 2015 - 2019 bezüglich der Grundschulen im Ortsbezirk 7 der Realität anpassen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen einleiten

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2015, OF 548/7 Betreff: Die statistischen Daten des Schulentwicklungsplans für 2015 - 2019 bezüglich der Grundschulen im Ortsbezirk 7 der Realität anpassen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen einleiten Im Statistikteil des oben genannten Planes sind sowohl die Kerschensteiner Schule als auch der Grundschulbereich der Michael -Ende-Schule als Schulen gekennzeichnet, deren maximale Zügigkeit unterschritten ist und zwar bis hinein in das Schuljahr 2020/2021. Dies bedeutet nichts anderes, als dass beide Schulen bezüglich ihrer Aufnahmekapazität als nicht ausgelastet gelten. Dieses Ergebnis steht in direktem Widerspruch zu der Situation, wie sie sich in den Schulen aktuell darstellt: fehlende Klassenräume für das kommende erste Schuljahr, marode Container, in denen Unterricht nicht mehr verantwortbar ist, drohender Verlust von Fachräumen, da diese als Klassenräume genutzt werden müssen. Die Ursache für die Fehleinschätzung findet sich im Statistikteil: Dort werden die Schülerzahlen der Klassen 1 bis 4 eines Schuljahres addiert, anschließend durch 4 (die Jahrgangsstufen) und dann noch einmal durch 25 (theoretisch die maximale Klassenstärke) geteilt. Danach entsteht ein Durchschnittswert, der z.B. an der Michael-Ende-Schule für die kommenden sechs Jahre eine durchschnittliche Anzahl von Klassen pro Jahrgang von 3,3 bis 3,5 prognostiziert. Zum Nachweis, dass eine solche Statistik reiner Unsinn ist, hierzu ein konkretes Beispiel aus dem Statistikteil des Schulentwicklungsplans. Prognose für das Schuljahr 2015/2016 für den Grundschulbereich der MES: 1. Jahrgang: 97 Kinder 2. Jahrgang: 66 Kinder 3. Jahrgang: 81 Kinder 4. Jahrgang: 88 Kinder Gesamtzahl : 332 Kinder Geteilt durch die vier Jahrgänge sind 83 Kinder. Diese Zahl geteilt durch 25, ergeben 3,32 Züge pro Jahrgang. Eine solche Berechnung ist fern jeder Realität, aber nur so kommt das Ergebnis zustande, dass die maximale Zügigkeit (laut Statistik 4 Klassen pro Jahrgang) unterschritten ist und die Schule noch über Erweiterungskapazitäten verfügt. Tatsache ist jedoch, dass für das Schuljahr 2015/2016 folgende Klassen gebildet werden müssten: 1. Schuljahr bei 97 Kindern: 4 Klassen mit 24 bis 25 Kindern 2. Schuljahr bei 66 Kindern: 3 Klassen mit 22 Kindern 3. Schuljahr bei 81 Kindern: 4 Klassen mit 20 bis 21 Kindern 4. Schuljahr bei 88 Kindern: 4 Klassen mit 22 Kindern. Dies macht ein Unterschied zwischen laut Statistik 12 benötigten Klassenräumen und mindestens 15 tatsächlich notwendigen. (Nicht berücksichtigt hierbei wurde, dass sich die tatsächlichen Schülerzahlen im Verhältnis zu der Prognose, bereits erhöht haben.) So kommt es, dass im kommenden Schuljahr in beiden Schulen Klassenräume für die Aufnahme neuer Schüler fehlen, da z.B. in der Michael-Ende-Schule - entgegen der statistischen Prognose von 3,3 Zügigkeit - 5 erste Klassen gebildet werden müssen. Die Statistik weist jedoch noch weitere Mängel auf: Bei der Erhebung "Raumbestände" gibt es bei der MES lediglich eine Angabe der Gesamtzahl der Klassen- und Fachräume. Es ist zu vermuten, dass die Tatsache der örtlichen Trennung von Grund- und Haupt-/Realschule nicht bekannt, zumindest nicht berücksichtigt wurde. Bezüglich der Wohnbaupotentiale - und einer damit verbundenen wachsenden Schülerzahl - wurde lediglich das Projekt "Nördliche Kollwitzstraße" genannt. Nicht berücksichtigt wurde die geplante Umgestaltung der Siedlung im Füldchen, mit immerhin 68 3-Zimmer- und 24 4-Zimmer-Wohnungen, die vorgesehene Nachverdichtung in der Heinrich-Lübke-Siedlung, die Bautätigkeiten im Industriehof und im Rödelheimer Bahnweg, der getätigte Umbau in der Breitlacher Straße und in der Eschborner Landstraße und der geplante Neubau in der Breitlacher Straße. Dies voraus geschickt beantragt der Ortsbeirat: Dem Magistrat wird dringend nahe gelegt, die statistischen Daten für die Zukunftsprognose bezüglich des Bedarfs an Schulen - inklusive Klassen- und Fachräumen - so zu überarbeiten, dass sie der Realität gerecht werden. Weiterhin die Kerschensteiner Schule wegen des dringend notwendigen Ausbaus der Mensa in die Priorität 1 einzustufen und für den Grundschulbereich der Michael-Ende-Schule konkrete Planungen für eine bauliche Erweiterung aufzunehmen. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 30.06.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 648 2015 Die Vorlage OF 548/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz gestrichen wird. Abstimmung: SPD, FARBECHTE und fraktionslos gegen CDU, GRÜNE und REP (= Ablehnung)

Die statistischen Daten des Schulentwicklungsplans für 2015 - 2019 bezüglich der Grundschulen im Ortsbezirk 7 der Realität anpassen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen einleiten Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93

S A C H S T A N D : Anregung vom 30.06.2015, OA 648 entstanden aus Vorlage: OF 548/7 vom 09.06.2015 Betreff: Die statistischen Daten des Schulentwicklungsplans für 2015 - 2019 bezüglich der Grundschulen im Ortsbezirk 7 der Realität anpassen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen einleiten Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Im Statistikteil des oben genannten Planes sind sowohl die Kerschensteinerschule als auch der Grundschulbereich der Michael-Ende-Schule (MES) als Schulen gekennzeichnet, deren maximale Zügigkeit unterschritten ist, und zwar bis hinein in das Schuljahr 2020/2021. Dies bedeutet nichts anderes, als dass beide Schulen bezüglich ihrer Aufnahmekapazität als nicht ausgelastet gelten. Dieses Ergebnis steht in direktem Widerspruch zu der Situation, wie sie sich in den Schulen aktuell darstellt: fehlende Klassenräume für das kommende erste Schuljahr, marode Container, in denen Unterricht nicht mehr verantwortbar ist, drohender Verlust von Fachräumen, da diese als Klassenräume genutzt werden müssen. Die Ursache für die Fehleinschätzung findet sich im Statistikteil: Dort werden die Schülerzahlen der Klassen 1 bis 4 eines Schuljahres addiert, anschließend durch 4 (die Jahrgangsstufen) und dann noch einmal durch 25 (theoretisch die maximale Klassenstärke) geteilt. Danach entsteht ein Durchschnittswert, der z. B. an der Michael-Ende-Schule für die kommenden sechs Jahre eine durchschnittliche Anzahl von Klassen pro Jahrgang von 3,3 bis 3,5 prognostiziert. Zum Nachweis, dass eine solche Statistik reiner Unsinn ist, hierzu ein konkretes Beispiel aus dem Statistikteil des Schulentwicklungsplans. Prognose für das Schuljahr 2015/2016 für den Grundschulbereich der MES: 1. Jahrgang: 97 Kinder 2. Jahrgang: 66 Kinder 3. Jahrgang: 81 Kinder 4. Jahrgang: 88 Kinder Gesamtzahl : 332 Kinder Geteilt durch die vier Jahrgänge sind das 83 Kinder. Diese Zahl geteilt durch 25 ergibt 3,32 Züge pro Jahrgang. Eine solche Berechnung ist fern jeder Realität, aber nur so kommt das Ergebnis zustande, dass die maximale Zügigkeit (laut Statistik 4 Klassen pro Jahrgang) unterschritten ist und die Schule noch über Erweiterungskapazitäten verfügt. Tatsache ist jedoch, dass für das Schuljahr 2015/2016 folgende Klassen gebildet werden müssten: 1. Schuljahr bei 97 Kindern: 4 Klassen mit 24 bis 25 Kindern 2. Schuljahr bei 66 Kindern: 3 Klassen mit 22 Kindern 3. Schuljahr bei 81 Kindern: 4 Klassen mit 20 bis 21 Kindern 4. Schuljahr bei 88 Kindern: 4 Klassen mit 22 Kindern. Dies macht ein Unterschied zwischen laut Statistik 12 benötigten Klassenräumen und mindestens 15 tatsächlich notwendigen (Nicht berücksichtigt hierbei wurde, dass sich die tatsächlichen Schülerzahlen im Verhältnis zu der Prognose bereits erhöht haben.). So kommt es, dass im kommenden Schuljahr in beiden Schulen Klassenräume für die Aufnahme neuer Schüler fehlen, da z. B. in der Michael-Ende-Schule - entgegen der statistischen Prognose von 3,3 Zügigkeit - 5 erste Klassen gebildet werden müssen. Die Statistik weist jedoch noch weitere Mängel auf: Bei der Erhebung "Raumbestände" gibt es bei der MES lediglich eine Angabe der Gesamtzahl der Klassen- und Fachräume. Es ist zu vermuten, dass die Tatsache der örtlichen Trennung von Grund- und Haupt-/Realschule nicht bekannt, zumindest nicht berücksichtigt wurde. Bezüglich der Wohnbaupotenziale - und einer damit verbundenen wachsenden Schülerzahl - wurde lediglich das Projekt "Nördliche Kollwitzstraße" genannt. Nicht berücksichtigt wurden - die geplante Umgestaltung der Siedlung im Füldchen mit immerhin 68 3-Zimmer- und 24 4-Zimmer-Wohnungen, - die vorgesehene Nachverdichtung in der Heinrich-Lübke-Siedlung, - die Bautätigkeiten im Industriehof und im Rödelheimer Bahnweg, - der getätigte Umbau in der Breitlacherstraße und in der Eschborner Landstraße und - der geplante Neubau in der Breitlacherstraße. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Dem Magistrat wird dringend nahegelegt, die statistischen Daten für die Zukunftsprognose bezüglich des Bedarfs an Schulen - inklusive Klassen- und Fachräumen - so zu überarbeiten, dass sie der Realität gerecht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.10.2015, ST 1553 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 01.07.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 06.07.2015, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 93 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1244 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1247 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 641 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 645 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 646 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 648 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 7. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 8. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.07.2015, TO I, TOP 21 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 93 wird im Rahmen der Vorlage NR 1251 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1244 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 641 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 642 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. Die Vorlage OA 648 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. Die Vorlage OA 656 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1194 und NR 1244), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1244, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656), FDP (Annahme im Rahmen NR 1247), BFF (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme) zu 2. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) NR 1244 Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffern 3. bis 6.: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 4. Ziffern 1.a), 1.c), 2.a), 2.c), 3. und 4.: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 1.b) und 1.d): CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.b): CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 10. CDU und GRÜNE, gegen SPD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 93, NR 1247, NR 1251 und OA 645 = Ablehnung, NR 1244 = Annahme bei Ablehnung M 93, OA 641, OA 642, OA 648 und OA 656 = Annahme, OA 646 = Prüfung und Berichterstattung) REP (M 93, NR 1244, NR 1247, NR 1251, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646 und OA 656 = Annahme, OA 648 = Ablehnung) Stv. Krebs (M 93 = Ablehnung, NR 1244, NR 1247, NR 1251, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656 = Enthaltung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 93 wird im Rahmen der Vorlage NR 1251 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1244 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 641 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 642 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. Die Vorlage OA 648 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. a) Die Vorlage OA 656 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 11. a) Die Vorlage NR 1194 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 12. a) Die Vorlage NR 1233 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 13. a) Die Vorlage OA 556 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 14. a) Die Vorlage OA 590 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 15. a) Die Vorlage OA 595 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 16. Begründung der Städtepartnerschaft mit Philadelphia a) Stadtverordnetenvorsteher Siegler begrüßt anlässlich der Unterzeichnung des Städtepartnerschaftsvertrages am 16.07.2015 als Ehrengast aus der neuen Partnerstadt Philadelphia (USA) Herrn Bürgermeister Michael Nutter. b) Die Dankadresse des Bürgermeisters Nutter aus Philadelphia dient zur Kenntnis. (Unterbrechung der Beratungen des Tagesordnungspunktes 5. von 19.45 Uhr bis 19.55 Uhr.) Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1194 und NR 1244), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1244, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656), FDP (Annahme im Rahmen NR 1247), BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER und REP (= Annahme) zu 2. a) Ziffern 1. und 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung), Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP, RÖMER und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffern 3. bis 6.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP, RÖMER und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 4. Ziffern 1.a), 1.c), 2.a), 2.c), 3. und 4.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und REP gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 1.b) und 1.d): CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.b): CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) zu 10. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 11. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., RÖMER und REP (= Annahme), FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93) zu 12. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 13. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 14. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) zu 15. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6128, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 40 1

sthausenTitel/Betreff: Die statistischen Daten des Schulentwicklungsplans 2015 - 2019 bezüglich der Grundschulen im Ortsbezirk 7 der Realität anpassen und die sich draus ergebenden Maßnahmen einleiten

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.10.2015, ST 1553 Betreff: Die statistischen Daten des Schulentwicklungsplans 2015 - 2019 bezüglich der Grundschulen im Ortsbezirk 7 der Realität anpassen und die sich draus ergebenden Maßnahmen einleiten Die Bildungsinfrastruktur wird fortlaufend an die tatsächliche Schülerzahlenentwicklung angepasst. Dies erfolgt durch Übergangslösungen, Umnutzung von Räumen, Erweiterungsbauten oder Neuerrichtung von Schulen. Letzteres wird, sollte sich der Bedarf tatsächlich nachweisen lassen, außerhalb des Schulentwicklungsplanes (SEP) auch durch Teilfortschreibungen realisiert. Die im Datenteil des Integrierten Schulentwicklungsplanes ausgewiesene durchschnittliche Zügigkeit stellt einen Indikator dar, der auf einen Blick zeigen soll, ob die Schülerzahlen eher stagnieren oder stark wachsen. Für die Planung konkreter Maßnahmen wird jedoch immer die tatsächliche Klassenbildung zugrunde gelegt. Eine vierzügige Grundschule hat (mind.) 16 Unterrichtsräume, mit Vorklasse 17. Nach aktueller Datenlage (Juli 2015) werden voraussichtlich 5 Klassen in Jahrgangsstufe 1 gebildet, 3 Klassen in Jahrgangsstufe 2 und in Jahrgangsstufe 3 und 4 jeweils 4 Klassen. Der Raumbedarf liegt also aktuell mit Vorklasse bei 17 Unterrichtsräumen. Ein Bedarf von 12 Klassenräumen für das Schuljahr 2015/2016 wird im SEP nicht dargestellt, auch ist nicht die Rede davon, dass die Schule über Erweiterungskapazitäten verfügt. Die örtliche Trennung zwischen Grundschule und Sekundarstufen-Schulzweigen ist bekannt. Die zusammenfassende Darstellung wurde auch bei anderen Schulen, bei denen die Schulformen in unterschiedlichen Gebäuden angesiedelt sind, verwendet (z. B. der Hostatoschule). Es ist sehr wichtig, die Bildungsinfrastruktur bei Wohnbauprojekten von Beginn an mit einzuplanen. Der Schulentwicklungsplan legt die priorisierten Wohnbauprojekte des Wohnbaulandentwicklungsplan (Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 9) zugrunde. Maßnahmen der Nachverdichtung, Umbauten oder einzelne Wohngebäude werden im Wohnbaulandentwicklungsplan nicht aufgeführt. Eine regelhafte Meldung von Bauaktivitäten im Sinne der Nachverdichtung/ Erweiterung und Aufstockung von Wohngebäuden an das Stadtschulamt zur Anpassung der Bildungsinfrastruktur erfolgt nicht. Dies ist, insbesondere in der derzeitigen Dynamik für die Schulentwicklungsplanung grundsätzlich stadtweit problematisch. Das Stadtschulamt ist hier auch auf die Zusammenarbeit mit den Ortsbeiräten und die frühestmögliche Kenntnis von Nachverdichtungen angewiesen. Im Rahmen der SEP-Planungsbezirkswerkräume im Oktober 2014 bestand die Möglichkeit, solche Informationen zu ergänzen. Es gab jedoch bei der Veranstaltung keinerlei Hinweise auf diese Bauprojekte. Der Auflistung des Ortsbeirates von im Bau befindlichen Wohnprojekten ist das Wohngebäude Ecke Haingrabenstraße/Ohlengarten hinzuzufügen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 30.06.2015, OA 648

Beratung im Ortsbeirat: 4