Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 4
Neubau der Grundschule einschließlich Betreuung und Cafeteria sowie Turnhalle im Neubaugebiet Rebstock
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.08.2011, M 147 Betreff: Neubau der Grundschule einschließlich Betreuung und Cafeteria sowie Turnhalle im Neubaugebiet Rebstock Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.09.2009, § 6684 (M 98) 1. Dem Neubau der vierzügigen Grundschule einschließlich Cafeteria mit einer 5-gruppigen Betreuung und einer 2-Felder-Turnhalle im Rebstock wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass gemäß beigefügtem Kostendeckblatt Mittel in Höhe von 19.834.325 € erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt. 3. Das Vorhaben ist im Investitionshaushalt 2010-2013 im Produktbereich 20, Produktgruppe 20.01, Projektdefinition 5.001315 mit Gesamtkosten in Höhe von 18.836.000 € veranschlagt. 4. Die Verrechnung der Aufwendungen für das Schulgebäude und die Turnhalle in Höhe von 19.002.711 € erfolgt auf dem Sachkonto 80785100, PSP-Element 5.001315.500.999 200-700. Die Aufwendungen für die Cafeteria in Höhe von 831.614 € werden unter dem Sachkonto 80785100, PSP Element 5.005507.500.999.200-700 verrechnet. Zur Finanzierung des Projektes stehen Einnahmen aus der Grundstücksveräußerung der Rebstock Projektgesellschaft mbH bis maximal 20.000.000 € jedoch höchstens in Höhe der Baukosten zur Verfügung. Das Projekt ist im Rahmen der Aufstellung des Investitionsprogramms 2012-2015 zu beordnen. 5. Es dient zur Kenntnis, dass durch den Neubau insgesamt 2 Straßenbäume umgesetzt wurden, die der Baumschutzsatzung der Stadt Frankfurt am Main unterliegen. Es handelt sich dabei um einen Säulenahorn und eine Zerr-Eiche. 6. Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen. Begründung: A) Zielsetzung Zur Abdeckung der sozialen Infrastruktur in den großen Neubaugebieten Rebstock und Europaviertel (nördliche Gebiete) ist der Neubau einer Grundschule mit Betreuungsplätzen erforderlich. Nähere Ausführungen dazu siehe Anlage 1. Die Errichtung dieses neuen Grundschulstandortes ist mit dem Schulentwicklungsplan A beschlossen ( § 7650 vom 01.02.2001) und mit Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom 06.05.2003 genehmigt worden. B) Alternativen Keine C) Lösung Mit dem Neubau der Grundschule werden 420 Grundschulplätze und 100 Betreuungsplätze für die Grundschüler realisiert. Die Planung des Gebäudes basiert auf dem Beschluss des Magistrats Nr.98 vom 30.04.2009 über das Raumprogramm. Die Grundschule ist gemäß den aktuellen pädagogischen und gesellschaftspolitischen Entwicklungen für den Ganztagsbetrieb ausgelegt. Eine parallel zum baulichen Planungsprozess arbeitende pädagogische Arbeitsgruppe (bestehend aus Vertretern des Schulträgers und des Staatlichen Schulamtes) stellt die Weichen für das künftige Schulprofil. Das Lehrerkollegium der neuen Schule wird auf Basis der entstehenden räumlichen und pädagogischen Vorgaben das Konzept der Ganztagsschule erarbeiten. Teil der Zusammenarbeit in der pädagogischen Planungsgruppe ist auch die enge Kooperation mit dem Träger der benachbarten Kindertageseinrichtung und dem zukünftigen Träger der schulischen Betreuung, insbesondere im Hinblick auf ein abgestimmtes Hort- bzw. Ganztagsangebot. Die Entwurfsplanung basiert auf dem Siegerentwurf des Architektenwettbewerbes aus dem Jahr 1999. Der Entwurf wurde auf die heutigen Anforderungen aus dem genehmigten Raumprogramm, sowie den baulichen und energetischen Standards der Stadt Frankfurt hin, optimiert. Eine Besonderheit wird die aus dem Baufeld herausragende, erforderliche 2-Felder-Turnhalle. Die Turnhalle muss aus baurechtlichen Vorgaben heraus sehr tief eingegraben und begrünt werden. Die so eingegrabene, freistehende Turnhalle hat zwei Spielfelder und steht nach Beendigung des Schulbetriebes den örtlichen Sportvereinen zur Verfügung. Die Entwurfsplanung sieht dem Bebauungsplan entsprechend für das Gebäude der Grundschule eine 3-Geschossigkeit vor. Im EG befinden sich der Speisesaal, der Küchenbereich, die Betreuungsräume, der Mehrzeckraum kombinierbar mit dem Musikraum und dem Foyer, die Bibliothek und der Elternraum. Eine Freitreppe im Foyer schafft die Verbindung zu den weiteren Klassen -, Fach- und Verwaltungsräumen im 1. und 2 OG. Beide Gebäude des Areals sind barrierefrei geplant. Alle Gebäude werden gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2443 vom 06.09.2007 in Passivhausbauweise errichtet. Auf Grund der eingegrabenen Turnhalle, den ungünstigen Umgebungsfaktoren und der durch den Bebauungsplan vorgegebenen komplexen Geometrie des Grundrisses der Grundschule, kann der Gebäudekomplex selbst mit den hochwertigsten Passivhauselementen nicht als zertifiziertes Passivhaus realisiert werden . Der Mindeststandard, der eine dreißig Prozent bessere Energieeffizienz als die EnEV verlangt, wird erfüllt. D) Kosten 1. Investitionsbedarf 19.834.325 € 2. Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelablauf bis 2010 468.356 € 468.356 € 2011 9.000.000 € 7.000.000 € 2012 7.900.000 € 7.900.000 € 2013 2.465.969 € 3.400.000 € 2014 1.065.969 € 3. Zugehörige Folgekosten keine 4. Jahresfolgekosten a) personelle Folgekosten 91.440 € b) sächliche Folgekosten 354.278 € c) Kapitalkosten kalkulatorische Verzinsung 4,75% 942.130 € Abschreibung 530.276 € 5. Jahreserträge keine 6. Leistung Dritter Grundstückerlös der Rebstock Projekt- gesellschaft mbH bis maximal 20.000.000 € höchstens jedoch in Höhe der Baukosten 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen Der Schulträger ist für die personelle Ausstattung der Schulen gesetzlich verpflichtet, somit ist dieser Personal- und Stellenmehrbedarf in Form von Stellenschaffungen unabweisbar. Notwendig sind die Schaffung einer Vollzeitstelle für das Schulsekretariat - Büroangestellte/Büroangestellter, Verg.Gr. VI b BAT, und einer Stelle Schulhausverwaltung - Schulhausverwalterin/ Schulhausverwalter, Verg.Gr. VIII/VII BAT. 8. Sonstiges Anlage 1_Grundlagen (ca. 264 KB) Anlage 2_1_Kostendb_gesamt (nicht öffentlich - ca. 100 KB) Anlage 2_2_Kostendb_Kantine (nicht öffentlich - ca. 296 KB) Anlage 2_3_Kostendb_Schulgebaeude_Kantine (nicht öffentlich - ca. 297 KB) Anlage 2_4_Kostendb_Turnhalle (nicht öffentlich - ca. 293 KB) Anlage 3_Raumprogramm (ca. 23 KB) Anlage 4_Erlaeuterungsbericht (ca. 26 KB) Anlage 5_1_Lageplan (nicht öffentlich - ca. 7,8 MB) Anlage 5_2_Plan_Schule_UG (nicht öffentlich - ca. 590 KB) Anlage 5_3_Plan_Schule_EG (nicht öffentlich - ca. 1,4 MB) Anlage 5_4_Plan_Schule_1_OG (nicht öffentlich - ca. 1,6 MB) Anlage 5_5_Plan_Schule_2_OG (nicht öffentlich - ca. 1,6 MB) Anlage 5_6_Plan_Turnhalle_2_UG (nicht öffentlich - ca. 569 KB) Anlage 5_7_Plan_Turnhalle_1_UG (nicht öffentlich - ca. 595 KB) Anlage 5_8_Plan_Turnhalle_EG (nicht öffentlich - ca. 653 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 12.09.2011, OA 65 Antrag vom 12.09.2011, OF 68/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.04.2009, M 98 Antrag vom 16.12.2011, OF 114/2 Anregung vom 06.02.2012, OA 135 Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015, M 56 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 17.08.2011 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2011, TO I, TOP 29 Auf Wunsch der Fraktion der GRÜNEN wird die Vorlage ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 65 2011 1. Der Vorlage M 147 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 68/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Klammer der Ziffer 2. gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu Ziffer 1.: GRÜNE, CDU und SPD gegen LINKE. (= Ablehnung) zu Ziffer 2.: CDU und SPD gegen LINKE. (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung) zu Ziffer 3.: Annahme bei Enthaltung LINKE. zu Ziffer 4.: Einstimmige Annahme 8. Sitzung der KAV am 12.09.2011, TO I, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 147 wird zugestimmt. 3. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 19.09.2011, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 147 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 65 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 2. Ziffern 1. und 4.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und Piraten (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL und REP (M 147 und OA 65 = Annahme) NPD (M 147 und OA 65 = Enthaltung) 3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.09.2011, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 147 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 65 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten zu 2. Ziffern 1. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD und Piraten (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 147 = Annahme, OA 65 = Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER (M 147 und OA 65 = Annahme) 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.09.2011, TO II, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 147 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 65 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. Ziffern 1. und 4.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2011, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 147 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 65 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP; NPD (= Enthaltung) zu 2. Ziffern 1. und 4.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 675, 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2011 Aktenzeichen: 40 2
Neubau einer Grundschule mit Turnhalle, Cafeteria und Betreuung Vortrag des Magistrats vom 12.08.2011, M 147
S A C H S T A N D : Anregung vom 12.09.2011, OA 65 entstanden aus Vorlage: OF 68/2 vom 12.09.2011 Betreff: Neubau einer Grundschule mit Turnhalle, Cafeteria und Betreuung Vortrag des Magistrats vom 12.08.2011, M 147 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 147 wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Die Möglichkeit der Nutzung des Mehrzweckraumes durch Anwohner und örtliche Vereine wird vertraglich festgeschrieben. 2. Es wird für eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen für Pkw inklusive ausreichender Stellplätze für Kraftwagen für Behinderte gemäß Stellplatzsatzung gesorgt. 3. Vor der Grundschule auf der Leonardo-da-Vinci-Allee werden durch Querparken oder Schrägparken mehr Parkplätze für Besucher und Abholer geschaffen. 4. Es wird bei der VGF darauf hingewirkt, dass unmittelbar vor der Grundschule eine zusätzliche Bushaltestelle für den stadteinwärts laufenden Linienverkehr eingerichtet wird. Begründung: Der im Eingangsbereich der Grundschule befindliche Mehrzweckraum könnte als Gemeinschaftsraum durch die Anwohner und örtlichen Vereine (so wie bei der Sporthalle bereits vorgesehen) genutzt werden. Der Bedarf eines solchen Gemeinschaftsraumes wurde bereits mehrfach an die Stadtverordnetenversammlung und den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau herangetragen. In der Magistratsvorlage M 147 wird im Ergänzungsbericht erwähnt, dass Vorgespräche zu Abweichungen bezüglich der Anzahl der Stellplätze frühzeitig mit der Bauaufsicht geführt wurden. Es wird jedoch nicht aufgeführt, warum die Stellplatzsatzung nicht eingehalten wird und keine Tiefgarage gebaut wird. Bei einer Nutzung der Sporthalle durch örtliche Vereine und gleichzeitigem Betrieb des Kinderhortes mit 100 Plätzen ergibt sich laut Stellplatzsatzung eine Anzahl von insgesamt 22 nachzuweisenden Stellplätzen. Alleine für die 420 Schülerinnen und Schüler beherbergende Grundschule sind bereits neun Stellplätze nachzuweisen, darunter eine ausreichende, nicht näher definierte Zahl von Stellplätzen für Kraftwagen für Behinderte. Die geplante Anzahl von sieben Stellplätzen, ohne einen einzigen Stellplatz für einen Kraftwagen für Behinderte, wird somit selbst im günstigsten Fall unterschritten. Die Parkplatzsituation am Rebstock ist bereits jetzt, ohne Grundschule und Parkplatz, unbefriedigend und am Limit. Es ist nicht einzusehen, dass bei öffentlichen Projekten eine Ausnahme von der Stellplatzsatzung gemacht werden soll, während private Bauträger in der unmittelbaren Nachbarschaft diese nicht erhielten. Bei dem WM Objekt 1 mit 120 Wohnungen und nur 117 Stellplätzen in der Planung wurde zum Beispiel keine Ausnahme gemacht, die Stellplätze mussten durch Doppelparkanlagen nachgewiesen werden, obwohl am Ende auf Grund von Zusammenlegungen die tatsächliche Wohnungsanzahl bei nur 117 lag. Es ist damit zu rechnen, dass vor der Grundschule viele Eltern halten werden, um ihre Kinder abzuholen. Die dortige Parkplatzsituation ist nicht geeignet, um diesen Zusatzverkehr aufzunehmen. Durch die Einrichtung von Quer- oder Schrägparken wird die Anzahl der Parkplätze verdoppelt. Vor dem Hintergrund des geplanten Stadtplatzes in unmittelbarer Nähe erscheint es sinnvoll hier zusätzliche Parkplätze zu schaffen. Auch für Besucher der Sporthalle (örtliche Vereine, die die Sporthalle nutzen sollen) ist die Schaffung von zusätzlichem Parkraum sinnvoll, da hierdurch die Anwohner entlastet werden. Die Leonardo-da-Vinci-Allee ist in besagtem Bereich breit genug, um Quer- oder Schrägparken einzurichten. Der Radweg könnte auf den Gehweg verlegt werden. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass Eltern zum Abholen einfach am rechten Fahrbahnrand auf dem dort befindlichen Fahrstreifen für Fahrradfahrer halten werden und somit eine Gefährdungslage entsteht. Um den Grundschülern das Überqueren der teilweise sehr stark und recht zügig befahrenen Straße Am Römerhof zu ersparen, und somit für mehr Sicherheit für die Grundschüler zu sorgen, erscheint die Einrichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle für den stadteinwärts laufenden Linienbusverkehr unmittelbar vor der Schule sinnvoll. Es kann derzeit davon ausgegangen werden, dass Schulkinder den herannahenden Bus sehen und losrennen, um ihn an der Bushaltestelle Am Römerhof noch zu erwischen. Hierdurch entsteht eine hohe Gefährdung der Schulkinder. In stadtauswärts laufender Richtung befindet sich die Bushaltestelle in der Leonardo-da-Vinci-Allee, ebenso wie die Straßenbahnhaltestelle, wodurch die Hauptverkehrsstraße Am Römerhof hier keine Gefährdung für die Schulkinder darstellt. Lediglich bei stadtauswärts laufendem Busverkehr ergibt sich eine Gefährdungslage. Die Einrichtung einer Bushaltestelle unmittelbar vor der Schule wäre auch für eventuelle Fahrten von Schulbussen eine Hilfe, da es ja durchaus sein kann, dass in der barrierefrei gebauten Schule auch irgendwann einmal Schüler mit Behinderungen (z. B. im Rollstuhl sitzende Kinder) unterrichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.08.2011, M 147 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.12.2011, B 516 Bericht des Magistrats vom 21.05.2012, B 221 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 14.09.2011 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 19.09.2011, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 147 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 65 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 2. Ziffern 1. und 4.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und Piraten (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL und REP (M 147 und OA 65 = Annahme) NPD (M 147 und OA 65 = Enthaltung) 3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.09.2011, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 147 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 65 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten zu 2. Ziffern 1. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD und Piraten (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 147 = Annahme, OA 65 = Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER (M 147 und OA 65 = Annahme) 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.09.2011, TO II, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 147 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 65 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. Ziffern 1. und 4.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2011, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 147 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 65 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP; NPD (= Enthaltung) zu 2. Ziffern 1. und 4.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) 9. Sitzung der KAV am 24.10.2011, TO II, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage OA 65 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 675, 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2011 Aktenzeichen: 40 2
Neubau einer Grundschule mit Turnhalle, Cafeteria und Betreuung
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2011, OF 68/2 Betreff: Neubau einer Grundschule mit Turnhalle, Cafeteria und Betreuung Der Ortsbeirat stimmt der M147 unter der Maßgabe zu, dass: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, - die Möglichkeit der Nutzung des Mehrzweckraumes durch Anwohner und örtliche Vereine vertraglich festzuschreiben - für ausreichende Stellplätze für PKW (mindestens 22) inkl. ausreichend Stellplätzen für Kraftwagen für Behinderte gemäß Stellplatzsatzung zu sorgen - vor der Grundschule auf der Leonard-Da-Vinci-Allee durch Querparken oder Schrägparken mehr Parkplätze für Besucher und Abholer zu schaffen - die VGF anzuweisen unmittelbar vor der Grundschule eine zusätzliche Bushaltestelle für den stadteinwärts laufenden Linien-Verkehr einzurichten Begründung: Der im Eingangsbereich der Grundschule befindliche Mehrzweckraum könnte als Gemeinschaftsraum durch die Anwohner und örtlichen Vereine (so wie bei der Sporthalle bereits vorgesehen) genutzt werden. Der Bedarf eines solchen Gemeinschaftsraumes wurde bereits mehrfach an die Stadtverordnetenversammlung und den Ausschuss Planung, Bau und Wohnungsbau (PB) herangetragen. Im Vortrag des Magistrats M147 wird im Ergänzungsbericht erwähnt, dass Vorgespräche zu Abweichung bzgl. der Stellplätze frühzeitig mit der Bauaufsicht durchgeführt wurden. Es wird jedoch nicht aufgeführt, warum die Stellplatzsatzung nicht eingehalten wird und keine Tiefgarage gebaut wird. Bei Nutzung der Sporthalle durch örtliche Vereine und gleichzeitigem Betrieb des Kinderhortes mit 100 Plätzen ergibt sich laut Stellplatzsatzung eine Anzahl von insgesamt 22 nachzuweisenden Steilplätzen. Alleine für die 420 Schülerinnen beherbergende Grundschule seibst sind bereits 9 Stellplätze nachzuweisen, darunter eine ausreichende, nicht näher definierte, Zahl von Stellplätzen für Kraftwagen für Behinderte. Die geplante Anzahl von 7 Stellplätzen, ohne einen einzigen Stellplatz für einen Kraftwagen für Behinderte, wird somit selbst im günstigsten Fall unterschritten. Die Parkplatzsituation am Rebstock ist bereits jetzt, ohne Grundschule und Parkplatz, unbefriedigend und am Limit. Es ist nicht einzusehen, dass bei öffentlichen Projekten eine Ausnahme von der Stellplatzsatzung gemacht werden soll während private Bauträger in der unmittelbaren Nachbarschaft diese nicht erhielten. Beispiel: WM Objekt 1,120 Wohnungen und in der Planung nur 117 Steilplätze. Es wurde keine Ausnahme gemacht, die Stellplätze mussten durch Doppelpark-Anlagen nachgewiesen werden, obwohl am Ende die Wohnungsanzahl, auf Grund von Zusammenlegungen, bei tatsächlichen 117 lag. Es ist damit zu rechnen, dass vor der Grundschule viele Eltern halten werden um ihre Kinder abzuholen. Die dortige Parkplatzsituation ist nicht geeignet diesen Zusatzverkehr aufzunehmen. Durch die Einrichtung von Quer- oder Schrägparken wird die Anzahl der Parkplätze verdoppelt. Vor dem Hintergrund des geplanten Stadtplatzes in unmittelbarer Nähe erscheint es sinnvoll hier zusätzliche Parkplätze zu schaffen. Auch für Besucher der Sporthalle (örtliche Vereine die die Sporthalle nutzen sollen) ist die Schaffung von zusätzlichem Parkraum sinnvoll, da hierdurch die Anwohner entlastet werden. Die Leonardo-Da-Vinci-Allee ist in besagtem Bereich breit genug um Quer- oder Schrägparken einzurichten. Der Radweg könnte hier auf den Gehweg verlegt werden. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass Eltern zum Abholen einfach am rechten Fahrbahnrand, auf dem dort befindlichen Fahrstreifen für Fahrradfahrer, halten werden und somit eine Gefährdungslage entsteht. Um den Grundschülern das Überqueren der teilweise sehr stark und recht zügig befahrenen Straße Am Römerhof zu ersparen, und somit für mehr Sicherheit für die Grundschüler zu sorgen, erscheint die Einrichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle für den Stadteinwärts laufenden Linienbus-Verkehr unmittelbar vor der Schule sinnvoll. Es kann derzeit davon ausgegangen werden, dass Schulkinder den herannahenden Bus sehen und losrennen um ihn an der Bushaltestelle Am Römerhof noch zu erwischen. Hierdurch entsteht eine hohe Gefährdung der Schulkinder. In stadtauswärts laufender Richtung ist die Bus-Haltesteile in der Leonardo-Da-Vinci-Allee, ebenso wie die Straßenbahnhaltestelle, wodurch die Hauptverkehrsstraße Am Römerhof hier keine Gefährdung für die Schulkinder darstellt. Lediglich im stadtauswärts laufenden Busverkehr ergibt sich die Gefährdungslage. Die Einrichtung einer Bushaltestelle unmittelbar vor der Schule wäre auch für eventuelle Fahrten von Schulbussen eine Hilfe, da es ja durchaus sein kann, dass in der barrierefrei gebauten Schule auch irgendwann einmal Schüler mit Behinderungen (z.b. im Rollstuhl sitzende Kinder) unterrichtet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.08.2011, M 147 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2011, TO I, TOP 29 Auf Wunsch der Fraktion der GRÜNEN wird die Vorlage ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 65 2011 1. Der Vorlage M 147 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 68/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Klammer der Ziffer 2. gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu Ziffer 1.: GRÜNE, CDU und SPD gegen LINKE. (= Ablehnung) zu Ziffer 2.: CDU und SPD gegen LINKE. (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung) zu Ziffer 3.: Annahme bei Enthaltung LINKE. zu Ziffer 4.: Einstimmige Annahme
Neubau der Grundschule Rebstock einschließlich Betreuung und Cafeteria sowie Turnhalle im Neubaugebiet Rebstock
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 19.12.2011, B 516 Betreff: Neubau der Grundschule Rebstock einschließlich Betreuung und Cafeteria sowie Turnhalle im Neubaugebiet Rebstock Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.09.2011, § 675 - OA 65/11 OBR 2 - Grundsätzlich obliegt ausschließlich der Grundschule Rebstock das Nutzungsrecht der Räumlichkeiten des Neubaus. Dementsprechend ist die baurechtliche Genehmigung erfolgt. Für die angeregte Nutzung stehen vielmehr gesonderte Gebäude wie Bürgerhäuser zur Verfügung. Für den Neubau der Grundschule Rebstock mit 2-Feld-Turnhalle sind sechs Stellplätze und ein Stellplatz für Behinderte nach Stellplatzsatzung herzustellen. Diese werden entsprechend auf dem Schulgrundstück dargestellt. Die für die Schüler der Rebstockschule nächste Bushaltestelle "Leonardo-da-Vinci-Allee" stadteinwärts ist mit einem Fußweg von 280m und Überquerung der Straße "Am Römerhof" barrierefrei zu erreichen. Zur weiteren Erschließung des Neubaugebietes befürwortet die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH die Einrichtung eines weiteren Bushaltestellenpaares in Höhe der Querungshilfe an der Einmündung "August-Euler-Straße". Der Fußweg zu der Bushaltestelle in Fahrtrichtung stadteinwärts würde sich auf 120m verkürzen und eine Überquerung einer Straße wäre nicht mehr notwendig. Die Möglichkeit vor der Grundschule Rebstock auf der Leonardo-da-Vinci-Allee durch Querparken oder Schrägparken mehr Parkplätze zu schaffen, wird derzeit noch vom Amt für Straßenbau und Erschließung geprüft. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 09.01.2012, OA 118 Antrag vom 07.01.2012, OF 122/2 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 12.09.2011, OA 65 Bericht des Magistrats vom 21.05.2012, B 221 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 21.12.2011 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 09.01.2012, TO I, TOP 29 Auf Wunsch der LINKE. wird die Vorlage ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 118 2012 1. Die Vorlage B 516 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 122/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 1. des Tenors nach dem Wort "Vereine" die Worte "in Übereinstimmung mit der Vorlage B 494" hinzugefügt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu Ziffer 1.: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung) zu Ziffer 3.: Annahme bei Enthaltung 1 SPD, FDP und FREIE WÄHLER 11. Sitzung der KAV am 16.01.2012, TO II, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage B 516 dient zur Kenntnis. 7. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 13.02.2012, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 516 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, da Punkt 3. der Vorlage OA 65/11 nicht beantwortet wurde. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 118 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 118 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Zurückweisung) sowie FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Kenntnis) zu 2. a) CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen SPD (= Annahme) b) CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme), FDP und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Piraten (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (B 516 = Zurückweisung, OA 118 = Annahme) 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2012, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 516 dient zur Kenntnis. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 118 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 118 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. a) CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) b) Buchstaben a) und c): CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme), FDP und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Piraten (= Ablehnung) Buchstabe b): CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme), LINKE. und Piraten (= Ablehnung) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2012, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 516 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, da Punkt 3. der Vorlage OA 65/11 nicht beantwortet wurde. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 118 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 118 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Kenntnis) zu 2. a) CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Annahme) b) Buchstaben a) und c): CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Buchstabe b): CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 516 = Kenntnis, OA 118 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (B 516 = Zurückweisung, OA 118 = Annahme) NPD (B 516 = Kenntnis, OA 118 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Prüfung und Berichterstattung) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2012, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage B 516 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, da Punkt 3. der Vorlage OA 65/11 nicht beantwortet wurde. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 118 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 118 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) sowie FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und NPD (= Kenntnis) zu 2. a) CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und NPD gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) b) Buchstaben a) und c): CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), FDP, FREIE WÄHLER und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Piraten (= Ablehnung) Buchstabe b): CDU und GRÜNE gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), LINKE. und Piraten (= Ablehnung) sowie FDP, FREIE WÄHLER und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1333, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2012 Aktenzeichen: 40 2
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment