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Verkehrsentwicklung Bahnhofsviertel III: Straßenumgestaltungen in der Kaiserstraße
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 289 Betreff: Verkehrsentwicklung Bahnhofsviertel III: Straßenumgestaltungen in der Kaiserstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.03.2021, § 7081 - NR 1373/21 FRAKTION - Zu 1. und 2. Die Kaiserstraße ist zwischen Neue Mainzer Straße und Roßmarkt bereits als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich (Tempo-30-Zonen-Regelung) ausgewiesen. Dies gilt ebenfalls für die Friedensstraße, die am Kaiserplatz in die Kaiserstraße übergeht. Eine bauliche Umgestaltung war mit der Änderung der Beschilderung in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich nicht verbunden. In weiten Teilen dieser beiden genannten Abschnitte wird das Parken monetär bewirtschaftet (Parkscheinparken). An einigen Stellen wurden Ladezonen beschildert. In dem Abschnitt zwischen Gallusanlage und Neue Mainzer Straße gibt es in der Kaiserstraße nahezu keine Geschäfte. Dieser Abschnitt ist daher für die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches nicht geeignet. Die Taxiplätze sollten bestehen bleiben. In dem Abschnitt der Kaiserstraße zwischen Kaisersack und Gallusanlage gibt es Potenzial für die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches. Der Magistrat verweist dabei auch auf seinen Bericht vom 7. September 2020 (B 437). Darin heißt es: "Die Voraussetzungen (hohes Fußgängeraufkommen, überwiegende Aufenthaltsfunktion, separate Flächen für Fußgänger- und Radverkehr und Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung) sind in der Kaiserstraße gegeben. In diesem Fall müssten allerdings das vorfahrtsregelnde Schild und die Ampel entfernt werden. Als Vorfahrtsregelung würde dann rechts vor links gelten. Da die Ampel einen Schulweg sichert, müssten entsprechende Maßnahmen getroffen werden, um einen sicheren Schulweg zu garantieren. Sind nach Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Fußgängerüberwege in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen in der Regel entbehrlich, sollten sie in so einem Fall beibehalten werden. Gegebenenfalls wären weitere Maßnahmen nötig." Grundsätzlich wäre es möglich, einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich auch baulich umzugestalten. In diesem Zusammenhang könnte und sollte die Anzahl der bewirtschafteten Parkplätze reduziert werden. Parkhäuser in unmittelbarer Nähe gibt es allerdings nicht. Der bauliche und damit auch der finanzielle Aufwand für eine Umgestaltung wäre außerdem sehr hoch. Die Ausschilderung der Kaiserstraße als Anliegerstraße (mittels dem Verkehrszeichen 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" und dem Zusatz "Anlieger frei") lehnt der Magistrat mangels Überwachungsmöglichkeiten ab. Die Ausbildung von Sackgassen in beiden Richtungen der Kaiserstraße (mit einem Platz an der Gallusanlage) wäre zwar grundsätzlich möglich, allerdings mit dem Nachteil behaftet, dass am jeweiligen Ende ein Wendehammer eingerichtet werden müsste (wie derzeit am Kaisersack). Die Ausgestaltung und Aufteilung des Straßenraumes der Kaiserstraße hält der Magistrat mit Blick auf die heutige Funktion als Geschäftsstraße für angemessen. Die Seitenräume sind entsprechend großzügig dimensioniert. Eine Umgestaltung in eine "Flaniermeile" in Verbindung mit einer Aufpflasterung der Straße hat derzeit keine Priorität. Der Einmündungsbereich am Kaisersack ist überdies im Zuge der Planung zum Hauptbahnhofs-Vorplatz zu betrachten. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 07.09.2021, OA 65 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.01.2021, NR 1373 Antrag vom 23.08.2021, OF 118/1 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 11.08.2021 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 75 Beschluss: Die Vorlage B 289 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen GRÜNE, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Zurückweisung) 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 289 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 65 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 289 = Kenntnis, OA 65 = Annahme) 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage B 289 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 2. Die Vorlage OA 65 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2021, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Die Vorlage B 289 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 65 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 818, 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2021 § 1020, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021 Aktenzeichen: 32 1
Kostengünstige Sofortmaßnahme für mehr Klimaschutz hier: Die Ampeln in der Kaiserstraße haben ausgedient
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 118/1 Betreff: Kostengünstige Sofortmaßnahme für mehr Klimaschutz hier: Die Ampeln in der Kaiserstraße haben ausgedient Vorgang: B 289/21 Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversdammlung (OA) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Lichtsignalanlage (Ampel) im Bereich der Kaiserstraße / Moselstraße entfernen und die Kreuzung mit einer deutlich markierten und beschilderten Rechts-vor-Links-Regelung sowie Querungshilfen für Fußgehende (Zebrastreifen) ausstatten zu lassen. Zusätzlich sind die Belange des Radverkehrs durch entsprechende Markierungen zu berücksichtigen. Begründung: Das Bahnhofsviertel durchqueren erfreulicherweise immer mehr Fußgehende und Radfahrende, die aber unangenehm lange Wartezeiten an nach wie vor autofreundlich gestalteten Ampelanlagen in Kauf nehmen müssen. Zebrastreifen bieten einen guten Schutz auch für Schüler*innen und beschleunigen Fußgehende, Radfahrende und Autofahrende gleichermaßen. Die Aufforderung zum Warten wird von der Mehrheit aller Verkehrsteilnehmenden ohnehin ignoriert, da der Straßenraum der Kaiserstraße bereits jetzt als Flaniermeile und verkehrsberuhigter Bereich wahrgenommen wird und die Ampeln auf Grund der zahlreichen Schilder nicht auffallen. Somit kann die Stadt das Geld für Wartung und Unterhalt der Ampeln einsparen. Zudem steht der Magistrat in seinem Bericht B289 vom 09.08.2021 einer Ausweisung zum verkehrs-beruhigten Geschäftsbereich positiv gegenüber. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 289 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 65 2021 Die Vorlage OF 118/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen BFF (= Ablehnung)
Kostengünstige Sofortmaßnahme für mehr Klimaschutz hier: Die Ampeln in der Kaiserstraße haben ausgedient Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 289
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.09.2021, OA 65 entstanden aus Vorlage: OF 118/1 vom 23.08.2021 Betreff: Kostengünstige Sofortmaßnahme für mehr Klimaschutz hier: Die Ampeln in der Kaiserstraße haben ausgedient Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 289 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage (Ampel) im Bereich der Kaiserstraße/Moselstraße zu entfernen und die Kreuzung mit einer deutlich markierten und beschilderten Rechts-vor-links-Regelung sowie Querungshilfen für zu Fuß Gehende (Zebrastreifen) ausstatten zu lassen. Zusätzlich sind die Belange des Radverkehrs durch entsprechende Markierungen zu berücksichtigen. Begründung: Das Bahnhofsviertel durchqueren erfreulicherweise immer mehr zu Fuß Gehende und Radfahrende, die aber unangenehm lange Wartezeiten an nach wie vor autofreundlich gestalteten Ampelanlagen in Kauf nehmen müssen. Zebrastreifen bieten einen guten Schutz auch für Schülerinnen bzw. Schüler und beschleunigen zu Fuß Gehende, Radfahrende und Autofahrende gleichermaßen. Die Aufforderung zum Warten wird von der Mehrheit aller Verkehrsteilnehmenden ohnehin ignoriert, da der Straßenraum der Kaiserstraße bereits jetzt als Flaniermeile und verkehrsberuhigter Bereich wahrgenommen wird und die Ampeln aufgrund der zahlreichen Schilder nicht auffallen. Somit kann die Stadt das Geld für Wartung und Unterhalt der Ampeln einsparen. Zudem steht der Magistrat in seinem Bericht vom 09.08.2021, B 289, einer Ausweisung zum verkehrsberuhigten Geschäftsbereich positiv gegenüber. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 289 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 102 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 15.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 289 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 65 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 289 = Kenntnis, OA 65 = Annahme) 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage B 289 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 2. Die Vorlage OA 65 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2021, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Die Vorlage B 289 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 65 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 818, 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2021 § 1020, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021 Aktenzeichen: 32 1
Kostengünstige Sofortmaßnahme für mehr Klimaschutz hier: Die Ampeln in der Kaiserstraße haben ausgedient
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 102 Betreff: Kostengünstige Sofortmaßnahme für mehr Klimaschutz hier: Die Ampeln in der Kaiserstraße haben ausgedient Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.12.2021, § 1020 Ziffer 2. - OA 65/21 OBR 1 - Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Kaiserstraße/Moselstraße soll perspektivisch abgebaut werden. Grundvoraussetzung hierfür ist die Umgestaltung in einen "Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich". Planungen hierzu wurden noch nicht aufgenommen, weshalb ein möglicher Umsetzungstermin nicht genannt werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 07.09.2021, OA 65 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 09.03.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Die Vorlage B 102 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und BFF gegen Die PARTEI (= Zurückweisung) 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 142 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 102 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 1760, 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 30.05.2022 Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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