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Kanalneubau Südsammler (Lahmeyerstraße) im Zuge der Baumaßnahme Riederwaldtunnel hier: Fällung von drei Bäumen
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 29.08.2016, M 157 Betreff: Kanalneubau Südsammler (Lahmeyerstraße) im Zuge der Baumaßnahme Riederwaldtunnel hier: Fällung von drei Bäumen 1. Es dient zur Kenntnis, dass im Zuge der Baumaßnahme Riederwaldtunnel durch Hessen Mobil eine Neuordnung der öffentlichen Abwasseranlagen erfolgen muss. Im Bereich der Lahmeyerstraße lässt es sich nicht vermeiden, in den Baumbestand einzugreifen. Gemäß der Anlage 1 müssen drei Platanen gefällt werden. Nach Beendigung der Kanalbaumaßnahme werden an den Standorten 2 und 3 zwei Ersatzpflanzungen vorgenommen. Am Baumstandort 1 kann aufgrund der neuen Kanaltrasse keine Ersatzpflanzung am gleichen Standort erfolgen. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) in ihrer 2. ordentlichen Sitzung am 11.07.2016 die Vorlage zur Genehmigung der Fällung von 3 Bäumen behandelt hat und der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt, dieser zuzustimmen. 3. Der Fällung der drei Platanen wird zugestimmt. 4. An den Baumstandorten 2 und 3 sind als Ersatzpflanzungen Platanen-Hochstämme mit Stammumfang von 20 - 25 cm vorgesehen. Als Ersatz für die Platane an dem Baumstandort 1 wird in räumlicher Nähe eine Pflanzung von 6 Felsenkirschen-Hochstämmen mit einem Stammumfang von 20 - 25 cm in der Wächtersbacher Straße vorgenommen. Begründung: Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) muss im Zuge der Baumaßnahme Riederwaldtunnel durch Hessen Mobil das Kanalnetz von der Borsigallee bis zu der Straße Am Riederbruch neu gestalten. Hierzu ist es erforderlich, den vorhandenen Kanal in der Lahmeyerstraße (s. Anlage 2) in Richtung der Wächtersbacher Straße geradlinig von Bauwerk 10 zu Bauwerk 11 zu verlängern. Eingebaut werden muss ein Kanal mit einem Innendurchmesser von 2 m. Dieser Abschnitt liegt außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Planfeststellungsbeschlusses für die Baumaßnahme Riederwaldtunnel. Gemäß Auflagen des Regierungspräsidiums Darmstadt muss der Verbau der Baugruben wasserdicht hergestellt werden. Dies erfordert einen Verbau mit Spundwänden, der jegliche Wurzeln durchtrennt. Eine Standfestigkeit der drei Bäume kann somit nicht mehr gewährleistet werden. Die Fällung der drei Platanen soll in der Fällperiode November 2016 - Februar 2017 erfolgen. Die Fällung ist zu diesem Zeitpunkt erforderlich, um sicherzustellen, dass die Kanalbaumaßnahmen vor dem Bau des Riederwaldtunnels fertiggestellt sind und damit die Abwasserentsorgung sichergestellt ist. Die Kosten der Fällung der drei Platanen sowie die Kosten der Neupflanzungen trägt Hessen Mobil. Anlage 1 (ca. 843 KB) Anlage 2 (ca. 1 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 10.10.2016, OA 69 Antrag vom 10.10.2016, OF 79/11 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 31.08.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.09.2016, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) 5. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung OA 69 2016 1. Der Vorlage M 157 wird unter Hinweis auf OA 69 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 79/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.10.2016, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 69 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 69); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 157 = Ablehnung) 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.10.2016, TO II, TOP 20 Beschluss: 1. Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 69 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 69) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 628, 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.10.2016 Aktenzeichen: 90 33
Kanalneubau Südsammler (Lahmeyerstraße) im Zuge der Baumaßnahme Riederwaldtunnel hier: Fällung von drei Bäumen Vortrag des Magistrats vom 29.08.2016, M 157
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.10.2016, OA 69 entstanden aus Vorlage: OF 79/11 vom 10.10.2016 Betreff: Kanalneubau Südsammler (Lahmeyerstraße) im Zuge der Baumaßnahme Riederwaldtunnel hier: Fällung von drei Bäumen Vortrag des Magistrats vom 29.08.2016, M 157 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Fällung der drei Bäume wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Kanalneubau des Südsammlers spätestens zum Juni 2017 erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.08.2016, M 157 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 2 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.10.2016 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.10.2016, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 69 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 69); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 157 = Ablehnung) 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.10.2016, TO II, TOP 20 Beschluss: 1. Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 69 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 69) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 628, 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.10.2016 Aktenzeichen: 90 33
Kanalneubau Südsammler (Lahmeyerstraße) im Zuge der Baumaßnahme Riederwaldtunnel Hier: Fällung von drei Bäumen
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 2 Betreff: Kanalneubau Südsammler (Lahmeyerstraße) im Zuge der Baumaßnahme Riederwaldtunnel Hier: Fällung von drei Bäumen Der Bau des Südsammlers (Lahmeyerstraße) im Zuge der Baumaßnahme Riederwaldtunnel erfolgt in laufender Abstimmung des Bauablaufs mit Hessen Mobil und ist an Genehmigungen anderer Behörden gekoppelt. Zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Vortrags des Magistrats (M 157 vom 29.08.2016) und der vorgelagerten Beschlussfassung durch die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main am 11.07.2016 war von einem Baubeginn im Sommer 2017 ausgegangen worden. Zwischenzeitlich haben sich durch die weitere Fortentwicklung der Planung, die Abstimmungen mit Hessen Mobil sowie die noch ausstehenden Genehmigungen für die Grundwasserhaltung zeitliche Verschiebungen ergeben. Der Bauabschnitt Lahmeyerstraße/Wächtersbacher Straße wird nach derzeitigem Planungsstand voraussichtlich erst im Sommer 2018 beginnen, sodass die drei Platanen in der Fällperiode 2017 - 2018 gefällt werden müssen. Der Magistrat wird dafür Sorge tragen, dass der Zeitpunkt der Fällung der Bäume mit der Terminplanung für die gesamten Kanal- und Tunnelbaumaßnahmen im Einklang steht und erst dann erfolgt, wenn die Fällung für den Beginn der Bauarbeiten in der Lahmeyerstraße zwingend erforderlich ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.10.2016, OA 69
Beratung im Ortsbeirat: 4
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