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Programme zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns sowie zur Stärkung der Lokalen Ökonomie auflegen
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2016, OF 76/11 Betreff: Programme zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns sowie zur Stärkung der Lokalen Ökonomie auflegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Planung zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns durchzuführen. Der Planungsbereich sollte in einem größeren Radius rund um das Seckbacher Rathaus, mit Schwerpunkt auf die Wilhelmshöher Straße liegen. Die Verlagerung der Turnhalle Am Schießrain sollte Teil der Planungen sein. ein Förderprogramm zur Stärkung der lokalen Wirtschaft und zum Anreiz zur Ansiedlung von Unternehmen für den gesamten Stadtteil aufzulegen. Das Förderprogramm sollte, wenn keine EU-, Bundes- oder Landesförderprogramme zur Verfügung stehen, ausschließlich mit städtischen Fördermitteln, analog des ehemaligen Fechenheimer Programms Lokale Ökonomie, durchgeführt werden. Begründung: Der Seckbacher Ortskern verödet zunehmend. Die kleinen Einzelhandelsgeschäfte geben auf, die fußläufige Nahversorgung verschwindet, ja die gesamte Infrastruktur im Stadtteil leidet. Aufgrund dessen fand bereits im September 2012 in Seckbach ein Stadtteilrundgang mit dem Planungsdezernenten und der Wirtschaftsförderung statt. Danach wurden noch einige wenige Treffen des Ortsbeirats mit dem Stadtplanungsamt durchgeführt. Allerdings gab es keine konkreten Ergebnisse. Es wurden weder ein Exposé, noch eine Studie erstellt. Das Förderprogramm "Lokale Ökonomie" wurde in Fechenheim von 2011 bis 2014 erfolgreich durchgeführt. Gefördert wurden hier mit EU- und Stadtmitteln u.a. Maßnahmen zur Ansiedlung von Unternehmen und Existenzgründern sowie Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen bestehender Unternehmen, um den benachteiligten Standort zu stärken. Ein Förderprogramm für die lokale Wirtschaft könnte auch den Ortskern sowie das Gebiet Atzelberg stärken und aufwerten. Sowohl der Atzelberg als auch der Altstadtbereich von Seckbach leiden seit mehreren Jahren unter dem Wegzug von Betrieben und schwindender Nahversorgung. Die schwierigen örtlichen Bedingungen wie fehlende Parkplätze, geringe Ladengröße, alte Gebäude erschweren eine Neuansiedlung von Firmen. Mit einem Förderprogramm analog des Fechenheimer Programms, durchgeführt mit ausschließlich städtischen Fördermitteln, könnte ein Anreiz zur Ansiedlung von Unternehmen geschaffen und damit eine Verbesserung der Situation vor Ort unterstützt werden. Bestehende Unternehmen könnten eventuell notwendige Investitionen zur Sicherung, Erweiterung und damit Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit ebenfalls mit diesen Mitteln durchführen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 70 2016 Die Vorlage OF 76/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Programme zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns sowie zur Stärkung der lokalen Ökonomie auflegen
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.10.2016, OA 70 entstanden aus Vorlage: OF 76/11 vom 07.09.2016 Betreff: Programme zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns sowie zur Stärkung der lokalen Ökonomie auflegen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. eine Planung zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns durchzuführen. Der Planungsbereich sollte in einem größeren Radius rund um das Seckbacher Rathaus mit Schwerpunkt auf der Wilhelmshöher Straße liegen. Die Verlagerung der Turnhalle in der Straße Am Schießrain sollte Teil der Planungen sein; 2. ein Förderprogramm zur Stärkung der lokalen Wirtschaft und als Anreiz zur Ansiedlung von Unternehmen für den gesamten Stadtteil aufzulegen. Das Förderprogramm sollte, wenn keine EU-, Bundes- oder Landesförderprogramme zur Verfügung stehen, ausschließlich mit städtischen Fördermitteln, analog des ehemaligen Fechenheimer Programms "Lokale Ökonomie", durchgeführt werden. Begründung: Der Seckbacher Ortskern verödet zunehmend. Die kleinen Einzelhandelsgeschäfte geben auf, die fußläufige Nahversorgung verschwindet, die gesamte Infrastruktur im Stadtteil leidet. Aufgrund dessen fand bereits im September 2012 in Seckbach ein Stadtteilrundgang mit dem Planungsdezernenten und der Wirtschaftsförderung statt. Danach wurden noch einige wenige Treffen des Ortsbeirats mit dem Stadtplanungsamt durchgeführt. Allerdings gab es keine konkreten Ergebnisse. Es wurden weder ein Exposé noch eine Studie erstellt. Das Förderprogramm "Lokale Ökonomie" wurde in Fechenheim von 2011 bis 2014 erfolgreich durchgeführt. Gefördert wurden hier mit EU- und Stadtmitteln u. a. Maßnahmen zur Ansiedlung von Unternehmen und Existenzgründern sowie Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen bestehender Unternehmen, um den benachteiligten Standort zu stärken. Ein Förderprogramm für die lokale Wirtschaft könnte auch den Ortskern sowie das Gebiet Atzelberg stärken und aufwerten. Sowohl der Atzelberg als auch der Altstadtbereich von Seckbach leiden seit mehreren Jahren unter dem Wegzug von Betrieben und schwindender Nahversorgung. Die schwierigen örtlichen Bedingungen wie fehlende Parkplätze, geringe Ladengröße, alte Gebäude erschweren eine Neuansiedlung von Firmen. Mit einem Förderprogramm, analog des Fechenheimer Programms, durchgeführt mit ausschließlich städtischen Fördermitteln, könnte ein Anreiz zur Ansiedlung von Unternehmen geschaffen und damit eine Verbesserung der Situation vor Ort unterstützt werden. Bestehende Unternehmen könnten eventuell notwendige Investitionen zur Sicherung, Erweiterung und damit Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit ebenfalls mit diesen Mitteln durchführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.02.2017, B 43 Antrag vom 25.02.2017, OF 134/11 Antrag vom 25.02.2017, OF 156/11 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 69 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 89 Bericht des Magistrats vom 07.08.2017, B 249 Bericht des Magistrats vom 04.05.2018, B 128 Bericht des Magistrats vom 27.05.2019, B 202 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 19.10.2016 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 07.11.2016, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 70 wird abgelehnt. Abstimmung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, SPD und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Der Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage OA 70 keine Mehrheit erhalten hat und somit zunächst abgelehnt ist. 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2016, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 70 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2016, TO II, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage OA 70 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 772, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 Aktenzeichen: 61 0
Haushalt 2017 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2017, OF 134/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns Vorgang: OA 70/16 OBR 11; B 43/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Mittel für die Planung zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns in den Haushalt einzustellen. Der Planungsbereich sollte in einem größeren Radius rund um das Seckbacher Rathaus mit Schwerpunkt auf der Bebauung an der Wilhelmshöher Straße liegen. Die Aussage des Magistrats, in seinem Bericht vom 13.02.2017, B 43, dass er gegebenenfalls weitere Planungen zur Aufrechterhaltung und Entwicklung der Funktionen des Ortskerns wohlwollend begleiten wolle, wird vom Ortsbeirat 11 als völlig inakzeptabel zurückgewiesen. Begründung: Bei der Stadtteilbegehung in Seckbach am 13.09.2012 wurde seitens des Planungsdezernenten, des Stadtplanungsamts und der Wirtschaftsförderung zugesagt, bis zum Frühjahr 2013 Vorschläge zur Verbesserung, der im Antragstext genannten Punkte, dem Ortsbeirat vorzulegen. Bis heute liegen diese Vorschläge dem Ortsbeirat allerdings nicht vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.10.2016, OA 70 Bericht des Magistrats vom 13.02.2017, B 43 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 69 2017 Die Vorlage OF 134/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2017 Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Programm zur Stärkung der Lokalen Ökonomie in Seckbach auflegen
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2017, OF 156/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Programm zur Stärkung der Lokalen Ökonomie in Seckbach auflegen Vorgang: OA 70/16 OBR 11; B 43/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Mittel für das Auflegen eines Förderprogramms zur Stärkung der lokalen Wirtschaft und zum Anreiz zur Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen für Gesamt-Seckbach in den Haushalt einzustellen. Das Förderprogramm sollte, wenn keine EU-, Bundes- oder Landesförderprogramme zur Verfügung stehen, ausschließlich mit städtischen Fördermitteln, analog des ehemaligen Fechenheimer Programms Lokale Ökonomie, durchgeführt werden. Die Aussage des Magistrats, in seinem Bericht vom 13.02.2017, B 43, dass er gegebenenfalls weitere Planungen zur Aufrechterhaltung und Entwicklung der Funktionen des Ortskerns wohlwollend begleiten wolle, wird vom Ortsbeirat 11 als völlig inakzeptabel zurückgewiesen. Begründung: Bei der Stadtteilbegehung in Seckbach am 13.09.2012 wurde seitens des Planungsdezernenten, des Stadtplanungsamts und der Wirtschaftsförderung zugesagt, bis zum Frühjahr 2013 Vorschläge zur Verbesserung, der im Antragstext genannten Punkte, dem Ortsbeirat vorzulegen. Bis heute liegen diese Vorschläge dem Ortsbeirat allerdings nicht vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.10.2016, OA 70 Bericht des Magistrats vom 13.02.2017, B 43 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 89 2017 Die Vorlage OF 156/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 13.03.2017, EA 69 entstanden aus Vorlage: OF 134/11 vom 25.02.2017 Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns Vorgang: OA 70/16 OBR 11; B 43/17 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Planung zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Der Planungsbereich sollte in einem größeren Radius rund um das Seckbacher Rathaus, mit Schwerpunkt auf der Bebauung an der Wilhelmshöher Straße liegen. Begründung: Die Aussage des Magistrats, in seinem Bericht vom 13.02.2017, B 43, dass er gegebenenfalls weitere Planungen zur Aufrechterhaltung und Entwicklung der Funktionen des Ortskerns wohlwollend begleiten wolle, wird vom Ortsbeirat 11 als völlig inakzeptabel zurückgewiesen. Bei der Stadtteilbegehung in Seckbach am 13.09.2012 wurde seitens des Planungsdezernenten, des Stadtplanungsamtes und der Wirtschaftsförderung zugesagt, bis zum Frühjahr 2013 Vorschläge zur Verbesserung der im Antragstext genannten Punkte dem Ortsbeirat vorzulegen. Bis heute liegen diese Vorschläge dem Ortsbeirat allerdings nicht vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.10.2016, OA 70 Bericht des Magistrats vom 13.02.2017, B 43 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1735 Etatanregung vom 14.03.2022, EA 6 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 28.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.05.2017, TO I, TOP 38 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 69 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Aktenzeichen: 61 0
Produktbereiche: 36 Wirtschaftsförderung 13 Stadtplanung Produktgruppen: 36.01 Wirtschaftsförderung 13.01 Stadtplanung Programm zur Stärkung der Lokalen Ökonomie in Seckbach auflegen
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 13.03.2017, EA 89 entstanden aus Vorlage: OF 156/11 vom 25.02.2017 Betreff: Produktbereiche: 36 Wirtschaftsförderung 13 Stadtplanung Produktgruppen: 36.01 Wirtschaftsförderung 13.01 Stadtplanung Programm zur Stärkung der Lokalen Ökonomie in Seckbach auflegen Vorgang: OA 70/16 OBR 11; B 43/17 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden die notwendigen Mittel für das Auflegen eines Förderprogramms zur Stärkung der lokalen Wirtschaft und zum Anreiz zur Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen für Gesamt-Seckbach eingestellt. Begründung: Bei der Stadtteilbegehung in Seckbach am 13.09.2012 wurde seitens des Planungsdezernenten, des Stadtplanungsamts und der Wirtschaftsförderung zugesagt, bis zum Frühjahr 2013 Vorschläge zur Verbesserung, der im Antragstext genannten Punkte, dem Ortsbeirat vorzulegen. Bis heute liegen diese Vorschläge dem Ortsbeirat allerdings nicht vor. Das Förderprogramm sollte, wenn keine EU-, Bundes- oder Landesförderprogramme zur Verfügung stehen, ausschließlich mit städtischen Fördermitteln, analog des ehemaligen Fechenheimer Programms Lokale Ökonomie, durchgeführt werden. Die Aussage des Magistrats in seinem Bericht vom 13.02.2017, B 43, dass er gegebenenfalls weitere Planungen zur Aufrechterhaltung und Entwicklung der Funktionen des Ortskerns wohlwollend begleiten wolle, wird vom Ortsbeirat 11 als völlig inakzeptabel zurückgewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.10.2016, OA 70 Bericht des Magistrats vom 13.02.2017, B 43 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1722 Etatanregung vom 22.01.2018, EA 73 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 28.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.05.2017, TO I, TOP 42 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 89 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 11. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 23.05.2017, TO I, TOP 33 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 89 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Aktenzeichen: 92 31
Beratung im Ortsbeirat: 4
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