Reflexion
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Holbeinkreisel: Änderungs- und Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 20.04.2020, B 185 Betreff: Holbeinkreisel: Änderungs- und Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2020, § 5219 - OA 499/19 OBR 5 - Der Magistrat hat den Gegenstand des Beschlusses geprüft und kann wie folgt berichten: Zu 1.: Eine direkte Abbiegemöglichkeit vor dem Kreisverkehr ist aus Gründen der Verkehrssicherheit leider nicht möglich. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Zu 2.: Der Innenring des Kreisels gehört nicht zur Fahrbahn und darf nur vom Schwerlastverkehr überfahren werden. Ohne bauliche Trennung stiege das Überholrisiko, sodass der Zweiradverkehr gefährdet wäre. Die bauliche Trennung und damit verbunden eine schmale Fahrbahn im Kreisverkehr kommen somit insbesondere der Verkehrssicherheit des Zweiradverkehrs zugute. Der Anregung kann daher leider nicht entsprochen werden. Zu 3. a): Das Einrichten von Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen ist in Kreisverkehren explizit verboten (vgl. hierzu § 2 Absatz 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO). Folglich ist das Einrichten etwaiger Anlagen im Kreisverkehr auch nicht vorgesehen. Vielmehr soll die Geschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt werden und das Radfahren im Mischverkehr erfolgen. Der Anregung kann daher leider nicht entsprochen werden. Zu 3. b): Die in Aussicht gestellte Einrichtung von Radverkehrsanlagen in der Burnitzstraße, Holbeinstraße, Oppenheimer Landstraße und Hedderichstraße erfolgt entsprechend der Priorisierung von Radverkehrsplanungen. Der Magistrat verweist in diesem Zusammenhang auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4424 zu NR 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main". Zunächst werden die im Antrag NR 895 aufgelisteten priorisierten Maßnahmen mit Priorität bearbeitet. Daran anschließend wird sich der Magistrat mit weiteren Radverkehrsprojekten befassen. Zu 3. c): Von dem Einrichten von Radwegen hinter den Stützen sieht der Magistrat ab, da diese noch vor dem Fußgängerüberweg wieder auf die Fahrbahn geführt werden und sich somit in den fließenden Verkehr einreihen müssten. Die Verkehrssicherheit des Radverkehrs würde auf diese Weise unnötig gefährdet. Darüber hinaus verfügt der Gehweg hinter den Stützen auf beiden Seiten nicht über die notwendige Breite für die regelkonforme Anlage eines Radweges. Zu 3. d): Für die möglichen Planungen von Radverkehrsanlagen außerhalb des Kreisverkehrsplatzes verweist der Magistrat auf seine Stellungnahme unter 3. b). Zu 4.: Das Konzept der neuen Verkehrsführung der Buslinie 78 ist nicht Bestandteil der beschlossenen Vorplanung. Gleichwohl beabsichtigt traffiQ die vom Ortsbeirat angesprochene Änderung der Linienführung der Buslinie 78 und führt dazu aus: "Mit dem Bau des Holbeinkreisels ergibt sich die Möglichkeit, aus der Oppenheimer Landstraße in die Burnitzstraße einzufahren; bisher ist dies aus fahrgeometrischen Gründen nicht möglich. Damit kann der heute in Fahrtrichtung Westen notwendige Umweg der Linie 78 über die Holbeinstraße entfallen. Der Bus wird dann aus der Textorstraße kommend über die Oppenheimer Landstraße und den neuen Kreisverkehr in die Burnitzstraße geführt. Dies ist für den ÖPNV positiv zu bewerten. (Für die Gegenrichtung ergibt sich keine Änderung im Fahrweg.) Die heute in der Textorstraße gelegene Haltestelle "Holbein-Schule" wird in Fahrtrichtung Westen in die Oppenheimer Landstraße verlegt. Eine Verschlechterung der ÖPNV-Erschließung für den Schulstandort ergibt sich dadurch nicht, da auch der neue Haltestellenstandort sehr gut fußläufig erreichbar ist." Zu 5.: Die Schätzung des Magistrats zur Bauzeit der Gesamtmaßnahme inklusive der Maßnahmen beteiligter Dritter beträgt mindestens 24 Monate. Das Reduzieren der Bauzeit auf zwölf Monate ist nicht realistisch. Zu 6.: Über die Verkehrsführung während der Bauzeit kann der Magistrat in dieser Projektphase noch keine Auskunft erteilen. Sobald der Umfang der Bauarbeiten vollständig feststeht, beginnt die Planung der Bauphasen. Nach Abschluss dieser Planungen können realistische Einschätzungen zur Verkehrsführung getroffen werden. Zu 7.: Die Absenkung der Fahrbahn im Bereich des Brückenbauwerks ist verkehrstechnisch nicht erforderlich. Eine Absenkung der Straße würde Leitungsumlegungen im gesamten Knotenpunktbereich erfordern sowie erhebliche statische Sicherungsmaßnahmen an den Eisenbahnbrücken verursachen. In der Folge wäre die Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme nicht mehr gegeben. Der Anregung wird daher nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.08.2021, OF 139/5 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.11.2019, OA 499 Anregung vom 10.09.2021, OA 71 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 22.04.2020 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 80 Beschluss: Die Vorlage B 185 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 185 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 5928, 39. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.06.2020 Aktenzeichen: 32 1
„Turbobaustelle“ Holbeinkreisel
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2021, OF 139/5 Betreff: "Turbobaustelle" Holbeinkreisel Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Die Baumaßnahme Holbeinkreisel wird unter Berücksichtigung der noch zu beschließenden Verbesserungen als Turbobaustelle mit einer maximalen Bauzeit von 15 Monaten ausgeführt. Zur Information der Bevölkerung wird der Magistrat gebeten, unter Darlegung der einzelnen Teilbaumaßnahmen einschließlich der Maßnahmen beteiligter Dritter zu erläutern, mit welchem zeitlichen Rahmen jeweils zu rechnen ist und welche Abschnitte einschließlich der am Bau beteiligter Dritte nach Ansicht des Magistrats nicht zeitgleich durchgeführt werden können, so dass er im Magistratsbericht M 185 vom 20.04.2020 zu der Feststellung gelangt, die Bauzeit beträgt "mindestens 24 Monate". Begründung: Der geplante Holbeinkreisel wird die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Holbeinstraße, Burnitzstraße, Oppenheimer Landstraße, Hedderichstraße und Nell-Breuning-Straße erheblich verbessern, sämtliche heute notwendigen Ampelanlagen können abgebaut werden. Der neu entstehende Platz hat das Potential, im Bereich dieses für Sachsenhausen wichtigen Verkehrsknotenpunktes eine erhebliche städtebauliche Aufwertung zu bewirken. Leider hat die Planung Mängel, die die Bevölkerung und die Verkehrsteilnehmer über Gebühr belasten wird, wenn keine Änderung eintritt. Nach Angaben des Magistrats im Bericht B 185 vom 20.04.2020 soll die Bauzeit mindestens 24 Monate betragen. Leidvolle Erfahrungen bei anderen städtischen Baumaßnahmen zeigen, dass die Angabe "mindestens" ernst gemeint ist, so dass von einer erheblich über zwei Jahre liegenden Bauzeit auszugehen ist. Diese überlange Bauzeit ist bei der überschaubaren Baumaßnahme nicht hinnehmbar. Im Interesse der angrenzend wohnenden Bevölkerung und der Verkehrsteilnehmer ist die Dauer von zu erduldendem Lärm, Staub, Dreck, Umleitungen und eingeschränkte Erreichbarkeit der Wohnungen auf das absolute Minimum zu reduzieren. Der Holbeinkreisel soll im Rahmen einer Turbobaustelle errichtet werden, damit der zeitliche Rahmen von 15 Monaten nicht überschritten wird. Wichtig ist, dass alle am Bau Beteiligten einschließlich der Unternehmen, die Leitungen unter der Erde haben, von Beginn an eingebunden werden. Möglichst alle Arbeiten sollen parallel durchgeführt werden. Dies ist schon in der Ausschreibung festzuschreiben, ebenso verbindliche Ausführungszeiten. Der Baugrund ist vorab intensiv zu untersuchen, damit unerwartete Überraschungen während der Bauphase mit anschließenden Zeitverzögerungen nicht eintreten. Die Arbeiten auf der Baustelle einschließlich derjenigen für eventuelle Leitungsarbeiten müssen minutiös geplant, jeder Handgriff vorab besprochen und festgelegt werden. Die Bauaufträge sollen nicht nach dem preismäßig günstigsten Angebot, sondern nach der bestmöglichen Leistung vergeben werden. Die ausführenden Firmen müssen z.B. angeben mit wie viel Arbeitnehmern und Maschinen sie arbeiten und wie schnell sie bei einem Ausfall Personal und Maschinen ersetzen werden, um die gesetzten Fristen einzuhalten. Für eine kurze Bauzeit werden die Anwohner und Verkehrsteilnehmer den beteiligten städtischen Ämtern und Firmen dankbar sein. Bei einem Ortstermin haben sich die Anwesenden überrascht über die bisher prognostizierte Bauzeit von mindestens 24 Monaten gezeigt. Sie wünschen sich eine Aufschlüsselung der einzelnen Gewerke nach Dauer und zeitlicher Abfolge. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.04.2020, B 185 Nebenvorlage: Antrag vom 10.09.2021, OF 172/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 71 2021 1. Die Vorlage OF 139/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 172/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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