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Reflexion

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Kreisverkehrsplatz Holbeinstraße/Oppenheimer Landstraße/Burnitzstraße/Hedderichstraße/ Nell-Breuning-Straße hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 81 Betreff: Kreisverkehrsplatz Holbeinstraße/Oppenheimer Landstraße/Burnitzstraße/Hedderichstraße/ Nell-Breuning-Straße hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2020, § 5219 (OA 499/19) 1. Dem Umbau des Knotenpunktes Holbeinstraße / Burnitzstraße / Oppenheimer Landstraße / Hedderichstraße / Nell-Breuning-Straße in einen Kreisverkehrsplatz wird gemäß den vorgelegten Planungsunterlagen zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für den geplanten Umbau mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 3.909 T€ werden bewilligt und freigegeben; der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.001265 "Planungsmittel Straßen- und Radwegebau" für Planung und Bauvorbereitung bereits Mittel in Höhe von rd. 164 T€ (Stand 30.11.2020) verausgabt wurden; b) im Investitionsprogramm 2020 - 2023 für die Baumaßnahme Mittel in Höhe von 4.630 T€ in der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.008067 - "Kreisverkehrsplatz Oppenheimer Landstraße / Holbeinstraße / Hedderichstraße / Burnitzstraße" zur Verfügung stehen; c) die bereits aus der Projektdefinition 5.001265 verausgabten Mittel entsprechend zugeordnet werden; d) die vorhandenen Verkehrsflächen des Bauabschnitts zum 31.12.2020 einen Restbuchwert in Höhe von 41 T€ aufweisen, der infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht. 4. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass a) für die Baumaßnahme ein Zuwendungsantrag nach dem Mobilitätsfördergesetz (MobiFöG) gestellt wird und im Falle eines positiven Zuwendungsbescheides mit einer Förderung in Höhe von rd. 899 T€ gerechnet werden kann. Die endgültige Höhe der Förderung ergibt sich aus dem Zuwendungsbescheid; b) im Rahmen des Projektes Stellplatzablösemittel in Höhe von rd. 430 T€ verwendet werden sollen; c) die Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 236 T€ in dem jeweiligen Budget der Fachdezernate sichergestellt sind; den Jahresfolgekosten stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 30 T€ p.a. gegenüber. 5. Der Baumfällung des Baumes mit der Baumkatasternummer 44 in der Holbeinstraße wird zugestimmt. 6. Es dient zur Kenntnis, dass für die vorzunehmende Baumfällung ein Ausgleich im Planungsbereich vorgesehen ist. Begründung: A. Zielsetzung Mit der Einrichtung eines Kreisverkehrsplatzes am Knotenpunkt Holbeinstraße / Burnitzstraße / Oppenheimer Landstraße / Hedderichstraße sollen u.a. folgenden Ziele erreicht werden: · Steigerung der Verkehrssicherheit, vor allem für den Fuß- und Radverkehr, · Verstetigung des Verkehrsflusses im Kfz-Verkehr, · Einrichtung von durchgängigen Radverkehrsführungen in allen Fahrtrichtungen, · Barrierefreier Umbau der Haupt- und Nebenflächen, · Rückbau von dauerhaft kostenintensiver Verkehrsinfrastruktur, · Gestalterische Aufwertung des Straßenraums durch Oberflächenentsiegelung und vorsehen verschiedener landschaftsgärtnerischer Elemente, · Verbesserung des Überflutungsschutzes durch Schaffung neuer Retentionsflächen. B. Alternativen Unter Verweis auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2019, § 3638, bestehen keine Alternativen. C. Lösung Der Kreuzungsbereich Holbeinstraße / Burnitzstraße / Oppenheimer Landstraße / Hedderichstraße soll zu einem ovalen Kreisverkehrsplatz umgebaut werden. Die geplante Verkehrsanlage soll eine verkehrssichere Abwicklung der Verkehrsströme und eine gegenüber heute verbesserte Übersichtlichkeit für alle Verkehrsteilnehmer gewährleisten. Außerdem bietet der Kreisverkehrsplatz ein hohes Potenzial zur Umverteilung von Flächen des fließenden Kfz-Verkehrs zugunsten der Schaffung von Aufenthaltsflächen, von Flächen für den Rad- und den ruhenden Verkehr. Die Planung sieht einen ovalen, einstreifigen Kreisverkehrsplatz mit entsprechenden Zu- und Ausfahrten in das angrenzende Straßennetz vor. Die Kreisverkehrsfläche besteht aus einer 4,50 m breiten Kreisfahrbahn mit bituminöser Deckschicht und einem 2,00 m breiten Innenring mit einer aufgehellten, ebenfalls bituminösen Deckschicht, die durch einen flachen Bord höhenmäßig von der Kreisfahrbahn abgesetzt ist und nur vom Schwerverkehr in Anspruch genommen werden darf. Sämtliche Straßenanschlüsse an den Kreisel erhalten barrierefreie Überwege mit Zebrastreifen, in deren Schutz Fußgängerinnen und Fußgänger die Fahrbahn gesichert überqueren können. An den Fußgängerüberwegen werden die erforderlichen Sichtfelder für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer von Sichthindernissen freigehalten. Die Gehwege und Überquerungsstellen werden nach dem Arbeitsplan der Stadt Frankfurt am Main "Unbehinderte Mobilität" gestaltet und beleuchtet. In der Oppenheimer Landstraße in Höhe der Bahnbrücke wird die vorhandene Mittelinsel ebenso barrierefrei ausgebaut, um dem Fußgängerverkehr die Querung der Fahrbahn zu erleichtern und um die Verkehrssicherheit zu steigern. In den sich an Kreisverkehrsplatz anschließenden Bereichen wird an den Bestandsquerschnitt angeschlossen. Hier werden lediglich die Fahrbahndecken und Markierungen erneuert sowie punktuelle, bauliche Ergänzungen des Straßenquerschnittes vorgenommen. Im Bereich des Kreisverkehrsplatzes werden in den Fahrbahnen und dem Radwegteilstück unter der Bahnbrücke ein Schwarzdeckenoberbau vorgesehen. Die Gehwege erhalten einen neuen Plattenbelag. Die Einmündungen der Burnitzstraße und der Oppenheimer Landstraße wurden so geplant, dass einerseits die Befahrbarkeit durch Gelenkbusse gewährleistet ist und sich andererseits die Wegelänge für zu Fuß Gehende an Fahrbahnquerungen verkürzen. Wegen der spitzwinkligen Einmündungsgeometrie der Holbeinstraße und der Burnitzstraße wird zur Ermöglichung des direkten Rechtsabbiegens ein Bypass für diese Fahrbeziehung eingerichtet. In der Hedderichstraße und der nördlichen Oppenheimer Landstraße werden die heute vorhandenen Senkrecht- und Längsstellplätze mit Bordsteinen baulich gefasst. Die Funktionen des Verkehrsraumes werden somit über die bauliche Gestaltung klar definiert, wodurch ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer geleistet wird. Die Einmündung der Tiroler Straße in die Oppenheimer Landstraße wird als Gehwegüberfahrt ausgeführt und mit einem tragfähigen Pflasterbelag versehen, so dass der Vorrang des Fuß- und Radverkehrs vor dem motorisierten Verkehr deutlich wird. Die Radverkehrsführung in der Kreisverkehrsanlage erfolgt regelkonform im Mischverkehr auf der Fahrbahn. Im Bereich der Eisenbahnüberführung werden beidseitige Radverkehrsanlagen angelegt. In der Folge entfällt auf der Westseite der Längsparkstreifen. Die neuen Radverkehrsanlagen werden in den Anschlussbereichen an die vorhandene Radverkehrsführung angebunden. Der Radverkehr wird mit einem entsprechenden Sicherheitsabstand zum ruhenden Verkehr auf 1,80 Meter bzw. auf 1,85 Meter breiten Radwegen geführt. An der Einmündung der Tiroler Straße in die Oppenheimer Landstraße wird die Fahrbahn im Bereich der Querung des Fußgänger- und Radverkehrs zur Erleichterung der Querung auf das Niveau der angrenzenden Gehwege angehoben. Die neu hergestellte Radverkehrsführung ist Bestandteil der zukünftigen Schnellradwegverbindung Frankfurt-Darmstadt, die über die Oppenheimer Landstraße und die Holbeinstraße verläuft. Bestehende Lichtzeichenanlagen werden aufgrund des künftigen Kreisverkehrs ersatzlos zurückgebaut. Während im Bereich der Eisenbahnüberführung rund 55 Meter Längsparkstreifen entfallen, entstehen in der Burnitzstraße und in der Holbeinstraße zusätzlich jeweils rund 77 Meter Längsparkstreifen. Hierzu wird im westlichen Teil der Holbeinstraße das Parken links auf der Fahrbahn gestattet - wie es bereits auf der Ostseite im Bestand möglich ist. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite wird das Parken vom Gehweg auf die Fahrbahn verlegt. Sowohl in der Holbeinstraße als auch in der Burnitzstraße können die vorhandenen Längsparkstreifen verlängert werden. Auch in der Oppenheimer Landstraße (nördlich des Kreisels) und in der Hedderichstraße entstehen zusätzlich etwa 14 Kfz-Stellplätze. Insgesamt entstehen im Plangebiet ca. 32 neue Kfz-Stellplätze. Die Beleuchtungsanlage wird im gesamten Planungsbereich neu beordnet. Die Fußgängerüberwege erhalten eine eigene normgerechte Beleuchtung. Somit wird die Verkehrssicherheit erheblich verbessert. Zudem wird weiterhin das Ziel verfolgt, im Maßnahmenbereich einen Standort für unterirdische Altglascontainer zu identifizieren, durch den die oberirdischen Glascontainer ersetzt werden können. Die dafür notwendigen Mittel sind Bestandteil des Gesamtinvestitionsbedarfs. Um das Projekt in möglichst kurzer Bauzeit zu realisieren, wird die Umgestaltung des Knotenpunktes unter Vollsperrung gebaut. Dafür wird der Knotenpunkt für den Kraftfahrzeugverkehr voll gesperrt. Die Andienung der umliegenden Grundstücke wird sichergestellt. Die Burnitz-, Hedderich-, Oppenheimer Landstraße und die Holbeinstraße werden als Sackgassen für die Bauzeit des Knotenpunktes angeordnet. Dafür wird im Vorfeld der Baumaßnahme notwendig sein, die Lichtsignalanlage im Knotenpunkt Textorstraße / Holbeinstraße umzurüsten. Die Bauphasen werden so ausgerichtet, dass die Zu- und Ausfahrt der Nell-Breuning-Straße auch für die Andienung möglich bleiben. Die Buslinien sollen während der gesamten Bauzeit über die umliegenden Straßen umgeleitet werden. Die Baumaßnahme wurde entsprechend im Maßnahmenprogramm eingeordnet und von der Verkehrlichen Baustellenkoordinierung auf Verträglichkeit im Zusammenhang mit weiteren im Gebiet angemeldeten Baumaßnahmen überprüft. Grünanlagen Im Kreuzungsbereich werden 17 neue Bäume gepflanzt. Für jeden Baumstandort wird ein großes Pflanzbeet mit mindestens 12 [m3] Substratkörper im Untergrund vorgesehen und mit Wurzelschutzplatten gegen die umliegenden Leitungstrassen abgeschirmt. Die Baumbeete werden mit Hochbordsteinen zur Straße hin und mit Tiefbordsteinen zum niveaugleichen Gehweg hin eingefasst. Die neuen straßenbegleitenden Baumstandorte werden mit Baumschutzbügel ausgestattet. Im Bereich des vorhandenen Wasserhäuschens innerhalb der Parkanlage in der Holbeinstraße steht eine mächtige und schützenswerte Platane mit einem viel zu gering bemessenem Baumbeet. Es ist beabsichtigt, das Baumbeet erheblich zu erweitern und den Einbau einer begehbaren, wasserdurchlässigen Oberfläche im Bereich des Baumbeetes vorzusehen. Für den vorgesehenen Einbau der unterirdischen Glascontainer wird der Baum mit der Baumkatasternummer 44 als potenziell gefährdet eingestuft. Aus diesem Grund kann es nicht ausgeschlossen werden, dass dieser Baum im Zuge der Baumaßnahme gefällt wird, da er nicht umgepflanzt werden kann. Der Ausgleich für die Baumfällung findet im Rahmen der vorgesehenen Neupflanzungen im Planungsbereich statt. Die geplante große Kreisverkehrsinsel wird landschaftsgärtnerisch so gestaltet, dass dort eine attraktive Aufenthaltsfläche entsteht. Die ovale Form der Verkehrsanlage ermöglicht eine Erreichbarkeit für zu Fuß Gehende aus den Nebenflächen heraus anzubieten. Trassenarbeiten Der Umbau des Kreuzungsbereichs soll als eine Gemeinschaftsmaßnahme der Stadt Frankfurt am Main und der Mainova AG - vertreten durch NRM - umgesetzt werden. Dabei wird das Ziel verfolgt, einerseits die Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme zu erhöhen und andererseits die Bauzeiten und die baubedingten Störungen und Einschränkungen für die Anwohnerinnen und Anwohner zu verringern. Die NRM beabsichtigt, die Erneuung der Gasversorgungs- und Stromleitungen im Zuge der Straßenbaumaßnahme durchzuführen. Die Arbeiten an den Stromtrassen erfolgen durch die NRM zeitlich im Vorlauf zur Hauptbaumaßnahme. Lärm Die Umgestaltung der Verkehrsflächen könnte sich die hinsichtlich der Geräuschimmissionen gegenüber dem Bestand verändern. Aus diesem Grund wurden Verkehrsuntersuchungen sowie darauf aufbauende schalltechnische Untersuchungen zur Prüfung erforderlicher Schallschutzmaß-nahmen veranlasst. Dabei wurden die Veränderungen der Geräuscheinwirkungen von Straßen, Schienenwegen und des Luftverkehrs im Prognose-Nullfall 2030 (ohne Umgestaltungsmaßnahmen) mit denjenigen im Prognose-Planfall 2030 (mit den Umgestaltungsmaßnahmen) verglichen. Bei dieser Betrachtung der Schallauswirkungen wurde festgestellt, dass eine Erhöhung des Beurteilungspegels an wenigen Immissionsorten um maximal 1,7 dB(A) erreicht wird. Diese Erhöhung des Lärmpegels gegenüber dem Bestand löst keinen Anspruch auf Schallschutz dem Grunde nach aus. D. Kosten Aufgrund der aktuellen Marktlage in der (hessischen) Bauwirtschaft liegen die Angebote derzeit regelmäßig (weit) über den ursprünglich berechneten Baukosten. Für diese Beschlussvorlage wurden die Baukosten neu bewertet. Der Kostenberechnung liegen die aktuell zu erwartenden Marktpreise zugrunde. 1. Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) Investitionsbedarf 3.909.000 € Kostenübersicht 1 Baukosten brutto 1.1 Straßenbau 2.251.000 € 1.2 Maßnahmen an Anlagen Amt 16 (IKT) 67.000 € Maßnahmen an Anlagen Amt 37 (Branddirektion) 17.500 € 1.3 Lichtsignalanlagen Amt 36 (LSA) 244.300 € 1.4 Landschaftsgärtnerische Arbeiten (Amt 67) 250.000 € 1.5 Straßenbeleuchtung (SRM) 312.500 € 1.6 Unterflurglascontainer 30.000 € Summe Baukosten 3.172.300 € 2 Baunebenkosten 2.1 Planung, Bauleitung Straßenbau (Amt 66) 347.000 € 2.2 Vermessung 10.000 € 2.3 Planung, Bauleitung (Amt 16) 5.600 € 2.4 Planung, Bauleitung Lichtsignalanlage (Amt 36) 72.800 € 2.5 Planung, Bauleitung (Amt 37) 2.000 € 2.6 Planung landschaftsgärtn. Arbeiten (Amt 67) 34.500 € 2.7 Baugrunduntersuchungen 62.400 € 2.8 Verkehrsuntersuchung 9.000 € 2.9 Baubegl. Baugrunduntersuchungen 52.000 € 2.10 Kampfmittelsondierung 15.000 € 2.11 TV-Kanaluntersuchung 10.000 € 2.12 SiGeKo 6.000 € 2.13 Beweissicherung 10.000 € 2.14 Sonstige Untersuchungen und Beratungen 100.000 € Summe Baunebenkosten gerundet 736.300 € Gesamtkosten 3.908.600 € Gesamtkosten gerundet 3.909.000 € Abweichend von dem unter "4.2 Veranschlagungsgrundsätze" im Rundschreiben zum Haushalt 2020/2021 vom 05.10.2018 festgelegten Planungsmittelansatz von 10% der Gesamtkosten muss auf der Grundlage aktueller Kostenschätzungen mit Planungskosten in Höhe von rund 737 T€ (brutto) gerechnet werden. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Seit 2018 für Planung verausgabt (30.11.2020) 164.377,77 € 2021 (Planung, Bauvorbereitung) 150.000,00 € 2022 (bauliche Ausführung) 1.500.000,00 € 2023 (bauliche Ausführung) 1.500.000,00 € 2024 (bauliche Ausführung) 594.622,23 € 3. Folgeinvestitionen: -keine- 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben -keine- b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten Straßenbau 8.400 m2 x 1,30 €/m2 * 10.920,00 € *) Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30 €/m2 jährlich erforderlich. Grün- und Freiflächen 5 % x (250.000 € + 34.500 €) 14,225,00 € Beleuchtung: (Folgekosten werden im Rahmen des Vertrages über die Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt abgerechnet) 0 € Verkehrssignalanlagen 5 % x (244.300 € + 72.800 €) 15.855,00 € IKT 5 % x (67.000 € + 5.600 €) 3.630,00 € Branddirektion 5 % x (17.500 € + 2.000 €) 975,00 € 2. Abschreibung Straßenbau BND * 30 Jahre 1/30 von 2.902.800€ 96.760,00 € Grün- und Freiflächen BND * 15 Jahre 1/15 von 284.500 € 18.966,66 € Verkehrssignalanlagen BND * 15 Jahre 1/15 von 317.100 € 21.140,00 € Beleuchtung BND * 20 Jahre 1/20 von 312.500 € 15.625,00 € Amt 16, IKT BND * 20 Jahre 1/20 von 72.600 € 3.630,00 € Amt 37 BND * 20 Jahre 1/20 von 19.500 € 975,00 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung (2,25% / 2 * (3.909.000 - 899.000)) 33.862,50 € *) Zinssatz für den Doppelhaushalt 2020 / 2021 gemäß HH-Rundschreiben vom 05.10.2018 Jahresfolgekosten insgesamt: 236.564,16 € Jahresfolgekosten gerundet 236.000,00 € 5. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten 899.000 € / 30 Jahre* 29.966,66 € * längste Abschreibung Gerundet 30.000,00 € 6. Leistungen Dritter: Zuwendungen nach GVFG 899.000 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: -keine- 8. Sonstiges: Es werden Mittel in Höhe von rd. 430.000 € aus der Stellplatzablöse verwendet. Anlage _Lageplan_Blatt_1 (ca. 667 KB) Anlage _Lageplan_Blatt_2 (ca. 1 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.06.2021, OF 126/5 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.11.2019, OA 499 Vortrag des Magistrats vom 02.12.2019, M 207 Antrag vom 07.09.2021, OF 171/5 Anregung vom 10.09.2021, OA 72 Bericht des Magistrats vom 20.02.2023, B 93 Vortrag des Magistrats vom 06.11.2023, M 190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 16.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: 1. Der Vorlage M 81 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 126/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme) 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 42 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 81 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 81 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und IBF gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 389, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 32 1

Schnurbaum am zukünftigen Holbeinkreisel muss erhalten werden

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2021, OF 171/5 Betreff: Schnurbaum am zukünftigen Holbeinkreisel muss erhalten werden Vorgang: M 81/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Beschluss § 389 der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 wird hinsichtlich der Ermächtigung an den Magistrat aufgehoben, den Baum Nr. 44 (Magistratsvorlage M 81 vom 11.06.2021 Ziffer 5) fällen zu dürfen. Dieser Baum ist zu erhalten und der geplante unterirdische Glascontainer um bis zu zwei Meter zu versetzen. Begründung: Im Zusammenhang mit der Schaffung des neuen Holbeinkreisels soll in der zwischen den Fahrbahnen der Holbeinstraße gelegenen Grünanlage unterirdisch ein Glascontainer angelegt werden. Deshalb sei gemäß Begründung der M 81/2021 der daneben befindliche Baum Nr. 44 "potentiell gefährdet". Vorauseilend hat sich der Magistrat die Ermächtigung geben lassen, diesen Baum zu fällen. Bäume sollten im Zuge von Baumaßnahmen überhaupt nur gefällt werden, wenn dies absolut notwendig ist. Der Baum ist nicht gefährdet, wenn der Standort für die geplante Glascontaineranlage leicht verschoben wird. Bei dem Baum Nr. 44 handelt es sich um einen 5 Meter hohen Schnurbaum (Styphnolobium japonicum) mit einem Kronendurchmesser von 4 Metern. Schnurbäume können bis 30 Meter hoch werden und sind hervorragende Klimawandelgehölze. Sie sind robust und unempfindlich gegenüber Hitze und Trockenheit und beständig gegen Abgase. Sie sind außerdem Spätblüher, ihre Blüten erfreuen im Juli und August mit ihrem reichen Nektarangebot u.a. Bienen, Hummeln und andere Insekten. Dieser Schnurbaum bildet zusammen mit der auf der anderen Seite der Grünanlage stehenden Platane (Baum Nr. 40) die südliche Eingangssituation der Grünanlage der Holbeinstraße und ist somit stadtbildprägend. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 81 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 171/5 wird zum gemeinsamen Antrag der CDU und FDP erklärt. Beschluss: Anregung OA 72 2021 Die Vorlage OF 171/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Beratung im Ortsbeirat: 4