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Reflexion

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Anpassung des Fahrbetriebs der Buslinien 38 und 40 während der Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2021, OA 23 entstanden aus Vorlage: OF 26/11 vom 21.05.2021 Betreff: Anpassung des Fahrbetriebs der Buslinien 38 und 40 während der Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58, wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass noch zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 für die Dauer der Bauarbeiten, abhängig vom Fahrgastaufkommen, der Fahrbetrieb der Buslinie 38 an die Gegebenheiten angepasst und auf der Buslinie 40 der Takt zumindest in den Hauptverkehrszeiten verdichtet wird. Der Magistrat wird ferner gebeten, sich mit der traffiQ in Verbindung zu setzen, um während der Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße, die u. a. Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen: 1. Es wird das Fahrgastaufkommen auf den Buslinien 38 und M43 an den drei Haltestellen "Atzelberg Ost", "Atzelberg Mitte" und "Atzelberg West" nach Aufhebung der coronabedingten Maßnahmen (voraussichtlich im Herbst 2021) ermittelt. 2. Falls das Fahrgastaufkommen es zulässt, sollte der Fahrbetrieb frühmorgens später beginnen und spätabends früher enden. Identische Abfahrtszeiten der 38er- und M43er- Busse sollten vermieden werden. Falls erforderlich, sollte die Buslinie M43 mindestens teilweise bis zum Panoramabad Bornheim geführt werden. 3. Statt der großen Standardbusse ist der Einsatz kleinerer Busse auf der Buslinie 38 zu prüfen. 4. Der Fahrplan der Buslinie 38 ist an die verkürzte Fahrstrecke anzupassen (Haltestellen "Hufeland-Haus", "Altebornstraße", "Atzelberg Ost" und "Atzelberg Mitte" entfallen). 5. Die Buslinie 38 ist wieder als echte Ringbuslinie, mit einer einzigen Endhaltestelle am Panoramabad Bornheim, zu betreiben. Wartezeiten bzw. Pausen an der Haltestelle "Atzelberg West" sind zu unterlassen und der Ausstiegs- und Einstiegsstandort sollten identisch sein. Es sollte nur noch ein Stopp des Busses, entweder an der Atzelbergstraße 30 oder im Wendekreisel, stattfinden. 6. Bei der Buslinie 40 sind die dichteren Takte (Hauptverkehrszeiten (HVZ) 7,5 Minutentakt; Normalverkehrszeiten (NVZ) 10 Minutentakt; Schwachverkehrszeiten (SVZ) 15 bzw. 30 Minutentakt), die während der Vollsperrung der Wilhelmshöher Straße galten, auf Dauer beizubehalten. Eine Aufweitung des Taktes wird abgelehnt. Abhängig vom Fahrgastaufkommen ist eher ein noch engerer Takt einzuführen. Begründung: Bedingt durch die vom 15. März 2021 bis voraussichtlich zum 1. Quartal 2024 andauernden Baumaßnahmen zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße verkehrt die Buslinie 38 nur noch bis zur Haltestelle "Atzelberg West". Die Haltestellen liegen aktuell an der Atzelbergstraße 30 (Ausstieg) und im Wendekreisel (Einstieg) vor dem Atzelbergplatz. Zwischen der Ausstiegs- und der Einstiegsstelle machen viele Busfahrer einen zusätzlichen Pausenstopp (und das mit laufendem Motor), um die überschüssige Zeit abzusitzen. Dadurch bedingt kommt es zum dreimaligen Stoppen und dreimaligen Anfahren. Dies verursacht unnötig starke Belastungen der dortigen Anwohnerinnen und Anwohner. Die Abgase werden direkt auf die Balkone und Terrassen geblasen. Derzeit stehen des Öfteren bis zu drei 38er-Busse gleichzeitig vor bzw. im Wendekreisel, wobei ein Bus Fahrgäste aufnimmt und die anderen zwei ohne Fahrgäste dem ersten Bus hinterherfahren. Seit dem 10. Mai 2021 wird die Buslinie M43 über den Atzelberg und die dort vorhandenen drei Haltestellen geführt. Der Metrobus M43 fährt im 24-Stunden-Betrieb; zu den Hauptverkehrszeiten im 4 bzw. 5 Minutentakt, in den Normalverkehrszeiten alle acht bis zehn Minuten und in den Schwachverkehrszeiten überwiegend im Abstand von 15 Minuten. Laut Magistratsvortrag M 58 soll die Buslinie M43 zum Fahrplanwechsel (ab 12.12.2021) in der morgendlichen Verkehrsspitze zusätzlich auf einen 3,75 Minutentakt verdichtet werden. Die Buslinie 40 wiederum bietet direktere und schnellere Fahrten zwischen Bergen und Enkheim an. Sie ist eine attraktive Alternative zur staubelasteten und in den nächsten Jahren zusätzlich über den Atzelberg umgeleiteten Buslinie M43. Auf die neu eingerichtete Buslinie 40, zwischen der U-Bahn-Endhaltestelle "Enkheim" und "Bergen Ost" (via Vilbeler Landstraße), werden voraussichtlich vermehrt Fahrgäste in Bergen und Enkheim umsteigen und nicht mehr die Buslinie M43 durch Seckbach nutzen. Somit kann erwartet werden, dass der aus Bergen-Enkheim kommende Metrobus M43 zukünftig selbst in den Hauptverkehrszeiten noch Fahrgäste an der Haltestelle "Atzelberg West" aufnehmen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.09.2021, OA 78 Anregung vom 14.03.2022, OA 158 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 09.06.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.06.2021, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 58 = Annahme, OA 18 und OA 23 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF (M 58 = Ablehnung, OA 18 = Enthaltung, OA 23 = Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER (M 58, OA 18 und OA 23 = Annahme) Gartenpartei (M 58 = Enthaltung, OA 18 und OA 23 = Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FRAKTION und FREIE WÄHLER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 145, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021 Aktenzeichen: 92 11

Revisionsbericht zur Direktvergabe Linienbündel D (als Dienstleistungskonzession) und Neuvergabe des Linienbündels D gem. VO (EG) 1370/2007 in Form eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) an die In-der-City-Bus GmbH (ICB)

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 23.08.2021, M 120 Betreff: Revisionsbericht zur Direktvergabe Linienbündel D (als Dienstleistungskonzession) und Neuvergabe des Linienbündels D gem. VO (EG) 1370/2007 in Form eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) an die In-der-City-Bus GmbH (ICB) Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.06.2017, § 1565 (M 109) 1. Der Revisionsbericht des Linienbündels D wird zur Kenntnis genommen und der Handlungsempfehlung zur Neuvergabe in Form eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages wird zugestimmt. 2. Des Weiteren ist der Magistrat gebeten, die weiteren Schritte zur Neuvergabe des Linienbündels D als Direktvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) gemäß VO (EG) 1370/2007 an die In-der-City-Bus GmbH (ICB) gemäß den europäischen und nationalen vergabe- und personenbeförderungsrechtlichen Vorschriften (u. a. auf Grundlage der Vorabbekanntmachung im EU-Amtsblatt) fristgerecht einzuleiten. 3. Der Magistrat wird zudem beauftragt, die bestehende Dienstleistungskonzession gemäß VO (EG) 1370/2007 über die Busverkehrsleistung im Linienbündel D an die In-der-City-Bus GmbH (ICB) mit Laufzeit bis 30.06.2025 mit Inkrafttreten des neuen öDA zu beenden und damit einen rechtssicheren, nahtlosen Übergang in die Neuvergabe mit einer Laufzeit von 10 Jahren zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 zu gewährleisten. 4. Der Magistrat ist ferner gebeten, die Lokale Nahverkehrsgesellschaft (LNG) der Stadt Frankfurt am Main, traffiQ, zu beauftragen, nach Ablauf von vier Jahren (nach Vorlage des Jahresabschlusses 2025) eine Revision durchzuführen, die die Erfüllung der mit der Direktvergabe verbundenen Zielsetzungen bewertet. Darauf basierend ist der Stadtverordnetenversammlung ein Handlungsvorschlag vorzulegen, der u.a. eine Weiterführung des Auftrags, eine Weiterführung unter Modifikationen oder eine Beendigung des Auftrags nach fünf Jahren beinhalten kann. 5. Der Magistrat stellt durch die Beauftragung der Lokale Nahverkehrsgesellschaft (LNG) der Stadt Frankfurt am Main, traffiQ, sicher, dass die bisher im Rahmen der wettbewerblichen Vergaben zugrunde gelegten Anforderungen an die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung im Sinne einheitlicher Qualitätsstandards und einer hohen Wirtschaftlichkeit im gesamten lokalen Busverkehr in Frankfurt am Main auch im Rahmen der Direktvergabe gewährleistet werden. Hierfür wird von traffiQ unter Einbeziehung der ICB ein monatliches Controllingsystem eingeführt, das Transparenz über Kosten und Leistungen gewährleistet und eine zeitnahe Kostensteuerung ermöglicht. Ziel ist es, hierdurch die finanziellen Belastungen für den städtischen Haushalt durch die direktvergebenen Busverkehre so gering wie möglich zu halten. Begründung: A. Zielsetzung: Die Busverkehrsleistungen im Linienbündel D wurden für den Zeitraum von Juli 2015 bis Juni 2025 auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr.1370/ 2007 (VO 1370) über Öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße direkt in Form einer Dienstleistungskonzession an die In-der-City-Bus GmbH (ICB) vergeben. Die Stadtverordnetenversammlung hat den Magistrat mit Beschluss vom 24.07.14, § 4843 (M 113), beauftragt, nach Ablauf von vier Geschäftsjahren eine Revision der Direktvergabe des Linienbündels D durchzuführen. Diese Revision wurde nach Vorliegen des Jahresabschlusses 2018 der ICB durchgeführt. In dieser Revision wurde die Erfüllung der mit der Direktvergabe verbundenen Zielsetzungen bewertet. Als Zielsetzungen für die Direktvergabe wurde mit vorgenanntem Beschluss von der Stadtverordnetenversammlung festgelegt, dass die zuvor im Rahmen der wettbewerblichen Vergaben zugrunde gelegten Anforderungen an die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung im Sinne einheitlicher Qualitätsstandards und einer hohen Wirtschaftlichkeit auch im Rahmen der Direktvergabe zu gewährleisten sind. Ergänzend wird angeführt, dass auch im Rahmen der Direktvergabe sicherzustellen ist, dass die Kosten für die Allgemeinheit so gering wie möglich gehalten werden. Die Revision umfasst daher die Kriterien Wirtschaftlichkeit und Kosten, Leistungserbringung, Kundenanliegen und Qualität. Der Aufsichtsrat von traffiQ nahm den vorgelegten Revisionsbericht in der Sitzung 4/2019 am 06.12.2019 zur Kenntnis und stimmte der daraus abgeleiteten Handlungsempfehlung zu, die vorliegende Dienstleistungskonzession des Linienbündels D vorzeitig zu beenden und in eine Direktvergabe mit einer Laufzeit von 10 Jahren in Form eines "Öffentlichen Dienstleistungsauftrages" ab dem 13.12.2021 überzuleiten. Die vorgezogene Neuvergabe ist erforderlich, da die Dienstleistungskonzession seit der Direktvergabe 2015 den gestiegenen Anforderungen des öffentlichen Personennahverkehrs nicht mehr genügt. Nach Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 und § 8a Abs.2 PBefG muss spätestens ein Jahr vor Einleitung der Neuvergabe eine Veröffentlichung bzw. Vorabbekanntmachung der Vergabeabsicht im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgen. Um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, wurde die Vergabeabsicht am 3. April 2020 von traffiQ bekanntgemacht. In diesem Zusammenhang wurden zudem die Qualitätsanforderungen, die in der "Ausreichenden Verkehrsbedienung" abgebildet sind, veröffentlicht. Mit der Neuvergabe gehen die üblichen Risiken einher (eigenwirtschaftlicher Antrag nach § 12 Abs. 6 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), vergaberechtlicher Angriff vor der Vergabekammer), die auch bei einer Neuvergabe zum Zeitpunkt des regulären Auslaufens des öDA bestehen würden. Das Risiko soll durch die Ausschöpfung der (zulässigen) Gestaltungsmöglichkeiten begrenzt werden (z. B. durch Ausgestaltung der nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 durchzuführenden Vorabbekanntmachung und des sogenannten ergänzenden Dokuments dazu, Verweis auf den Nahverkehrsplan etc.). Durch eine entsprechende Gestaltung kann auch ein reibungsloser Übergang in einen neuen öffentlichen Dienstleistungsauftrag sichergestellt werden. Die mit Bekanntmachung der Vergabeabsicht einhergehenden (theoretischen) Risiken eines eigenwirtschaftlichen Antrags nach § 12 Abs. 6 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durch ein anderes Verkehrsunternehmen sowie ein vergaberechtlicher Angriff vor der Vergabekammer, die auch bei einer Neuvergabe zum Zeitpunkt des regulären Auslaufens der Dienstleistungskonzession bestanden hätten, sind nicht eingetreten. Durch eine entsprechende Gestaltung der Direktvergabe kann nun ein reibungsloser Übergang von der Dienstleistungskonzession in einen neuen Öffentlichen Dienstleistungsauftrag sichergestellt werden. B. Wirtschaftlichkeit und Kosten: Da die ICB zum Zeitpunkt der Direktvergabe des Linienbündels D noch einen Drittgeschäftsanteil von mehr als 20% aufwies, war aufgrund europarechtlicher Vorschriften lediglich eine Direktvergabe in Form einer Dienstleistungskonzession möglich. Zur Finanzierung der sich aus dem Leistungserbringungskonzept ergebenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung erhält die ICB dabei - unter Berücksichtigung der auf den vertragsgegenständlichen Linien erzielten Einnahmen und Erträge sowie eines angemessenen Gewinnzuschlags - eine Ausgleichsleistung in Form eines Festbetragszuschusses. Dieser Zuschuss wurde nach Prüfung der zugrunde gelegten Kostenparameter durch einen unabhängigen Sachverständigen vor Vertragsbeginn für die Dauer der Dienstleistungskonzession (zehn Jahre) festgelegt. Mit einem Nachtrag zur Dienstleistungskonzession vom 21.09.2017, der den Einsatz von fünf Elektrobussen auf der Linie 75 sowie die Erschließung des Lohrbergs mit Kleinbussen (Linie 83) zum Inhalt hatte, erfolgte eine Anpassung des Leistungserbringungskonzepts sowie - daraus resultierend - des Festbetragszuschusses ab dem 09.12.2018. Gemäß den Regelungen der Dienstleistungskonzession darf die Ausgleichsleistung den sich aus dem Leistungserbringungskonzept ergebenen Aufwand für die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung nicht überkompensieren, weshalb im Rahmen der Schlussabrechnungen der einzelnen Vertragsjahre regelmäßig eine Überkompensationskontrolle erfolgt ist. Nach Vorgabe der VO (EG) Nr. 1370/2007 hat die ICB in Hinblick auf die Direktvergabe des Linienbündels D jährlich eine Trennungsrechnung zu erstellen und traffiQ - als "zuständige örtliche Behörde" gemäß der VO (EG) Nr.1370/2007 - vorzulegen. Dieser Verpflichtung ist die ICB nachgekommen. Die Kosten für einen Nutzwagenkilometer im Linienbündel D stiegen im Rahmen des Wechsels von der wettbewerblichen Vergabe zur Direktvergabe im Jahr 2015 um ca. 23%. Sie lagen damit deutlich über den Durchschnittskosten, die bei den Frankfurter Busverkehren insgesamt je Bus-Nutzwagenkilometer angefallen sind. Auch in den Folgejahren blieben die Durchschnittskosten bei den wettbewerblich vergebenen Linienbündeln A, B und C deutlich unter denen der Direktvergabe beim Linienbündel D. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass bei der ICB wegen der notwendigen Nutzung des Betriebshofs Rebstock vergleichsweise hohe Werkstatt- und Raumkosten anfallen und die ICB 2015 mit der vorhandenen Busflotte (d. h. nicht mit Neufahrzeugen wie sonst bei einem Bündel-Neustart üblich) in die Direktvergabe gestartet ist, was höhere Wartungs- und Reparaturkosten zur Folge hatte. Diese beiden Faktoren waren von der ICB nicht umfänglich beeinflussbar. Die im Vergleich zu den wettbewerblichen Vergaben höheren Personalaufwendungen der ICB resultieren insbesondere aus dem für die Beschäftigten geltenden Manteltarifvertrag bzw. den darin enthaltenen übertariflichen Leistungen, die mittlerweile als "betriebliche Übungen" Bestandswirkung entfaltet haben. C. Alternativen: Neben der Weiterführung der DLK, die als Alternative nicht in Frage kommt (vgl. Revisionsbericht Linienbündel D 2015 - 2019), besteht theoretisch die Möglichkeit, das Linienbündel D in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren neu zu vergeben. Diese Vorgehensweise widerspricht jedoch dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.10.2016 (§ 632), die Hälfte der lokalen Busverkehrsleistungen direkt an das kommunale Busverkehrsunternehmen, die ICB, zu vergeben. Um den gestiegenen Anforderungen an den öffentlichen Personennahverkehr in Frankfurt am Main gerecht zu werden und in Übereinstimmung mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung verbleibt die Umwandlung der Dienstleistungskonzession in einen öffentlichen Dienstleistungs-auftrag als Handlungsoption. D. Lösung: Zu Ziffer 1: Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Direktvergabe Linienbündel D (vom 24.07.2014, § 4843, M 113) wurde der Magistrat beauftragt, nach Ablauf von vier Jahren eine Revision durchzuführen, die die Erfüllung der mit der Direktvergabe verbundenen Zielsetzungen bewertet. Darauf basierend wird der Stadtverordnetenversammlung ein aktualisierter Revisionsbericht sowie ein Handlungsvorschlag, der die veränderten Einflussfaktoren sowie neu gewonnene Erkenntnisse berücksichtigt, vorgelegt (siehe Anlage). Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, die vorliegende Dienstleistungskonzession (DLK) vorzeitig zu beenden und in eine Direktvergabe des Linienbündels D mit einer Laufzeit von 10 Jahren in Form eines "Öffentlichen Dienstleistungsauftrages" (öDA) ab dem 12.12.2021 zu überführen. Grund hierfür sind neue politische und umwelttechnische Anforderungen an den öffentlichen Personennahverkehr, die eine signifikante Anpassung des Leistungsangebots im Linienbündel D in den kommenden Jahren erfordern. Dies gestaltet sich aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen der vorliegenden DLK problematisch. Im Rahmen einer Direktvergabe in Form eines öDA können Anpassungen deutlich besser, flexibler und auch rechtssicherer umgesetzt werden. Zu Ziffer 2: Die vorgezogene Neuvergabe als öDA ist an die Einhaltung und Einleitung formeller Voraussetzungen geknüpft. Die beabsichtigte Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) 1370/2007 i. V. m. § 108 GWB erforderte die europaweite Vorabbekanntmachung der Absicht, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag direkt zu vergeben (am 03.04.2020 erfolgt). In der Vorabbekanntmachung wird auf bestimmte Inhalte des Nahverkehrsplans und auf die Inhalte eines sog. ergänzenden Dokuments (Ausreichende Verkehrsbedienung) verwiesen (§ 8a Abs. 3 Satz 5 PBefG). Das ergänzende Dokument wurde im Internetauftritt der traffiQ veröffentlicht und enthält konkretisierende Inhalte dazu, welche Anforderungen der künftige Betreiber erfüllen muss. Genehmigungsrechtlich sind diese Anforderungen von einem etwaigen Interessenten (eigenwirtschaftlicher Antragsteller) einzuhalten (§ 13 Abs. 2a Sätze 1 und 2 PBefG). Mit der Vorabbekanntmachung wird die mindestens einjährige Wartefrist in Gang gesetzt, nach deren Ablaufen der öDA vergeben werden darf (Art. 7 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG). Die Jahresfrist wird dazu genutzt, den neuen öDA und seine Anlagen zu erarbeiten (vgl. Ziff. 3). Die Auftragsvergabe erfolgt - wie bei dem bestehenden öDA - durch gesellschaftsrechtliche (Ketten-)Weisung. Der Magistrat weist dazu die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) an, ihre Tochtergesellschaft, die In-der-City-Bus GmbH (ICB), anzuweisen, die Busverkehrsleistung nach Maßgabe des neuen öDA im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Weisung zu erbringen. Zu Ziffer 3: Die bestehende DLK hat noch eine Restlaufzeit bis zum 31.07.2025. Der neu zu vergebende öffentliche Dienstleistungsauftrag wurde an die ICB vergeben und wird - nach erfolgter Genehmigung für die Linienverkehre durch das RP - zum Betriebsstart im Dezember 2021 mit einer Laufzeit von 10 Jahren in Kraft treten. Die bestehende DLK ist entsprechend zu beenden, wenn der neue öDA in Kraft tritt. Dies ist so zu gestalten, dass ein rechtssicherer, störungsfreier Übergang in den neuen öDA gewährleistet werden kann. Technisch kann das dadurch erfolgen, dass die Erteilung des neuen öDA und die Außerkraftsetzung der bestehenden DLK zeitgleich erfolgen. Zu Ziffer 4: Auch ist im Rahmen der Direktvergabe sicherzustellen, dass die Kosten für die Allgemeinheit so gering wie möglich gehalten werden. Die Erkenntnisse der durchgeführten Revision haben gezeigt, dass es sinnvoll ist, nach einer Vertragslaufzeit von vier Jahren die Einhaltung der vertraglich geforderten Vorgaben der Direktvergabe erneut zu überprüfen. Folglich soll auch im neuen öDA nach Ablauf von vier Jahren (nach Vorlage des Jahresabschlusses 2025) eine Revision durchgeführt werden, bei der sowohl die finanziellen als auch die qualitativen Aspekte der Direktvergabe überprüft werden. Zu Ziffer 5: traffiQ ist in ihrer Eigenschaft als lokale Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main damit zu beauftragen, die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitätsstandards durchzuführen. Die ICB hat im Linienbündel D bisher nicht die beste, aber eine in vielen Kriterien über dem Durchschnittswert der Frankfurter Busverkehre liegende Qualität erbracht. Allerdings zu höheren Kosten als der Durchschnitt der Frankfurter Busverkehre, was aber nur bedingt von der ICB zu beeinflussen war. Abschließend erfolgt ein Überblick über die Leistungserbringung, sowie die Kundenanliegen und die Qualität der ICB im Linienbündel D. Der vollständige Revisionsbericht kann dem Anhang entnommen werden. Leistungserbringung Die Leistungserbringung wird anhand der Ausfallquote (Anteil der nicht geleisteten Nutzwagenkilometer an der bestellten Leistung in Prozent) bewertet. Mit Ausnahme des Jahres 2016 lag die Ausfallquote im Linienbündel D im Betrachtungszeitraum 2015 bis 2019 über dem Durchschnitt der Frankfurter Busverkehre insgesamt: • 2015: ICB 0,27% / insgesamt 0,22%; • 2016: ICB 0,39% / insgesamt 0,44%; • 2017: ICB 0,50% / insgesamt 0,37%; • 2018: ICB 0,81% / insgesamt 0,55%; • 2019: ICB 0,59% / insgesamt 0,50%. Die Ausfallquoten des Linienbündels D sind zum Teil im Bündel-Zuschnitt und in den Linienlängen begründet. Vor allem die Linien 30, 36, 38 und 43 fahren an Knotenpunkten der Stadt entlang, an denen der ÖPNV besonders häufig durch Unregelmäßigkeiten im Individualverkehr beeinträchtigt ist. Dies lässt sich in den Ausfallquoten deutlich ablesen, da auch der Individualverkehr in der Stadt Frankfurt am Main in den letzten Jahren immer weiter zunimmt. Kundenanliegen Bei der Anzahl der Kundenanliegen (Beschwerden) schnitt das Linienbündel D in jedem Jahr des Betrachtungszeitraums besser ab als der Durchschnitt der Frankfurter Busverkehre insgesamt. In absoluten Zahlen ist im Linienbündel D - wie bei allen Linienbündeln im Stadtgebiet - von 2015 bis 2018 ein deutlicher Anstieg an Kundenbeschwerden zu verzeichnen, hier von 613 im Jahr 2015 auf 935 im Jahr 2018. Im gleichen Zeitraum gab es zwar auch einen Anstieg der Fahrgastzahlen von 15,06 Mio. auf 16,75 Mio., aber offenbar ist auch generell die Bereitschaft gestiegen, sich über einen Missstand zu beschweren. Im Jahr 2019 liegt der absolute Wert der Kundenbeschwerden bei 650 und erreicht somit fast das Ausgangsniveau des Jahres 2015. Qualität Im Rahmen der Dienstleistungskonzession für das Linienbündel D wurden objektive und subjektive Qualitätskriterien vereinbart. Die Ergebnisse der objektiven Qualitätskriterien (Anzeige "Ziel", "Liniennummer"; Anzeige bzw. akustisches Signal "Stopp" nach betätigen der Haltewunschtaste; "Fahrscheinverkauf möglich und richtig") werden durch Messungen erhoben. Als Toleranzgrenze für Abweichungen ist ein Wert von 98% vereinbart. Die ICB hat zwar nur in einem von acht Kriterien den vereinbarten Toleranzwert von 98% erreicht, schneidet damit aber - zwar mit abnehmender Tendenz - dennoch besser ab als der Durchschnitt der Frankfurter Busverkehre insgesamt. Die Ergebnisse der subjektiven Qualitätskriterien (Pünktlichkeit, persönliche Sicherheit im Fahrzeug, Temperatur im Fahrzeug, Sauberkeit des Fahrzeugs, Qualität der Auskünfte/Fahrstil/Freundlichkeit/Hilfsbereitschaft/äußeres Erscheinungsbild des Fahrpersonals) werden durch Kundenbefragungen ermittelt und mit Schulnoten von 1,0 bis 5,0 dargestellt. Für die subjektiven Kriterien sind Sollwerte zwischen 1,9 und 2,5 vereinbart. Die ICB schneidet auch bei den subjektiven Kriterien besser ab als der Durchschnitt der Frankfurter Busverkehre insgesamt. Die Ergebnisse der Erhebungen wurden der ICB zum Zweck der Qualitätssicherung regelmäßig zur Verfügung gestellt. Der traffiQ-Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 28.06.2021 der Umwandlung der Vertragswerke von der Dienstleistungskonzession zum öffentlichen Dienstleistungsauftrag unter der Maßgabe zugestimmt, dass traffiQ ausreichend Transparenz über die Entwicklung der Kosten von der ICB erhält und zeitnah steuernd eingreifen kann. Es soll hierfür von traffiQ unter Einbeziehung der ICB ein monatliches Berichtswesen eingeführt werden, das Transparenz über Kosten (monatliche Ist- und Planwerte der relevanten Kostenkomponenten pro Bündel) und Leistungen gewährleistet und eine zeitnahe Kostensteuerung ermöglicht. Dieses Controllingsystem und das darauf aufsetzende Monitoring sind dem traffiQ-Aufsichtsrat bis Ende 2021 vorzustellen. Ziel ist es, die finanzielle Belastung für den städtischen Haushalt durch die direktvergebenen Busverkehre so gering wie möglich zu halten. Anlage _Revisionsbericht (ca. 88 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 13.09.2021, OA 78 Antrag vom 04.09.2021, OF 111/11 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.07.2014, M 113 Vortrag des Magistrats vom 19.05.2017, M 109 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 10, 11, 16 Versandpaket: 25.08.2021 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 67 Beschluss: Der Vorlage M 120 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. gegen ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung) 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage M 120 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage M 120 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 46 Beschluss: Der Vorlage M 120 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 52 Beschluss: Der Vorlage M 120 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 48 Beschluss: Der Vorlage M 120 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 55 Beschluss: Anregung OA 78 2021 1. Der Vorlage M 120 wird unter Hinweis auf die OA 78 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 111/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO II, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 120 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt, dFfm und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 120 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO II, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 120 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 78 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) und AfD (= Annahme im Rahmen OA 78); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 120 = Ablehnung, OA 78 = Annahme) 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.11.2021, TO II, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 120 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 78 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung), AfD (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 78); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2021, TO II, TOP 22 Beschluss: 1. Der Vorlage M 120 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 78 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen LINKE. und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie AfD (= Annahme im Rahmen OA 78); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 840, 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2021 Aktenzeichen: 92 14

Berücksichtigung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021, § 145 zur Direktvergabe des Linienbündels D

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2021, OF 111/11 Betreff: Berücksichtigung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021, § 145 zur Direktvergabe des Linienbündels D Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.08.2021, M 120, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2021, § 145, bei der Direktvergabe des Linienbündels D unverändert umgesetzt wird. Hier insbesondere die Anregung des Ortsbeirates 11 vom 07.06.2021, OA 23. Begründung: Im Vortrag des Magistrats vom 23.08.2021, M 120 werden der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und somit die Anregung des Ortsbeirates 11 nicht berücksichtigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.08.2021, M 120 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 55 Beschluss: Anregung OA 78 2021 1. Der Vorlage M 120 wird unter Hinweis auf die OA 78 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 111/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE

Berücksichtigung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021, § 145, zur Direktvergabe des Linienbündels D Vortrag des Magistrats vom 23.08.2021, M 120

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.09.2021, OA 78 entstanden aus Vorlage: OF 111/11 vom 04.09.2021 Betreff: Berücksichtigung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021, § 145, zur Direktvergabe des Linienbündels D Vortrag des Magistrats vom 23.08.2021, M 120 Vorgang: OA 23/21 OBR 11; Beschl. d. Stv.-V., § 145/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.08.2021, M 120, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021, § 145, bei der Direktvergabe des Linienbündels D unverändert umgesetzt wird, h ier insbesondere die Anregung des Ortsbeirates 11 vom 07.06.2021, OA 23. Begründung: Im Vortrag des Magistrats vom 23.08.2021, M 120, werden der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und somit die Anregung des Ortsbeirates 11 nicht berücksichtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.08.2021, M 120 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 07.06.2021, OA 23 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 491 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1232 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 22.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 120 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 78 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) und AfD (= Annahme im Rahmen OA 78); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 120 = Ablehnung, OA 78 = Annahme) 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.11.2021, TO II, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 120 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 78 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung), AfD (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 78); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2021, TO II, TOP 22 Beschluss: 1. Der Vorlage M 120 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 78 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen LINKE. und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie AfD (= Annahme im Rahmen OA 78); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 840, 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2021 Aktenzeichen: 92 14

Berücksichtigung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021, § 145, zur Direktvergabe des Linienbündels D

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 491 Betreff: Berücksichtigung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021, § 145, zur Direktvergabe des Linienbündels D Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.09.2021, OA 78

Beratung im Ortsbeirat: 4