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Ernst-May-Viertel Bebauungsplan Nr. 914 - Friedberger Landstraße/Östlich Bodenweg („Atterberry-Ost“) 1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb der weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpar
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 81 Betreff: Ernst-May-Viertel Bebauungsplan Nr. 914 - Friedberger Landstraße/Östlich Bodenweg ("Atterberry-Ost") 1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb der weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark gemäß § 165 (4) BauGB 2. Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 3. Anordnung einer Umlegung nach § 46 (1) BauGB Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2013, § 4004 (M 146) I. 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Entwicklung der Flächen "Friedberger Landstraße / Östlich Bodenweg" ("Atterberry-Ost") mittels des Planungsinstrumentariums einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach § 165 BauGB rechtlich nicht zulässig ist. 2. Der Untersuchungsbereich gemäß § 165 (4) BauGB ist um die im vorgelegten Lageplan vom 27.05.2015 im Geltungsbereich gelegenen Flächen zu reduzieren. II. Der Magistrat wird beauftragt, zur Sicherung der Ziele der gesamtheitlichen Entwicklung des "Ernst-May-Viertels" mit den Eigentümern der Grundstücke im Bereich "Friedberger Landstraße / Östlich Bodenweg" bzw. ihrer jeweils Bevollmächtigten städtebauliche Verträge abzuschließen. III. 1. Für das Gebiet "Friedberger Landstraße / Östlich Bodenweg" ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 27.05.2015 zum Aufstellungsbeschluss. 2. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll für das Gebiet an der Friedberger Landstraße östlich des Bodenwegs Planungsrecht für eine Wohnbebauung geschaffen werden, die eine lärmabschirmende Wirkung auf das westlich gelegene Wohnquartier "New Atterberry" entfaltet. Die noch geltenden Grenzverläufe zwischen Grünflächen und Verkehrsflächen werden in diesem Rahmen und entsprechend der aktualisierten Planungen des Bundes zum Ausbau der A 661 planungsrechtlich angepasst. 3. Der Magistrat wird beauftragt, die Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen gemäß der Beschlüsse § 6872, Ziffer II vom 8.10.2009 und § 4004, Anlage 7, Ziffer 6 vom 12.12.2013 bei der Aufstellung des Bebauungsplans weiterzuverfolgen. Die Beschlüsse § 6872, Ziffer II vom 8.10.2009 und § 4004, Anlage 7, Ziffer 6 vom 12.12.2013 werden daher aufgehoben. IV. Der Magistrat wird beauftragt, beim Regionalverband FrankfurtRheinMain die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans zu beantragen. V. Es dient zur Kenntnis, dass durch die planungsrechtlichen Änderungen Flächen des Frankfurter GrünGürtels entfallen, die an anderer Stelle in mindestens gleichem Ausmaß und vergleichbarer Qualität in den Grüngürtel einbezogen werden, und dass der Magistrat entsprechende formale Schritte auch in Bezug auf die Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" vom 12.05.2010 einleitet. VI. Der Magistrat wird ermächtigt, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung eine Umlegung nach § 46 Abs. 1 BauGB anzuordnen, wenn und sobald diese zur Vorbereitung der erforderlichen Neuordnung der Grundstücksverhältnisse im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 914 - Friedberger Landstraße / Östlich Bodenweg erforderlich ist. Begründung: Übersichtskarte Zu I. und II.: Auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 9550 vom 24.02.2011 wird das Gebiet im Verflechtungsbereich Frankfurt Bornheim-Seckbach / "Ernst May Viertel" auf die mögliche Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme hin untersucht. Dabei wird auch die Art und der Umfang der Einhausung der Bundesautobahn A 661 als Voraussetzung für die Schaffung einer übergeordneten durchgängigen Grünverbindung zwischen Huthpark und Günthersburgpark präzisiert. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die genannten Untersuchungen zwar insgesamt noch nicht abgeschlossen, für die Flächen "Friedberger Landstraße / Östlich Bodenweg" ist aber festzustellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen zur Anwendung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach § 165 (3) BauGB nicht gegeben sind. Eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist nur dann begründbar, wenn die angestrebten Ziele und Zwecke nicht durch entsprechende städtebauliche Verträge oder den Mitteln des allgemeinen Städtebaurechts wie ein Bebauungsplan verbunden mit einer Umlegung erreicht werden können, mit denen weniger weitgehend in die Eigentumsrechte der Betroffenen eingegriffen wird ("Subsidiaritätsprinzip"). Das Gebiet "Friedberger Landstraße / Östlich Bodenweg" steht zu großen Teilen im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main und der Bundesrepublik Deutschland. Nur wenige Flurstücke befinden sich in Stiftungseigentum bzw. in Privatbesitz. Vor dem Hintergrund der damit insgesamt günstigen Voraussetzungen hinsichtlich der Verfügbarkeit der Grundstücke und der möglichen Sicherung der städtebaulichen Ziele verbietet sich die Anwendung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme für das Gebiet. Zur Entwicklung des Gebietes wird eine Organisationsform mit den Eigentümern und Projektentwicklern unter städtischer Beteiligung angestrebt. Über die Bildung einer möglichen Projektgesellschaft und entsprechende Grundstückskaufverträge wird der Stadtverordnetenversammlung ein gesonderter Magistratsvortrag zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Synergieeffekte würden dafür sprechen, die Projektentwicklung für die Flächen "Friedberger Landstraße / Östlich Bodenweg" sowie "Friedberger Landstraße / Südlich Wasserpark" (gesonderter Magistratsvortrag zum Bebauungsplanverfahren Nr. 880) wirtschaftlich und organisatorisch zusammenzulegen. Falls der präferierte freihändige Erwerb der Projektflächen durch den Projektentwickler scheitern sollte, kann das Quartier über ein Umlegungsverfahren nach §§ 45 ff. BauGB oder über eine vereinfachte Umlegung nach § 80 ff. BauGB zur Bebauung vorbereitet werden. Unabhängig von der Auswahl der genannten Ansätze zur Grundstückneuordnung bleibt die Möglichkeit zum Abschluss städtebaulicher Verträge bestehen. Damit kann sichergestellt werden, dass durch die Entwicklung der in Rede stehenden Flächen wesentliche inhaltliche Ziele der städtebaulich-landschaftsplanerischen Rahmenplanung für den Untersuchungsraum des "Ernst-May-Viertels" erreicht werden. Dies sind im Einzelnen: - eine nachhaltige Siedlungsentwicklung und die Schaffung von Wohnraum: Bei der Entwicklung des Gebietes "Friedberger Landstraße / Östlich Bodenweg" handelt es sich insgesamt um ein Projekt, mit dem durch eine maßvolle Ergänzung des Siedlungsrandes neue Wohnbauflächen für bis zu 250 Wohneinheiten geschaffen werden. Der Maßgabe einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung im Innenbereich zur Begrenzung des Flächenverbrauches in den Außenbereichen des Stadtgebietes wird damit Rechnung getragen. - die Realisierung von Lärmschutz für das Quartier "New Atterberry": Die Bebauung "Friedberger Landstraße / Östlich Bodenweg" kann in Verbindung mit der Einhausung der A 661 einen durchgängigen Lärmschutz für alle westlich davon liegenden Flächen leisten. Zu III. Zur planungsrechtlichen Sicherung der vorgenannten Ziele ist für das Gebiet ""Friedberger Landstraße / Östlich Bodenweg" ein Bebauungsplan aufzustellen. Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 914 - Friedberger Landstraße / Östlich Bodenweg - liegt im Frankfurter Stadtteil Bornheim und umfasst eine Fläche von rund 4,6 ha. Das Plangebiet wird im Osten durch die A 661 und im Norden durch die Friedberger Landstraße begrenzt. Der westliche Rand des Geltungsbereichs wird durch den Bodenweg gebildet. Im Süden bildet das Flurstück 79/1, Flur 440 der Gemarkung Frankfurt (479) die Grenze. Anlass, Erfordernis und Ziele Da die gesetzlichen Voraussetzungen zur Anwendung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme für die in Rede stehenden Flächen nicht vorliegen, kann die Stadt Frankfurt a.M. mit der Schaffung von Baurecht für die Baulandentwicklung beginnen. Das Plangebiet eignet sich trotz der Lage in unmittelbarer Nähe der A 661 aufgrund seiner Ausrichtung und seiner guten Anbindung an das innerstädtische Straßennetz für eine Baulandentwicklung mit dem vorrangigen Ziel, innenstadtnah Wohnraum zu schaffen. Dabei soll eine zur A 661 sowie zur Friedberger Landstraße geschlossene Baukörperstruktur entstehen, die sich selbst und darüber hinaus das westlich angrenzende Quartier New Atterberry weitestgehend vor Lärmimmissionen abschirmt. Die noch zu konkretisierende städtebauliche Figur soll zusammen mit den westlich gelegenen baulichen Strukturen einen räumlichen Abschluss des städtischen Siedlungskörpers entlang der A 661 ausbilden. Neben der gesondert zu nennenden Anforderung, den Brückenkopfbereich an der Anschlussstelle "Friedberger Warte" angemessen zu definieren, ist es ein wesentliches städtebauliches Ziel, den langen geschlossenen Baukörper vertikal und horizontal so zu gliedern und zu differenzieren, dass aus östlicher Richtung eine vielfältige abwechslungsreiche Raumkante wahrgenommen wird. Vor dem Hintergrund der genannten Anforderungen sowie der Tatsache, dass der Umsetzung des passiven Schallschutzes durch Grundrissausrichtung, Grundrisszonierung und technischem gebäudebezogenen Lärmschutz eine hohe Bedeutung zukommt, ist es beabsichtigt, für die Flächen ein hochbauliches Wettbewerbsverfahren durchzuführen, welches diese Fragestellungen explizit beinhaltet. Der Bebauungsplanentwurf wird die Ergebnisse berücksichtigen, um entsprechende stadträumliche Qualitäten sowie die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten. Mit der Überplanung können die Abgrenzungen zwischen den planungsrechtlich als Verkehrsflächen und private Grünflächen für Dauerkleingärten festgesetzten Bereichen neu geordnet werden. Dabei werden die Planungen des Bundes zum Umbau der A 661 sowie zum Bau einer neuen Autobahnauffahrt von der Friedberger Landstraße aus in südliche Richtung in die Festlegungen des Bebauungsplanes mit einbezogen. Daneben besteht ein übergeordnetes Ziel, innerhalb des Geltungsbereiches die Grünvernetzung auszubauen. Der Bebauungsplan kann den planungsrechtlichen Rahmen dafür vorbereiten. Voraussetzung für eine Entwicklung der Flächen als Bauland ist weiterhin die planungsrechtliche Sicherung der Verkehrsflächen des Bodenwegs und deren verkehrstechnische Ertüchtigung zur Sicherung der Erschließung. Dazu gehören auch die Zufahrt in das Gebiet über die Friedberger Landstraße, die Abfahrt aus dem Gebiet über die Valentin-Senger-Straße sowie die Führung des Rad- und Fußgängerverkehrs in Richtung Bad Vilbel mittels eines Überführungsbauwerkes über die neue Autobahnauffahrt. Die Errichtung einer Bebauung als langgestreckter Gebäuderiegel, der sich mit seinen schutzbedürftigen Wohn- und Außenbereichen konsequent nach Südwesten ausrichtet, ist eine integrative Weise, den Lärmschutz an der A 661 zu realisieren. Die zu investierenden Mittel können somit gleichzeitig genutzt werden, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Es handelt sich um eine stadtgestalterisch hochwertigere Lösung, als die ursprünglich beschlossene Errichtung einer 6 bis 10 Meter hohen Lärmschutzwand. In diesem Sinne sollen an der westlichen Seite der Ostumgehung A 661 die Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen gemäß der Beschlüsse, § 6872, Ziffer II vom 8.10.2009 und § 4004, Anlage 7, Ziffer 6 vom 12.12.2013 bei der Aufstellung des Bebauungsplanes weiterverfolgt und dem Anliegen der Stadtverordnetenversammlung zum Lärmschutz Rechnung getragen werden. Bestand und städtebauliche Situation Der überwiegende Teil der Flächen im Geltungsbereich hat Grünlandcharakter. Der nördliche Teil der Flächen stellt sich dabei als offene Brache dar und im südlichen Bereich erfolgt weitestgehend eine Bewirtschaftung in Form von privaten Freizeitgärten. Die Grünlandflächen gehen in östlicher Richtung direkt in den Böschungsbereich der A 661 über. Während die Böschung am nördlichen Rand im Bereich des Brückenkopfs an der Anschlussstelle "Friedberger Warte" einen Höhensprung von ca. 8 m aufweist, verringert sich dieser bis zum südlichen Rand auf ca. 2-3 m. Am westlichen Rand verläuft der Bodenweg, der derzeit ohne Anbindung an die Valentin-Senger-Straße als befestigter Fuß- und Radweg ausgebaut ist. Im Gesamtkonzept der Maßnahme "Ernst-May-Viertel" sollen für die entfallenden Freizeitgärten soweit wie möglich Ersatzstandorte geschaffen werden. Hierzu wird der Magistrat daher ein entsprechendes Verlagerungskonzept entwickeln und ein Managementsystem aufbauen. Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain stellt die Flächen des Geltungsbereichs überwiegend als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Wohnungsferne Gärten" dar. Am Nordrand ist darüber hinaus eine "Fernwasserleitung - Bestand" dargestellt. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die teilweise Nutzung der Gartenflächen für Wohnungsbau. Der Bebauungsplan kann somit nicht aus den Darstellungen des RegFNP entwickelt werden. Deshalb ist eine Änderung des RegFNP in "Wohnbaufläche - geplant" erforderlich. Die Flächen, die mit dem Bebauungsplan für eine Wohnnutzung vorbereitet werden sollen, fallen in den Bereich, der mit der GrünGürtel-Verfassung der Stadt Frankfurt am Main von 1991 als GrünGürtel festgelegt wurde. Das Plangebiet befindet sich zugleich im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main", Schutzzone I. Schutzziel ist demnach u.a. die Erhaltung der Landschaft zur freiraumgebundenen Erholung. Für die bauleitplanerische Vorbereitung einer Wohnbebauung wird eine Änderung der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet erforderlich. Das Plangebiet wird durch die drei rechtsverbindlichen Bebauungspläne NO 61d Nr. 1, in Kraft getreten am 09.12.1969, NO 41b Nr. 1, in Kraft getreten am 08.02.1967 und Nr. 814 "Friedberger Warte (Ehemalige US Housings Atterberry und Betts), in Kraft getreten am 29.06.2004 abgedeckt. Entsprechend dieser Grundlagen sind die Flächen als öffentliche Verkehrsflächen ("Ostumgehung"), als Dauerkleingärten bzw. als Dauerkleingartengebiete sowie als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Bolzplatz" festgesetzt. Der nördliche und östliche Bereich des Geltungsbereiches wird durch den Planfeststellungsbeschluss zur A 661 südlich der Anschlussstelle "Friedberger Warte" planfestgestellt. Der Bund beabsichtigt langfristig, diese Planfeststellung im Sinne seiner geänderten Ausbauabsichten zu ändern. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist sicherzustellen, dass die diesbezüglichen Planungen beachtet werden. Zu IV. Zur Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans an die geänderten Planungsziele ist dieser im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB entsprechend zu ändern. Zu V. Gemäß den Festlegungen der Grüngürtel-Charta sind die im Frankfurter GrünGürtel entfallenden Flächen in mindestens gleichem Ausmaß und vergleichbarer Qualität auszugleichen. Zudem muss die Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" im Wege eines Teillöschungsverfahrens geändert werden. Zu VI. Zur Realisierung des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 914 wird eine Neuordnung der vorhandenen Grundstückssituation erforderlich. Sofern eine vollständige Neuordnung der Grundstücke nicht durch privatrechtliche Regelungen erfolgt, soll ein Baulandumlegungsverfahren nach §§ 45 ff. BauGB oder eine vereinfachte Umlegung nach §§ 80 ff. BauGB durchgeführt werden. Nach § 78 BauGB trägt die Gemeinde die Verfahrenskosten und die nicht durch die Geldleistungen nach § 64 Abs. 3 BauGB gedeckten Sachkosten. Die zu erwartenden Einnahmen aus der Abschöpfung der Umlegungsvorteile oder anderer durch das Verfahren bewirkter Ausgleichsleistungen werden die Verfahrens- und Sachkosten decken. Anlage 1_Lageplan (ca. 2,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.08.2016, NR 86 Antrag vom 23.07.2016, NR 114 Anregung vom 01.11.2016, OA 82 Anregung vom 01.11.2016, OA 83 Antrag vom 20.06.2016, OF 31/4 Antrag vom 15.09.2016, OF 48/4 Antrag vom 14.10.2016, OF 64/4 Antrag vom 01.11.2016, OF 65/4 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 08.09.2009, NR 1547 Vortrag des Magistrats vom 10.01.2011, M 7 Vortrag des Magistrats vom 23.08.2013, M 146 Antrag vom 01.02.2017, NR 235 Antrag vom 07.02.2017, OF 87/4 Antrag vom 12.02.2017, NR 247 Anregung vom 13.02.2017, OA 120 Antrag vom 13.02.2017, OF 124/11 Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 173 Bericht des Magistrats vom 09.02.2018, B 33 Bericht des Magistrats vom 21.06.2021, B 258 Bericht des Magistrats vom 21.01.2022, B 17 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 27.04.2016 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 4 am 31.05.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Die Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 02.06.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 1. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.06.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.06.2016, TO II, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 30.06.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.07.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 3. Sitzung des OBR 4 am 05.07.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 31/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.07.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.07.2016, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 4. Sitzung des OBR 4 am 30.08.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 31/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.09.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.09.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 3. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.09.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.09.2016, TO II, TOP 2 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 4. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.09.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 05.12.2016 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 86 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 05.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.09.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 01.12.2016 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 86 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 01.12.2016 zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 114 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 01.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 5. Sitzung des OBR 4 am 04.10.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 31/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 48/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und dFfm gegen GRÜNE, CDU und FDP (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.10.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 06.12.2016 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 86 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 06.12.2016 zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 114 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 06.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.10.2016, TO II, TOP 2 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.12.2016 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 86 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.12.2016 zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 114 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 6. Sitzung des OBR 4 am 01.11.2016, TO I, TOP 10 Unterbrechung der Sitzung von 22.26 Uhr bis 22.30 Uhr. Zu dem Themenkomplex stellen die Fraktionen von SPD, GRÜNE und CDU den mündlichen Antrag OF 65/4. Der mündliche Antrag OF 65/4 lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Bebauung wird mindestens 30% geförderten Wohnraum beinhalten. 2. Der Magistrat wird gebeten, bei der Verkehrsplanung die besondere Situation der Valentin-Senger-Straße zu berücksichtigen und eine andere Möglichkeit zu prüfen, als die Anbindung des Neubaus über die Valentin-Senger-Straße, da aufgrund fehlender Fußgängerüberwege, parkender Autos, Schule und Kindergarten es durch die zusätzlichen Autos zu einer Spannungssituation kommen kann. 3. Es wird ein Planungsbeirat eingerichtet mit Architekturwettbewerb. 4. Die neue Bebauung orientiert sich in der Höhe an der geplanten Lärmschutzwand. Begründung: Die verkehrliche Anbindung ist von entscheidender Bedeutung für die Wohnqualität im gesamten Viertel New Atterberry. Ein Durchgangsverkehr durch die Valentin-Senger-Straße wäre nicht hinnehmbar, es liegen dort nebenan Familienhäusern auch Kindergarten und Schule. Der neu zu konzipierende Wohnblock muss neben einer sozialen Durchmischung in seinem Baukörper wenigstens annähernd zur vorhandenen Siedlung passen. Auch ein Jugendtreff fehlt seit Jahren im Geviert." Vor der Abstimmung über den mündlichen Antrag OF 65/4 stellt die LINKE.-Fraktion den Geschäftsordnungsantrag, zu diesem Themenkomplex weder diesen noch weitere Anträge zuzulassen. Beschluss: Anregung OA 82 2016 Anregung OA 83 2016 1. Der Vorlage M 81 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 31/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 48/4 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 64/4 wird abgelehnt. 5. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Der mündliche Antrag OF 65/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, CDU und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. SPD, GRÜNE, CDU, 1 LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung) zu 3. SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, CDU und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE, CDU und BFF gegen SPD (= Annahme); LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 5. a) SPD, GRÜNE, CDU und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) b) SPD, GRÜNE, CDU und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.12.2016, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 81 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 86 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 114 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 82 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 83 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.12.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 114 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 114 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2016, TO II, TOP 2 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 114 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 114 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.01.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 114 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.01.2017, TO II, TOP 2 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 114 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2017, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 81 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 86 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 114 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 83 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 81 = Ablehnung, NR 86, NR 114, OA 82 und OA 83 = Annahme) FDP (M 81 = Annahme im Rahme NR 114, NR 86 = Ablehnung, NR 114 = Annahme, OA 82 und OA 83 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 81, NR 86, OA 82 und OA 83 = Ablehnung, NR 114 = Annahme) 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.02.2017, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 81 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 86 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 114 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 83 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 86, NR 114, OA 82 und OA 83), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 114) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRAKTION (= Annahme), LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.02.2017, TO II, TOP 1 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 81 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 86 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 114 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 83 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 86) LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 114) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 240 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 251 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 120 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 126 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. a) Die Vorlage OA 128 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 7. a) Die Vorlage NR 247 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 8. Der Vorlage M 80 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 9. Die Vorlage NR 186 wird abgelehnt. 10. a) Die Vorlage OA 125 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 11. Der Vorlage M 81 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 12. Die Vorlage NR 86 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage NR 114 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 15. a) Die Vorlage OA 83 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 16. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 17. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage NR 115 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 21. Die Vorlage OA 58 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 22. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 23. a) Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 24. Der Vorlage M 83 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 25. Die Vorlage NR 88 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage NR 120 wird abgelehnt. 27. a) Die Vorlage NR 141 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 28. a) Der Vorlage NR 102 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION fünf Minuten und die FRANKFURTER zehn Minuten Redezeit an die LINKE. übertragen haben. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) zu 5. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 7. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 8. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186) sowie BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 10. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 11. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 114) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 13. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 14. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 15. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 16. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 17. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 18. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 19. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 20. zu Ziffern 1. und 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu Ziffern 2. bis 6.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme), FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 21. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 22. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 23. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 24. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 141) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 25. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 26. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 27. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 28. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1053, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 Aktenzeichen: 61 00
Bebauungsplan östlich Bodenweg, Fläche für Jugendeinrichtung
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2016, OF 31/4 Betreff: Bebauungsplan östlich Bodenweg, Fläche für Jugendeinrichtung Der Magistrat wird gebeten, im Laufe des Bebauungsplanverfahrens geeignete Flächen für "Gemeinbedarf/Jugendhaus" einzuplanen. Begründung: Bei der Entwicklung des Baugebietes New Atterberry war im Prinzip unstrittig, dass für dieses und die benachbarten Gebiete eine Jugendeinrichtung zur Verfügung gestellt werden sollte. Die Kosten für die Errichtung wurden dem Projektträger aufgegeben, unter der Voraussetzung, dass städtischerseits ein geeignetes Grundstück zur Verfügung gestellt werden kann. Die Verpflichtung des Projektträgers lief 2015 aus. Allein, es gebrach an einer geeigneten städtischen Fläche. Mit Aufstellung des Bebauungsplans wird Fläche verfügbar gemacht. Mit der Errichtung der Wohnungen wächst auch noch einmal die Zahl der möglichen Nutzer. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 81 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 05.07.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 31/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 4 am 30.08.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 31/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 4 am 04.10.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 31/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 48/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und dFfm gegen GRÜNE, CDU und FDP (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 4 am 01.11.2016, TO I, TOP 10 Unterbrechung der Sitzung von 22.26 Uhr bis 22.30 Uhr. Zu dem Themenkomplex stellen die Fraktionen von SPD, GRÜNE und CDU den mündlichen Antrag OF 65/4. Der mündliche Antrag OF 65/4 lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Bebauung wird mindestens 30% geförderten Wohnraum beinhalten. 2. Der Magistrat wird gebeten, bei der Verkehrsplanung die besondere Situation der Valentin-Senger-Straße zu berücksichtigen und eine andere Möglichkeit zu prüfen, als die Anbindung des Neubaus über die Valentin-Senger-Straße, da aufgrund fehlender Fußgängerüberwege, parkender Autos, Schule und Kindergarten es durch die zusätzlichen Autos zu einer Spannungssituation kommen kann. 3. Es wird ein Planungsbeirat eingerichtet mit Architekturwettbewerb. 4. Die neue Bebauung orientiert sich in der Höhe an der geplanten Lärmschutzwand. Begründung: Die verkehrliche Anbindung ist von entscheidender Bedeutung für die Wohnqualität im gesamten Viertel New Atterberry. Ein Durchgangsverkehr durch die Valentin-Senger-Straße wäre nicht hinnehmbar, es liegen dort nebenan Familienhäusern auch Kindergarten und Schule. Der neu zu konzipierende Wohnblock muss neben einer sozialen Durchmischung in seinem Baukörper wenigstens annähernd zur vorhandenen Siedlung passen. Auch ein Jugendtreff fehlt seit Jahren im Geviert." Vor der Abstimmung über den mündlichen Antrag OF 65/4 stellt die LINKE.-Fraktion den Geschäftsordnungsantrag, zu diesem Themenkomplex weder diesen noch weitere Anträge zuzulassen. Beschluss: Anregung OA 82 2016 Anregung OA 83 2016 1. Der Vorlage M 81 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 31/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 48/4 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 64/4 wird abgelehnt. 5. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Der mündliche Antrag OF 65/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, CDU und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. SPD, GRÜNE, CDU, 1 LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung) zu 3. SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, CDU und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE, CDU und BFF gegen SPD (= Annahme); LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 5. a) SPD, GRÜNE, CDU und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) b) SPD, GRÜNE, CDU und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Bebauungsplan Östlich Bodenweg: Fläche für Jugendeinrichtung Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 81
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2016, OA 82 entstanden aus Vorlage: OF 31/4 vom 20.06.2016 Betreff: Bebauungsplan Östlich Bodenweg: Fläche für Jugendeinrichtung Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 81 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Laufe des Bebauungsplanverfahrens geeignete Flächen für "Gemeinbedarf/Jugendhaus" einzuplanen. Begründung: Bei der Entwicklung des Baugebietes New Atterberry war im Prinzip unstrittig, dass für dieses und die benachbarten Gebiete eine Jugendeinrichtung zur Verfügung gestellt werden sollte. Die Kosten für die Errichtung wurden dem Projektträger aufgegeben, unter der Voraussetzung, dass städtischerseits ein geeignetes Grundstück zur Verfügung gestellt werden kann. Die Verpflichtung des Projektträgers lief 2015 aus. Allein, es gebrach an einer geeigneten städtischen Fläche. Mit Aufstellung des Bebauungsplans wird Fläche verfügbar gemacht. Mit der Errichtung der Wohnungen wächst auch noch einmal die Zahl der möglichen Nutzerinnen und Nutzer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 81 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 07.02.2017, OF 87/4 Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 162 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 09.11.2016 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.11.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.12.2016, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 81 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 86 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 114 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 82 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 83 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.12.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 114 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 114 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2016, TO II, TOP 2 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 114 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 114 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.01.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 114 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.01.2017, TO II, TOP 2 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 114 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2017, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 81 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 86 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 114 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 83 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 81 = Ablehnung, NR 86, NR 114, OA 82 und OA 83 = Annahme) FDP (M 81 = Annahme im Rahme NR 114, NR 86 = Ablehnung, NR 114 = Annahme, OA 82 und OA 83 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 81, NR 86, OA 82 und OA 83 = Ablehnung, NR 114 = Annahme) 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.02.2017, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 81 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 86 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 114 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 83 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 86, NR 114, OA 82 und OA 83), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 114) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRAKTION (= Annahme), LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.02.2017, TO II, TOP 1 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 81 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 86 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 114 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 83 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 86) LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 114) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 240 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 251 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 120 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 126 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. a) Die Vorlage OA 128 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 7. a) Die Vorlage NR 247 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 8. Der Vorlage M 80 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 9. Die Vorlage NR 186 wird abgelehnt. 10. a) Die Vorlage OA 125 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 11. Der Vorlage M 81 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 12. Die Vorlage NR 86 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage NR 114 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 15. a) Die Vorlage OA 83 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 16. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 17. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage NR 115 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 21. Die Vorlage OA 58 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 22. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 23. a) Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 24. Der Vorlage M 83 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 25. Die Vorlage NR 88 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage NR 120 wird abgelehnt. 27. a) Die Vorlage NR 141 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 28. a) Der Vorlage NR 102 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION fünf Minuten und die FRANKFURTER zehn Minuten Redezeit an die LINKE. übertragen haben. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) zu 5. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 7. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 8. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186) sowie BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 10. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 11. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 114) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 13. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 14. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 15. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 16. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 17. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 18. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 19. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 20. zu Ziffern 1. und 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu Ziffern 2. bis 6.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme), FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 21. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 22. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 23. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 24. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 141) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 25. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 26. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 27. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 28. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1053, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 Aktenzeichen: 61 00
Ernst-May Viertel und angrenzende Stadtquartiere
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2017, OF 87/4 Betreff: Ernst-May Viertel und angrenzende Stadtquartiere Vorgang: M 81/16; M 82/16; OA 82/16 OBR 4; OA 83/16 OBR 4; OA 84/16 OBR 4; OA 85/16 OBR 4 Der NR 235 wird zugestimmt, jedoch unter Hinweis auf die Beschlüsse des Ortsbeirates vom 1. November 2016 zu den Magistratsvorlagen M 81 und M 82. Bezüglich der geplanten Bebauung zwischen New Atterberry und der A 661 hat der Ortsbeirat am 1. November 2016 beschlossen, die Stadtverordneten zu bitten: 1. Es wird eine Jugendeinhchtung mitgeplant und integriert. 2. Die Bebauung wird mindestens 30% geförderten Wohnraum beinhalten. 3. Der Magistrat wird gebeten, bei der Verkehrsplanung die besondere Situation der Valentin-Senger-Straße zu berücksichtigen und eine andere Möglichkeit zu prüfen, als die Anbindung des Neubaus über die Valentin-Senger-Straße, da aufgrund fehlender Fußgängerüberwege, parkender Autos, Schule und Kindergarten es durch die zusätzlichen Autos zu einer Spannungssituation kommen kann. 4. Es wird ein Planungsbeirat eingerichtet mit Architekturwettbewerb. 5. Die neue Bebauung orientiert sich in der Höhe an der geplanten Lärmschutzwand. Bezüglich der geplanten Einhausung der A 661 hat der Ortsbeirat am 1. November 2016 beschlossen, die Stadtverordneten zu bitten: Entweder eine Volleinhausung der A 661 von der Friedberger Landstraße bis zur Seckbacher Landstraße vorzusehen, oder wenigstens eine Einhausung von der Seckbacher Landstraße bis zum New Atterberry/Blumengroßmarkthalle vorzusehen, wie in der Lösung L3 der M 82 vorgeschlagen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.02.2017, NR 235 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 81 Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 82 Anregung vom 01.11.2016, OA 82 Anregung vom 01.11.2016, OA 83 Anregung vom 01.11.2016, OA 84 Anregung vom 01.11.2016, OA 85 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 4 am 07.02.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 235 wird unter Hinweis auf die OA 82 bis OA 85 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 87/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, CDU, FDP, BFF und dFfm gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. SPD, GRÜNE, CDU, FDP, BFF und dFfm gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Bebauungsplan Östlich Bodenweg: Fläche für Jugendeinrichtung
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 162 Betreff: Bebauungsplan Östlich Bodenweg: Fläche für Jugendeinrichtung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.02.2017, § 1053, Ziff. IV - OA 82/16 OBR 4 - Mit Beschluss § 1053 zur Vorlage M 80 / 2016 hat der Magistrat den Auftrag, einen Bebauungsplan für die in Rede stehenden Flächen aufzustellen. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens werden die sich für die soziale Infrastruktur ergebenden Bedarfe, zu denen auch Angebote für Jugendliche gehören, geprüft. Die Sicherung von Flächen für eine Jugendeinrichtung ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes, ggf. darüber hinaus auch im nördlichen Randbereich des bestehenden Bolzplatzes möglich. Sollte sich der angenommene Bedarf bestätigen, kann eine planungsrechtliche Sicherung weiterverfolgt werden. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 20.06.2017, OA 173 Antrag vom 20.06.2017, OF 141/4 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 01.11.2016, OA 82 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 4 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 24.05.2017 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 4 am 20.06.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 173 2017 1. Die Vorlage B 162 dient unter Hinweis auf die Vorlage OA 173 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 141/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL zu 2. Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.06.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 162 dient zur Kenntnis. 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.08.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 162 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.09.2017, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 162 dient zur Kenntnis. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 173 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2017, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 162 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 173 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 162 = Zurückweisung, OA 173 = Ablehnung) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2017, TO II, TOP 36 Beschluss: 1. Die Vorlage B 162 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 173 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1846, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2017 Aktenzeichen: 61 00
Beratung im Ortsbeirat: 4
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