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Reflexion

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Veränderungssperre Nr. 126 im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Fristverlängerung der Geltungsdauer gemäß § 17 (1) Satz 3 BauGB

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 20.03.2009, M 64 Betreff: Veränderungssperre Nr. 126 im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Fristverlängerung der Geltungsdauer gemäß § 17 (1) Satz 3 BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.07.2007, § 2191 (M 71) Gemäß § 17 (1) Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 5 Hessische Gemeindeordnung (HGO) wird die Veränderungssperre Nr. 126 im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße - , ortsüblich bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 31 vom 31.07.2007, um ein Jahr verlängert. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der vorgelegten Karte vom 26.02.2007. Die vorgelegte Karte ist Bestandteil der Satzung. Begründung: Ü b e r s i c h t (nicht maßstäblich; dient nur zur Orientierung) Zur Sicherung der Planung ist für das Gebiet zwischen der Ludwig-Landmann-Straße im Westen, der Kasernenstraße im Osten, der Rödelheimer Landstraße im Norden und den Bahngleisen der S-Bahntrasse Frankfurt West - Rödelheim im Süden, einschließlich des Erweiterungsbereichs um den Birkenweg bis zur Solmsstraße in Bockenheim Süd (City-West) eine Veränderungssperre erlassen worden. Der Gebietsumgriff entspricht im Wesentlichen dem Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 834 "Südlich Rödelheimer Landstraße". Lediglich die gewidmeten Bahnflächen werden nicht von der Veränderungssperre erfasst. Die Veränderungssperre ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 31 vom 31.07.2007 in Kraft getreten. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren Nr. 834 wurde am 25.04.2002, § 2681 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und im Amtsblatt Nr. 29 vom 16.07.2002 ortsüblich bekannt gemacht. Am 14.12.2006, § 1178 hat die Stadtverordnetenversammlung die Änderung des Aufstellungsbeschlusses beschlossen. In den Geltungsbereich des Planverfahrens wurden die Flächen südlich der S-Bahntrasse integriert. Die Bekanntmachung der Aufstellungsbeschluss-Änderung erfolgte am 30.01.2007 im Amtsblatt Nr. 5. Mit dem Bebauungsplan Nr. 834 sollen standortgeeignete Gewerbeflächen gesichert und einer Fortentwicklung zugänglich gemacht werden, sowie im zentralen Bereich des Gebiets Wohnbebauung und ergänzende Nutzungen in ausreichender Dimensionierung angesiedelt werden. Das Bebauungsplanverfahren konnte auf Grund umfangreicher Gespräche mit Eigentümern, Nutzern und Mietern im Gebiet sowie durch Abstimmungen zu Verfahrensfragen und zu Fragen des Immissionsschutzes noch nicht abgeschlossen werden. Im Verlauf der Abstimmungsgespräche und der vor Ort durchgeführten Informationsveranstaltungen wurde die Planung nicht zuletzt durch die Beachtung unterschiedlicher Interessenslagen von Eigentümern und Nutzern (mittelständische Gewerbebetriebe) im Gebiet verändert. Die Planunterlagen für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB sind abschließend erarbeitet und werden der Stadtverordnetenversammlung annähernd parallel zu dem hier vorliegenden Verfahrensschritt zur Beschlussfassung vorgelegt. Vorbehaltlich der Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung kann der Bebauungsplanentwurf im Sommer 2009 öffentlich ausgelegt werden. Da die erforderlichen Verfahrensschritte nicht innerhalb der Frist der bestehenden Veränderungssperre abgeschlossen werden können, ist eine Verlängerung um ein Jahr erforderlich. Die Voraussetzungen für die Notwendigkeit der Veränderungssperre liegen weiterhin vor. Anlass für den Beschluss der Veränderungssperre war ein Baugesuch im Westen des Gebiets im Anschluss an die Rödelheimer Landstraße, mit dem eine illegal vorhandene Nutzung legalisiert werden sollte. Dieses Baugesuch wurde gemäß § 15 BauGB am 07.08.2006 für 12 Monate zurückgestellt. Die Zeit der Rückstellung eines Baugesuchs wird auf die Laufzeit der Veränderungssperre angerechnet. Dauert eine Veränderungssperre einschließlich der Zurückstellung eines Baugesuchs länger als 4 Jahre an, so könnte unter bestimmten Umständen eine Entschädigungspflicht für entstandene Vermögensnachteile entstehen, die gegenüber der Stadt geltend gemacht werden könnte. Dieser Fall tritt jedoch nur ein, wenn das Bebauungsplanverfahren bis zu diesem Zeitpunkt nicht beendet ist bzw. die Veränderungssperre nicht aufgehoben wurde und wenn der Betroffene geltend machen kann, dass ihm durch die Veränderungssperre Vermögensnachteile entstanden sind. Es ist absehbar, dass innerhalb der verlängerten Laufzeit der Veränderungssperre der Bebauungsplan rechtsverbindlich werden kann, vorbehaltlich der Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung und der prinzipiellen Ergebnisoffenheit eines jeden Bebauungsplanverfahrens. Somit ist die beabsichtigte Planung mit der Verlängerung der Veränderungssperre gesichert. Für die Gesamtentwicklung des Gebiets ist der Fortbestand der Veränderungssperre von großer Bedeutung. Ziel der Planung ist es, durch eine deutliche Verbesserung der Erschließung in Verbindung mit einem geänderten Planungsrecht gewerbliche Nutzungen zu stabilisieren und ihnen eine Entwicklungsperspektive zu geben. Zugleich sollen auch neue Nutzungen im Sinne einer nachhaltigen gemischt genutzten Quartiersstruktur etabliert werden. In dieser bereits sehr konkreten und fortgeschrittenen Phase der Planung können Veränderungen in bestimmten Bereichen im Gebiet die angestrebte positive Gebietsentwicklung zunichte machen bzw. auf lange Zeit verhindern. Hinweis: Anlage steht digital nicht zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 21.04.2009, OA 848 Antrag vom 06.04.2009, OF 519/7 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.04.2007, M 71 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 7 Versandpaket: 25.03.2009 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 20.04.2009, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 64 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) 32. Sitzung des OBR 7 am 21.04.2009, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 848 2009 1. Der Vorlage M 64 wird unter Hinweis auf die OA 848 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 519/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.04.2009, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 64 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 848 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 64 = Ablehnung, OA 848 = Annahme) NPD (M 64 und OA 848 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (M 64 = Annahme, OA 848 = Ablehnung) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2009, TO II, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 64 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 848 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2009, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Der Vorlage M 64 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 848 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FAG und REP (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FAG und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5905, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2009 Aktenzeichen: 61 00

Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 834 Südliche Rödelheimer Landstraße hier: Fristverlängerung der Geltungsdauer

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Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 834 Südliche Rödelheimer Landstraße hier: Fristverlängerung der Geltungsdauer Vortrag des Magistrats vom 20.03.2009, M 64

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.04.2009, OA 848 entstanden aus Vorlage: OF 519/7 vom 06.04.2009 Betreff: Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 834 Südliche Rödelheimer Landstraße hier: Fristverlängerung der Geltungsdauer Vortrag des Magistrats vom 20.03.2009, M 64 Die bestehende Veränderungssperre behindert seit Sommer 2007 die ansässigen Gewerbebetriebe in ihrer geschäftlichen Entwicklung. Eine Verlängerung der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr ist nicht vertretbar. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Vortrag des Magistrats vom 20.03.2009, M 64, wird abgelehnt. 2. Die Veränderungssperre im Bebauungsplanverfahren Nr. 834 wird in dem genutzten Gewerbebereich aufgehoben und bezieht sich zukünftig nur noch auf die nicht genutzten Brachflächen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.03.2009, M 64 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 22.04.2009 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.04.2009, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 64 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 848 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 64 = Ablehnung, OA 848 = Annahme) NPD (M 64 und OA 848 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (M 64 = Annahme, OA 848 = Ablehnung) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2009, TO II, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 64 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 848 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2009, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Der Vorlage M 64 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 848 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FAG und REP (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FAG und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5905, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2009 Aktenzeichen: 61 00

Beratung im Ortsbeirat: 4