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Reflexion

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Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße - Abschnitt 1: Am Weißen Stein - (nördlich) Hügelstraße Bau-/Finanzierungsvorlage

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 13.11.2015, M 201 Betreff: Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße - Abschnitt 1: Am Weißen Stein - (nördlich) Hügelstraße Bau-/Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2015, § 5533 (M 182) 1. Der Planung zur Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Am Weißen Stein und (nördlich) Hügelstraße wird entsprechend den vorgelegten Planunterlagen zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 4.450 T€ werden bewilligt und freigegeben. Der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt. Die vorhandenen Verkehrsflächen weisen zum 31.12.2014 Restbuchwerte in Höhe von 832 T€ auf, die infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursachen. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Ergebnisse der probeweisen Einspurigkeit der Eschersheimer Landstraße zwischen Am Weißen Stein und (nördlich) Hügelstraße die Ergebnisse der Verkehrssimulation in der Praxis bestätigt haben, b) für die Baumaßnahme im Investitionsprogramm 2015 - 2018 Mittel in Höhe von 1.515 T€ (saldiert) in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.005985 - "Verringerung der Trennwirkung der Eschersheimer Landstraße," zur Verfügung stehen, von denen bereits 122 T€ für Planungs-, Vermessungs- und Gutachterleistungen (Baugrund) verausgabt wurden, c) die Deckung des darüber hinausgehenden Mittelbedarfs in Höhe von 2.935 T€ mit einem Anteil von 1.500 T€ aus der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.003650 - "Einrichtung barrierefreier Übergänge zu den Stadtbahnstationen Dornbusch und Hügelstraße" und einem Anteil von 1.435 T€ aus der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.006004 - "Verringerung der Barrierewirkung der Berliner Straße und des Mainkai", erfolgt, d) die Abwicklung der Maßnahme über die Produktgruppe 16.03 - Verkehrsanlagen, Projektdefinition 5.005985, erfolgt, e) die Jahresfolgekosten in Höhe von 402 T€ im Rahmen der jeweiligen Dezernatsbudgets sichergestellt sind, f) entgegen der bisherigen Veranschlagung unter der Projektdefinition 5.005985 (735 T€) keine Fördermöglichkeit der Maßnahme nach den Bestimmungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) und Finanzierungsausgleichsgesetz (FAG) besteht. Begründung: A - Zielsetzung Die Eschersheimer Landstraße ist eine der wichtigsten Haupt- und Erschließungsstraßen in Frankfurt am Main. Der Autoverkehr und die im nördlichen Abschnitt oberirdisch geführte Stadtbahntrasse dominieren den Straßenraum, Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer sind bisher unzureichend oder gar nicht berücksichtigt. Um diesen Defiziten abzuhelfen, soll die Eschersheimer Landstraße in zwei Bauabschnitten so umgestaltet werden, dass die Erreichbarkeit des Einzelhandels und die verkehrliche Situation für den Fußverkehr und den Radverkehr im Quartier verbessert werden sowie der Straßenraum stadtteil- und umfeldverträglicher neu geordnet und begrünt wird. Mit Beschluss § 5533 vom 29.01.2015 hat die Stadtverordnetenversammlung der Vorplanung zur Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße für den 1. Abschnitt zwischen Am Weißen Stein und (nördlich) Hügelstraße mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Zuge der weiteren Planung eine dreimonatige Testphase durchgeführt wird, bei der geprüft werden soll, ob die Kapazität der Straße ausreicht. In Abhängigkeit von einem positiven Testverlauf soll die Bau- und Finanzierungsvorlage vorgelegt werden. Auch der Ortsbeirat 9 (Dornbusch, Eschersheim, Ginnheim) hat sich für eine Testphase ausgesprochen. Bereits im Rahmen der Vorplanung wurde in Form einer Verkehrssimulation eine verkehrstechnische Untersuchung zur Frage durchgeführt, ob eine ausreichende Leistungsfähigkeit für eine einspurige Verkehrsführung für beide Fahrtrichtungen vorhanden ist. Mittels Visualisierung, Betrachtung des Verkehrsablaufs unter Berücksichtigung vorhandener Verkehrszählungen der Jahre 2011, 2013 und 2014 sowie der vorhandenen verkehrsabhängigen Steuerung wurden die Verkehrsbelastungen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) und des ÖPNV inklusive Querschnittsbelastungen erfasst. Basierend hierauf wurden der Verkehrsablauf an den Knotenpunkten über die mittlere Wartezeit sowie an den Strecken über die mittlere Reisegeschwindigkeit, getrennt nach Bestandsmodell und Planungsmodell, bewertet. Das Simulationsergebnis ergab im Vergleich Bestand zur Planung geringe Qualitätseinbußen mit geringeren Reisegeschwindigkeiten des MIV von 1 bis 2 km/h. Testphase "Probeweise Einspurigkeit der Eschersheimer Landstraße zwischen Am Weißen Stein und Hügelstraße" und Ergebnis In Umsetzung des Prüfauftrages der Stadtverordnetenversammlung (§ 5533) wurde ergänzend zur Verkehrssimulation zwischen den Oster- und Sommerferien 2015 für die Dauer von rund vier Monaten die einspurige Verkehrsführung im vorgesehenen Bauabschnitt einem Praxistest unterzogen. Dafür wurde u.a. der bereits heute in weiten Teilen zum Parken genutzte jeweils rechte Fahrstreifen dem fließenden MIV entzogen. Zusätzlich ist der Magistrat der Anregung des Ortsbeirates 9 (Dornbusch, Eschersheim, Ginnheim) gefolgt und hat sowohl vor Beginn als auch während der Testphase und außerhalb der Schulferien jeweils Verkehrszählungen auf der Eschersheimer Landstraße und den parallelen Straßen, den möglichen Ausweichrouten, durchgeführt. Gezählt wurde der Kraftfahrzeugverkehr und der Radverkehr in der Eschersheimer Landstraße am nördlichen und am südlichen Ende der Teststrecke an einem mittleren Werktag sowie der Kraftfahrzeugverkehr an vier Querschnitten im nachgeordneten Straßennetz westlich und östlich der Eschersheimer Landstraße, die vorab als potenzielle Ausweichrouten identifiziert worden sind (Kurhessenstraße, Nußzeil, Kirchhainer Straße und Dehnhardtstraße in Richtung Norden) über alle Wochentage hinweg. Die Erhebungen wurden Anfang März 2015 vor der Testphase und - nach einer gewissen Eingewöhnungszeit - vor den Sommerferien Anfang Juli 2015 durchgeführt. (siehe Abb.1) Abb. 1 Zählprogramm: Kreis= Knotenpunktzählung, Rechteck= Querschnittzählung Unter Berücksichtigung weiterer Zählergebnisse, die im Rahmen der Vorplanung im Herbst 2013 durchgeführt wurden, ergibt sich für den Kfz-Verkehr in der Eschersheimer Landstraße folgendes Bild: Eschersheimer Landstraße südlich Am Weißen Stein/Kurhessenstraße Okt. 2013 14.500 Kfz in 24 Std. März 2015 14.000 Kfz in 24 Std. Juli 2015 13.900 Kfz in 24 Std. Eschersheimer Landstraße nördlich Hügelstraße Nov. 2013 18.600 Kfz in 24 Std. März 2015 18.700 Kfz in 24 Std. Juli 2015 19.000 Kfz in 24 Std. Danach ist unter Berücksichtigung der allgemeinen täglichen und jahreszeitlichen Schwankungen des Verkehrsaufkommens eine gleichbleibend stabile Verkehrsmenge festzustellen, die auch bei geänderter Fahrspuraufteilung während der Testphase abgewickelt werden konnte. Diese Feststellung wurde durch die Ergebnisse der Zählungen auf potenziellen Ausweichrouten bestätigt: Kurhessenstraße (zwischen Am Schwalbenschwanz und Ludwig-Tieck-Str.) März 2015 4.700 - 5.000 Kfz in 24 Std. Juli 2015 4.100 - 4.600 Kfz in 24 Std. Kirchhainer Straße (zwischen Reinhardstr. und Ziegenhainer Str.) März 2015 3.700 - 3.900 Kfz in 24 Std. Juli 2015 3.600 - 3.900 Kfz in 24 Std. Nußzeil (zwischen Rühlstr. und Victor-Gollancz-Weg) März 2015 1.700 - 2.200 Kfz in 24 Std. Juli 2015 2.000 - 2.200 Kfz in 24 Std. Dehnhardtstr. (zwischen Lucaestr. und Körberstr.) März 2015 . 1.200 - 1.300 Kfz in 24 Std Juli 2015 1.000 - 1.200 Kfz in 24 Std. Für den Radverkehr in der Eschersheimer Landstraße ergibt sich aus den durchgeführten Zählungen folgendes Bild: Eschersheimer Landstraße südlich Am Weißen Stein/Kurhessenstraße Okt. 2013 940 Fahrräder in 24 Std. März 2015 550 Fahrräder in 24 Std. Juli 2015 1.200 Fahrräder in 24 Std. Eschersheimer Landstraße nördlich Hügelstraße Nov. 2013 730 Fahrräder in 24 Std. März 2015 1.360 Fahrräder in 24 Std. Juli 2015 1.500 Fahrräder in 24 Std. Die höchsten Radverkehrsmengen wurden danach jeweils während der Testphase ermittelt. Die teilweise deutlichen Unterschiede der gezählten Radverkehrsmengen resultieren jedoch nicht allein aus der veränderten Verkehrsführung, sondern spiegeln auch die ausgeprägten jahreszeitlichen Unterschiede im Radverkehrsaufkommen wider. Die zuletzt im Jahr 2013 durchgeführten repräsentativen Haushaltsbefragungen zum Verkehrsverhalten der Frankfurterinnen und Frankfurter zeigt für die ersten drei Monate im Jahr einen Anteil des Radverkehrs an allen Wegen von etwa 5 %. Im zweiten und dritten Quartal steigt der Anteil auf 15 bis 16 %. In den letzten drei Monaten fällt der Radverkehrsanteil wieder etwas ab, liegt mit etwa 11 % aber immer noch doppelt so hoch wie im ersten Quartal. Eine differenzierte Ursache-Wirkungs-Analyse der Radverkehrsentwicklung ist auf der vorliegenden Basis nicht möglich. Insgesamt betrachtet können durch die Testphase die Ergebnisse der Verkehrssimulation in der Praxis bestätigt werden. Mit der vorliegenden Planung zur Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße, ist im 1. Bauabschnitt zwischen Hügelstraße (nördlich) und Am Weißen Stein vorgesehen, auf rund 1,05 km Länge den Querschnitt des Straßenraums bestandsnah neu aufzuteilen und zu begrünen, um die verkehrliche Situation für den Rad- und Fußverkehr und die Erreichbarkeit des Einzelhandels zu verbessern sowie die Straße gestalterisch und funktional aufzuwerten. Im Ergebnis wird hiermit die Trennwirkung reduziert und der Zielsetzung der Gesamtverkehrsplanung der Stadt Frankfurt am Main gefolgt, die Nahmobilität und die umweltfreundlichen Verkehrsmittel Fuß-, Rad- und öffentlicher Nahverkehr weiter konsequent zu fördern. B - Alternativen Nachdem bereits im Rahmen der Vorplanung verschiedene Varianten entweder aus verkehrlichen oder funktionalen Gründen bzw. aus Kostengründen verworfen werden mussten (siehe M 182 vom 27.10.2014), besteht zur Umsetzung des Ziels, die vorhandene gestalterisch und verkehrsbedingte Trennwirkung der Eschersheimer Landstraße zu verringern, gegenüber der vorgelegten bestandsnahen Planung keine Alternative. C - Lösung Die Grundsystematik der Querschnittseinteilung der Verkehrsflächen erfolgt weitgehend unter Beibehaltung der vorhandenen Fahrbahnbreiten, mit dem Ziel einer durchgehenden 4,5 m breiten Fahrbahn zwischen den Borden, einem in der Regel 1,50 m breiten Schutzstreifen für den Radverkehr und einem 0,50 cm breiten Sicherheitsstreifen zu den 2,0 m breiten Längsparkstreifen und Parkbuchten. Um Anfang und Ende einer Parkbucht zu verdeutlichen werden die Borde vorgesetzt. Gleiches gilt für die Straßeneinmündungen. Die Gehwege werden in großen Abschnitten verbreitert. Zur Begrünung der Straße sind 33 neue Baumstandorte vorgesehen. Der Radverkehr wird in beide Fahrtrichtungen über einen in der Regel 1,5 m breiten Schutzstreifen auf der Fahrbahn geführt, mit einem 0,5 m breiten Sicherheitstrennstreifen zu den Parkbuchten bzw. Längsparkstreifen. Stellenweise reduziert sich die Schutzstreifenbreite auf 1,25 m. Für den Radverkehr wird an der Kreuzung mit der Kleinschmidtstraße/Am Lindenbaum eine Querungsmöglichkeit über die Eschersheimer Landstraße mittels Farbmarkierung eingerichtet, ohne die Leistungsfähigkeit der Stadtbahn einzuschränken. Die Genehmigungsfähigkeit der lichtsignalanlagengesteuerten Stadtbahnquerung durch den Radverkehr wird bei der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft mbH (VGF) und von der technischen Aufsichtsbehörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, zurzeit geprüft. Die Gehwege werden in großen Abschnitten verbreitert, die Einmündungsbereiche werden baulich eingefasst, womit die Querung für den Fußgängerverkehr sicherer gestaltet und die Eingangssituation in die Tempo 30-Zonen hervorgehoben wird. Die Barrierefreiheit wird an allen Fußgängerübergängen nach städtischem Standard gemäß dem Arbeitsplan Barrierefreiheit berücksichtigt. Begrünung: Unter dem Vorbehalt noch durchzuführender einiger Suchschlitze zur Feststellung der genauen Leitungslage und unter dem Vorbehalt der noch durchzuführenden Ortsbegehung mit der Branddirektion zur Überprüfung der uneingeschränkten Einsatzfähigkeit der Rettungsfahrzeuge an ca. 5 neu gewählten Baumstandorten, können auf der Ostseite der Eschersheimer Landstraße 26 neue und auf der Westseite 7 neue Baumquartiere nach den Vorstellungen des Grünflächenamtes eingerichtet werden. Stellplatzsituation: Heute sind 182 Stellplätze vorhanden, von denen 97 Stellplätze mit einem eingeschränkten Haltverbot versehen sind. Die Planung sieht 171 Stellplätze vor, zu deren zukünftiger Ausweisung der Magistrat den Ortsbeirat um Empfehlungen gebeten hat. Die bestehenden Lichtsignalanlagen werden erneuert und so angepasst, dass sie die Anforderungen der vollständigen Barrierefreiheit erfüllen bzw. sicherstellen. An den U-Bahn Stationen "Am Lindenbaum" und "Hügelstraße" werden die lichtsignalgeregelten und vollständig barrierefreien Stationszugänge hergestellt bzw. sichergestellt. Die Nachtbushaltestelle in der Eschersheimer Landstraße vor Haus Nummer 429 wird in einer verkehrsgünstigen Lage gegenüber der stadteinwärtigen U-Bahn Station "Hügelstraße" vor Haus Nummer 447 barrierefrei neu eingerichtet. D - Kosten 1. Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) Straßenbau 3.063.000 € Beleuchtung 65.000 € Amt 16 - IKT 100.000 € Grün- und Freiflächen 302.000 € Verkehrsanlagen Kostenerstattung an NRM gem. Konzessionsvertrag 840.000 € 80.000 € Investitionsbedarf 4.450.000 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Bis 30.09.2015 122.052,17 € 2016 777.947,83 € 2017 2.100.000,00 € 2018 1.450.000,00 € 3. Folgeinvestitionen: - keine - 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben - keine - b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten - Straßenbau 1,30 €/m2 *) 21.000 m2 27.300,00 € - Grünanlagen 302.000 € 5 % 15.100,00 € - Lichtsignalanlagen (neue Anlagen) Unterhaltung 5.000 € 7 Stk 35.000,00 € Betrieb 1.500 € 7 Stk 10.500,00 € Instandsetzung 840.000 € 5,00% 42.000,00 € *)Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30 €/m2 jährlich erforderlich. Summe Sachkosten 129.900,00 € 2. Abschreibung - Straßenbau BND*) 30 Jahre 1/30 102.100,00 € - Beleuchtung BND*) 20 Jahre 1/20 3.250 € - Amt 16 - IKT BND*) 20 Jahre 1/20 5.000 € - Grün- und Freiflächen BND*) 15 Jahre 1/15 20.133,33 € - Lichtsignalanlagen - BND*) 15 Jahre 1/15 56.000,00 € - Kostenerstattung NRM BND*) 10 Jahre 1/10 8.000 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Summe Abschreibung 194.483,33 € c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung (3,5% von ( 4.450.000 €)) : 2 77.875,00 € *) Zinssatz für den Haushalt 2015 gemäß HH-Rundschreiben vom 20.11.2013 Gesamtsumme Jahresfolgekosten: 402.258,33 € 5. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten * gewogene durchschnittliche Nutzungsdauer - entfällt - 0,00 € 6. Leistungen Dritter: Zuwendungen des Bundes nach GVFG - entfällt - 0,00 € Zuwendungen des Landes nach FAG - entfällt - 0,00 € Summe Leistungen Dritter (brutto) 0,00 € 7. Sonstiges: - Sonstiges 0,00 € Summe Sonstiges (brutto) 0,00 € 8. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine - Anlage _Lageplan_Blatt_1 (ca. 1,2 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_2 (ca. 1,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.12.2015, NR 1327 Antrag vom 02.12.2015, OF 1026/9 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.11.2015, M 182 Antrag vom 12.04.2016, OF 1/9 Antrag vom 05.05.2017, OF 255/9 Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1608 Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 23 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 9 Versandpaket: 18.11.2015 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 9 am 03.12.2015, TO I, TOP 32 Beschluss: 1. Der Vorlage M 201 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1327 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 1026/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen FDP und BFF (= Ablehnung) bei zwei Enthaltungen CDU zu 2. 4 CDU, GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen FDP und BFF (= Kenntnis) bei zwei Enthaltungen CDU zu 3. 4 CDU, GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen FDP und BFF (= Annahme) bei zwei Enthaltungen CDU 45. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 07.12.2015, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 201 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1327 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER 47. Sitzung des OBR 1 am 08.12.2015, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 201 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen 4 CDU (= Ablehnung); 1 CDU und BFF (= Enthaltung) 45. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.12.2015, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 201 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1327 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.12.2015, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1327 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts mit der Maßgabe, Fahrbahnbreiten unter 4,5 Metern zu vermeiden) sowie FDP, BFF und AGP (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und REP (M 201 = Annahme, NR 1327 = Ablehnung) Stv. Ochs (M 201 und NR 1327 = Annahme) Stv. Krebs (M 201 und NR 1327 = Enthaltung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2015, TO II, TOP 39 Beschluss: 1. Der Vorlage M 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1327 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Ochs gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts mit der Maßgabe, Fahrbahnbreiten unter 4,5 Metern zu vermeiden) sowie FDP, BFF und AGP (= Ablehnung); Stv. Krebs (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und REP gegen FDP, BFF, AGP und Stv. Ochs (= Annahme); Stv. Krebs (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6652, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015 Aktenzeichen: 92 30

Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2016, OF 1/9 Betreff: Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße Vorgang: M 201/15 Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu berücksichtigen, dass zur Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße nur die Längsparkstreifen entlang der Bordsteinkanten markiert und als Kurzzeitparkplätze ausgewiesen werden, ein Schutzstreifen für Radfahrer markiert und eine punktuelle Lösung zur Verbesserung der Sicherheit an der Querung am Lindenbaum realisiert werden. Auf weitere gestalterische Maßnahmen wird verzichtet. Begründung: Begründungsteil 1: Im Rahmen der Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße sollen nur vordringliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und der Aufenthaltsqualität durchgeführt werden. Dazu zählen die Markierungen von Längsstreifen und Schutzstreifen für Radfahrer sowie die Verbesserung der Querung Am Lindenbaum. Die im Rahmen der Umgestaltung durch die Aufhebung des eingeschränkten Halteverbots hinzu kommenden legalen Stellplätze werden von den anliegenden Geschäftsleuten und deren Kunden begrüßt. Diese Stellplätze sollten zumindest überwiegend als Kurzzeit-Parkplätze ausgewiesen werden, um zu vermeiden, dass sie von Pendlern als Park- & Ride-Plätze benutzt werden. Auf weitere gestalterische Maßnahmen sollte schon aufgrund der Haushaltslage verzichtet werden. Begründungsteil 2: Die abzusehenden negativen Folgen veranlassen, die Fragen in Form dieses Antrags erneut aufzugreifen. Allseits bekannte Prognosen sprechen von einem zu erwartenden erheblichen Bevölkerungs-Wachstum in Frankfurt am Main in den nächsten Jahren! In den Stadtteilen Bonames, Nieder-Eschbach, Harheim, Nieder-Erlenbach und Riedberg wird in den kommenden fünf Jahren allein durch Siedlungsprojekte eine Zunahme um ca. 12.000 Personen erwartet; in den Stadtteilen Berkersheim, Frankfurter Berg und Preungesheim um knapp 4.000 Personen; im Stadtteil Eschersheim um 1.700 Personen. Nicht berücksichtigt ist dabei die zunehmende Verdichtung. Um die daraus resultierende Verkehrszunahme zu bewältigen, werden ein leistungsfähiger ÖPNV und ebenfalls leistungsfähige Straßen benötigt. Selbst wenn man davon ausgeht, dass nicht aus allen Neubaugebieten der Verkehr über die Eschersheimer Landstraße fließen wird, ist doch damit zu rechnen, dass der Verkehr, der jetzt die Eschersheimer Landstraße weiträumig umgeht, durch die Zunahme in anderen Bereichen wieder zur Eschersheimer Landstraße zurückkehrt. Vor diesem Hintergrund kann sich eine Einengung der Eschersheimer Landstraße nur kontraproduktiv auswirken. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.11.2015, M 201 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 28.04.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme)

Beratung im Ortsbeirat: 4