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Sicherheit für querenden Radverkehr am Scheffeleck
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4735 entstanden aus Vorlage: OF 624/3 vom 31.01.2019 Betreff: Sicherheit für querenden Radverkehr am Scheffeleck Der Magistrat wird gebeten, für den aus der Eckenheimer Landstraße stadteinwärts fahrenden Radverkehr, der die Eschenheimer Anlage überquert, um in den Anlagenring zu fahren, den Fahrradweg umzugestalten: Die vorgesehene Querung der Eckenheimer Landstraße soll farblich gekennzeichnet werden vom Fahrradweg quer über die Straße auf die Verkehrsinsel. Begründung: Die vorgesehene Querung der Eckenheimer Landstraße ist ohne deutlich sichtbare Spur für alle Verkehrsteilnehmer ein gefährliches Unterfangen und führt jeden Tag zu Beinaheunfällen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1818 Antrag vom 16.11.2020, OF 1003/3 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6986 Antrag vom 08.10.2021, OF 126/3 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1280 Aktenzeichen: 32 1
Sicherheit für querenden Radverkehr Eckenheimer Landstraße/Anlagenring (Scheffeleck)
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 1003/3 Betreff: Sicherheit für querenden Radverkehr Eckenheimer Landstraße/Anlagenring (Scheffeleck) Vorgang: OM 4735/19 OBR 3; ST 1818/19 Im Januar 2019 wurde bereits eine Umgestaltung des Fahrradweges in der Eckenheimer Landstraße beantragt: Für den aus der Eckenheimer Landstraße stadteinwärts fahrenden Radverkehr, der die Eschenheimer Anlage überquert, um in den Anlagenring zu fahren soll die vorgesehene Querung der Eckenheimer Landstraße farblich gekennzeichnet werden. Die Antwort des Magistrates war, dass eine farbliche Markierung des Fahrradweges quer über die Eckenheimer Landstraße zum Geleit auf die Verkehrsinsel den Fahrradverkehr "von der weiterhin notwendigen Aufmerksamkeit". Zugleich sei "nicht sichergestellt, dass der in unmittelbar räumlicher Nähe befindliche Kfz-Verkehr mit dieser Richtungsänderung rechnet". Deshalb wurde der Antrag abgelehnt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum davon ausgegangen wird, dass ein roter Fahrradweg Fahrradfahrer/innen dazu verleitet, nicht aufmerksam zu sein, vor allem, da sie mit der aktuellen Planung des Fahrradweges dazu gezwungen sind, in den laufenden Verkehr zu fahren und diesen zu durchqueren. Diese unerwartete Richtungsänderung ist in "unmittelbar räumlicher Nähe befindlichen Kfz-Verkehr" häufig sehr überraschend, weil Autofahrer/innen oft nicht wissen und auch nicht darauf aufmerksam gemacht werden, dass der offizielle Radweg quer durch den fließenden Verkehr läuft. Häufig folgen - so auch "Fahrradweg Option 2" in der Antwort des Magistrats - unsichere oder ortunkundige Fahrradfahrer/innen dem Straßenverlauf, um so dann von der Eckenheimer Landstraße über die Eschenheimer Anlage in den Anlagenring zu kommen. Allerdings kann die Eschenheimer Anlage nur gequert werden, wenn die Ampel grün wird, was aber für die Autofahrer/innen heißt, dass sie rechts abbiegen in die Eschenheimer Anlage. Es kommt also täglich zu Situationen, in denen Fahrradfahrer/innen in den fließenden Verkehr fahren, ohne dass die Autofahrer/innen damit rechnen. Dies vorausgestellt wird der Magistrat erneut gebeten, den Radweg auf der Eckenheimer Landstraße und da insbesondere die Querung durch den fließenden Verkehr auf die in der Mitte der Straße liegende Verkehrsinsel rot zu markieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4735 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1818 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6986 2020 Die Vorlage OF 1003/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Sicherheit für querenden Radverkehr Eckenheimer Landstraße/Anlagenring (Scheffeleck)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6986 entstanden aus Vorlage: OF 1003/3 vom 16.11.2020 Betreff: Sicherheit für querenden Radverkehr Eckenheimer Landstraße/Anlagenring (Scheffeleck) Vorgang: OM 4735/19 OBR 3; ST 1818/19 Im Januar 2019 wurde bereits eine Umgestaltung des Fahrradweges in der Eckenheimer Landstraße beantragt: Für den aus der Eckenheimer Landstraße stadteinwärts fahrenden Radverkehr, der die Eschenheimer Anlage überquert, um in den Anlagenring zu fahren, soll die vorgesehene Querung der Eckenheimer Landstraße farblich gekennzeichnet werden. In der Stellungnahme äußerte der Magistrat, dass eine farbliche Markierung des Fahrradweges quer über die Eckenheimer Landstraße zum Geleit auf die Verkehrsinsel den Fahrradverkehr "von der weiterhin notwendigen Aufmerksamkeit" entbinden würde. Zugleich sei "nicht sichergestellt, dass der in unmittelbarer räumlicher Nähe befindliche Kfz-Verkehr mit dieser Richtungsänderung rechnet". Deshalb wurde die angeregte Umgestaltung des Fahrradwegs abgelehnt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum davon ausgegangen wird, dass ein rot markierter Fahrradweg Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer dazu verleitet, nicht aufmerksam zu sein, vor allem, da sie mit der aktuellen Planung des Fahrradweges dazu gezwungen sind, in den laufenden Verkehr zu fahren und diesen zu durchqueren. Diese unerwartete Richtungsänderung ist für den in "unmittelbarer räumlicher Nähe befindlichen Kfz-Verkehr" häufig sehr überraschend, weil Autofahrerinnen und Autofahrer oft nicht wissen und auch nicht darauf aufmerksam gemacht werden, dass der offizielle Radweg quer durch den fließenden Verkehr läuft. Häufig folgen - so auch "Fahrradweg Option 2" in der Stellungnahme des Magistrats - unsichere oder ortunkundige Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer dem Straßenverlauf, um so von der Eckenheimer Landstraße über die Eschenheimer Anlage in den Anlagenring zu kommen. Allerdings kann die Eschenheimer Anlage nur gequert werden, wenn die Ampel grün wird, was aber für die Autofahrerinnen und Autofahrer heißt, dass sie rechts in die Eschenheimer Anlage abbiegen. Es kommt also täglich zu Situationen, in denen Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer in den fließenden Verkehr fahren, ohne dass die Autofahrerinnen und Autofahrer damit rechnen. Dies vorausgestellt, wird der Magistrat erneut gebeten, den Radweg auf der Eckenheimer Landstraße und dort insbesondere die Querung durch den fließenden Verkehr auf die in der Mitte der Straße liegende Verkehrsinsel rot zu markieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4735 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1818 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 624 Antrag vom 08.10.2021, OF 126/3 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1280 Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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