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Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Erhöhung der Zuschüsse für das Nachbarschaftsheim Bockenheim
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 25.01.2019, E 27 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Erhöhung der Zuschüsse für das Nachbarschaftsheim Bockenheim Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Mittel für die Regelförderung des Nachbarschaftsheims Bockenheim werden in 2019 von 337.000 Euro um 40.000 Euro auf 377.000 Euro erhöht. Die zusätzlichen Mittel werden zweckbestimmt aus vorhandenen Mitteln bereitgestellt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Begründung: Das Nachbarschaftsheim Bockenheim trägt mit seiner intensiven sozialpädagogischen Betreuung entscheidend dazu bei, dass junge Menschen zwischen 10 und 19 Jahren in der Schule erfolgreich sind und einen qualifizierten Schulabschluss erlangen. Gerade für Kinder und Jugendliche, die aufgrund besonderer Lebensumstände weder zu Hause noch im schulischen Regelbetrieb ausreichende Förderung erfahren können, wird so die Chance auf eine aussichtsreiche berufliche Karriere eröffnet und das soziale Lernen gefördert. Sie erhalten Unterstützung, um sich zu entfalten, ihre Persönlichkeit zu entwickeln und ihren Platz in der Gesellschaft zu finden. Aufgrund höherer Mietzahlungen und Personalkosten bedarf das Nachbarschaftsheim für eine seriöse Finanzierung und Fortführung seiner beispielhaften Arbeit einer Erhöhung der Regelförderung um 40.000 Euro. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.01.2020, OF 1009/2 Etatanregung vom 20.01.2020, EA 104 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 2 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 28.01.2019 Beratungsergebnisse: 52. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11.02.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage E 27 wird abgelehnt. 29. Sitzung des OBR 2 am 18.02.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage E 27 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung) 28. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 21.02.2019, TO I, TOP 14 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Dauerhafte Berücksichtigung gestiegener Mietkosten für das Nachbarschaftsheim Bockenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 1009/2 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Dauerhafte Berücksichtigung gestiegener Mietkosten für das Nachbarschaftsheim Bockenheim Vorgang: E 27/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Die 2019 beschlossene Erhöhung der Regelfinanzierung für die Personal- und Sachkosten des Nachbarschaftsheims Bockenheim wird für den gesamten Planungszeitraum bis 2023 festgeschrieben (E 27/19). Begründung: Das Nachbarschaftsheim Bockenheim gehört zum Kreis der sog. unabhängigen Träger, die über Festbeiträge gefördert werden, aus denen sämtliche Kosten bestritten werden müssen. Über mehrere Jahre hinweg wurden in dieser Förder-summe die gestiegenen Kosten aus Tariferhöhungen und Sachkosten nicht berücksichtigt. Das Nachbarschaftsheim war nach dem erzwungenen Umzug aus dem Sozialrathaus am Rohmerplatz in die Salvador-Allende-Straße von erheblichen Mietsteigerungen betroffen. Der Jugendhilfeausschuss hatte den Etat-Antrag 27 der Stvv in seiner Sitzung am 11.02.2019 abgelehnt, dieser Beschluss wurde erst in der nachfolgenden Sitzung der Stvv korrigiert. Da die im vorliegenden HH-Entwurf eingestellten Zuschüsse an Einrichtungen der Jugendarbeit für das Jahr 2020 das IST-Ergebnis für 2018 deutlich unterschreiten und für den Zeitraum von 2021-2023 keine Erhöhung mehr vorgesehen ist - was die Verteilungskämpfe verschärfen dürfte-, muss die Arbeitsfähigkeit der Einrichtung durch eine entsprechende Festschreibung gesichert werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 25.01.2019, E 27 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO II, TOP 26 Beschluss: Etatanregung EA 104 2020 Die Vorlage OF 1009/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Dauerhafte Berücksichtigung gestiegener Mietkosten für das Nachbarschaftsheim Bockenheim
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 20.01.2020, EA 104 entstanden aus Vorlage: OF 1009/2 vom 02.01.2020 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Dauerhafte Berücksichtigung gestiegener Mietkosten für das Nachbarschaftsheim Bockenheim Vorgang: E 27/19 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 210 vom 06.12.2019, Entwurf Haushalt 2020/2021 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020 - 2023. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020, § 5436, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die 2019 beschlossene Erhöhung der Regelfinanzierung für die Personal- und Sachkosten des Nachbarschaftsheims Bockenheim wird für den gesamten Planungszeitraum bis 2023 festgeschrieben (siehe E 27/19). Begründung: Das Nachbarschaftsheim Bockenheim gehört zum Kreis der sog. unabhängigen Träger, die über Festbeiträge gefördert werden, aus denen sämtliche Kosten bestritten werden müssen. Über mehrere Jahre hinweg wurden in dieser Fördersumme die gestiegenen Kosten aus Tariferhöhungen und Sachkosten nicht berücksichtigt. Das Nachbarschaftsheim war nach dem erzwungenen Umzug aus dem Sozialrathaus am Rohmerplatz in die Salvador-Allende-Straße von erheblichen Mietsteigerungen betroffen. Der Jugendhilfeausschuss hatte den Etatantrag E 27 in seiner Sitzung am 11.02.2019 abgelehnt, dieser Beschluss wurde erst in der nachfolgenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung korrigiert. Da die im vorliegenden Haushaltsentwurf eingestellten Zuschüsse an Einrichtungen der Jugendarbeit für das Jahr 2020 das Ist-Ergebnis für 2018 deutlich unterschreiten und für den Zeitraum von 2021 bis 2023 keine Erhöhung mehr vorgesehen ist - was die Verteilungskämpfe verschärfen dürfte -, muss die Arbeitsfähigkeit der Einrichtung durch eine entsprechende Festschreibung gesichert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 25.01.2019, E 27 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1162 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 28.01.2020 Aktenzeichen: 51
Beratung im Ortsbeirat: 4
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