Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 1

Kontrollen an der Niddabrücke „Hausener Weg/Hausener Obergasse“

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2016, OF 103/7 Betreff: Kontrollen an der Niddabrücke "Hausener Weg/Hausener Obergasse" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat verstärkt Kontrollen im Bereich der Niddabrücke "Hausener Weg/ Hausener Obergasse" durchzuführen, um die verkehrsgefährdende illegale Nutzung der Einbahnstraße zu unterbinden bzw. einzuschränken. Begründung: Während die Nutzung der Niddabrücke für Kraftfahrzeuge aus Richtung Hausener Weg gestattet ist, kann die Brück aus Richtung Hausener Obergasse nicht genutzt werden. Leider nutzen viele Kraftfahrzeuge aber dennoch die Brücke aus Richtung Hausen und gefährden dadurch den Verkehr. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 982 2016 Die Vorlage OF 103/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, FARBECHTE, BFF und REP gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung)

Kontrollen an der Niddabrücke im Bereich Hausener Weg/Hausener Obergasse

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 982 entstanden aus Vorlage: OF 103/7 vom 15.11.2016 Betreff: Kontrollen an der Niddabrücke im Bereich Hausener Weg/Hausener Obergasse Der Magistrat wird gebeten, verstärkt Kontrollen an der Niddabrücke im Bereich Hausener Weg/Hausener Obergasse durchzuführen, um die verkehrsgefährdende illegale Nutzung der Einbahnstraße zu unterbinden bzw. einzuschränken. Begründung: Während die Nutzung der Niddabrücke für Kraftfahrzeuge aus Richtung Hausener Weg gestattet ist, kann die Brücke aus Richtung Hausener Obergasse nicht genutzt werden. Leider nutzen viele Kraftfahrzeuge aber dennoch die Brücke aus Richtung Hausen und gefährden dadurch den Verkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 520 Aktenzeichen: 32 4

Beratung im Ortsbeirat: 4