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Parken im Bereich der Straße Am Eckenheimer Friedhof
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 1031/10 Betreff: Parken im Bereich der Straße Am Eckenheimer Friedhof Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, das Parken in den Straßen 1. "Am Eckenheimer Friedhof", vor den Hausnummern 1, 2 und 3, 2. "Eckenheimer Schulstraße", vor der Hausnummer 2 jeweils im nicht störenden Bereich halb auf dem Bürgersteig und halb auf der Straße mit entsprechenden Markierungen/Schildern zu regeln. Begründung: Das Parken ist dort nur eingeschränkt beziehungsweise schwer möglich und sollte besser geregelt werden. Eine entsprechende Unterschriftensammlung kann nachgereicht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2020, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6498 2020 Die Vorlage OF 1031/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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