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Reflexion

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Ginnheim: Fläche vor dem JUZ unter der RosaLuxemburgStraße aufwerten

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4839 entstanden aus Vorlage: OF 636/9 vom 08.11.2023 Betreff: Ginnheim: Fläche vor dem JUZ unter der Rosa-Luxemburg-Straße aufwerten Der Magistrat wird gebeten, 1. den Wunsch des Jugendzentrums, den Bereich vor seinem Eingang abzusperren, indem unter der Brücke durch das JUZ ein Zaun aufgestellt wird, der den Zugang zum Bereich vor dem Jugendzentrum außerhalb der Öffnungszeiten verhindert (und das Brückenbauwerk selbst nicht berührt), auf seine grundsätzliche Machbarkeit zu überprüfen. Dieser Bereich soll dem Wunsch des JUZ nach auch die erste Reihe parkender Fahrzeuge umfassen, da unter anderem auch dort Vermüllung stattfindet. Das JUZ würde die hinzugewonnene Fläche fortan gerne selbst bespielen und dem öffentlichen Raum entziehen. Die Rückmeldung des Magistrats will der Ortsbeirat in seine Entscheidung, ob er diese Idee unterstützt, einbeziehen; 2. zu prüfen, wie kurzfristig, unabhängig von anderen Ideen, eine Herstellung von sicheren Fußwegen von den letzten öffentlichen Gehwegen zum JUZ erfolgen kann. Aktuell müssen die Jugendlichen und Kinder, die das JUZ besuchen, lange Strecken über die für Pkw markierten Wege gehen und sich mit dem Verkehr arrangieren. Das ist nicht akzeptabel und eine solche Situation sollte keinen Bestandsschutz genießen; 3. die Idee zu prüfen, nicht nur einen Teilbereich, sondern den kompletten Teilraum unter der Brücke (bis zur Einfahrt ins Parkhaus der Wohnhäuser) einer anderen öffentlichen Nutzung zuzuführen, deren Angebot einen Mehrwert für die Umgebung darstellt und die das ganze Areal aufwerten könnte. Auf diesem Wege könnte er deutlich heller und freundlicher gestaltet und ausgeleuchtet werden und Raum für verschiedene Nutzerinnen- und Nutzergruppen bieten. Um Ideen und Bedarfe für die künftige Nutzung zu ermitteln, sollte auf jeden Fall auch ein öffentliches Beteiligungsformat durchgeführt werden. Als inspirierende Beispiele für eine öffentliche Nutzung seien die Umgestaltung von Flächen unter einer Moldaubrücke in Prag (siehe z.B. https://www.detail.de/de_de/streetsport-unter-den-strassen-von-prag) oder auch die in Kooperation mit der HfG Offenbach entstandenen Pläne für den Kaiserlei in Offenbach genannt (https://www.hessenschau.de/kultur/sport-spiel-und-skaten-unter-autobahnbruecke- in-offenbach-hfg-studenten-legen-entwurf-vor-v1,sportpark-of-hfg-100.html). Vielleicht kennt der Magistrat dafür ja bereits mögliche lokale Projektpartnerinnen und Projektpartner. Selbstverständlich soll auch den Bedarfen der Ämter in Bezug auf die Zugänglichkeit zur Brücke für Reparaturen oder Sanierungen Rechnung getragen werden, daher wird darum gebeten, diese in der Antwort auch für weitere Überlegungen klar zu kommunizieren. Bei der Prüfung der Idee des Ortsbeirats sollte auch die Stadtplanung, gerade im Hinblick auf die Übertragung des iSTEK auf die Ebene der Stadtteile, einbezogen werden. Die durch das Quartiersmanagement angestoßenen Projekte, eine zumindest temporäre Nutzung und Belebung auch z. B. an der sogenannten LIDL-Kurve zu erreichen, begrüßt der Ortsbeirat. Die dabei gesammelten Erfahrungen und Ideen sollten dann unbedingt in dieses eher langfristig gedachte Projekt einbezogen werden. Begründung: Ziel aller Maßnahmen sollte es sein, dass mindestens der Zugang zum JUZ sicherer, attraktiver und einladender wird. Aktuell wird der schlecht einsehbare Eingangsbereich des JUZ leider außerhalb der Öffnungszeiten des JUZ stark vermüllt und verdreckt. Zu 1.: Dieser wohl schon seit Jahren bestehende Wunsch des JUZ wurde bei einem aktuellen Ortstermin noch einmal wiederholt und soll in der Diskussion nicht untergehen, auch wenn vor der Entscheidung auch andere Varianten geprüft werden sollten. Zu 2.: Es wäre auch dringend notwendig, die aus heutiger Sicht überhaupt nicht mehr nachvollziehbare Wegeführung zu überarbeiten. Aktuell führt der Weg zum JUZ ausschließlich über einen Parkplatz. Zu 3.: Schlecht ausgeleuchtet und hinter Reihen von Autos versteckt wird der Raum vor dem JUZ im Schutze der Dunkelheit verdreckt. Das JUZ möchte dies durch einen Zaun verhindern. Doch im Rahmen anderer Gestaltungsideen, bei denen dieses Problem von vornherein mitgedacht wird, gibt es unter Umständen anderen Lösungen, um das Verdrecken künftig zu verhindern. Da in der direkten Umgebung zahlreiche städtebauliche Probleme bestehen und wenig öffentlicher Raum für andere Nutzungen als Parken zur Verfügung steht, wäre es sinnvoll, diese ohnehin nur eingeschränkt nutzbare Fläche stärker für die Öffentlichkeit nutzbar zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2024, ST 472 Aktenzeichen: 51

Ergebnisse des Ortstermins an der Wohnanlage „Predigerseminar“ in Ginnheim

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4840 entstanden aus Vorlage: OF 637/9 vom 08.11.2023 Betreff: Ergebnisse des Ortstermins an der Wohnanlage "Predigerseminar" in Ginnheim Der Magistrat wird gebeten, folgende Verbesserungen für das Umfeld der umgangssprachlich "Predigerseminar" genannten Wohnanlage in der Ginnheimer Landstraße mit den jeweils betroffenen Ämtern auf den Weg zu bringen: 1. Vor dem REWE-Markt (Höhe Hausnummer 164): entfernen des mutmaßlich durch REWE aufgestellten Beton-Fahrradständers und aufstellen von Omega-Radbügeln, die durch ihre Platzierung dort auch Falschparken verhindern; 2. eine Überprüfung der Ampelschaltung für die Ampelanlage der Kreuzung vor der Hausnummer 180 sowie für die beiden Ampelanlagen unter der Brücke an der Kreuzung zur Platenstraße im Bereich der Rosa-Luxemburg-Straße vorzunehmen, da die Anwohnerinnen und Anwohner insbesondere der Altenwohnanlage es nicht schaffen, im Zuge einer Grünphase die Straße zu queren und sich über diesen zu kurzen Takt beschweren; 3. die Baumscheibe vor Hausnummer 180 zum Beispiel durch Findlinge vor Falschparken zu schützen, das Erdreich aufzulockern und die Fläche neu zu gestalten, da sie komplett durch Pkw zerstört wurde; 4. den Vermieter der Anlage darfür zu sensibilisieren, dass im öffentlichen Raum kein Sperrmüll abgelegt werden darf und er seine Mieterinnen und Mieter entsprechend informieren sollte; 5. zu erläutern, warum vor dem Eingang der Hausnummer 172 ein Müllsammelplatz auf städtischen Flächen eingerichtet wurde; 6. die Grünfläche vor der Hausnummer 172 instand zu setzen. Dazu soll ein neuer Mülleimer installiert werden, die Fläche von festgetretenem Müll befreit werden und die Grünfläche neu gestaltet werden. Dabei soll auch eine Durchwegung zum Müllablageplatz berücksichtigt werden, da dieser Weg offensichtlich von vielen Personen als Abkürzung genutzt wird; 7. mit dem Vermieter darüber zu sprechen, wie eine bessere Beleuchtung des Gehwegs auf dem Gelände des Vermieters erreicht werden kann und ob dieser nicht eine schwache Beleuchtung auf Hüfthöhe anbringen kann, um die Trittsicherheit zu gewährleisten; 8. auf Höhe der Einfahrt zu den Parkplätzen und zum REWE (vor der Hausnummer 164) einen Zebrastreifen einzurichten, um ein sicheres Queren des Fußverkehrs zu gewährleisten; 9. die Fußgängerwegeführung auf dem städtischen und an REWE verpachteten Parkplatz zu überprüfen und dort ggf. Markierungen zu erneuern oder neu einzuzeichnen. Im Bereich des Gehwegs an der Ginnheimer Landstraße sollte zudem auf dem Parkplatz mehr Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger geschaffen werden, damit ein durchgehender Fußweg bis zum Gehweg vor den Wohngebäuden entstehen kann. Begründung: Diese Mängel wurden beim Ortstermin festgestellt und können nicht ohne Antrag von den Ämtern behoben werden. Einige andere Punkte haben die Verantwortlichen direkt selbst aufgenommen. Insbesondere die Barrierefreiheit der öffentlichen Gehwege soll verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 627 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2005

Ginnheim: Fläche vor dem JUZ unter der Rosa-Luxemburg-Straße aufwerten

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2024, ST 472 Betreff: Ginnheim: Fläche vor dem JUZ unter der Rosa-Luxemburg-Straße aufwerten Nach Prüfung der Anregung des Ortsbeirats 09 erachtet der Magistrat die Idee, den Bereich vor dem Jugendzentrum umzugestalten in Teilen als möglich. Es sind dabei nachfolgende Einschränkungen zu beachten. Im Zuge des geplanten Lückenschlusses der U4 (Bockenheimer Warte - Ginnheim) stehen langfristig strukturelle Änderungen im Verkehrsraum der Rosa-Luxemburg-Straße an, die sich auch auf die in OM 4839 genannte Fläche auswirken können. Auf diesen Bereich benötigt das Amt für Straßenbau und Erschließung jederzeit Zugriff, um notwendige Prüfungs- und Instandsetzungsarbeiten vorzunehmen. Eine Entwidmung der Fläche ist daher nicht möglich. Auch eine Übertragung in die Vermögensverwaltung eines anderen Amtes ist vor dem Hintergrund notwendiger Prüfungs- und Instandsetzungsarbeiten nicht durchführbar. Gegebenenfalls kann jedoch die Nutzung einer abzutrennenden Teilfläche zugunsten des JUZ über eine Gestattung geregelt werden. Sollte die Idee einer Einzäunung trotz der o.g. Einschränkung weiterhin angestrebt sein, ist zu empfehlen, den auch nach außen sichtbaren Charakter der Niedrigschwelligkeit der Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zu erhalten. Das Jugend- und Sozialamt berät als zuständiges Amt für die Kinder- und Jugendarbeit gerne weiter, um eine geeignete Lösung zu finden. Bezüglich öffentlicher Beteiligungsformate ist es aus Sicht des Magistrats von hoher Wichtigkeit, die Partizipation junger Menschen sicherzustellen. Kinder und Jugendliche sind als Expert:innen in eigener Sache in Gestaltungs- und Entscheidungsprozesse einzubinden. Das Jugend- und Sozialamt steht diesbezüglich beratend zur Verfügung. Die Herstellung sicherer Fußwege ist aus Sicht des Magistrats sinnvoll. Jedoch kann nach Rückmeldung des Amtes für Straßenbau und Erschließung unter Berücksichtigung der Mindestbreiten für Fahrbahnen, kein gesonderter Fußweg abgetrennt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4839

Pachtdauer REWE-Supermarkt für Parkplatz Rosa-Luxemburg-Straße

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 1035/9 Betreff: Pachtdauer REWE-Supermarkt für Parkplatz Rosa-Luxemburg-Straße Vorgang: OM 4839/23 OBR 9; OM 4840/23 OBR 9; ST 472/24; ST 627/24; ST 2005/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie lange der Pachtvertrag für den Parkplatz unter der Rosa-Luxemburg-Straße noch läuft, den der REWE-Supermarkt in der Ginnheimer Landstraße 174-180 angemietet hat. Es wird darum gebeten, dazu im Detail mitzuteilen: - seit wann der Pachtvertrag besteht - welche Verlängerungsdauern vereinbart sind - welche Verpflichtungen dem Vertragsnehmer auferlegt wurden Außerdem wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob im Zusammenhang mit der U4-Verlängerung auf dem Parkplatz eine Baustelleneinrichtung geplant ist, so wie bereits für den weiter östlich gelegenen Bereich vor dem Jugendzentrum in ST 427/24 mitgeteilt wurde. Begründung: Für mögliche zukünftige Planungen im Ortsbezirk 9 ist es wichtig zu wissen, wie lange die aktuelle Nutzung noch Bestand hat und unter welchen Bedingungen sie erfolgt. Sofern eine Vertragserneuerung ansteht, könnte sich der OBR mit seinen Überlegungen - wie etwa in OM4840/23 bezüglich mangelnder Fußwege dokumentiert - einbringen. Die anstehende U4-Verlängerung wirft zusätzlich die Frage auf, wie sich die Baustellenlogistik zur bestehenden Pachtvereinbarung verhält und welche Überlegungen bei der Standortwahl für Baustelleneinrichtungen eine Rolle spielen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4839 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4840 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2024, ST 472 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 627 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2005 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1219 2025 Die Vorlage OF 1035/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen BFF (= Ablehnung); CDU und fraktionslos (= Enthaltung)

Beratung im Ortsbeirat: 4