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Reflexion

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Aufstellen eines Verkehrsspiegels in der Wiener Straße gegenüber der Liegenschaft Wiener Straße 122

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 104/5 Betreff: Aufstellen eines Verkehrsspiegels in der Wiener Straße gegenüber der Liegenschaft Wiener Straße 122 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Wiener Straße gegenüber der Liegenschaft Wiener Straße 122 einen Verkehrsspiegel anbringen zu lassen. Begründung: Beim Einbiegen von Liegenschaft Wiener Straße 122 in die Wiener Straße ist die Einsicht in die Wiener Straße nur schwer möglich. Ein Spiegel gegenüber der Ausfahrt würde verhindern, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer zu weit in die Wiener Straße hineinfahren, um die Verkehrslage besser überblicken zu können. Ein zu weites Hineinfahren bedeutet ggf. die Behinderung des fließenden Verkehrs und die Gefährdung der Radfahrerinnen und Radfahrer. Die Anbringung des Spiegels würde zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 434 2021 Die Vorlage OF 104/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Aufstellen eines Verkehrsspiegels in der Wiener Straße gegenüber der Liegenschaft Wiener Straße 122

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 434 entstanden aus Vorlage: OF 104/5 vom 14.06.2021 Betreff: Aufstellen eines Verkehrsspiegels in der Wiener Straße gegenüber der Liegenschaft Wiener Straße 122 Der Magistrat wird gebeten, in der Wiener Straße gegenüber der Liegenschaft Wiener Straße 122 einen Verkehrsspiegel anbringen zu lassen. Begründung: Beim Einbiegen von der Liegenschaft Wiener Straße 122 in die Wiener Straße ist die Einsicht in die Wiener Straße nur schwer möglich. Ein Spiegel gegenüber der Ausfahrt würde verhindern, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer zu weit in die Wiener Straße hineinfahren, um die Verkehrslage besser überblicken zu können. Ein zu weites Hineinfahren bedeutet ggf. die Behinderung des fließenden Verkehrs und die Gefährdung der Radfahrerinnen und Radfahrer. Die Anbringung des Spiegels würde zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2056 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7

Beratung im Ortsbeirat: 4