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Reflexion

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Prüfung der Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße für Fußgänger*innen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6411 entstanden aus Vorlage: OF 914/9 vom 12.01.2025 Betreff: Prüfung der Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße für Fußgänger*innen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessert werden kann; 2. ob der Abstand zum nächstgelegenen Fußgängerüberweg den rechtlichen Anforderungen für die Einrichtung eines weiteren Überwegs entspricht und ob dies sonst angesichts des Wunsches des Ortsbeirats 3, den vorhandenen südlich gelegenen Zebrastreifen vor den Eingang des Hessischen Rundfunks zu verlegen, möglich wäre; 3. welche alternativen Querungshilfen (z. B. Gehwegvorstreckungen, Mittelinseln) möglich wären, falls ein Zebrastreifen aufgrund der Abstandsregelungen nicht infrage kommt. Begründung: Die Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße wird von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern genutzt, ist aber derzeit für Fußgänger unübersichtlich gestaltet. Auch wenn es in der Nähe bereits einen Fußgängerüberweg gibt, zeigt die Situation vor Ort, dass an der Kreuzung selbst ein Bedarf für eine sichere Querungsmöglichkeit besteht. Dies gilt insbesondere bei schlechter Witterung, da ein Teil der Fußwege, auf die der vorhandene Zebrastreifen führt, nicht versiegelt ist. Falls die Einrichtung eines weiteren Zebrastreifens aufgrund der vorgeschriebenen Mindestabstände nicht möglich sein sollte, sollten alternative Maßnahmen geprüft werden, um die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 769 Antrag vom 10.06.2025, OF 1040/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessern

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 1040/9 Betreff: Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessern Vorgang: OM 6411/25 OBR 9; ST 769/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Ammelburgstraße / Bertramstraße entsprechend dem positiven Prüfergebnis des Magistrats nun Gehwegvorstreckungen und eine Mittelinsel zu planen und zu errichten. Bei der weiteren Planung sollte auch die Radverkehrsführung optimiert werden, da der hier ausgewiesene Schulradweg ebenfalls durch diese unübersichtliche Stelle führt und die baulichen Maßnahmen auch die Sicherheit des Radverkehrs verbessern können; Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, trotz der vorgebrachten Argumente noch einmal die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs zu prüfen, da die Ammelburgstraße und die Bertramstraße beiderseits der Kreuzung als Schulwege ausgewiesen sind und die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2.1 (3)) ausdrücklich Ausnahmemöglichkeiten in Tempo-30-Zonen vorsehen. Begründung: Der Magistrat bestätigt in ST 769/25, dass die Querungssituation durch Gehwegvorstreckungen und Verkehrsinseln optimiert werden kann. Diese sinnvollen Maßnahmen sollten nun konkret zur Umsetzung gebracht. Die Argumentation des Magistrats zum möglichen Fußgängerüberweg lässt Fragen offen: "Grundsätzlich entbehrlich" bedeutet nicht "ausgeschlossen". Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen sehen ausdrücklich Ausnahmen bei Schulwegen vor. Da sowohl die Ammelburgstraße als auch die Bertramstraße als Schulwege ausgewiesen sind, wäre dazu noch Stellung zu beziehen. Zusätzlich führt auch der ausgewiesene Schulradweg durch diese Kreuzung, was die Notwendigkeit sicherer Sichtbeziehungen und klarer Verkehrsführung unterstreicht. Mit den vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen würde eine sichere Querungsstelle entstehen, die es rechtfertigt, sowohl den Schulwegplan zu aktualisieren als auch einen Fußgängerüberweg einzurichten. Es ist gut, dass trotz der gefährlichen Situation noch kein Unfall für diese Kreuzung in die Statistik eingegangen ist. Die Erwähnung dieser Tatsache in der Stellungnahme verwundert jedoch: Die R-FGÜ nennen Unfallhäufungen ausschließlich als Kriterium für die Nachrüstung bestehender Übergänge. Die Anordnung neuer Fußgängerüberwege erfolgt nicht auf Basis von Unfallstatistiken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6411 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 769 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1040/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4