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Radverkehrsführung Bockenheimer Landstraße: Bei Bau und Sanierung der Bockenheimer Landstraße als Radverkehrsstraße ein Pilotprojekt für klimafreundlichen Asphalt einsetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 1042/2 Betreff: Radverkehrsführung Bockenheimer Landstraße: Bei Bau und Sanierung der Bockenheimer Landstraße als Radverkehrsstraße ein Pilotprojekt für klimafreundlichen Asphalt einsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Beim Bau und der Sanierung der Bockenheimer Landstraße als Radverkerhrsanlage zwischen Bockenheimer Anlage und Senckenberganlage soll die Verwendung klimafreundlichen Asphalts als Pilotprojekt eingesetzt werden. Begründung: Das Westend zählt laut Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt zu den besonders überhitzten Stadtteilen der Stadt Frankfurt. Das Westend gehörte in den Hitzesommern 2021 bis 2023 zu den heißesten Orten in Deutschland. Um eine klimatische Entlastung zu erreichen, ist es notwendig bei der Sanierung und dem Umbau der Bockenheimer Landstraße als fahrradfreundliche Straße ein Pilotprojekt zum Einsatz des speziellen klimafreundlichen Asphalts " KlimaPhalt" zu planen und zum Einsatz zu bringen. Der klimafreundliche Asphalt hat folgende Vorteile: Er reflektiert die UV-Strahlen, ist wasserdurchlässig, er speichert das Wasser und erzeugt Verdunstungskälte. Durch das Versickern des Regenwassers und die Speicheung des Wassers wird die Kanalisation entlastet. Zusätzlich wird beim Bau der Asphaltdecke ein Vlies als Filter für Mikroplastik eingesetzt, so dass dieses nicht in die Kanalisation und schließlich in die Flüsse gelangen kann. Zu den Vorteilen des KlimaPhalt zwei Links: Flächenversiegelung: Spezieller Asphalt für mehr Grundwasser und besseres Stadtklima | MDR.DE ttps://www.klimaphalt.de Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 150 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6239 2024 1. Der Vorlage M 150 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1057 wird zurückgewiesen. 3. Die Vorlage OF 1042/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 1048/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 1049/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 3. 4 GRÜNE, CDU und SPD gegen 2 GRÜNE, FDP und Linke (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme)
Radverkehrsführung in der Bockenheimer Landstraße im Abschnitt Senckenberganlage/Zeppelinallee bis Bockenheimer Anlage/Taunusanlage hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 150 Betreff: Radverkehrsführung in der Bockenheimer Landstraße im Abschnitt Senckenberganlage/Zeppelinallee bis Bockenheimer Anlage/Taunusanlage hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.11.2020, § 6642 (M 123) I. Der Planung und Ausführung zur Radverkehrsführung in der Bockenheimer Landstraße im Abschnitt Senckenberganlage/Zeppelinallee bis Bockenheimer Anlage/Taunusanlage wird entsprechend der Plananlagen zugestimmt. II. Der Gesamtinvestitionsbedarf für die Baumaßnahme beträgt 16.633 T€, davon wurden mit M 123 (§ 6642 vom 05.11.2020) bereits 1.260 T€ bewilligt und freigegeben. Die weiteren erforderlichen Mittel in Höhe von 15.373 T€ werden bewilligt und freigegeben. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) mit der Vorplanungsvorlage M 123/20 (§ 6642-2020) wurden Planungsmittel in Höhe von 1.260 T€ beschlossen, von denen bis zum 31.12.2023 bereits rd. 219 T€ für Planungsleistungen verausgabt wurden, b) die weiteren erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme in Höhe von 15.373 T€ in der Produktgruppe 16.3, Produktdefinition 5.007005 "Radverkehr" zur Verfügung stehen, c) über den Investitionsbedarf hinaus, die Kosten für das Anwohnerinformationsmanagement in Höhe von 45 T€ in der Produktgruppe 16.03, Kostengruppe 60, 61, 67 - 69 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen "Öffentlichkeitsarbeit" zur Verfügung stehen, d) die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 16.03 neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird, die bis dahin bereits verausgabten Mittel entsprechend zuzuordnen sind, e) die vorhandenen Verkehrsflächen einen Restbuchwert von rd. 73 T€ (zum 31.12.2023) aufweisen, der infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht, f) für die Baumaßnahme ein Antrag auf Fördermittel des Landes nach dem Mobilitätsfördergesetz (MobFöG) gestellt wurde. Es wird mit einer Förderung in Höhe von rund 7.061 T€ gerechnet. Die endgültige Höhe der Zuwendung ergibt sich nach abgeschlossener Prüfung aus dem Zuwendungsbescheid des Fördermittelgebers, g) die Jahresfolgekosten in Höhe von insgesamt 852 T€ zukünftige Haushalte belasten, diesen stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 235 T€ gegenüber, h) für die Maßnahme Stellplatzablösemittel verwendet werden sollen, deren Höhe derzeit geprüft wird. IV. Der Standort des Baumes mit der Baumkatasternummer 137 in Höhe der Beethovenstraße 71 muss aufgrund der notwendigen Verlegung der Bushaltestelle Palmengartenstraße aufgegeben werden. Die notwendige Baumfällung wird vollumfänglich durch eine Neupflanzung im Bereich des derzeitigen Bushaltestellestandortes ersetzt. Der Baumfällung wird zugestimmt. Begründung: A. Zielsetzung Die Bockenheimer Landstraße stellt eine der wichtigsten innerstädtischen Verbindungen für den Radverkehr in Ost-West-Richtung dar. Darüber hinaus ist sie auch Bestandteil des Rad-Hauptnetzes Hessen in der Verbindung zwischen der Frankfurter Innenstadt und den westlich und nördlich angrenzenden Kommunen des Main-Taunus- und des Hochtaunuskreises. Die Bockenheimer Landstraße dient somit der Führung des innerstädtischen, als auch des regionalen Radverkehrs. Auf den bestehenden unterdimensionierten Radwegen in der Bockenheimer Landstraße können diese Radverkehre nicht bedarfsgerecht und sicher abgewickelt werden. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4424, zur Fahrradstadt Frankfurt am Main, ist der Magistrat explizit dazu aufgefordert, eine Verbreiterung der baulichen Bestandsradwege entlang der Bockenheimer Landstraße in beiden Fahrtrichtungen unter Berücksichtigung des Entfalls einer Fahrspur weiterzuverfolgen. Die Vorplanung wurde mit M 123/2020 beschlossen und die weiterführende Planung beauftragt. Mit der Umsetzung der vorliegenden Planung sollen anforderungsgerechte Verkehrsflächen und die erforderliche Verkehrssicherheit in dem zur Verfügung stehenden Straßenraum gefördert und hergestellt werden. Die Vorplanung sah für die Radwege und die Knotenpunkte eine grundhafte Sanierung und für die restliche Fahrbahn eine Deckensanierung vor. Das mittlerweile vorliegende Bodengutachten zeigt jedoch auf, dass weder eine ausreichende Frostsicherheit, noch die erforderliche Tragfähigkeit des Straßenoberbaus gegeben ist. Daher ist eine grundhafte Sanierung der Radwege, der Knotenpunkte und der kompletten Fahrbahn erforderlich. B. Alternativen Keine. Die Vorlage konkretisiert die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Vorplanung (§ 6642 vom 02.11.2020 zu M 123 vom 17.08.2020). Auch besteht unter Beibehaltung der aktuell straßenräumlichen Gegebenheiten keine weitere Möglichkeit zur Umsetzung der genannten Ziele. C. Lösung Im Zuge der Maßnahme werden die Flächen der Fahrbahn und der Radwege linienhaft baulich umgestaltet. Die Fahrbahn wird hierzu von derzeit drei Fahrstreifen auf durchgängig zwei Fahrstreifen von je 3,25 m Breite im Regelquerschnitt reduziert. Separate Linksabbiegefahrstreifen in den signalisierten Knotenpunkten entfallen dadurch, ausgenommen davon ist der Knotenpunkt Bockenheimer Landstraße/Mendelssohnstraße. Diese Ausnahme begründet sich durch die Vorgabe der städtischen Unfallkommission zum Erhalt des separaten Linksabbiegefahrstreifens. Die Reduzierung der Fahrbahnbreite zugunsten der Verbreiterung der Radwege ist erforderlich, da die beidseitig von Fahrbahn und Radwegen gelegenen Baumreihen als Allee gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit dem Hessisches Ausführungsgesetz zum BNatSchG gesetzlich geschützt sind. An den Knotenpunkten erfolgt die bauliche Umgestaltung der Verkehrsflächen zugunsten der Gehwege und der Grünbeete, sowie der barrierefreie Ausbau. Radverkehr Beidseitig der Fahrbahn werden durchgängig 2,30 m breite Radwege baulich hergestellt. Diese Breitendimensionierung entspricht der mit dem Stadtverordnetenbeschluss § 4424/2019 vorgegebenen Regelbreite für Radwege. Im Gegensatz zu den Bestandsradwegen ermöglicht diese Breitendimensionierung, Überholvorgänge auf den Radwegen. Gegenüber den Bestandsradwegen erhalten die geplanten Radwege außerdem sowohl zusätzlich Abstandsflächen von 0,25 m zu den angrenzenden mit Hochborden eingefassten Grünbeeten als auch 0,75 m breite Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn hin. Aus Gründen der verkehrlichen Sicherheit und des höheren Fahrkomforts des Radverkehrs erfolgt dessen Führung nahezu durchgängig niveaugleich. Die unsignalisierten Einmündungen der Nebenstraßen werden hierzu als Gehwegüberfahrten ausgebildet, mit Anrampungen für den querenden Kfz-Verkehr. Diese Ausbildung verdeutlicht dem querenden Kfz-Verkehr die Vorfahrt des Radverkehrs und erhöht somit die Sicherheit des Radverkehrs. Die höhengleiche Ausbildung der Radwege erfolgt auch an den Grundstückszufahrten, hierzu werden in der Breite der Sicherheitstrennstreifen ebenfalls Anrampungen vorgesehen, sodass ein ständiges Auf und Ab in der Ausbildung der Radwege an den Grundstückszufahrten vermieden werden kann. Lediglich an den signalisierten Knotenpunkten bzw. Fußgängerfurten wird die Radverkehrsführung auf Fahrbahnniveau abgesenkt. Außerdem erhält der Radverkehr an allen signalisierten Knotenpunkten künftig über indirektes Linksabbiegen eine verbesserte Verknüpfung zum angrenzenden Straßennetz, neben der entsprechenden Straßenmarkierung werden für das indirekte Linksabbiegen auch eigene Signalgeber eingerichtet. Abweichend zur Vorplanung erhält der von Süden über die Senckenberganlage kommende Radverkehr für das indirekte Linksabbiegen einen gesicherten Aufstellbereich außerhalb der Fahrbahn. Für den Radverkehr, der wie bereits im Bestand, aus der Schwindstraße entgegen der Einbahnstraßenrichtung nach rechts in die Bockenheimer Landstraße einbiegt, wird das Grünbeet im Bereich der Einmündung angepasst. Für die Gegenrichtung erhält der Radverkehr in der Bockenheimer Landstraße, gegenüber der Einmündung der Schwindstraße, eine Absenkung im Sicherheitstrennstreifen; sodass er die Fahrbahn querend dann die Schwindstraße erreicht. Der auf der Mendelssohnstraße in die Bockenheimer Landstraße einfahrende Radverkehr erhält einen Radfahrstreifen, der durch eine baulich hergestellte Mittelinsel zum Kfz-Verkehr abgetrennt ist. So kann der Radverkehr gesichert gegenüber dem Kfz-Verkehr seinen Aufstellbereich am Knotenpunkt zur Bockenheimer Landstraße erreichen. Fußverkehr/ Barrierefreiheit Ziel der Maßnahme ist neben der Förderung des Radverkehrs auch die Steigerung der Aufenthaltsqualität und eine sicherere Führung des Fußverkehrs in der Bockenheimer Landstraße zu erreichen. Die Anlage bedarfsgerechter Radwege lässt erwarten, dass die derzeitige illegale Mitbenutzung der Gehwege durch den Radverkehr und E-Roller sich deutlich reduzieren wird. Die Separierung von Fuß- und Radverkehr ermöglicht auch eine sicherere Führung mobilitätseingeschränkter Menschen auf den Gehwegen. Des Weiteren werden ältere Gehwegbeläge ausgetauscht, sodass durch einen einheitlichen Gehwegbelag, gemäß dem städtischen Gestaltungshandbuch, ein einheitliches Erscheinungsbild entstehen kann. Dieser Belagsaustausch soll auch gewährleisten, dass eine dauerhaft hohe Nutzungsqualität der Gehwegflächen gewährleistet werden kann. Neben den bereits barrierefrei ausgebauten Bushaltestellen werden auch alle Knotenpunkte barrierefrei ausgebaut, sodass eine durchgehende barrierefreie Führung entlang der Bockenheimer Landstraße möglich wird. In Höhe der Schumannstraße wird eine Mittelinsel baulich hergestellt. Diese Mittelinsel dient in erster Linie zur Verbesserung der Sicherheit des hohen Fußgängeraufkommens, der die Fahrbahn der Bockenheimer Landstraße dort, außerhalb der gesicherten Führung an den benachbarten Knotenpunkten, quert. Ein barrierefreier Ausbau dieser Querung ist nicht angedacht, allerdings erhält auch der Radverkehr über entsprechende Absenkungen zwischen den Radwegen und der Fahrbahn die Möglichkeit diese zusätzliche Querungshilfe zu nutzen. Bushaltestellen/ ÖPNV Die bereits barrierefrei ausgebauten Bushaltestellen werden einheitlich dem aktuellen Stand der Regularien zur Barrierefreiheit angepasst. Mit Ausnahme der zu verlegenden Haltestelle "Palmengartenstraße - Richtung Westend" befinden sich die Ausstattungselemente (Wartehallen, Stehlen etc.) außerhalb der zu sanierenden Flächen und können daher erhalten bleiben. Für die bessere Erreichbarkeit aller Bustüren, werden teilweise begehbare Baumbeete im Bereich der Bushaltestellen vorgesehen. Um die Aufmerksamkeit des Radverkehrs gegenüber ein- und aussteigenden Fahrgästen zu erhöhen, werden die Radwege an den Bushaltestellen jeweils auf 1,60 m eingeengt. Dabei wird der Sicherheitstrennstreifen in den Ausstiegsbereichen der Bushaltestellen auf 1,00 m verbreitert, sodass aussteigende Fahrgäste eine eigene Fläche erhalten, bevor sie den Radweg betreten. Diese Ausstiegsfläche soll aber nicht breiter als 1,00 m dimensioniert werden, um zu vermeiden, dass wartende Fahrgäste sich zwischen den Radwegen und der Fahrbahn aufstellen. Die am Platzbereich zwischen der Schwindstraße und der Mendelssohnstraße gelegene Bushaltestelle "Schubertstraße" wird im Rahmen der Baumaßnahme ebenfalls barrierefrei ausgebaut. Grün Die Bushaltestelle Palmengartenstraße in Höhe der Beethovenstraße 71 muss aus verkehrlichen Gründen in Fahrtrichtung Innenstadt vor den Knotenpunkt mit der Palmengartenstraße/ Beethovenstraße verlegt werden. In diesem Zusammenhang muss der Standort des Baumes mit der Baumkatasternummer 137 aufgegeben werden. Die notwendige Baumfällung wird vollumfänglich durch eine Neupflanzung im Bereich des derzeitigen Bushaltestellestandortes ersetzt. Sofern es im Zuge der Fahrbahnreduzierung in den Einmündungen möglich ist, werden dort in den Nebenflächen auch die vorhandenen Grünbeete erweitert. In der Breite bleiben die Grünbeete grundsätzlich erhalten, lediglich zum Erhalt der Baumstandorte Nr. 24 und Nr. 25 ist es erforderlich das Baumbeet dort, zu Ungunsten des Radweges, um 0,40 m zu verbreitern. Um Eingriffe in die Wurzelbereiche der Bäume möglichst gering zu halten, sollen die Einfassungen der Grünbeete nur dann erneuert werden, wenn dies unumgänglich ist. An den Baumstandorten, die sich außerhalb der Grünbeete befinden, werden die begehbaren Baumbeete auf jeweils 3,0 x 3,0 m vergrößert. Insgesamt ist die Erweiterung des Baumbestandes um weitere 8 Baumstandorte vorgesehen. Lieferverkehr Da dem Lieferverkehr auch künftig in der Bockenheimer Landstraße keine Flächen zur Verfügung gestellt werden können, werden zur Verbesserung der Situation des Lieferverkehrs in den angrenzenden Nebenstraßen zusätzliche Lieferzonen eingerichtet. Neben den beiden vorhandenen Lieferzonen im Kettenhofweg und der Myliusstraße sollen deshalb noch sieben weitere Lieferzonen eingerichtet werden. Diese Lieferzonen sind in folgenden Straßen vorgesehen: Schumannstraße, Beethovenstraße, Schwindstraße, Lindenstraße, Feuerbachstraße, Barckhausstraße und Oberlindau. Entwässerung Die Entwässerung der Radwege und der Fahrbahn in der Bockenheimer Landstraße erfolgt über Borde mit integrierter Entwässerung, sogenannten Hohlbordrinnen. Der Einsatz der Hohlbordrinnen ist erforderlich, um trotz der geringen Längsneigung in der Bockenheimer Landstraße eine ausreichende Entwässerung gewährleisten zu können. In den Abschnitten in denen der Einsatz von Hohlbordrinnen nicht möglich ist, wie z. B. in den Knotenpunkten, erfolgt die Entwässerung, wie sonst üblich, über Gussasphaltrinnen und Sinkkästen, wobei die Anzahl der Sinkkästen aufgrund der geringen Längsneigung gegenüber dem Bestand deutlich erhöht werden muss. Lichtsignalanlagen Aufgrund des geänderten Fahrbahnquerschnittes in der Bockenheimer Landstraße und den Änderungen der Fahrbahnquerschnitte in den Einmündungen sind die LSA-Standorte anzupassen. Des Weiteren werden zusätzlich eigene LSA für die indirekt linksabbiegenden Radverkehre vorgesehen. Trassenarbeiten Die Sparte Strom der NRM (Netzdienste-RheinMain GmbH) plant im Ausbaubereich der Bockenheimer Landstraße die Erneuerung von Kabeln in einem Umfang von ca. 2,2 km Länge. Die Arbeiten an den Leitungen der Nieder- und Mittelspannung, welche überwiegend in den Gehwegflächen und somit außerhalb des Baufeldes der Straßenbaumaßnahme erfolgen, sollen autark und im Vorfeld der Straßenbaumaßnahme erfolgen. Die Verlegung einer 110 kV Hochspannungsleitung, welche über die gesamte Länge des Baufeldes der Straßenbaumaßnahme verläuft und im Bereich der Fahrbahn vorgesehen ist, soll im Rahmen der Straßenbaumaßnahme erfolgen. Hinzu kommen noch vereinzelte Anpassungen von Hausanschlüssen bzw. kleineren Leitungsanpassungen der Sparten Gas und Wasser. Die Mainova sieht für die Ergänzung ihres Fernwärmenetzes die Neuverlegung einer Trasse im Abschnitt zwischen der Palmengartenstraße und Feuerbachstraße ab dem Jahr 2026 vor. Beleuchtung Die SRM sieht im Rahmen der Arbeiten der NRM an den Leitungen der Nieder- und Mittelspannung den Austausch der vorhandenen Beleuchtungskabel vor, des Weiteren ist die Umrüstung auf LED-Beleuchtung vorgesehen. Bauliche Umsetzung Es ist geplant, die Maßnahme in zwei Bauabschnitten umzusetzen. Der erste Bauabschnitt erstreckt sich vom östlichen Bauende am Kettenhofweg bis vor den Knotenpunkt mit der Feuerbachstraße. Der zweite Bauabschnitt umfasst den Knotenpunkt mit der Feuerbachstraße bis zum westlichen Bauende an der Senckenberganlage. Es ist vorgesehen, unter halbseitiger Sperrung zu bauen und den Verkehr im Einbahnstraßenverkehr durch die Baustelle zu führen. Die jeweils entfallende Richtung wird über den Reuterweg umgeleitet. Zum derzeitigen Zeitpunkt wird daher von zumindest vier Bauphasen ausgegangen. Die einseitige Verkehrsführung ermöglicht auch die erforderliche Zwischenlagerung des Aushubs und Erprobung nach der Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Eine detailliertere Ausarbeitung der Bauphasen bzw. des zeitlichen Ablaufs kann nach Freigabe der erforderlichen Mittel im Zuge der Bauvorbereitung gemeinsam mit der Baufirma erfolgen. Die Baumaßnahme wird in Abstimmung mit den Projekten von NRM sowie Mainova durchgeführt, da sich die Maßnahmenumgriffe überschneiden. Der Bauablauf wird koordiniert, um Bauzeiten kompakt zu halten und Maßnahmen ggf. parallel auszuführen. D. Kosten Aufgrund der aktuellen Marktlage in der (hessischen) Bauwirtschaft liegen die Angebote derzeit regelmäßig (weit) über den ursprünglich berechneten Baukosten. Der Kostenberechnung liegen die Marktpreise des Jahres 2023 zugrunde. 1. Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) Investitionsbedarf 16.663.000 € Kostenübersicht 1 Baukosten (brutto) 1.1 Straßenbau 9.268.861,21 € 1.2 Amt 16 (IKT) - geschätzt durch 66.34 24.000 € 1.3 Amt 36 (LSA) - Tiefbau u. Signaltechnik inkl. Sonstiges 1.174.480 € 1.4 Landschaftsgärtnerische Arbeiten (Amt 67) 120.000 € 1.5 Straßenbeleuchtung (SRM) - geschätzt durch 66.33 1.800.000 € Summe Baukosten 12.387.341,21 € 2 Baunebenkosten 2.1 Amt 66, Planung/Bauvorbereitung 1.443.628,03 € 2.2 Amt 16 (IKT) - geschätzt durch 66.34 2.000 € 2.3 Amt 36, LSA 372.520 € 2.4 Amt 67, Landschaftsplanerische Leistungen (Annahme: 20 % von 1.4) 24.000 € 2.5 Baugrundgutachten 78.912,76 € 2.6 Baubegl. Baugrundgutachten (Ansatz: 6,- €/m2) 222.770 € 2.7 Kampfmittelsondierung (Ansatz: 4,- €/m2) 148.510 € 2.8 Untersuchung Sinkkastenanschlüsse (Ansatz: 1.000,- €/Anschluss) 113.860 € 2.9 SiGeKo (Schätzung) 37.130 € 2.10 Beweissicherung (Ansatz: 1,-€/m2) 37.130 € 2.11 Trassenumlegungen (SEF, IKT...) (Ansatz: 25.000 €/ 0,1 km) 297.020 € 2.12 Baubetriebl. Gutachter/Rechtsberatung 123.760 € 2.13 Vermessung Amt 62 incl. Baubegleitung 62.000 € 2.14 Baum- und Wurzelschutzgutachter, baubegleitend (Ansatz: 500 €/ Baum) 73.330 € Summe Baunebenkosten 3.036.570,19 € Unvorhergesehenes 10 % der Baukosten 1.238.734,12 € Gesamtkosten 16.662.645,52 € Gesamtkosten gerundet 16.663.000,00 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten (Stand 31.12.2023): für Planung/Bauvorbereitung der Bockenheimer Landstraße verausgabt (5.007005.500.116.730) 219.434,86 € 2024 (Bauvorbereitung) 800.000,00 € 2025 (Bauvorbereitung) 400.000,00 € 2025 (bauliche Ausführung) 1.600.000,00 € 2026 (bauliche Ausführung) 2.400.000,00 € 2027 (bauliche Ausführung) 2.400.000,00 € 2028 (bauliche Ausführung) 2.400.000,00 € 2029 (bauliche Ausführung) 2.400.000,00 € 2030 (bauliche Ausführung) 4.043.565,14 € Gesamt 16.663.000,00 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: - keine - 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben - keine - b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten Straßenbau 35.580 m2 x 1,30 €/m2 * 46.254,00 € *) Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30 €/m2 jährlich erforderlich. Grün- und Freiflächen 5% x (120 T€ + 24 T€) 7.200,00 € Beleuchtung (Folgekosten werden im Rahmen des Vertrages über die Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt abgerechnet) 0 € Verkehrssignalanlagen 5% x (1.175 T€ + 372 T€) 77.350,00 € Anlagen IKT 5% x (24 T€ + 2 T€) 1.300,00 € Gesamt Sachkosten: 132.104,00 € c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung (1,60% / 2 * (16.663.000 - 7.061.460)) 76.812,32 € Zinssatz gem. Haushaltsrundschreiben vom 17.01.2023 zum Haushalt 2024/2025 2. Abschreibung Straßenbau BND * 30 Jahre von 13.145.646,12 € 438.188,20 € Grün- und Freiflächen BND * 15 Jahre von 144.000 € 9.600,00 € Verkehrssignalanlagen BND * 15 Jahre von 1.547.000 € 103.133,33 € Beleuchtung BND * 20 Jahre von 1.800.000 € 90.000,00 € Amt für IKT BND * 20 Jahre von 26.000 € 1.300,00 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Gesamt Kapitalkosten: 719.033,85 € Jahresfolgekosten insgesamt: 851.137,85 € Jahresfolgekosten insgesamt gerundet: 852.000,00 € 5. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten 7.061.460 €/ 30 Jahre* 235.382,00 € * längste Abschreibung 6. Leistungen Dritter: Zuwendungen nach MobFöG 7.061.460,00 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine - 8. Sonstiges: - keine - Anlage 1_Uebersichtsplan (ca. 2,9 MB) Anlage 2_Lageplan1 (ca. 2 MB) Anlage 3_Lageplan_2 (ca. 2,5 MB) Anlage 4_Lageplan_3 (ca. 2,2 MB) Anlage 5_Lageplan_4 (ca. 2,2 MB) Anlage 6_Lageplan_5 (ca. 2,1 MB) Anlage 7_Lageplan_6 (ca. 1,6 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.11.2024, NR 1057 Antrag vom 30.01.2025, NR 1115 Antrag vom 21.10.2024, OF 1042/2 Antrag vom 22.11.2024, OF 1048/2 Antrag vom 27.11.2024, OF 1049/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Vortrag des Magistrats vom 17.08.2020, M 123 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 06.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.11.2024, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1057 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 150 = Enthaltung) 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6239 2024 1. Der Vorlage M 150 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1057 wird zurückgewiesen. 3. Die Vorlage OF 1042/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 1048/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 1049/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 3. 4 GRÜNE, CDU und SPD gegen 2 GRÜNE, FDP und Linke (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme) 31. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.12.2024, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1057 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2024, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 150 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1057 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 150 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1057 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Beratung) 34. Sitzung des Ältestenausschusses am 12.12.2024, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 150 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1057 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Beratung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 150 = Annahme, NR 1057 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Dr. Schulz (M 150 und NR 1057 = Enthaltung) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 150 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1057 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Delegation); CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Delegation); CDU (= Enthaltung) 35. Sitzung des Ältestenausschusses am 30.01.2025, TO I, TOP 4 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1057 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 1115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 150 = Annahme, NR 1057 = Ablehnung) Stadtv. Dr. Schulz (M 150 und NR 1057 = Enthaltung) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1057 wird abgelehnt. 3. a) Der Vorlage NR 1115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Schwander, Papke, Görres, Zieran, Pfeiffer, Luxen, Dr. Knacker, Huber, Dr. Mehler-Würzbach, Fuchs, Busch und Müller dienen zur Kenntnis. Namentliche Abstimmung zur Vorlage NR 1115 auf Antrag der CDU-Fraktion: Stadtverordneter Agatay Ja Stadtverordnete Akmadza Nein Stadtverordneter Amann Ja Stadtverordnete Arslaner Ja Stadtverordneter Bäppler-Wolf fehlt Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordneter Bakakis Ja Stadtverordnete Baumann Ja Stadtverordneter Becker Nein Stadtverordneter Brillante Nein Stadtverordnete Busch Ja Stadtverordnete Christann Nein Stadtverordneter Csapo Nein Stadtverordnete Dalhoff Nein Stadtverordnete David Nein Stadtverordneter Denkwitz Ja Stadtverordnete Ditfurth Nein Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordnete Düwel Ja Stadtverordnete Eberz Ja Stadtverordneter Edelmann Ja Stadtverordnete Dr. Fabricius Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Nein Stadtverordnete Frank Ja Stadtverordnete Dr. von Franque Ja Stadtverordnete Friedrich Nein Stadtverordneter Fuchs Nein Stadtverordneter Gannoukh Ja Stadtverordnete Gebhardt Ja Stadtverordneter Görres Nein Stadtverordnete Grote Ja Stadtverordnete Hahn fehlt Stadtverordneter Hauenschild Ja Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordneter Huber Ja Stadtverordnete Kauder Ja Stadtverordneter Klingelhöfer Ja Stadtverordneter Klinger Nein Stadtverordnete Dr. Knacker Ja Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Nein Stadtverordnete Korenke Nein Stadtverordnete Krzelj fehlt Stadtverordnete Dr. Kube Ja Stadtverordneter Kumar fehlt Stadtverordnete Kunze Ja Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordneter Dr. Langner Ja Stadtverordneter Lauterwald Ja Stadtverordnete Leineweber Nein Stadtverordnete Luxen Ja Stadtverordnete Mahn Ja Stadtverordneter Medoff Ja Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach Nein Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Meyer Ja Stadtverordnete Momsen Ja Stadtverordneter Müller Nein Stadtverordneter Nagel Nein Stadtverordneter Papke Ja Stadtverordnete Pauli Nein Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pfeiffer Nein Stadtverordneter Podstatny Ja Stadtverordneter Pürsün Ja Stadtverordnete Riedel fehlt Stadtverordnete Ringer Nein Stadtverordneter Ritter Ja Stadtverordnete Dr. Rosenbaum Ja Stadtverordnete Roshan Moniri Ja Stadtverordneter Schäfer Nein Stadtverordneter Schlimme Ja Stadtverordnete Schneider Nein Stadtverordnete Schnitzler Ja Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordnete Schulz-Nurtsch Ja Stadtverordneter Schwander Nein Stadtverordneter Schwichtenberg Ja Stadtverordnete Serke Nein Stadtverordneter Shehata Ja Stadtverordneter Sitki fehlt Stadtverordnete Steinhardt Nein Stadtverordnete Telyakar Ja Stadtverordneter Thoma Ja Stadtverordneter Tschierschke Ja Stadtverordneter Wehnemann fehlt Stadtverordneter Witsch Ja Stadtverordnete Wollkopf Ja Stadtverordneter Yildiz Nein Stadtverordneter Yilmaz Nein Stadtverordneter Zengin Nein Stadtverordneter Zieran Nein (Unterbrechung der Beratungen von 21:48 Uhr bis 21:54 Uhr zur Ermittlung des Ergebnisses. Dieses lautet 47 Ja-Stimmen, 39 Nein-Stimmen, 7 fehlende Stadtverordnete.) Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung); Stadtv. Dr. Schulz (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen CDU und AfD (= Annahme); Stadtv. Dr. Schulz (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5540, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 § 5667, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 66-2
Baum versetzen statt fällen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6239 entstanden aus Vorlage: OF 1048/2 vom 22.11.2024 Betreff: Baum versetzen statt fällen Der Magistrat wird gebeten, 1. bezüglich der geplanten Fällung der Gefülltblühenden Rosskastanie (Aesculus hippocastanum Baumannii) - Baumkatasternummer 137 - zu prüfen, ob statt der Fällung des Baumes ein Ausbaggern und Versetzen an den Standort der geplanten Nachpflanzung möglich ist; 2. sofern dies möglich ist, den Bauablauf gegebenenfalls anzupassen, sodass zuerst der neue Baumstandort - mutmaßlich der derzeitige Standort der zu verlegenden Bushaltestelle - hergestellt wird und danach der Baum entnommen und die Bushaltestelle am neuen Standort errichtet wird. Begründung: Baumerhalt ist einer Neupflanzung immer vorzuziehen. Der in Rede stehende Baum ist im Hinblick auf den Kronendurchmesser deutlich der kleinste in seinem Baumbeet. Da sich vom Kronendurchmesser in grober Näherung die Wurzelgröße ableiten lässt, steht zu vermuten, dass auch ein Ausbaggern des Baumes möglich sein könnte. Bevor der Baum aufgegeben wird, sollte dies zumindest geprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 549 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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