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Haltsignal zum Schutz der Aussteigenden Ecke Gartenstraße/Schweizer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 1045/5 Betreff: Haltsignal zum Schutz der Aussteigenden Ecke Gartenstraße/Schweizer Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, vor der Haltestelle Schweizer-/Gartenstraße eine große und deutliche Ampelanlage mit Rotlicht bzw. ein geeignetes großes Haltesignal anzubringen. Begründung: Die Haltestelle Schweizer-/Gartenstraße ist ein verkehrsrelevanter Ort, an dem regelmäßig Fahrgäste ein- und aussteigen. Um die Sicherheit und den Schutz der Passagiere zu erhöhen, ist es sinnvoll, ein sichtbares Haltesignal vor dieser Haltestelle anzubringen. Durch die Installation eines vorranggeschalteten Ampelsystems oder eines deutlich sichtbaren Haltesignals wird eine klare Regelung für den Verkehr geschaffen. Dies ermöglicht den Fahrgästen, in aller Ruhe und Sicherheit die öffentlichen Verkehrsmittel zu betreten oder zu verlassen. Insbesondere während stark frequentierter Zeiten kann ein solches Signal dazu beitragen, den Verkehrsfluss zu organisieren und Unfälle zu vermeiden. Darüber hinaus wird durch die visuelle Präsenz des Haltesignals die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf die bevorstehende Haltestelle gelenkt. Dies trägt nicht nur zur Sicherheit der Fahrgäste bei, sondern fördert auch einen reibungslosen Ablauf des Straßenverkehrs an dieser Stelle. Vor der Haltestelle sind zwei Schilder "Achtung Fußgänger" installiert. Insgesamt trägt die Installation eines größeren und sichtbaren Haltesignals oder einer installierte Ampelschaltung vor der Haltestelle Schweizer-/Gartenstraße dazu bei, die Sicherheit und den Komfort der Passagiere zu verbessern und gleichzeitig den Verkehrsfluss zu optimieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5332 2024 Die Vorlage OF 1045/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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