Reflexion
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Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Superblock für Bockenheim
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 16.06.2023, E 51 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Superblock für Bockenheim Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 46 vom 24.03.2023, Entwurf Haushalt 2023 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2023 - 2026. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Planung und Bürgerbeteiligung zur Einrichtung eines oder mehrerer Superblocks nach dem Vorbild aus Barcelona im Stadtteil Bockenheim rund um die Leipziger Str. werden im Haushaltsplan 2023 in das Haushaltsjahr 2023 einmalig 100.000 Euro eingestellt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2023 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Der Ortsbeirat 2 hat sich in einer Anregung an den Magistrat Ende 2022 (OM 3296) dafür ausgesprochen, ein vom Verkehrsclub Deutschland speziell für den Stadtteil Bockenheim erstelltes Superblock-Konzept auf seine Umsetzbarkeit hin zu prüfen. In der daraus resultierenden Stellungnahme des Magistrats vom April 2023 (ST 916) begrüßt dieser die Anregung sowie das eingebrachte Konzept. Gleichzeitig wird jedoch auch betont, dass für weitere Planungen, Abschätzungen und Einbindungen von Bürger*innen die personellen und finanziellen Kapazitäten nicht ausreichen, so dass eine Umsetzung nicht zugesichert werden kann. Diesen Engpässen kommen wir mit diesem Etatantrag nun nach, indem wir für weitere Planungen und die vom Ortsbeirat gewünschte Bürgerbeteiligung und Einbindung aller relevanten Beteiligten einplanen. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.11.2023, B 436 Bericht des Magistrats vom 26.04.2024, B 157 Bericht des Magistrats vom 27.09.2024, B 363 Antrag vom 22.11.2024, OF 1046/2 Bericht des Magistrats vom 25.04.2025, B 160 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 19.06.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage E 51 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.07.2023, TO I, TOP 16 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung)
Superblock für Bockenheim
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.09.2024, B 363 Betreff: Superblock für Bockenheim Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4905 - E 51/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 157/24 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 24.02.2025 Der Magistrat strebt weiterhin an, die in dem Antrag formulierten Maßnahmen der Verkehrsberuhigung in Bockenheim im Sinne eines Superblocks zu betrachten. Für das angestrebte umfassende Beteiligungsverfahren und die erforderliche fachliche Planung stehen derzeit aber weiterhin keine ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung. Allerdings können im Herbst vorbereitende Tätigkeiten wie die Erstellung der Leistungsbilder für ein Untersuchungskonzept und für ein Beteiligungsverfahren angegangen werden. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.11.2024, OF 1046/2 dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 51 Bericht des Magistrats vom 26.04.2024, B 157 Antrag vom 07.10.2024, NR 1012 Bericht des Magistrats vom 25.04.2025, B 160 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 02.10.2024 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Die Vorlage B 363 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.12.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 363 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: 1. Die Vorlage B 363 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1046/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und Linke gegen GRÜNE (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und Linke (= Annahme) 31. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.12.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 363 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Sonstige Voten: AfD und Gartenpartei (= Kenntnis) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 160 vom 25.04.2025) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 5462, 31. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 03.12.2024
Stellenausschreibungen im Hinblick auf die Planung des Superblock Bockenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2024, OF 1046/2 Betreff: Stellenausschreibungen im Hinblick auf die Planung des Superblock Bockenheim Vorgang: E 51/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. der Planung und Umsetzung des Superblocks für Bockenheim eine höhere Priorität zu geben. 2. Zu prüfen und berichten, wie viele Stellen, um die Planung für den Superblock Bockenheim zu beginnen, derzeit fehlen. 3. Zu prüfen und berichten, wie viele dieser fehlenden Stellen sich bereits im Besetzungsverfahren befinden bzw. zumindest bereits konkret ausgeschrieben sind. 4. Zu prüfen und berichten inwiefern die derzeit im Besetzungsprozess sich befindenden oder ausgeschriebenen Stellen auf die Anforderungen der Planung und Umsetzung des Superblock Bockenheim zugeschnitten sind. 5. Sofern die nötigen Stellen derzeit weder im Besetzungsprozess noch ausgeschrieben sind, diese Stellen umgehend auszuschreiben. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Ausschreibungen den Anforderungen des Planungsgegenstands (Vorplanung, Bestandsaufnahme des Verkehrs und der Nutzungen des Quartiert, Bürger*innenbeteiligung, konkrete Planung der Verkehrswege, Grünflächengestaltung, Platzgestaltung usw.) entsprechenn. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat die Planung eines Superblock rund um die Leipziger Straße im Etatantrag E 51 auf den Weg gebracht. In Stadtteilbockenheim hat sich das Engagement für den Superblock daraufhin massiv verstärkt. Die Superblock-Initiative geht mit eigenen Planungen zur Änderung der Verkehrswege und auch zu Grün- und Freiflächen in Vorleistung Immer wieder ist seitens des Dezernates die Verzögerung mit Personalengpässen begründet worden. Zeitweise in Ausschusssitzungen vom Dezernenten gegenüber der Initiative gemachte Zusicherungen wurden anschließend teilweise vom Dezernat wieder zurückgenommen. Hierbei erscheint dem Superblock Bockenheim zum einen trotz des Beschlusses der Stadtverordneten nicht die nötige Priorität seitens des Magistrats eingeräumt zu werden. Zum anderen sind aber Personalengpässe in allen Dezernaten weithin bekannt. Unklar ist aber derzeit, ob diesen Engpässen bereits adäquat begegnet wird und ob hierbei die Aufgaben der Planung des Superblocks hinreichend berücksichtigt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.09.2024, B 363 dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 51 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: 1. Die Vorlage B 363 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1046/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und Linke gegen GRÜNE (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und Linke (= Annahme)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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