Reflexion
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Zukunft der Erziehungsberatung in Höchst sichern
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 04.10.2013, B 477 Betreff: Zukunft der Erziehungsberatung in Höchst sichern Vorgang: A 395/13 SPD Zu 1. Die Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe hat den Betrieb beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, das die wohnortnahe Versorgung der westlichen Stadtteile nach Beendigung des Mietverhältnisses der KJEB Höchst in der Justinuskirchstraße 3 sicherstellt. Das Konzept einer wohnortnahen Versorgung sieht vor, dass ab dem 01.08.2013 Beratungsleistungen durch den Betrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe unweit des bisherigen Standortes in einer betriebseigenen Liegenschaft in der Palleskestraße 2 erbracht werden. Die Beratung in der Palleskestraße erfolgt im Wesentlichen über Terminvergaben, so wie es in der Arbeit von Erziehungsberatungsstellen allgemein üblich ist. Die Teams in Gallus und Goldstein wurden personell aufgestockt und sind für die Versorgung der westlichen Stadtteile zuständig. Die Zuständigkeit der kommunalen Erziehungsberatungsstellen für die westlichen Stadtteile bleibt gemäß den Orientierungsempfehlungen im Teilplan III der Jugendhilfeplanung von 2002 unverändert bestehen. Die wohnortnahe Versorgung mit Beratungs- und Präventionsangeboten im Sozialraum Höchst und die Möglichkeit, Sprechstunden vor Ort in Anspruch zu nehmen, bleiben somit erhalten und die fachlich gebotenen Qualitätsstandards wie Freiwilligkeit, direkter Zugang zu Beratungsleistungen, Sicherstellung von Schweigepflicht und Datenschutz, Kostenfreiheit, Teamarbeit, Multidisziplinarität, Methodenfreiheit und -vielfalt, Lebensweltorientierung, Prävention und Vernetzung gewährleistet. Wie allen Frankfurter Erziehungsberatungsstellen wurde auch den Beratungsstellen Gallus und Goldstein das Qualitätssiegel "Geprüfte Qualität" verliehen, mit welchem die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) den Einrichtungen bescheinigt, dass sie die fachlichen Standards und die Anforderungen an die Ausstattung erfüllen. Zu 2. Wie bereits in Frage 1 erläutert, bleibt die wohnortnahe Versorgung mit Beratungs- und Präventionsangeboten im Sozialraum Höchst und die Möglichkeit, Sprechstunden vor Ort in Anspruch zu nehmen, erhalten. Zu 3. Den Bewohnerinnen und Bewohnern der westlichen Stadteile bleiben weiterhin drei kommunale Anlaufstellen erhalten. Im Stadtteil Höchst stehen Ratsuchenden die Beratungsräume in der neu sanierten Palleskestraße 2 zur Verfügung und in den benachbarten Stadteilen Gallus und Goldstein die Erziehungsberatungsstellen. Daneben steht auch die Erziehungsberatungsstelle des Evangelischen Regionalverbandes in der Leverkuser Straße 7 für Ratsuchende zur Verfügung. Zu 4. Die dritte Fachkraft ist auf ihrer Stelle weiterhin in der Erziehungsberatung im Betrieb tätig, allerdings in der Erziehungsberatungsstelle Bornheim. Zu 5. In den beiden im Sozialrathausbezirk Höchst gelegenen Erziehungsberatungsstellen wurden bisher ca. 600 Fälle pro Jahr bearbeitet, diese Zahl ist seit drei Jahren relativ konstant. Jedoch kommen nicht alle Ratsuchenden aus den Stadtteilen des Sozialrathausbezirkes. Darüber hinaus nutzen Ratsuchenden aus den westlichen Stadtteilen auch andere Erziehungsberatungsstellen in der Stadt Frankfurt am Main, entsprechend dem gesetzlich verankerten Wunsch- und Wahlrecht (§ 5 SGB VIII). Der Magistrat erwartet, dass die Zahl der inanspruchgenommenen Erziehungsberatungen zukünftig nicht steigen wird. Insbesondere durch weitere niedrigschwellige Angebote wie zum Beispiel Familienzentren oder sozialräumliche Familienbildung gibt es weitere Möglichkeiten der Beratung für Familien auch in den westlichen Stadtteilen. Zu 6. Siehe Ausführungen zu Punkt 5. Zu 7. Einen Widerspruch zum Bericht B 425 "Gelingender Start ins Leben am Beispiel eines Stadtteils - Ausbau eines Netzwerkes für Frankfurts Kinder!" besteht nicht. Die in dem Konzept beschriebenen Grundlagen für das Handlungsfeld der Erziehungsberatung in Frankfurt am Main sind nach wie vor gültig. Zu 8. Die Rechte des Personalrats nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz wurden gewahrt. Im Übrigen ist der Personalrat in der Betriebskommission vertreten. Zu 9. Der Magistrat sieht keinen Widerspruch zur Empfehlung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung. Alle Frankfurter Erziehungsberatungsstellen erfüllen die hier formulierten Standards und haben kürzlich u.a. aus diesem Grund zum zweiten Mal das Gütesiegel der Bundeskonferenz verliehen bekommen. Die neuen Beratungsräume in der Palleskestraße sind keine eigenständige Erziehungsberatungsstelle, sondern eine Dependance der KJEB Goldstein und der KJEB Gallus, die seit 01.08.2013 über je 4 Fachkräfte verfügen. Zu 10. Wie bereits in Frage 1 dargestellt, wird die Zuständigkeit der kommunalen Erziehungsberatungsstellen für die westlichen Stadtteile gemäß den Orientierungsempfehlungen im Teilplan III der Jugendhilfeplanung von 2002 unverändert bestehen bleiben. Für Nied ist seit dem 01.08.2013 die KJEB Gallus und für Höchst, Unterliederbach und Sindlingen die KJEB Goldstein zuständig. Die Kooperationspartner in den genannten Stadtteilen wurden schriftlich über diese Veränderung informiert. Des Weiteren ist vorgesehen, die bestehenden Angebote im Sozialraum durch eine Vernetzung der Strukturen zu stärken und neue Zielgruppen zu erreichen; dies soll in Absprache mit den Akteuren im Sozialraum umgesetzt werden. Die für die westlichen Stadtteile zuständigen KJEB-Fachkräfte werden auch weiterhin in den jeweiligen Stadtteilarbeitskreisen mitwirken. Zu 11. Der Magistrat beabsichtigt, die Umstrukturierung in Höchst durch eine Betrachtung der Fallzahlen und der Besucherströme zu evaluieren. Das Ergebnis wird in den zuständigen Gremien vorgestellt und beraten. Sollten jugendhilfeplanerische Konsequenzen erforderlich werden, steht es den Gremien offen, diesbezüglich Beschlüsse zu fassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 03.07.2013, A 395 Antrag vom 14.06.2014, OF 1047/6 Antrag vom 12.10.2015, OF 1518/6 Auskunftsersuchen vom 03.11.2015, V 1486 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 6 Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 09.10.2013 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 23 Beschluss: Die Beratung der Vorlage B 477 wird zurückgestellt. 25. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2013, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 477 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung der KAV am 25.11.2013, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 477 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 16. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25.11.2013, TO I, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 477 dient zur Kenntnis. 25. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 05.12.2013, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 477 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 3971, 25. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 05.12.2013 Aktenzeichen: 51
Kommunale Kinder-, Jugend- und Elternberatung in Höchst
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2014, OF 1047/6 Betreff: Kommunale Kinder-, Jugend- und Elternberatung in Höchst Vorgang: B 477/13 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. wie sind die Ansprechzeiten in der Außenstelle Höchst der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung im Vergleich zu den früheren Ansprechzeiten als eigenständige Beratungsstelle? 2. wie ist die aktuelle Personalbesetzung in der Außenstelle Höchst? 3. Wie ist die räumliche Ausstattung gestaltet, können die erforderlichen Angebote am neuen Standort in der Palleskestraße 2 durchgeführt werden? 4. Wie haben sich die Klientenströme seit der vor einem Jahr stattgefundenen Schließung der eigenständigen Beratungsstelle Höchst für die Stadtteile Höchst, Sindlingen Unterliederbach und Nied entwickelt? Welche Anmeldezahlen liegen hierzu vor? 5. Wie lange sind die Wartezeiten bis zum Erstgespräch und dann den weiteren Beratungsterminen? 6. Wann wird dem Ortsbeirat die im B477 angekündigte Evaluierung vorgetragen? 7. Wie ist die vorgesehene Vernetzung der Strukturen umgesetzt worden, um die bestehenden Angebote im Sozialraum Höchst zu stärken und neue Zielgruppen zu erreichen? 8. Wie oft konnten die KJEB-Fachkräfte in den jeweiligen Stadtteilarbeitskreisen unter den neuen Bedingungen teilnehmen. Begründung: Es wurde im B477 zugesichert, die wohnortnahe Versorgung mit Beratungs- und Präventionsangeboten in mindestens gleicher Qualität sicherzustellen, bisher schwer erreichbare neue Zielgruppen besser zu erreichen und die Umstrukturierungen zu evaluieren und die Ergebnisse vorzustellen und zu beraten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.10.2013, B 477 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1062 2014 Die Vorlage OF 1047/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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