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Reflexion

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Änderung der Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main vom 06.01.2014 in der Fassung der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013, § 4034

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 116 Betreff: Änderung der Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main vom 06.01.2014 in der Fassung der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013, § 4034 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2013, § 4034 (M 203) I. Die Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main vom 09.04.1996 in der Fassung der Beschlussfassung vom 13.12.2001, zuletzt geändert am 12. Dezember 2013, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 werden nach Satz 2 folgende Sätze neu eingefügt: Die Zahlung kann auch durch elektronische Einrichtungen oder Vorrichtungen, insbesondere Mobiltelefone (Handy-Parken), erfolgen, sofern ein entsprechendes System zur Entrichtung der Parkgebühren und zur Überwachung der Parkzeit für den jeweiligen Parkstand eingerichtet und funktionsfähig ist. Die Gebühr wird dabei je angefangene Minute berechnet und auf volle Cent-Beträge kaufmännisch gerundet. 2. § 2 wird wie folgt neu gefasst: "Eine Gebühr von 1,00 Euro für 15 Minuten Parkzeit ist an den Parkzeituhren und Parkscheinautomaten im durch Friedensbrücke/Speicherstraße/ Hafenstraße/Hafenstraßentunnel/MainzerLandstraße/Taunusanlage/Reuterweg /Bockenheimer Anlage/Eschenheimer Anlage/Friedberger Anlage/ Obermainanlage/Flößerbrücke/Flussmitte des Mains nach Osten/ Deutschherrnbrücke/Bahnlinie der Deutsche Bahn AG in Sachsenhausen/ Stresemannallee begrenzten Gebiet der Frankfurter Innenstadt zu entrichten. Eine Gebühr von 0,50 € für 15 Minuten ist an allen anderen Parkzeituhren und Parkscheinautomaten im restlichen Stadtgebiet zu entrichten. Für das Parken von gekennzeichneten Carsharing-Fahrzeugen im Sinne von §§ 2 und 4 des Carsharinggesetzes (CsgG) vom 5. Juli 2017 kann die Zahlung der Parkgebühren in Form einer Jahrespauschale in Höhe von 900 € je Fahrzeug erfolgen. Für solch gekennzeichneten Carsharing-Fahrzeuge, die gleichzeitig als Elektrofahrzeuge mit E-Nummernschild gekennzeichnet sind beträgt die Jahrespauschale 700 € je Fahrzeug." 3. § 3 wird neu hinzugefügt: § 3 Parkgebühren für Reisebusse Für Parkstände für Reisebusse die Mittels Zusatzzeichen Parkscheinpflichtig ausgezeichnet sind, beträgt die Parkgebühr 10 Euro pro Stunde, höchstens 50 Euro am Tag. Für Parkstände für Reisebusse, die mittels Zusatzzeichen ausgezeichnet sind und die dem Ein- und Aussteigen dienen, beträgt die Parkgebühr 5 Euro pro 15 Minuten, die maximale Parkdauer beträgt hier 15 Minuten. 4. § 4 wird neu hinzugefügt: § 4 Bevorrechtigung Fahrzeuge, die nach dem Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz - EmoG) vom 12.06.2015 gekennzeichnet sind, sind bei Ziehung eines Parkscheins oder der Nutzung des Handyparkens für die ersten 2 Stunden des gebührenpflichtigen Parkvorganges, höchstens jedoch bis zur jeweils zulässigen Höchstparkdauer, von der Parkgebühr gemäß § 2 befreit. 5. § 5 wird neu hinzugefügt: § 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. II. Der Magistrat wird beauftragt, die Neufassung der Satzung zu veröffentlichen und alles Erforderliche zu veranlassen. III. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat beabsichtigt, in den Beschlussgremien der Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH eine Erhöhung der Parkgebühren für Dauerparker um 20% zu beschließen. Begründung: A. Zielsetzung Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, zum Etatantrag E 20 vom 16.03.2018 wurde der Magistrat beauftragt, das Handy-Parken auch in Frankfurt zu ermöglichen. Ein wesentliches Merkmal erfolgreicher Handy-Parksysteme ist die Möglichkeit einer minutengenauen Gebührenabrechnung der Parkvorgänge. Hierfür ist in der Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten eine rechtssichere Grundlage zu schaffen. Die Erhöhung von Parkgebühren dient dem Ziel Fahrverbote in Frankfurt zu verhindern. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden sah in seinem Urteil vom 5. September 2018 in dem Verwaltungsstreitverfahren der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land Hessen in der Erhöhung der Parkgebühren einen wichtigen Beitrag zur Luftreinhaltung und erwartete, dass diese Maßnahme im neu aufzustellenden Luftreinhalteplan des Landes Hessens für die Stadt Frankfurt am Main aufzunehmen sei: "Als weitere kurzfristig umsetzbare und mit deutlichem Minderungspotential versehene Maßnahme sieht das Gericht die Aufnahme eines Parkraumbewirtschaftungskonzepts in den Luftreinhalteplan als erforderlich an. Hierbei gilt es, den Parkraum auf dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Flächen gegebenenfalls neu zu regeln und zu bewirtschaften. Die Reduzierung bzw. Abschaffung kostenlosen Parkraums dürfte zu einer erheblichen Abnahme des innerstädtischen motorisierten Individualverkehrs, insbesondere des Parksuch-Verkehrs, und somit zu einer signifikanten Minderung der NO2- Belastung führen, selbst wenn die Minderungswirkung durch die Beteiligten nicht konkret beziffert wurde. (...) Kostenloser Parkraum sollte grundsätzlich Anwohnern und Schwerbehinderten vorbehalten und vorgehalten bleiben." Zwar ist die Berufung gegen dieses Urteil zugelassen, dennoch müssen die Stadt Frankfurt und das Land Hessen erhebliche Anstrengungen unternehmen, um flächenhafte Fahrverbote zu vermeiden. Die Erhöhung der Parkgebühren durch die Verkürzung des Zeittaktes trägt diesem Anliegen Rechnung. Neuordnung der Bewirtschaftung von Busparkplätzen Der Busparkplatz am Schaumainkai (Alte Brücke bis Eiserner Steg) entfällt. Es werden drei größere Busparkplätze eingerichtet: - Die Gutleutstraße wie bisher. Im Bereich zwischen Wurzelstraße und Erntestraße wird gemäß den Wünschen des Ortsbeirates das Busparken untersagt. Es wird durch Poller sichergestellt, dass in diesem Bereich nur Pkw parken können. - Der Theodor-Stern-Kai zwischen Friedensbrücke und Carl von Noorden Platz. - Vorübergehend die Eytelweinstraße oder Mayfarthstraße, teilweise; wenn die Sanierung der Franziusstraße im Rahmen des Industriestraßenprogramms abgeschlossen ist (Baubeginn vsl. erste Hälfte 2020), tritt die Franziusstraße an die Stelle der Eytelweinstraße bzw. Mayfarthstraße. Die Busparkplätze sollen wie folgt bewirtschaftet werden: Busparkplatz Berliner Straße/Paulskirche (bis 15 Minuten nur zum Ein- und Aussteigen): 5 € Die Gebühr soll über einen Parkschein/Handyparken sicherstellen, dass kein missbräuchlich langes Parken erfolgt und ist eine Art Schutzgebühr. Drei anderen Busparkplätze: 10 € pro Stunde, höchstens 50 € pro Tag. Die Dauer, in der die Straßen bewirtschaftet werden, wird durch die Straßenverkehrsbehörde festgelegt. Die Neuordnung der Busplätze soll umgehend umgesetzt werden. Auf Wunsch der Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main (TCF) und der Gästeführer soll im Hinblick darauf, dass die Busreisen für 2019 bereits kalkuliert sind, eine etwa halbjährige Übergangszeit bis zur Einführung der Bewirtschaftung eingeräumt werden. Die Bewirtschaftung soll mit dem 01.01.2020 zu beginnen. Die Busparkgebühren müssen in der Gebührensatzung festgesetzt werden. Bevorrechtigung E-Mobilität Mit der Anwendung der Bevorrechtigungsregel des Elektromobilitätsförderungsgesetzes (eMOG) soll auch in Frankfurt am Main ein Anreiz zum Umstieg auf elektrische Antriebe von Kraftfahrzeugen gesetzt werden. Die Begrenzung auf die ersten zwei Stunden ist notwendig, um dauerhaftes Parken zu verhindern. B. Alternativen Alternativen waren nicht zu betrachten. C. Lösung In die Satzung wird in Anlehnung an § 13 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung ein Hinweis aufgenommen, dass die Zahlung der Parkgebühren auch durch elektronische Einrichtungen und Vorrichtungen erfolgen kann, sofern ein solches System eingerichtet und funktionsfähig ist. Ferner wird festgelegt, dass die Gebührenabrechnung anteilig je angefangene Minute erfolgt und kaufmännisch auf volle Cent-Beträge gerundet wird. D. Kosten Unter Annahme einer vollständig regelkonformen Parkgebührenentrichtung an den Parkscheinautomaten wäre theoretisch mit Einführung der minutengenauen Abrechnung von leichten Einnahmeverlusten auszugehen, da Parkvorgänge auch vor Ablauf der bezahlten Zeittakte enden können. In der Praxis ist aber zu beobachten, dass Parkvorgänge auch über den bezahlten Zeitraum hinaus andauern und Parkende in gewissem Umfang eine Ordnungswidrigkeit riskieren. Bei diesen Parkvorgängen kann die minutengenaue Abrechnung tendenziell zu Mehreinnahmen führen. Die Vermeidung von Wegen zwischen Fahrzeug und Parkscheinautomat und die Möglichkeit, auch ohne passendes Münzgeld Parkgebühren entrichten zu können, erhöhen die Zahlungsbereitschaft weiter. Mit einer Steigerung der Einnahmen kann gerechnet werden. Genaue Prognosen oder konkrete Zahlen können derzeit noch nicht abgegeben werden. Hier ist die tatsächliche Entwicklung der nächsten Jahre abzuwarten. Darüber hinaus kann davon ausgegangen werden, dass sich die Betriebskosten der Parkscheinautomaten signifikant senken lassen, wenn der Anteil der Barzahler signifikant sinkt. Anlage _Satzungsentwurf (ca. 8 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 29.08.2019, NR 953 Antrag vom 28.08.2019, NR 954 Antrag vom 16.09.2019, OF 912/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.11.2013, M 203 Antrag vom 30.08.2019, OF 1048/1 Auskunftsersuchen vom 17.09.2019, V 1434 Vortrag des Magistrats vom 16.06.2023, M 99 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 21.08.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 88 BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage M 116 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Der Vorlage M 116 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen LINKE. und BFF (= Annahme) zu 2.: Annahme bei Enthaltung LINKE. 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 38 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 116 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 953 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 954 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 953) und BFF (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 953) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (M 116 = Ablehnung) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 116 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 953 wird abgelehnt. 3. a) Der Vorlage NR 954 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Siefert, Kliehm, Emmerling, Rinn, Daum, Schenk, Zieran und Reschke sowie von Stadtrat Oesterling und Stadträtin Heilig dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 953) und BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) zu 3. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 953) 34. Sitzung des OBR 13 am 10.09.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 4 am 10.09.2019, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 10.09.2019, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2019, TO II, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, CDU, und GRÜNE gegen LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER. (= Ablehnung) 34. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt. Abstimmung: 2 CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen 3 CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) 34. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 16.09.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: 1. Der Vorlage M 116 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 912/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE. 34. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2019, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, CDU GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 81 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., 1 FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen 1 FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 32. Sitzung des OBR 16 am 17.09.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 19.09.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage M 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 19.09.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage M 116 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 3 am 31.10.2019, TO II, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4419, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 32 1

Neuordnung der Bewirtschaftung von Busparkplätzen an der Gutleutstraße - wie sieht die praktische Durchführung aus?

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2019, OF 1048/1 Betreff: Neuordnung der Bewirtschaftung von Busparkplätzen an der Gutleutstraße - wie sieht die praktische Durchführung aus? Vorgang: M 116/19 Der Magistratsvorlage 116 und Presseberichten ist zu entnehmen, dass die zum Teil unerträgliche Parksituation von Reisebussen insbesondere in der hinteren Gutleutstrasse ab Januar 2020 durch eine nachhaltige Parkplatzbewirtschaftung geregelt werden soll. Dies vorangestellt, bittet der Ortsbeirat 1 den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. In welchen Abschnitten der Gutleutstraße wird die Gebühren begrenzte Parkdauer für Reisebusse erlaubt sein? 2. Sind die geplanten Flächen für Reisebusse ausreichend bzw. werden sie den Erwartungen der Busunternehmer gerecht? 3. Werden an den Abschnitten Parkscheinautomaten für Barzahler aufgestellt oder werden die Parkgebühren ausschließlich über Handy-Tickets abgebucht? 4. Werden Kontrollen der Busse und deren Parkdauer nur elektronisch durchgeführt oder wird es auch eine Überwachung durch Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes geben ? 5. Steht genügend Personal zur Verfügung, um diese Kontrollen im ausreichenden Umfang durchführen zu können ? Begründung: Einerseits ist es zu begrüßen, dass für die Bewohner/innen des hinteren Gutleutviertels eine Entlastung durch eine kontrollierte Parkplatzbewirtschaftung geschaffen wird, nachdem durch unbegrenzte Parkdauer mit allen Auswirkungen durch Müllentsorgung, laufenden Motoren während der Standzeiten und Gefährdung von Radfahrern durch offene Ladeklappen der Busse im Bereich der Radwege vielfache Behinderungen und Belästigungen in der Vergangenheit aufgetreten sind. Zum anderen möchten die Bürgerinnen und Bürger des Gutleutviertels Klarheit darüber, inwiefern die beabsichtigten Verbesserungen entsprechende Ergebnisse zur Folge haben werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 116 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 57 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1434 2019 Die Vorlage OF 1048/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4