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Genehmigung der Sommerterrassen hier: Unbefestigte Böden und Außenbegrenzungen ab dem 01. April 2012 in der Marktstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2012, OF 105/16 Betreff: Genehmigung der Sommerterrassen hier: Unbefestigte Böden und Außenbegrenzungen ab dem 01. April 2012 in der Marktstraße Den Restaurantbetreibern, denen in der Marktstraße eine Sondernutzungsfläche gestattet wurde, und die diese seit Jahren bewirtschaften ist wieder, wie bisher auch, die Anbringung eines Bodens zum Ausgleich des Niveaus bis Bordsteinhöhe gestattet (andernfalls permanente Stolpergefahr für Kellner und Kunden), sowie, jegliche Sichtbehinderung ausschließend, eine zum Gesamtbild passende Außenabgrenzung, um den Gästen (Eisdiele = Kinder, ggfs. Hunde) größtmögliche Sicherheit vor dem vorbei fließenden Verkehr zu ermöglichen. Begründung: Die Stadt Frankfurt teilt in ihrer Genehmigung zum Betrieb der Sommergärten für 2012 den Gewerbetreibenden mit, dass mit Blick auf eine stadtweit geltende Regel keinerlei Böden mehr zugelassen seien, desgleichen keine Umfriedungen. Nun mag die Regelungswut des Magistrates beim Versuch, ein einheitliches Stadtbild anzustreben, für die Innenstadt und den Innenstadt-nahen Bereich noch begründet werden können, in den Stadtteilen, hier: in der Marktstraße, muss eine andere Abwägung erfolgen. Es schützt keine Reihe parkender Autos -es sei denn, sie wären dort verbotswidrig abgestellt - die teils jungen Restaurantbesucher. Sicherheit muss hier vorgehen. Zudem wird durch einen Bodenbelag, so er entsprechend verlegt ist, keinerlei Schaden an der Asphaltdecke entstehen. Das Gegenteil ist der Fall: bei der Taverna Platea, die bereits im vergangenen Jahr im Sinne der erteilten Genehmigung nicht über einen Boden verfügte, sind die runden Abdrücke der Stuhlbeine deutlich in der frisch markierten Linierung zu sehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 16 am 20.03.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1029 2012 Die Vorlage OF 105/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Genehmigung der Sommerterrassen hier: Unbefestigte Böden und Außenbegrenzungen ab dem 1. April 2012 in der Marktstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 1029 entstanden aus Vorlage: OF 105/16 vom 20.03.2012 Betreff: Genehmigung der Sommerterrassen hier: Unbefestigte Böden und Außenbegrenzungen ab dem 1. April 2012 in der Marktstraße Der Magistrat wird beauftragt, den Restaurantbetreibern, denen in der Marktstraße eine Sondernutzungsfläche genehmigt wurde und die diese seit Jahren bewirtschaften, die Anbringung von Böden zum Ausgleich des Niveaus bis zur Bordsteinhöhe zu gestatten (andernfalls besteht eine permanente Stolpergefahr für das Bedienungspersonal und die Kunden). Ferner ist eine zum Gesamtbild passende Außenabgrenzung der Sommerterrassen zu ermöglichen, um den Gästen größtmögliche Sicherheit vor dem fließenden Verkehr zu bieten. Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main teilt in ihrer Genehmigung zum Betrieb der Sommergärten für 2012 den Gewerbetreibenden mit, dass mit Blick auf eine stadtweit geltende Regel keinerlei Böden mehr zugelassen seien, desgleichen keine Umfriedungen. Nun mag die Regelungswut des Magistrats beim Versuch, ein einheitliches Stadtbild anzustreben, für die Innenstadt und den innenstadtnahen Bereich noch begründet sein. In den Stadtteilen, insbesondere in der Marktstraße, muss eine andere Abwägung erfolgen. Hier schützt keine Reihe parkender Autos - es sei denn, sie wären dort verbotswidrig abgestellt - die teils jungen Restaurantbesucher. Sicherheit muss vorgehen. Zudem wird durch einen Bodenbelag, so er entsprechend verlegt ist, keinerlei Schaden an der Asphaltdecke entstehen. Das Gegenteil ist der Fall. Bei der Taverna Platea, die bereits im vergangenen Jahr im Sinne der erteilten Genehmigung nicht über einen Boden verfügte, sind die runden Abdrücke der Stuhlbeine deutlich in der frisch markierten Linierung zu sehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 927 Aktenzeichen: 66 0
Beratung im Ortsbeirat: 4
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