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Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring“ hier: Neugestaltung der Verkehrsflächen an den Quartierseingängen
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 05.05.2025, M 80 Betreff: Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" hier: Neugestaltung der Verkehrsflächen an den Quartierseingängen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2020, § 5205 (M 221) I. Der Baumaßnahme "Neugestaltung der Verkehrsflächen an den Quartierseingängen" im Rahmen des Bund-Länder-Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" wird zugestimmt. II. Die erforderlichen Mittel für die Neugestaltungsmaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 1.130 T€ werden bewilligt und freigegeben. III. Es dient zur Kenntnis, dass a. das Bauvorhaben eine der Maßnahmen aus dem Maßnahmenplan des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Soziale Stadt Ben-Gurion-Ring ist, die zur Umsetzung vorgesehen sind (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020, § 5205, M 221 Anlage 2 S. 218 ff.). b. die Planung mit Beteiligung der Bewohnerschaft durchgeführt wurde. Die Maßnahme wurde dem Quartiersbeirat sowie den Ortsbeiräten 10 und 15 vorgestellt und findet Zustimmung. c. die Baumaßnahme gemäß der Förderrichtlinie des Landes Hessen (RiLiSE) im Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" förderfähig ist. Es wird von einer Förderung in Höhe von 745 T€ ausgegangen. d. die Maßnahme sich in folgende sieben Teilräume gliedert: 1.1.2 Quartierseingang Süd-Ost 1.2 Quartierseingang Nord-Ost, Ladenzeile 1.3 Quartierseingang Ost 1.4 Quartierseingang Nord 1.6.1 Quartierseingang West I 1.6.2 Quartierseingang West II 1.7.1 Quartierseingang Süd I e. die Maßnahme über eine neu einzurichtende Projektdefinition in der Produktgruppe 13.01 abgewickelt wird, die bereits vereinnahmten und verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen; f. die Jahresfolgekosten in Höhe von 50 T€ zukünftige Haushalte in den jeweiligen Budgets belasten. Den Jahresfolgekosten stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 25 T€ gegenüber. Begründung: A. Zielsetzung Zielsetzung des Städtebauförderprogramms "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" ist die Erneuerung und Stabilisierung der Siedlung Ben-Gurion-Ring durch investive und soziale Maßnahmen. Ein wichtiges Schlüsselprojekt des 2020 beschlossenen Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) ist die Maßnahme 1 - Neugestaltung der Quartierseingänge. Diese Baumaßnahme hat zum Ziel eine einladende Gestaltung umzusetzen, die Außenwirkung der Siedlung sowie die Erschließung des Ben-Gurion-Rings für Fußgänger und Radfahrer wesentlich zu verbessern. Die Flächen für parkende Autos sowie Rettungsdienst und Feuerwehr sind neu zu ordnen und Sammelpunkte für Nahmobilität auszubilden sowie Flächen zu entsiegeln und zu begrünen (vgl. ISEK S. 218). Die Flächen der Quartierseingänge liegen im Straßenraum auf städtischem Grund. Die sich anschließenden Flächen befinden sich überwiegend im privaten Eigentum. Die Beschlussvorlage bezieht sich auf die Neugestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen. Die Neugestaltung der angrenzenden privaten Freiflächen wird insbesondere von der Haupteigentümerin Wohnungsgesellschaft GWH ebenfalls angestrebt. Die städtischen Verkehrsflächen bestehen im Bereich der Quartierseingänge aus der Fahrbahn, den Stellplätzen mit vereinzelten straßenbegleitenden Bäumen sowie diversen Bushaltestellen und Fußgängerüberwegen. Die Quartierseingänge und Wegebeziehungen sind städtebaulich kaum ablesbar. Nachträglich markierte Fußgängerüberwege sind nicht an die Laufwege angepasst. Die Flächen sind beinahe vollständig versiegelt, die Aufenthaltsqualität ist gering. Einige Bäume sind im schlechten Zustand und abgängig. Die Zielsetzungen aus dem ISEK, die Inhalte des Mobilitätskonzepts sowie Ideen aus Beteiligungsveranstaltungen und Begehungen wurden vom Stadtplanungsamt 2024 in Planungen für die Verkehrsflächen an den Quartierseingängen überführt. Diese beinhalten an allen Quartierseingängen die Erweiterung und Belagserneuerung der Gehwege, die Vergrößerung und Begrünung der Baumscheiben, die Neupflanzung von 18 Bäumen, den Ersatz der oberirdischen Altglascontainer durch Unterflurcontainer sowie die Setzung von neuen Fahrradabstellanlagen. Die Wegebeziehungen werden verbessert durch die durchgängige Einführung einer Tempo-30-Zone, den Entfall der nicht an die Laufwege angepassten Fußgängerüberwege und den Bau von mehreren farblich markierten Fahrbahnanhebungen im Bereich der Laufwege. An den Quartierseingängen 1.2 Nord-Ost, Ladenzeile ist zusätzlich ein Bücherschrank mit Bank vorgesehen. An den Quartierseingängen 1.4 Nord und 1.6.1 West I werden die Flächen für Mobilitätsstationen der traffiQ vorgehalten. Am Quartierseingang 1.6.2 West II soll vor der Kita Ben-Gurion-Ring 170 eine grüne Vorzone mit Sitzelementen und eine autofreie Spielstraße (= Mischverkehrsfläche) entstehen. Am Parkübergang im Osten der Kita werden die Grünflächen erweitert und der Park hervorgehoben. Die Bürgerbeteiligung zur Planung fand am 07.09.2024 im Rahmen des Sommerfestes und am 12.09.2024 im Quartiersbeirat statt. Die anliegenden privaten und öffentlichen Flächeneigentümer wurden im Laufe der Planung mehrfach beteiligt. Ein Planergespräch mit den Ortsbeiräten 10 und 15 hat am 17.09.2024 stattgefunden. Die Ergebnisse der Beteiligungen wurden vollständig in die Planung eingearbeitet. Die Umsetzung der Maßnahmen wird für 2025 und 2026 angestrebt. B. Alternativen Weitgehend Belassen des Ist-Zustands unter Beibehaltung aller Parkplätze. Keine Verbesserung der Wegebeziehungen durch Anpassung an die Laufwege, keine Neupflanzung von Bäumen oder Erweiterung und Begrünung der Baumscheiben, keine Umrüstung der oberirdischen Altglascontainer auf Unterflurcontainer, keine neuen Fahrradabstellanlagen, kein Bücherschrank, keine Mobilitätsstationen. C. Lösung Die Neugestaltung der Quartierseingänge wird unter Maßgabe der Beachtung der Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung - RiLiSE durchgeführt. Die Planung und die Alternativen wurden bei den Bürgerbeteiligungen und mit dem Ortsbeirat besprochen. Die vorgelegte Planung stellt das Ergebnis dieser Abstimmungen dar. D. Kosten Für die Umsetzung der Maßnahmen (Einzelprojekte) ist aktuell von einem Kostenbedarf von 1.130 T€ auszugehen. Die Mittel für die Umsetzung sind mit der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" bis 2027 in den Haushalt eingestellt. Bei einer Förderquote von rund 66% an Städtebaufördermitteln des Bundes und des Landes werden Fördermittel in Höhe von 745 T€ erwartet. Die Planung wurde vom Stadtplanungsamt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung und dem Grünflächenamt erarbeitet. Dadurch wurden die Honorarkosten für ein Ingenieurbüro eingespart. Die Kostenschätzung wurde vom Amt für Straßenbau und Erschließung erarbeitet und basiert auf Erfahrungswerten des Baubezirks. 1. Investitionsbedarf: 1.130.000€ 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2025 565.000 € 2026 565.000 € Gesamt 1.130.000 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben keine b) Sachkosten 1. Straßenbau 6500m2 à 1,30 € *) 8.450 € *) Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30€/m2 jährlich erforderlich 2. Abschreibung (1.130.000 € / 30 Jahre) 37.667 € c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 1,75 %* / 2 x (1.130.000 € - 745.000 €) / 2 3.369 € *) Zinssatz gem. Haushaltsrundschreiben vom 17.01.2023 Jahresfolgekosten gesamt 49.486 € Jahresfolgekosten gerundet 50.000 € 5. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten (745.000 €/30 Jahre) 24.832 € 6. Leistungen Dritter: Zuwendungen werden erwartet in Höhe von Finanzhilfe des Bundes 372.500,00 € Finanzhilfe des Landes 372.500,00 € Gesamteinnahmen 745.000,00 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: entfällt Anlage 1_Planung (ca. 19 MB) Anlage 2_Kostenschaetzung (ca. 28 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 20.05.2025, OA 556 Antrag vom 15.05.2025, OF 1063/10 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2019, M 221 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 10, 15 Versandpaket: 07.05.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 556 2025 1. Der Vorlage M 80 wird unter Hinweis auf OA 556 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1063/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.05.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 80 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 556 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 39. Sitzung des OBR 15 am 23.05.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 80 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass keine jetzt vorhandenen Parkplätze am Ben-Gurion-Ring wegfallen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 80 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 556 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 80 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 556 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 80 und OA 556 = Annahme) FRAKTION (M 80 = Annahme, OA 556 = Ablehnung) Gartenpartei (M 80 = Ablehnung, OA 556 = Annahme) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 80 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 556 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6273, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025
Fußgängerüberwege anstatt nur „farbliche Markierung“
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2025, OF 1063/10 Betreff: Fußgängerüberwege anstatt nur "farbliche Markierung" Der Magistrat teilt in seiner Vorlage M 80 mit, dass "die Ergebnisse der Beteiligungen vollständig in die Planung eingearbeitet wurden". Dieser Auffassung schließt sich der Ortsbeirat 10 nicht an. Während des Planergespräches am 17.09.24 wurde vom Ortsbeirat bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die Fußgängerüberwege (im Bestand) auf Höhen Ben-Gurion-Ring 52 (ersetzt durch Fahrbahnanhebung mit Einfärbung, s. 1.2 LADENZEILE), 90 (?, nicht im Plan), 124 (?, nicht im Plan), 128 (entfällt, s. 1.1.2 SÜD-OST) und 156 (ersetzt durch Fahrbahnanhebung mit Einfärbung, s. 1.7.1 SÜD) alle Bestandteil des aktuell gültigen Schulwegplans sind. Es liegen umfangreiche Erfahrungen und Erkenntnisse vor, dass Fußgängerüberwege auch auf Fahrbahnanhebung, selbst in 30er-Zonen zunehmend durch Fahrzeugführende nicht STVO-konform, dafür aber gefährdend befahren werden. Eine in ihrer Funktion unbekannte, "nur" rote Einfärbung wird NICHT als sichere, rechtswirksame Querungshilfe wahrgenommen! Kinder sowie Jugendliche müssen auf ihren Schulwegen größtmöglichen Schutz erhalten. Gleiches gilt für sich oftmals nur langsam fortbewegende ältere und/oder bewegungseinge-schränkte Menschen. Deshalb kann nicht auf die VZ 293 und VZ 350 (Fußgängerüberweg) verzichtet werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 05.05.2025, M 80 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. im Teilraum 1.1.2 Süd-Ost, auf der neuen Fahrbahnanhebung mit Anrampung das VZ 293 aufgebracht und beidseitig das VZ 350 aufgestellt wird. 2. im Teilraum 1.2 Nord-Ost, Ladenzeile, auf der neuen Fahrbahnanhebung anstelle der Einfärbung das VZ 293 aufgebracht und beidseitig das VZ 350 aufgestellt wird. 3. im Teilraum 1.7.1 Süd I, auf der neuen Fahrbahnanhebung anstelle der Einfärbung das VZ 293 aufgebracht und beidseitig das VZ 350 aufgestellt wird. 4. sichergestellt wird, dass insbesondere auch mit Blick auf das angrenzende KiZ 71, das bestehende VZ 293 sowie beidseitig das VZ 350 auf Höhe Ben-Gurion-Ring 90 wenigstens erhalten bleibt oder ggfs. durch eine Fahrbahnanhebung aufgewertet wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.05.2025, M 80 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 556 2025 1. Der Vorlage M 80 wird unter Hinweis auf OA 556 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1063/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Fußgängerüberwege anstatt nur „farbliche Markierung“ Vortrag des Magistrats vom 05.05.2025, M 80
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.05.2025, OA 556 entstanden aus Vorlage: OF 1063/10 vom 15.05.2025 Betreff: Fußgängerüberwege anstatt nur "farbliche Markierung" Vortrag des Magistrats vom 05.05.2025, M 80 Der Magistrat teilt in seinem Vortrag M 80 mit, dass "die Ergebnisse der Beteiligungen vollständig in die Planung eingearbeitet wurden". Dieser Auffassung schließt sich der Ortsbeirat 10 nicht an. Während des Planergespräches am 17.09.2024 wurde vom Ortsbeirat bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die Fußgängerüberwege (im Bestand) 1. in der Höhe des Ben-Gurion-Rings 52 (ersetzt durch Fahrbahnanhebung mit Einfärbung, s. 1.2); 2. in der Höhe der Hausnummer 90 (nicht im Plan enthalten); 3. in der Höhe der Hausnummer 124 (nicht im Plan enthalten); 4. in der Höhe der Hausnummer 128 (entfällt, s. 1.1.2); 5. in der Höhe der Hausnummer 156 (ersetzt durch Fahrbahnanhebung mit Einfärbung, s. 1.7.1) alle Bestandteil des aktuell gültigen Schulwegplans sind. Es liegen umfangreiche Erfahrungen und Erkenntnisse vor, dass Fußgängerüberwege auch auf Fahrbahnanhebungen selbst in Tempo-30-Zonen zunehmend durch Fahrzeugführende nicht StVO-konform, dafür aber gefährdend befahren werden. Eine in ihrer Funktion unbekannte nur rote Einfärbung wird nicht als sichere, rechtswirksame Querungshilfe wahrgenommen! Kinder sowie Jugendliche müssen auf ihren Schulwegen größtmöglichen Schutz erhalten. Gleiches gilt für sich oftmals nur langsam fortbewegende ältere und/oder bewegungseinge-schränkte Menschen. Deshalb kann nicht auf das Verkehrszeichen 293 und das Verkehrsschild 350 (Fußgängerüberweg) verzichtet werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 05.05.2025, M 80, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. im Teilraum 1.1.2 Süd-Ost auf der neuen Fahrbahnanhebung mit Anrampung das Verkehrszeichen 293 aufgebracht und beidseitig das Verkehrsschild 350 aufgestellt wird; 2. im Teilraum 1.2 Nord-Ost, Ladenzeile, auf der neuen Fahrbahnanhebung anstelle der Einfärbung das Verkehrszeichen 293 aufgebracht und beidseitig das Verkehrsschild 350 aufgestellt wird; 3. im Teilraum 1.7.1 Süd I auf der neuen Fahrbahnanhebung anstelle der Einfärbung das Verkehrszeichen 293 aufgebracht und beidseitig das Verkehrsschild 350 aufgestellt wird; 4. sichergestellt wird, dass insbesondere auch mit Blick auf das angrenzende Kinderzentrum 71 das bestehende Verkehrszeichen 293 sowie beidseitig das Verkehrsschild 350 in Höhe des Ben-Gurion-Rings 90 wenigstens erhalten bleiben oder der Fußgängerüberweg ggf . durch eine Fahrbahnanhebung aufgewertet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.05.2025, M 80 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.05.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 80 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 556 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 80 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 556 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 80 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 556 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 80 und OA 556 = Annahme) FRAKTION (M 80 = Annahme, OA 556 = Ablehnung) Gartenpartei (M 80 = Ablehnung, OA 556 = Annahme) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 80 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 556 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6273, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025
Beratung im Ortsbeirat: 4
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