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Reflexion

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Haltestellen für den Bücherbus der städtischen Fahrbibliothek auf dem Schönplatz (Ecke Schönstraße und Hardenbergstraße) und auf dem Schulhof von Karmeliter- und Weißfrauenschule

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4015 entstanden aus Vorlage: OF 803/1 vom 10.11.2018 Betreff: Haltestellen für den Bücherbus der städtischen Fahrbibliothek auf dem Schönplatz (Ecke Schönstraße und Hardenbergstraße) und auf dem Schulhof von Karmeliter- und Weißfrauenschule Der Magistrat wird aufgefordert, baldmöglichst auf dem sogenannten Schönplatz und möglichst auch auf dem Schulhof von Karmeliterschule und Weißfrauenschule Haltestellen für den regelmäßigen wöchentlichen Besuch des Bücherbusses der Fahrbibliothek der Stadtbücherei einzurichten. Begründung: Von den 34 Haltestellen der Fahrbibliothek, die regelmäßig angefahren werden, befindet sich keine einzige im Gutleutviertel und auch keine im Bahnhofsviertel. Dies ist vor allem deshalb sehr bedauerlich, weil in beiden Stadtteilen besonders viele Kinder leben, in deren Familien Bücher kaum eine Rolle spielen. Am 25.10.2018 fand ein Test statt: Der Bücherbus - und das Kinderrechte-Mobil des Frankfurter Kinderbüros - kamen für zwei Stunden zu Besuch auf den Schönplatz. Etwa 80 Kinder aus der Umgebung, aus Kitas, Jugendzentrum und Internationalem Kinderhaus drängten in den Bus, setzten sich auf den Boden, schauten Bilderbücher an, lasen und wollten sich gleich Bücher ausleihen. Der Leiter der Fahrbibliothek war von dem Eifer beeindruckt, konnte aber keine Versprechungen für baldige Abhilfe machen. Die Leiterin der Weißfrauenschule und der Leiter der Karmeliterschule haben beide großes Interesse bekundet, dass auch auf dem gemeinsamen Schulhof der beiden Schulen eine Haltestelle für die Fahrbibliothek eingerichtet wird. Die Karmeliterschule ist die zuständige Grundschule für alle Kinder aus dem Gutleutviertel und dem Bahnhofsviertel. Deshalb ist auch bei dieser Haltestelle mit einem regen Besuch zu rechnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.04.2019, OF 928/1 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4592 Antrag vom 02.09.2019, OF 1063/1 Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5158 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 134 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 26.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41 2

Haltestellen für den Bücherbus der städtischen Fahrbibliothek auf dem Schönplatz - Sachstandsanfrage

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4592 entstanden aus Vorlage: OF 928/1 vom 18.04.2019 Betreff: Haltestellen für den Bücherbus der städtischen Fahrbibliothek auf dem Schönplatz - Sachstandsanfrage Vorgang: OM 4015/18 OBR 1 Der Magistrat wird aufgefordert, zu der Anregung vom 27.11.2018, OM 4015, gegenüber dem Ortsbeirat Stellung zu nehmen und baldmöglichst auf dem sogenannten Schönplatz und möglichst auch auf dem Schulhof von Karmeliterschule und Weißfrauenschule Haltestellen für den regelmäßigen wöchentlichen Besuch des Bücherbusses der Fahrbibliothek der Stadtbücherei einzurichten. Begründung: Die Planung wurde bisher weder umgesetzt noch vorgestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4015 Antrag vom 02.09.2019, OF 1063/1 Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5158 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 159 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 26.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41 2

Haltestellen für den Bücherbus der städtischen Fahrbibliothek auf dem Schönplatz (Ecke Schönstraße und Hardenbergstraße) und auf dem Schulhof von Karmeliter- und Weißfrauenschule - Sachstandsanfrage

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2019, OF 1063/1 Betreff: Haltestellen für den Bücherbus der städtischen Fahrbibliothek auf dem Schönplatz (Ecke Schönstraße und Hardenbergstraße) und auf dem Schulhof von Karmeliter- und Weißfrauenschule - Sachstandsanfrage Vorgang: OM 4015/18 OBR 1; OM 4592/19 OBR 1 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird erneut aufgefordert, zu der Anregung des Ortsbeirats vom 27.11.2018, OM 4015, gegenüber dem Ortsbeirat Stellung zu nehmen und baldmöglichst auf dem sog. Schönplatz und auf dem Schulhof von Karmeliterschule und Weißfrauenschule Haltestellen für den regelmäßigen wöchentlichen Besuch des Bücherbusses der Fahrbibliothek der Stadtbücherei einzurichten. Begründung: Mit seiner Anregung vom 27.11.2018 hat der Ortsbeirat auf die Dringlichkeit hingewiesen, im Gutleutviertel Haltestellen für den Bücherbus der Fahrbibliothek einzurichten. Von den 34 Haltestellen der Fahrbibliothek, die regelmäßig angefahren werden, befindet sich keine einzige im Gutleutviertel und auch keine im Bahnhofsviertel. Da die Zahl der Kinder im Gutleut- und Bahnhofsviertel mit einem besonders hohen Anteil aus sog. bildungsfernen Familien stark gestiegen ist und mutmaßlich weiter steigen wird, ist gerade in diesen Stadtteilen der Zugang zu Büchern besonders wichtig, um Chancengleichheit zu gewährleisten. Auf die Begründung in OM 4015 wird verwiesen. Nachdem der Ortsbeirat über vier Monate vergeblich auf eine Stellungnahme des Magistrats gewartet hatte, hat er am 07.05.2019 (OM 4592) eine Antwort des Magistrats angemahnt. Diese ist nach nunmehr neun Monaten immer noch nicht erfolgt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4015 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4592 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 72 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5158 2019 Die Vorlage OF 1063/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4