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Reflexion

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Neuordnung der vier Parkplätze vor der Schranke zum Gravensteiner-Platz/Weilbrunnstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2020, OF 1064/10 Betreff: Neuordnung der vier Parkplätze vor der Schranke zum Gravensteiner-Platz/Weilbrunnstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Ämter anzuweisen die Regelung für die zurzeit bestehenden 4 Parkplätze Rechts (2) und Links (2) vor der Schranke zum Gravensteiner Platz über die Zufahrt Weilbrunnstraße neu zu ordnen. Dahingehend, dass für 2 Parkplätze das absolute Halteverbot in der Zeit von 9-16h00 aufgehoben wird und diese Fläche uneingeschränkt den Anwohnern zur Verfügung steht. Auch muss eine Lösung gefunden werden das absolute Halteverbot in der Ferienzeit aufzuheben. Begründung: In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Einrichtung von 4 Parkplätzen mit dem absoluten Halteverbot von 9-16h00 für den anfahrenden Verkehr nicht benötigt wird. Hier sollte eine Nachbesserung erfolgen, um dem Parkdruck in diesem Teil der Straße entgegenzuwirken. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6772 2020 Die Vorlage OF 1064/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor und in der Begründung die Zeitangabe von 09:00 Uhr auf 07:00 Uhr geändert wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Neuordnung der vier Parkplätze vor der Schranke zum Gravensteiner-Platz/Weilbrunnstraße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6772 entstanden aus Vorlage: OF 1064/10 vom 13.10.2020 Betreff: Neuordnung der vier Parkplätze vor der Schranke zum Gravensteiner-Platz/Weilbrunnstraße Der Magistrat wird gebeten, die Regelung für die zurzeit bestehenden vier Parkplätze, rechts zwei und links zwei, vor der Schranke zum Gravensteiner-Platz über die Zufahrt Weilbrunnstraße neu zu ordnen, und zwar so, dass für zwei Parkplätze das absolute Halteverbot in der Zeit von 07:00 Uhr bis16:00 Uhr aufgehoben wird und diese Fläche uneingeschränkt den Anwohnern zur Verfügung steht. Auch muss eine Lösung gefunden werden, das absolute Halteverbot in der Ferienzeit aufzuheben. Begründung: In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Einrichtung von vier Parkplätzen mit dem absoluten Halteverbot von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr für den anfahrenden Verkehr nicht benötigt wird. Hier sollte eine Nachbesserung erfolgen, um dem Parkdruck in diesem Teil der Straße entgegenzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 406 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1

Beratung im Ortsbeirat: 4