Reflexion
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Schülerfahrtkosten für die Schülerinnen und Schüler der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 57 entstanden aus Vorlage: OF 35/15 vom 11.06.2021 Betreff: Schülerfahrtkosten für die Schülerinnen und Schüler der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring In den vergangenen Tagen sind den Schülerinnen und Schülern aus der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide hinsichtlich der Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG zugestellt worden. Darin heißt es, dass eine Gefährlichkeit des Schulwegs nicht mehr besteht. Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund um Beantwortung nachstehender Fragen gebeten: 1. Warum ist der Schulweg aus Sicht des Magistrats nicht mehr gefährlich nach § 161 HSchG? 2. Worin bestand die Gefährlichkeit des Schulwegs nach § 161 HSchG in der Vergangenheit? 3. Welche Maßnahmen haben diese Gefährlichkeit nach § 161 HSchG behoben? 4. Seit wann wurden den Schülerinnen und Schülern aus der Wohnsiedlung Fahrkostenerstattungen gemäß § 161 HSchG gewährt? 5. a) Wann hat die in den Bescheiden genannte Begehung des Schulwegs stattgefunden? b) Wer hat an der Begehung teilgenommen? c) Welcher Weg wurde genommen? 6. a) Wie viele Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk sind von Ablehnungsbescheiden betroffen? b) Welche Schulen besuchen diese Schülerinnen und Schüler? 7. Wurden die betreffenden Schulen, der Ortsbeirat, der Ortsvorsteher, die Kinderbeauftragte, der Schutzmann vor Ort einbezogen? 8. Geht der Magistrat davon aus, dass der Bring- und Abholverkehr in Nieder-Eschbach durch diese Maßnahme zunehmen wird? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 74 Antrag vom 26.01.2022, OF 107/15 Anregung an den Magistrat vom 11.02.2022, OM 1609 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1
Fahrtkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 74 Betreff: Fahrtkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk Alle vorhanden Schulwege sind auf www.geoportal.frankfurt.de digitalisiert. Im Rahmen dessen werden und wurden Schulwege erneut betrachtet und auf Veränderungen durch die wachsenden Stadt Frankfurt im Rahmen des § 161 Hessisches Schulgesetzt überprüft. Bei Unklarheiten führt die Behörde eine Begehung durch. Schulwege, die nach § 161 Hessisches Schulgesetz als gefährlich eingestuft werden, dürfen für Kinder nicht empfohlen werden. Die Gefährlichkeit von Schulwegen wird in der Kommentierung des § 161 Hessisches Schulgesetz wie folgt definiert: "4.2 Besondere Gefährdung Der Entfernungsmaßstab kann nach Absatz 2 SDatz 2 dann zurücktreten, wenn der Schulweg eine besondere Gefahr für die Sicherheit oder Gesundheit der Schülerinnen und Schüler bedeutet. Die allgemeinen Gefährdungen..., wie die städtische Verkehrsgefährdung, Überquerung stark befahrender Straßen, Unterführungen, wenig genutzte Wege im ländlichen Bereichen, begründen keine Ausnahme. Es müssen besondere Umstände hinzutreten, z.B. größere Strecken entlang stark frequentierter Straßen ohne getrennten Fußweg, Wege durch unübersichtliches oder unwegsames Gelände und dichten Wald... an einem Brennpunkt der Drogenszene entlang...oder nach dem Umständen des Einzelfalls die Gefahr eines Sexualverbrechens....Der Schulweg liegt grundsätzlich im Verantwortungsbereich der Eltern. ..." Gemäß Erlass des Hessischen Kultusministeriums und des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 22.12.2009 erarbeitet die Schulleitung mindestens für die Jahrgänge 1 bis 7 einen Schulwegplan. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main bestätigt in der Vergangenheit die fachliche Einschätzung, dass der Schulwegplan maßgebend ist. Zu 1. Durch den Schulwegplan der Michael-Grzimek-Schule wurde der Weg "Homburger Landstraße" zwischen Bonames und Nieder-Eschbach von der Schulleitung als sicher benannt. Dies ist im Schulwegplan von 2015 nachzulesen. Der Schulweg zeigt keine Kriterien eines "gefährlichen Schulweges" (siehe Abbildung in lila). Zu 2. Vor 2015 war der Weg "Homburger Landstraße" nicht bebaut, so dass er nach dem o.g. Gesetz als "gefährlich" galt. Kinder, die also diesen Weg zur Michael-Grzimek-Schule theoretischen hätten nehmen müssen, hätten unabhängig der vom Gesetz geforderten 2.000 m Fußweges einen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten. Zu 3. Durch Bebauung in den letzten Jahren wurde die "Gefährlichkeit verändert". Der betreffende Schulweg ist mit Wohnhäusern erschlossen. Zudem ist der Abschnitt der Homburger Landstraße ca. 277,92 m lang. Es gibt einen Fußweg, Bebauungen sowie Beleuchtung. Dazu wurde im Rahmen der Begehung festgestellt, dass es ebenfalls Schulwege in Frankfurt gibt, die die gleichen Merkmale aufweisen und ebenfalls als "nicht gefährlich gelten". Zu 4. Jeder Schüler*in hat ggf. in der Primarstufe bzw. in der Sekundarstufe I Anspruch auf Schülerbeförderungskosten nach § 161 Hessisches Schulgesetz. Zu 5. a) Im Rahmen der Digitalisierung von Schulwegen wurde durch Mitarbeiter der Fachabteilung beim Schulträger die Wege am 4.2.2021 begangen. b) An der Begehung hat neben der Fachlichen Leitung Schülerbeförderung öffentlich eine Praktikantin teilgenommen. Im Anschluss wurde gemeinsam mit der Fachbereichsleitung sowie allen Sachbearbeitern die Lage bewertet - auch im Hinblick auf das Gesamtbild "Stadt Frankfurt", um einen Ungleichbehandlung auszuschließen. c) Bei der Begehung wurde der Schulweg von der U-Bahnstation Bonames Mitte entlang der Homburger Landstraße bis zur Deuil-La-Baare-Straße abgelaufen. 6.a) Die Ablehnungen betreffen insgesamt 33 Schüler*innen der Michael-Grzimek-Schule und 183 Schüler*innen der Otto-Hahn-Schule. b) Die Schüler*innen besuchen die Otto-Hahn-Schule und Michael-Grzimek-Schule. 7. Die Schulleitung erarbeitet mindestens für die Jahrgänge 1 bis 7 einen Schulwegplan. Schulwegpläne sind Darstellungen, in denen die sichersten Wege zur Schule empfohlen werden. Bei der Schulwegplanung erstreckt sich die Mitwirkung der Polizei auf eine Beratung der Schulen. Schulaufsichtsbehörden, Schulträger, Schulen und Eltern stehen beratend und unterstützend zur Seite. Die Beteiligung von Eltern durch die Schulen wird ausdrücklich begrüßt. 8. Das Dezernat für Integration und Bildung veröffentlichte am 24.06.2021, dass im Rahmen einer freiwilligen Leistung diese Kosten für alle Kinder weiterhin übernommen werden sollen. Die Bescheide für die weiteren Beförderungsentgelte für Schüler*innen wurden bereits am 25.06.2021 vom Schulträger versendet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 57 Antrag vom 26.01.2022, OF 107/15 Anregung an den Magistrat vom 11.02.2022, OM 1609
Schülerfahrtkosten den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2022, OF 107/15 Betreff: Schülerfahrtkosten den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren Vorgang: V 57/21 OBR 15; ST 74/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, die den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule in den vergangenen Tagen und Wochen erneut zugegangenen Ablehnungsbescheide zur Übernahme der Fahrtkosten erneut zurückzunehmen und den Beförderungszuschuss zu gewähren und bis zur abschließenden Klärung der Angelegenheit keine neuen Ablehnungsbescheide zu erlassen. 2. Zeitnah Auskunft über folgende Fragen die ST 74 betreffend zu erteilen: a) Welche Schulleitung der Michael-Grzimek-Schule hat wann und auf welche Art und Weise in dem Schulwegplan den Weg "Homburger Landstraße" zwischen Bonames und Nieder-Eschbach als sicher benannt? b) Zu 1. Es wird um Erläuterung gebeten, wie der "sichere Schulweg" im Schulwegplan von 2015 nachzulesen sein soll. Die "lila" markierten Strecken sind im Schulwegplan in der Legende als "Fußweg" bezeichnet, während alle anderen möglichen Wege als "empfohlene Radwege" ausgewiesen sind. Allerdings ist hier nicht ersichtlich, dass der Fußweg keine Kriterien eines "gefährlichen Schulweges" erkennen lässt. Irgendeinen Weg müssen die Kinder ja nehmen. Dies sagt jedoch nichts über die Gefährlichkeit aus. c) Zu 2. und 3. Es wird um Erläuterung gebeten, welche Bebauungen nach 2015 auf dem Weg "Homburger Landstraße" vorgenommen wurden. Nach Kenntnis des Ortsbeirats hat sich nach 2015 keine derartige bauliche Veränderung ergeben, die die Einstufung nach dem Gesetz als "nicht mehr gefährlich" rechtfertigen würde. d) Zu. 3. Welche Kriterien/ Merkmale sind bei der Schulwegbegehung zugrunde gelegt worden? Mit welchen Schulwegen sind die Vergleiche angestellt worden? e) Zu 5 a) Warum sind bei einem derart wichtigen Thema zur Schulwegsicherheit anstelle einer Praktikantin nicht der Ortsbeirat, die Kinderbeauftragte und Vertreter der Schulen eingeladen worden? f) Zu 5 b) Was ist in der Stellungnahme mit der Aussage: "... auch im Hinblick auf das Gesamtbild "Stadt Frankfurt", um eine Ungleichbehandlung auszuschließen." konkret gemeint? g) Um welche Verwaltungsgerichtsentscheidung (mit Datum und Aktenzeichen) zur Maßgeblichkeit des Schulwegplans handelt es sich konkret? h) Warum sind die Ablehnungsbescheide erstmals 2020 erlassen worden, obwohl laut Stellungnahme bereits seit 2015 keine Gefährdung mehr vorliegt? 3. Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, eine Ortsbegehung zur Schulwegsicherheit gemeinsam mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten und Vertretern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule durchzuführen. Begründung: In den vergangenen Tagen und Wochen sind den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule erneut Ablehnungsbescheide zugestellt worden. Ihnen ist zu entnehmen, dass ein Anspruch auf Schülerfahrtkosten gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz nicht mehr bestehe, da der Weg nicht mehr gefährlich nach dem Gesetz sei. Insbesondere sei durch Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße, festgestellt worden, dass keine Gefährlichkeit mehr bestehe. Die Entscheidung des Fachamtes, ist falsch und entbehrt jeder Grundlage. An der "Gefährlichkeit" des Schulwegs für die Kinder aus diesem Bereich hat sich seit 2015 nichts geändert. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg zu Fuß unzumutbar. Die Homburger Landstraße ist, insbesondere in den Stoßzeiten, hochfrequentiert. Die stetigen Bemühungen auf diesem Straßenabschnitt Tempo 30 einzuführen wurden bislang von der Stadt abschlägig beschieden. Hinzu kommt, dass die Schulen schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Kinder zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Dies gefährdet wiederum diejenigen, die den Schulweg zu Fuß zurücklegen. Der Verkehr vor der Schule ist morgens ohnehin schon katastrophal. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 57 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 74 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 15 am 11.02.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1609 2022 Die Vorlage OF 107/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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