Reflexion
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Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung der Rechts-vor-LinksRegelung in der Renettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und Luzernenweg am Frankfurter Berg als nich
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3824 entstanden aus Vorlage: OF 614/10 vom 08.10.2018 Betreff: Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Regelung in der Renettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und Luzernenweg am Frankfurter Berg als nichtamtliche Hinweise Vorgang: OM 3262/18 OBR 10; OM 3280/18 OBR 10; ST 1485/18; ST 1486/18 Der Magistrat wird gebeten, in der Renettensstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und Luzernenweg am Frankfurter Berg an den Rechts-vor-Links-Kreuzungen jeweils halbseitige Haltemarkierungen auf der Fahrbahn al s nichtamtliche Hinweise aufzubringen, um die Rechts-vor-Links-Regelung zu verdeutlichen. Begründung: Nach der in den Stellungnahmen vom 06.08.2018, ST 1485 und ST 1486, in Bezug genommenen Auskunft des Regierungspräsidiums, sind an Rechts-vor-Links-Kreuzungen zwar keine straßenverkehrsrechtlich anzuordnenden Beschilderungen möglich, allerdings sehr wohl Markierungen auf der Fahrbahn als nichtamtliche Hinweise, die unmittelbar durch die Straßenbaubehörde aufgebracht werden können. Etwas anderes war durch den Ortsbeirat an den genannten Stellen auch gar nicht beabsichtigt und zwar jeweils halbseitig, damit deutlich wird, dass die von rechts kommenden vorfahrtberechtigten Fahrzeuge zu berücksichtigen sind. Dies hat sich sehr bewährt, um die geltende Rechts-vor-Links-Regelung zu verdeutlichen, was an den genannten Stellen dringend erforderlich ist, weil sich die Verkehrsteilnehmer auf einer vorfahrtberechtigten Straße wähnen, was gerade für Radfahrer sehr gefährlich werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3262 Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3280 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1485 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1486 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 791 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2019, ST 2191 Antrag vom 11.10.2020, OF 1074/10 Auskunftsersuchen vom 27.10.2020, V 1807 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 19.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 19.03.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung der Rechts-vor-LinksRegelung in der Renettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und Luzernenweg am Frankfurter Berg als nicht
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 791 Betreff: Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung der Rechts-vor-LinksRegelung in der Renettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und Luzernenweg am Frankfurter Berg als nichtamtliche Hinweise Vorläufige Stellungnahme: Um der Anregung des Ortsbeirats zu entsprechen, sind weitere Beratungen bzw. Prüfungen erforderlich. Sobald ein Ergebnis über die rechtliche und praktische Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Haltelinien Rechts-vor-Links-Kreuzungen vorliegen, wird der Magistrat umgehend berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3824 Antrag vom 11.10.2020, OF 1074/10
Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung des Rechts-vor-Links-Gebots in der Renettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und Luzernenweg am Frankfurter Berg als nichta
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2020, OF 1074/10 Betreff: Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung des Rechts-vor-Links-Gebots in der Renettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und Luzernenweg am Frankfurter Berg als nichtamtliche Hinweise Vorgang: OM 3824/18 OBR 10; ST 791/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die in der ST 791 angekündigten weiteren Beratungen bzw. Prüfungen inzwischen abgeschlossen sind und welche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in diesen Bereichen durchgeführt werden. Begründung: In der o.g. Stellungnahme hat der Magistrat mitgeteilt, dass weitere Beratungen bzw. Prüfungen erforderlich seien, er werde dann umgehend berichten. Leider ist das bisher nicht erfolgt. Stattdessen sehen die Anwohner*innen ihre Sicherheit und ihre Ruhe durch schnellfahrende Autos zunehmend als gefährdet an, insbesondere nachts. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3824 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 791 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO II, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1807 2020 Die Vorlage OF 1074/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung des Rechts-vor-links-Gebots in der Renettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und der Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und im Luzernenweg am Frankfurter Berg als
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 27.10.2020, V 1807 entstanden aus Vorlage: OF 1074/10 vom 11.10.2020 Betreff: Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung des Rechts-vor-links-Gebots in der Renettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und der Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und im Luzernenweg am Frankfurter Berg als nicht amtliche Hinweise Vorgang: OM 3824/18 OBR 10; ST 791/19 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die in der Stellungnahme vom 29.04.2019, ST 791, angekündigten weiteren Beratungen bzw. Prüfungen inzwischen abgeschlossen sind und welche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in diesen Bereichen durchgeführt werden. Begründung: In der o. g. Stellungnahme hat der Magistrat mitgeteilt, dass weitere Beratungen bzw. Prüfungen erforderlich seien, er werde dann umgehend berichten. Leider ist das bisher nicht erfolgt. Stattdessen sehen die Anwohnerinnen und Anwohner ihre Sicherheit und ihre Ruhe durch schnell fahrende Autos zunehmend als gefährdet an, insbesondere nachts. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3824 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 791 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 210 Aktenzeichen: 66 7
Beratung im Ortsbeirat: 4
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