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Reflexion

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Grünfläche Niddablick erhalten

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1220 entstanden aus Vorlage: OF 1037/9 vom 08.06.2025 Betreff: Grünfläche Niddablick erhalten Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob das Abstellen von Fahrzeugen an der Straße Niddablick in Höhe der Hausnummern 30 bis 33) zulässig ist und ob eventuell ein Teil einer Grünfläche, die möglicherweise Teil einer Feuchtwiese ist, renaturiert und erhalten werden? Geeignete Maßnahmen zum Schutz wären beispielsweise neugepflanzte Bäume, Baumstämme oder entsprechend große Steine, wie sie dort in unmittelbarer Nähe zum Schutz einer Parkbank bereits abgelegt wurden. Begründung: Der Ortsbeirat ist bemüht, Grünflächen zu erhalten bzw. zu renaturieren. Leider wurde ein dort neugepflanzter Baum durch geparkte Fahrzeuge bereits beschädigt. Es handelt sich in diesem Bereich übrigens um eine ausgeschilderte Spielstraße, die durch Ein- und Ausparken stark beeinträchtigt wird. Anwohner können durch die auf der gegenüberliegenden Straßenseite abgestellten Fahrzeuge teilweise nur mit großer Mühe aus ihren Einfahrten herausfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

Parkplätze erhalten/Feuchtwiese schützen

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2025, OF 1079/9 Betreff: Parkplätze erhalten/Feuchtwiese schützen Vorgang: V 1220/25 OBR 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Parkplätze in der Straße "Niddablick" vor Hausnummer 30-33 mit einer wie früher üblichen Pflöcken zur Feuchtwiese abzutrennen und neben dem existierenden Fahrbahnbelag eine wasserdurchlässige Oberschicht (zurzeit Schotterbelag) aufzubringen, damit die dahinterliegende Feuchtwiese geschützt wird und diese nicht durch PKWs oder Transporter zum Wenden genutzt wird. Der vorhandene Nussbaum steht in der Flucht der anzubringenden Pflöcke und soll zur Abgrenzung dienen, erhalten bleiben. Als Alternative zu den Pflöcken können auch weitere Bäume als Begrenzung zur Feuchtwiese gepflanzt werden. Die in der Begründung des Antrages 1037/9 geschilderte Situation stimmt dahingehend nicht überein, da sich die Anwohner den Erhalt der Parkplätze in diesem Bereich wünschen. In diesem Zusammenhang ist der Erhalt dieses Parkbereiches insofern sinnvoll, da durch in Zukunft anstehenden, aber auch bei unvorhersehbaren Ereignissen im Straßenraum die jetzt existierenden Parkplätze temporär als Auseichfläche genutzt werden können. Mit dem Erhalt der Parkplätze mildert man zudem der in diesem Bereich existierenden Parkdruck ab. Außerdem besteht ein sogenanntes Gewohnheitsrecht (Übersicht aus KI - Google) "Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das durch eine langjährige, gleichmäßige und allgemein anerkannte Praxis entsteht. Es basiert nicht auf Gesetzen oder Verträgen, sondern auf der tatsächlichen Anwendung von Rechtsvorstellungen und Regeln, die von den Beteiligten im Rechtsverkehr als verbindlich akzeptiert werden." Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1220 Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratung im Ortsbeirat: 4