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Reflexion

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Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Weg Flur 1, Flurstück 1129/1 zwischen den Grundstücken Flurstück 573/1 und 574/1, um die Nutzung von privaten Grundstücken in diesem Bereich zu begrenzen

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2017, OF 108/14 Betreff: Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Weg Flur 1, Flurstück 1129/1 zwischen den Grundstücken Flurstück 573/1 und 574/1, um die Nutzung von privaten Grundstücken in diesem Bereich zu begrenzen Der o.g. Weg ist die einzige Verbindung in diesem Bereich zwischen dem oft benutzten Weg 1523 hinter der Bebauung "In den Biegen" und dem Nidda Uferweg Der Weg 1129/1 ist nicht mehr als Fußweg und auch nicht als landwirtschaftlicher Weg zu nutzen, da er durch die sich angesiedelte Vegetation, auch nicht mehr als Weg zu erkennen ist. Aus diesem Grund werden schon seit langem private Grundstücke von den Fußgängern als Durchgang genutzt, was eigentlich nicht so gedacht sein sollte. Daher ist der eigentliche Weg entsprechend wieder herzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 14 am 27.11.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2450 2017 Die Vorlage OF 108/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Weges Flur 1, Flurstück 1129/1, zwischen den Grundstücken Flurstück 573/1 und 574/1, um die Nutzung von privaten Grundstücken in diesem Bereich zu begrenzen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2017, OM 2450 entstanden aus Vorlage: OF 108/14 vom 13.11.2017 Betreff: Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Weges Flur 1, Flurstück 1129/1, zwischen den Grundstücken Flurstück 573/1 und 574/1, um die Nutzung von privaten Grundstücken in diesem Bereich zu begrenzen Der im Betreff genannte Weg ist die einzige Verbindung in diesem Bereich zwischen dem oft benutzten Weg 1523 hinter der Bebauung an der Straße In den Biegen und dem Nidda-Uferweg. Der Weg Flurstück 1129/1 ist nicht mehr als Fußweg und auch nicht als landwirtschaftlicher Weg zu nutzen, da er durch die sich angesiedelte Vegetation nicht mehr als Weg zu erkennen ist. Aus diesem Grund werden schon seit Langem private Grundstücke von den Fußgängern als Durchgang genutzt, was eigentlich so nicht gedacht sein sollte. Daher wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der eigentliche Weg wiederhergestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 342 Auskunftsersuchen vom 04.06.2018, V 891 Aktenzeichen: 66 0

Beratung im Ortsbeirat: 4