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Reflexion

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Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-Streckenverlängerung

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6474 entstanden aus Vorlage: OF 957/10 vom 14.12.2024 Betreff: Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-Streckenverlängerung Vorgang: OM 4480/23 OBR 10; ST 1101/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und detailliert zu berichten, was amtsseitig im Zusammenhang mit der U5-Streckenverlängerung auf der Homburger Landstraße im Bereich von der derzeitigen Endhaltestelle "Preungesheim" in nördlicher Richtung bis zur Jean-Monnet-Straße bezüglich der folgenden Aspekte möglich beziehungsweise nicht möglich erscheint: 1. Bei einer Parallelstraße: a) eine Einfahrtsmöglichkeit nördlich des Deutschen Alpenvereins; b) eine reine Ausfahrt südlich des SAFAR-Geländes; 2. ohne jegliche Parallelstraße: zum Beispiel Verlagerung der U5-Trasse auf der Homburger Landstraße a) westlich; b) mittig; c) östlich; 3. gegebenenfalls weitere Varianten. Zu den Punkten 1. bis 3. erbittet der Ortsbeirat jeweils Planskizzen mit Simulationsdarstellungen. Die Ergebnisse sollen im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 beziehungsweise im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Ortsbezirk 10 öffentlich vorgestellt werden. Dabei sollen bitte im Rahmen eines Vergleichs zu der derzeitigen Planungslösung Vor- und Nachteile öffentlich erläutert sowie auch Fragen der im Ortsbezirk lebenden und arbeitenden Menschen beantwortet werden. Begründung: Es erscheint unverändert nicht sinnvoll, dass 1. die ehemals vorgesehene Parallelstraße derzeit nur in sehr verkürzter Version vorgesehen ist, sodass vorhersehbare Begegnungsverkehre und weitere nennenswerte Schwierigkeiten oder gefährliche Situationen zu erwarten sind; 2. unklar ist, wie die Planung nördlich der verkürzten Parallelstraße aussieht, insbesondere der Frage, ob es den dortigen Anliegern besser oder schlechter ergehen könnte; 3. bisher leider gemäß der Stellungnahme des Magistrats ST 1101 keine Varianten geprüft und erläutert wurden. Auch hier - so leider bekannt aus anderen Verfahren - könnte so eventuell der bequemste, womöglich aber nicht der beste Weg realisiert werden. Es ist zu bedauern, dass wohl vermeidbarer Widerstand und dadurch auch unnötige Verzögerungen entstehen, die bezüglich der wichtigen U5-Streckenverlängerung vermieden werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4480 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1101 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 965 Beratung im Ortsbeirat: 10

U5-Streckenverlängerung hier: Parallelstraße deutlich besser umsetzen

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 1092/10 Betreff: U5-Streckenverlängerung hier: Parallelstraße deutlich besser umsetzen Vorgang: OM 6474/25 OBR 10; ST 965/25 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen sowie mit Blick auf die Stellungnahme vom 13.06.2025 (ST 965) dringend gebeten, die Planungen für die sogenannte Parallelstraße auf der westlichen Seite der Homburger Landstraße nördlich der bisherigen U5-Endhaltestelle deutlich und ganzheitlich zu verbessern, so dass den Anliegern künftig keine Nachteile drohen. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass die Parallelstraße zusätzlich auch von Norden aus anfahrbar sein sollte. Zu prüfen bleibt, wie dies möglich wird. Denkbar ist dazu unter anderem, dass die Parallelstraße als Spielstraße oder und durch weitere sinnvolle Maßnahmen vor zu schnellem Fahren und Unfällen geschützt wird. Dies gilt umso mehr als dort künftig neben dem Deutschen Alpenverein auch die Johanna-Tesch-Schule ein schönes und gut erreichbares Domizil haben soll. Die ganzheitlich zu überarbeitenden Planungen sind rasch öffentlich vorzustellen. Begründung: Auch die bisher vernachlässigten Anlieger auf der westlichen Seite der Homburger Landstraße haben einen zu beachtenden Anspruch darauf, in Zukunft nicht abgehängt zu werden. Eine etwaige Parallelstraße als Alibilösung ist in keinem Fall akzeptabel. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6474 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 965 Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratung im Ortsbeirat: 4